Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Zara

Hallo,

ich führe seit 2015 ein Kleingewerbe und bin im Bezug von Bürgergeld.
Bereits im Jahr 2017 hatte ich das "Vergnügen", dass mich das JC dazu verdonnern wollte, mir entweder selbst einen Steuerberater zu nehmen, oder dass ich eine Einverständniserklärung für ein vom JC angeheuertes Unternehmungsberatungsbüro unterschreiben soll.

Nun ist es nochmal so weit. Heute erhielt ich nach Einreichung eines Weiterbewilligungsantrages online ein Schreiben, in dem erneut von irgendeiner Einverständniserklärung des besagten Unternehmensberatungsbüros die Rede ist. Habe mal gegoogelt, die arbeiten wohl auch für das Jobcenter und prüfen u.a. die Wirtschaftlichkeit und Zitat "Reduzierung der Anzahl der Selbständigen im Leistungsbezug, Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Klare Aussage zur Tragfähigkeit, etc...."!!!

Schon im Jahr 2017 hatte ich diesbezüglich dem JC klare Grenzen aufgezeigt und ihnen diverse Widerspruchs-Schreiben dazu zukommen lassen. Daraufhin waren sie der Meinung, sollte ich diesen Wisch nicht unterschreiben, müsse ich mir ein für mich kostenpflichtiges Steuerbüro suchen! Auch dagegen habe ich mich gewehrt, denn wo bitte steht geschrieben, dass ich als Kleinunternehmer einen Steuerberater benötige?! Außerdem wären die Kosten für mich auch überhaupt nicht tragbar. Irgendwann haben sie es dann auch akzeptiert.

Doch nun erhielt ich wie gesagt wieder ein solches Schreiben, welches ohnehin von vorne bis hinten falsch ist, denn man fordert nun mit TERMIN 26.06.2023 meine kompletten Unterlagen vom 01. bis 30.06.2023! Leider kann ich nicht in die Zukunft sehen.  :lol: Auch möchte man Unterlagen aus 2022, die ich bereits längstens komplett und termingerecht eingereicht habe!!!

Bisher wurde es immer so gehandhabt, dass ich nach Ende des Bewilligungszeitraumes immer 2 Monate Zeit hatte, meine abschließenden Unterlagen einzureichen. Wie kommt man aber nun bitte darauf, dass ich schon 4 Tage vor Ablauf der Bewilligung alles vorlegen kann?!  :sad: Ein Anruf ist leider ins leere verlaufen, besagte SB war nicht zu sprechen, obwohl sie mir 10 Minuten vorher das Schreiben online übermittelt hatte. Man wolle mich zurückrufen... Leider erfolgte auch dies nicht!

Die genannte Einverständniserklärung für diese Unternehmensberatung war online übrigens auch nicht dabei!

Plötzlich möchte man nun auch BWA sowie GuV von mir haben. Auch da frage ich mich, ob dies überhaupt zulässig ist? Ich habe wie gesagt ein Kleingewerbe und habe bisher immer die EKS nebst Lexoffice EÜR und allen weiteren Belegen eingereicht. Was ist nun genau mit BWA gemeint? Sowas lege ich ja nichtmal dem Finanzamt vor! Ebenso wenig wie eine GuV!

Bin ehrlich gesagt ratlos, wie ich nun vorgehen soll und hoffe auf Hilfe.

Simone-

Zitat von: Zara am 12. Juni 2023, 19:06:47Habe mal gegoogelt, die arbeiten wohl auch für das Jobcenter und prüfen u.a. die Wirtschaftlichkeit und Zitat "Reduzierung der Anzahl der Selbständigen im Leistungsbezug, Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Klare Aussage zur Tragfähigkeit, etc

Zitat von: Zara am 12. Juni 2023, 19:06:47... man fordert nun mit TERMIN 26.06.2023 meine kompletten Unterlagen vom 01. bis 30.06.2023! Leider kann ich nicht in die Zukunft sehen. :lol:

Bisher wurde es immer so gehandhabt, dass ich nach Ende des Bewilligungszeitraumes immer 2 Monate Zeit hatte, meine abschließenden Unterlagen einzureichen. Wie kommt man aber nun bitte darauf, dass ich schon 4 Tage vor Ablauf der Bewilligung alles vorlegen kann?!

Zitat von: Zara am 12. Juni 2023, 19:06:47Auch möchte man Unterlagen aus 2022, die ich bereits längstens komplett und termingerecht eingereicht habe!
Hoffentlich nachweisbar.

Schriftlich und nachweisbar antworten:

Glaskugel kaputt, in die Zukunft sehen ist nicht und es braucht auch nach Ablauf des BWZ etwas Puffer, um den Abschluss zu machen.

Nachweise für die bereits eingereichten Unterlagen aus 2022 senden. Auffordern, in der Akte nach diesen Unterlagen zu suchen. Mit Datenschutz drohen, falls sich herausstellt, dass diese sensiblen Unterlagen abhanden gekommen sind. Kostenerstattung beantragen, falls eine erneute Einreichung notwendig ist (Kopien, Porto für Einschreiben mit Rückschein).

Falls sie nochmal damit kommen, dass du dir einen Steuerberater nehmen sollst, oder sie wollen deine Zustimmung dafür, dass eine JC-Beauftragte Firma die Nase in deinen Geschäftsunterlagen steckt, dann verlange schriftlich und nachweisbar die genaue Rechtsgrundlage dafür, mit Erklärung, warum dies Leistungsrelevant sein soll. Gleich mit Hinweis, dass die bloße Nennung des Mitwirkungsparagraphen (glaube § 60 SGB II) nicht ausreicht.

Zitat von: Zara am 12. Juni 2023, 19:06:47Plötzlich möchte man nun auch BWA sowie GuV von mir haben.
BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung)
GuV (Gewinn und Verlust Rechnung, ist das was anderes wie Einnahmen-Überschuss Rechnung?)
Ebenfalls schriftlich und nachweisbar nach der genauen Rechtsgrundlage fragen, auch Erklärung verlangen, warum diese Angaben Leistungsrelevant sein sollen. Ebenfalls mit Hinweis, dass die bloße Nennung des Mitwirkungsparagraphen nicht ausreichend ist.

Würde ich das Schreiben formulieren, wäre es ordentlich gesalzen :teuflisch: :cool: .


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Spring23

Zitat von: Simone- am 13. Juni 2023, 00:23:16...
Ebenfalls schriftlich und nachweisbar nach der genauen Rechtsgrundlage fragen, auch Erklärung verlangen, warum diese Angaben Leistungsrelevant sein sollen.

ich vermute deswegen
Zitat von: Zara am 12. Juni 2023, 19:06:47ich führe seit 2015 ein Kleingewerbe und bin im Bezug von Bürgergeld.

.....prüfen u.a. die Wirtschaftlichkeit und Zitat "Reduzierung der Anzahl der Selbständigen im Leistungsbezug, Prüfung der Wirtschaftlichkeit, Klare Aussage zur Tragfähigkeit, etc...."!!!

Zitat von: Simone- am 13. Juni 2023, 00:23:16Würde ich das Schreiben formulieren, wäre es ordentlich gesalzen :teuflisch: :cool: .
kann man machen, sollte aber vorher das Thema Tragfähigkeit bei Selbstständigkeit und ALG-II prüfen. Erst dann salzen.

Zara

@Simone- und Spring23:

Danke für die Antworten. Also würde ich nun am besten noch einmal meine Schreiben aus 2017 auskramen und diese erneut an das JC zusammenfassen? Wie bereits erwähnt gab es damals schon reichlich Schriftverkehr und irgendwann habe ich in dieser Sache nichts mehr vom JC gehört.

Deswegen bin ich nun umso überraschter, dass sie nun anscheinend wieder versuchen möchten, mich zur Abgabe dieser Einverständniserklärung zu zwingen. Dabei läuft mein Gewerbe um Einiges besser als 2017. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass es sich nicht lohnt.

Soll ich nun jahrelang umsonst geschuftet haben? Es ist doch nicht mein Verschulden, wenn das JC mit seiner Arbeit nicht hinterher kommt. Meine abschließende EKS für das erste Hj. 2022 hatte ich am 01.09.2022 abgegeben, der endgültige Bescheid kam erst Ende April 2023! Und für das 2. Hj. 2022 habe ich am 02.03.2023 alles online eingereicht, was bis dato noch nicht von denen abgearbeitet wurde.

Stattdessen nun möchte man erneut Unterlagen haben von April bis Oktober 2022 und Unterlagen vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 und das zum Termin 26.06.2023. Kann ja was nicht stimmen!  :no:
Ein Rückruf ist bis jetzt seitens der Dame auch nicht erfolgt. Wird auch nichts mehr kommen denke ich.

Ich warte nun ab, ob ich das Schreiben auch noch in Papierform erhalte. Denn eine Einverständniserklärung für die Unternehmensberatung lag dem Onlineschriftstück ebenso nicht bei.

Spring23

Zitat von: Zara am 13. Juni 2023, 11:53:08Dabei läuft mein Gewerbe um Einiges besser als 2017. Es kann also nicht die Rede davon sein, dass es sich nicht lohnt.

Soll ich nun jahrelang umsonst geschuftet haben?
Du hast ganz bestimmt viel Arbeit investiert. Wenn es besser läuft und die Aussicht besteht, dass es Dich nach 6 bzw. 8 Jahren weitgehend oder am besten ganz trägt, ist's auch gut.

Das sollte aus den Unterlagen hervorgehen.

Ansonsten reicht ,,besser laufen" aber weiter ALG-II beziehen auf Dauer vermutlich nicht. Wobei es da sicher auch eine Rolle spielt wie viel Du als Leistung bekommst.

Das Gewerbe wird Dir niemand nehmen können.
Allenfalls anregen bzw. im schlechten Fall veranlassen es mit einem Job zu versuchen, der Dich aus der Hilfebedürtigkeit bringt.

Zara

Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 12:13:01Allenfalls anregen bzw. im schlechten Fall veranlassen es mit einem Job zu versuchen, der Dich aus der Hilfebedürtigkeit bringt.
Ich bewerbe mich ja nach wie vor, lege auch Nachweise vor und habe regelmäßige Gespräche mit meiner Arbeitsvermittlung. Bin mit meinen Bewerbungen oftmals sogar noch schneller als das JC! Sprich: sobald ich einen Vermittlungsvorschlag online erhalte, bewerbe ich mich. Ehe ich das Ding überhaupt im Briefkasten habe, was oftmals erst 5 Tage später ist. Außerdem suche ich auch selbst aktiv. Es ist also nicht so, dass ich meine Bewerbungsbemühungen zu irgend einer Zeit vernachlässigt oder sogar eingestellt habe.

Ottokar

Das JC ist rechtlich nicht befugt, eine BWA oder GuV zu fordern, dass du einen Steuerberater beauftragst oder eine Unternehmensprüfung duldest. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage und somit auch keine Mitwirkungspflicht.
Nur wenn du Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen nach § 16c SGB II beantragt hast, kann das JC eine solche Prüfung verlangen, oder eben diese Leistung bei Weigerung ablehnen.

Auf der anderen Seite gibt es § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II, wonach du verpflichtet wärst, deine Selbständigkeit aufzugeben und einen Vollzeitjob anzunehmen, wenn damit deine Hilfebedürftigkeit langfristig beseitigt würde. Außer du kannst nachweisen, dass du mit deiner Selbständigkeit auf absehbare Zeit deine Hilfebedürftigkeit beseitigen kannst.
Eine solche Prüfung kann aber nicht Voraus erfolgen, sondern nur im begründeten Fall, also wenn tatsächlich ein solches Jobangebot samt Beschäftigungszusage auf dem Tisch liegt.

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JensM1

ZitatHeute erhielt ich nach Einreichung eines Weiterbewilligungsantrages online ein Schreiben, in dem erneut von irgendeiner Einverständniserklärung des besagten Unternehmensberatungsbüros die Rede ist.

Ich kenne die "Unternehmensberatung" natürlich nicht. Kenne aber das gleiche Konzept von der hiesigen Optionskommune. Die Berater bekommen gefühlt 90% ihrer Aufträge vom JC, das ist also letztlich die einzige Daseinsberechtigung.

Die kommen außer bei völlig blödsinnigen Konzepten/Geschäftsideen IMMER zu der Entscheidung, dass das Geschäftsmodell langfristig tragbar und erfolgsversprechend ist. Liegt einfach daran, dass die nur so Folgeaufträge zur gleichen Person bekommen können.

Beispiel: Erstberatung mit mündlicher Vorstellung des Geschäftsmodells ca. 3 Monate mit max. 6 Terminen vor Ort. Entscheidung "ist tragfähig, benötigt aber weitere Betreuung". Ergebnis seitens JC, keine weiteren Vermittlungstermine notwendig, Verlängerung Maßnahme um weitere 6 Monate oder Neuberatung nach 12 Monaten., aber man würde dich hier dann einfach nicht mehr mit Vermittlungsvorschlägen belästigen. Hier würde ich jedem Leistungsempfänger empfehlen, das sofort wahrzunehmen, ist nur schade für alle Steuerzahler (dich eingeschlossen), die den Blödsinn finanzieren müssen. Ist aber gefühlt bei den meisten Maßnahmen so...

Ob das bei dir auch so laufen würde, kann ich natürlich nicht einschätzen, evtl. kennst du ja irgend jemand, der das schon mal absolviert hat oder rufst die Leute wegen Ablauf einfach mal an.

Anforderung BWA und GuV ist natürlich Quatsch, du bist schon steuerrechtlich mangels Pflicht zur Bilanzierung nicht verpflichtet, die zu erstellen, kA wie die auf so einen Müll kommen. Aber dazu haben sich  @Ottokar u. a. Vorposter schon geäußert.

Zara

Vielen Dank für die Antworten. Ich möchte das Schreiben des JC mal anhängen.

Da läuft meiner Meinung nach sowieso gewaltig etwas schief, denn ich möchte nochmals erwähnen, dass das 1. Hj. 2022 mit einem endgültigen Bewilligungsbescheid vom 28.04.2023 eigentlich erledigt ist. Warum nun Unterlagen ab Mai 2022 bis Oktober 2022 gefordert werden, ist mir schleierhaft!
Dazu kommt, dass mir in besagtem Bescheid (BWZ 01.01.-30.06.2022) vom 28.04.2023 Einkommen angerechnet wird, dies aber bis heute nicht von mir zurückgefordert wurde?! Normalerweise wurde es immer mit der nächstfolgenden Bewilligung "eingezogen", wäre ja nun eigentlich ab dem 01.07.2023. Aber ich habe weder eine schriftliche Rückforderung (wie in den Vorjahren) erhalten, noch wird mir der Betrag ab 01.07.2023 in irgendeiner Weise angerechnet.

Dazu kommt, dass man mir in dem Bescheid für das 1. HJ. 2022 plötzlich die Zahlung der Müllgebühr genehmigt (dagegen wurde sich in den Vorjahren immer gesträubt, da Unterkunft nicht angemessen), doch auch diese Nachzahlung ist mir bis heute nicht zugegangen. Das Gleiche auch jetzt, da erhielten wir gestern auch einen Änderungsbescheid für April diesen Jahres, weil ich auch da die Müllgebühr (Zahlung 2x jährlich) entrichtet hatte. Bin mal gespannt, ob wir diese Überweisung dann erhalten in den nächsten Tagen, ich glaube aber nicht daran. Auch da müsste ich nochmal Nachhören.

EÜR nebst Unterlagen für das 2. HJ 2022 ist bis heute nicht bearbeitet, wurde aber termingerecht eingereicht.

Deswegen... irgendwie scheinen da momentan alle SB  total überfordert zu sein. Da weiß der Eine nicht was der Andere macht. :cautious:

Ach ja... das erwähnte "Worlpay" ist WORLDPAY = Etsy. Hierbei handelt es sich um Geldtransit, für ganz Dumme hatte ich dies sonst immer auch nochmal EXTRA auf meinen Kto-Auszügen vermerkt, diesmal aber darauf verzichtet. Ich dachte eigentlich, man weiß nach all den Jahren, um was es geht.

Zitat von: JensM1 am 13. Juni 2023, 19:12:03Ich kenne die "Unternehmensberatung" natürlich nicht. Kenne aber das gleiche Konzept von der hiesigen Optionskommune. Die Berater bekommen gefühlt 90% ihrer Aufträge vom JC, das ist also letztlich die einzige Daseinsberechtigung.

Die kommen außer bei völlig blödsinnigen Konzepten/Geschäftsideen IMMER zu der Entscheidung, dass das Geschäftsmodell langfristig tragbar und erfolgsversprechend ist. Liegt einfach daran, dass die nur so Folgeaufträge zur gleichen Person bekommen können.

Beispiel: Erstberatung mit mündlicher Vorstellung des Geschäftsmodells ca. 3 Monate mit max. 6 Terminen vor Ort. Entscheidung "ist tragfähig, benötigt aber weitere Betreuung". Ergebnis seitens JC, keine weiteren Vermittlungstermine notwendig, Verlängerung Maßnahme um weitere 6 Monate oder Neuberatung nach 12 Monaten., aber man würde dich hier dann einfach nicht mehr mit Vermittlungsvorschlägen belästigen. Hier würde ich jedem Leistungsempfänger empfehlen, das sofort wahrzunehmen, ist nur schade für alle Steuerzahler (dich eingeschlossen), die den Blödsinn finanzieren müssen. Ist aber gefühlt bei den meisten Maßnahmen so...

Damit könntest Du Recht haben, aber darauf ankommen lassen möchte ich ehrlicherweise auch nicht. Ich kenne auch Niemanden, der mal in der gleichen Situation war.




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Simone-

Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 01:42:32sollte aber vorher das Thema Tragfähigkeit bei Selbstständigkeit und ALG-II prüfen. Erst dann salzen.
Tragfähigkeit eines Kleinunternehmens? :wand:

Deshalb gesalzen:
Zitat von: Ottokar am 13. Juni 2023, 15:30:46Das JC ist rechtlich nicht befugt, eine BWA oder GuV zu fordern, dass du einen Steuerberater beauftragst oder eine Unternehmensprüfung duldest. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage und somit auch keine Mitwirkungspflicht.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

Update: Heute kam das Schreiben auch per Post, jedoch ist gar keine Einverständniserklärung dabei. Somit kann ich auch keine unterschreiben. :flag: Auf einen Rückruf warte ich noch immer.

Spring23

Zitat von: Simone- am 14. Juni 2023, 18:34:48
Zitat von: Spring23 am 13. Juni 2023, 01:42:32sollte aber vorher das Thema Tragfähigkeit bei Selbstständigkeit und ALG-II prüfen. Erst dann salzen.
Tragfähigkeit eines Kleinunternehmens? :wand:
Nicht gleich  :wand: erst  :mail: :Möchte man das "Kleinunternehmen" weiter führen, kann es nur Nebenerwerb zum echten Haupteinkommen sein.

Denn mit einem für den gesamten Unterhalt natürlich nicht tragfähigen "Kleinunternehmen" ändern sich schlicht die Regeln im JC.

Was aber gar nicht das Thema von Zara ist.


Chakotay

Hallo ....
ich hätte da noch etwas Salz für Dich.
Die abschließenden Daten vor Ende des BWZ einzureichen liegt außerhalb des Möglichen.
Außerdem bedarf es ja auch noch Zeit die Daten auf zubereiten.
Die Bundesagentur hatt ja nicht ohne Grund dies in den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur zum § 41a berücksichtigt:

Rand Ziff.: 41a.23:
"Die Jobcenter sind verpflichtet, nach Ablauf des vorläufigen Bewilligungszeitraums ... erforderlichen Unterlagen anzufordern
.....
ist unter Setzung einer einzelfallabhängigen angemessenen Frist (z. B. zwei Monate bei Selbständigen) und dem schriftlichen Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen hierzu aufzufordern.  "


https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-41a_ba012896.pdf

Ich finde das Schreiben vom JC etwas wirr. Zu einem Beziehen die sich auf 01/23-06/23, zum anderen fordern sie Daten von 05/22-10/22.
Du könntest mal um eine klare, unmißverständliche Kommunikation bitten.  -anderseits soll man schlafende Hunde nicht wecken..
Willensstärke ist, Erdbeeren zu pflücken ohne dabei zu naschen. ;-)

Ottokar

Also entweder stand der Verfasser unter Drogen, hat eine ganz üble Legasthenie, ist der Deutschen Sprache nur bedingt mächtig, oder kennt weder Kalender noch Zeit.


Bsp.

Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...

Anrede,

haben Sie einen Jahreskalender 2023? Dann nehmen Sie diesen bitte zunächst einmal und öffnen dort den Monat Juni 2023, vielen Dank.
Nun sollten auch Sie erkennen können, dass es mir ohne Zeitmaschine unmöglich ist, bis zum 26.06.2023 Unterlagen für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2023 vorzulegen.
Zudem fordern Sie im Weiteren auch Unterlagen für den Zeitraum Mai 2022 bis Oktober 2022, über welchen bereits abschließend entschieden wurde und die für den aktuellen Bewilligungszeitraum vollkommen unrelevant sind.

MfG
...
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BigMama

Jo kann man so machen. Sachlich sieht allerdings anders aus was den ersten Teil der Antwort angeht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)