Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Simone-

Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:11:37Das scheinen zwei Punkte, die nicht gesehen, überlesen, ignoriert werden, was auch immer.
Ja, das kenne ich - Aussagen, die nicht passen, werden einfach aus der Welt ignoriert.

Hier kann man nur gebetsmühlenartig wiederholen.

Die Punkte NICHT in einem Fließ-Satz sondern tatsächlich in Stichpunkten aufgezählt, möglichst auffällig, vielleicht mit auffälligen Aufzählungszeichen.

Und oben drüber schreiben Wichtige Hinweise - bitte beachten:

Übrigens würde ich so etwas immer auf Papier per Post (nachweisbar) senden, nicht per Email oder intern über einen JC Account.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

Zitat von: Simone- am 30. Juni 2023, 09:30:15
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:11:37Das scheinen zwei Punkte, die nicht gesehen, überlesen, ignoriert werden, was auch immer.
Ja, das kenne ich - Aussagen, die nicht passen, werden einfach aus der Welt ignoriert.

Hier kann man nur gebetsmühlenartig wiederholen.

Die Punkte NICHT in einem Fließ-Satz sondern tatsächlich in Stichpunkten aufgezählt, möglichst auffällig, vielleicht mit auffälligen Aufzählungszeichen.

Und oben drüber schreiben Wichtige Hinweise - bitte beachten:

Übrigens würde ich so etwas immer auf Papier per Post (nachweisbar) senden, nicht per Email oder intern über einen JC Account.



Ja, ich reiche es per Fax und dann nochmal mit dem Sendebericht ,,digital" ein.

Zara

Ich hatte das Schreiben entsprechend verfasst. Dazu kam dann auch nichts mehr. Jedoch verlangt die neue Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung nun plötzlich alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen vom 2. Hj. 2022 sowie vom 1. Hj. 2023! Ich führe meine Buchhaltung seit 2022 mit Lexoffice. Dementsprechend hat das Jobcenter bereits alle relevanten Unterlagen erhalten: Kontoauszüge, EÜR als auch eine gesonderte Auflistung aller Einnahmen- und Ausgabenrechnungen. Fürs 2. Hj. 2022 übrigens schon Ende Februar 2023... seitdem liegt es dort vor!
Nun jeden Beleg aus Lexoffice zu Downloaden und digital ans JC zu übermitteln, ist unmöglich. Erstens in Bezug auf den Datenschutz und zweitens können pro Mitteilung lediglich 7,5 MB Anlagen übermittelt werden. Bei mir hat ein Monat allein an Eingangsrechnungen schon über 20 MB! Wie stellen die sich das also vor?! Soll ich nun tausende von Belegen kopieren? Das gibt mein Drucker gar nicht her und wer bezahlt mir die Zeit sowie die Kosten? Geschwärzt werden müsste dann ja auch noch alles!
Jahrelang hat es ohne Belege geklappt und nun kommt eine ,,super Schlaue" und möchte mir (mal wieder und absolut grundlos) an die Karre fahren.
Nicht einmal das Finanzamt verlangt sowas, aber das JC darf es? Wäre dankbar für Hilfe. Als Termin hat sie den 07.10.2023 gesetzt. Mir war gar nicht bewusst, dass das JC nun auch schon samstags arbeitet.

Simone-

Kannst du das Schreiben vom JC anonymisiert hochladen?

Zitat von: Zara am 04. Oktober 2023, 00:31:05Jedoch verlangt die neue Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung nun plötzlich alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen vom 2. Hj. 2022 sowie vom 1. Hj. 2023!

Ich fürchte, das JC darf das tatsächlich.

Bezüglich Datenschutz müssen diese Unterlagen natürlich geschwärzt werden.

Wegen der Datei-Größe, da könnte man die Unterlagen nach dem Schwärzen als PDF speichern. Dann zusammengefasst alle Einnahmen-Belege und zusammengefasst alle Ausgaben-Belege als PDF reduziert speichern. Dann ginge das wohl auch per Email.

Der Termin zur Abgabe ist aber frech. Da hilft nur ein Antrag auf Fristverlängerung.

Übrigens, auch das Finanzamt kann Belege für deine Angaben verlangen. Wenn sie das nicht tun, ok - Glück gehabt, aber das JC hat auch das Recht, die Belege zu prüfen.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

#34
Zitat von: Simone- am 04. Oktober 2023, 09:25:54Kannst du das Schreiben vom JC anonymisiert hochladen?

Zitat von: Zara am 04. Oktober 2023, 00:31:05Jedoch verlangt die neue Sachbearbeiterin der Leistungsabteilung nun plötzlich alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen vom 2. Hj. 2022 sowie vom 1. Hj. 2023!

Ich fürchte, das JC darf das tatsächlich.

Bezüglich Datenschutz müssen diese Unterlagen natürlich geschwärzt werden.

Wegen der Datei-Größe, da könnte man die Unterlagen nach dem Schwärzen als PDF speichern. Dann zusammengefasst alle Einnahmen-Belege und zusammengefasst alle Ausgaben-Belege als PDF reduziert speichern. Dann ginge das wohl auch per Email.

Der Termin zur Abgabe ist aber frech. Da hilft nur ein Antrag auf Fristverlängerung.

Übrigens, auch das Finanzamt kann Belege für deine Angaben verlangen. Wenn sie das nicht tun, ok - Glück gehabt, aber das JC hat auch das Recht, die Belege zu prüfen.


Das JC hat bereits eine mit den Angaben aus der EÜR identischen Liste / Aufstellung erhalten, die ich ebenso aus Lexoffice gezogen habe. Daraus sind alle Einnahmen und Ausgaben ersichtlich. Ich stell einen Auszug davon hier ein. Und davon gibt es auch eine Liste über die Ausgaben.

Wie lange soll ich bitte "unterwegs" sein, mir alle Rechnungen aus Lexoffice (ich kann sie als PDF einzeln herausziehen bzw. downloaden) vorzunehmen und zu schwärzen? Das dauert Tage, Wochen... und zu meinem Geschäft komme ich dann auch nicht mehr.

Zudem bleibt das Problem der Übermittlung. Es handelt sich um tausende einzelne PDFs, da wäre ich auch wieder Tage mit beschäftigt, die in einzelnen Nachrichten ans JC zu übermitteln.

Wie gesagt, diese Liste ist doch aussagekräftig und eigentlich nichts anderes als die einzelnen Rechnungen.

Ottokar

Wenn dem JC bereits eine eine gesonderte Auflistung aller Einnahmen- und Ausgabenrechnungen vorliegt, wie wurde dann die Datenerhebung der Einzelrechnungen begründet? Daraus gehen ja auch keine anderen Daten hervor als die, die dem JC bereits vorliegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Simone-

@ Zara

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2023, 20:14:27Auflistung aller Einnahmen- und Ausgabenrechnungen vorliegt, wie wurde dann die Datenerhebung der Einzelrechnungen begründet? Daraus gehen ja auch keine anderen Daten hervor als die, die dem JC bereits vorliegen.
Mir wurde gesagt, das JC habe ein Prüfungsrecht. Das heißt, sie haben das Recht, eine "Auflistung" von Einnahmen- und Ausgabenrechnungen mit den tatsächlichen Belegen gegen zu prüfen. Also wird das, was aufgelistet wurde, mit den verlangten Belegen verglichen.

Aber du kannst natürlich versuchen, mit der Begründung "doppelte Datenerhebung" da raus zu kommen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

Zitat von: Ottokar am 06. Oktober 2023, 20:14:27Wenn dem JC bereits eine eine gesonderte Auflistung aller Einnahmen- und Ausgabenrechnungen vorliegt, wie wurde dann die Datenerhebung der Einzelrechnungen begründet? Daraus gehen ja auch keine anderen Daten hervor als die, die dem JC bereits vorliegen.

So sieht es aus und es wurde überhaupt nichts begründet. Die Unterlagen für das 2. Hj. 2022 liegen dem JC seit 01.03.2023 vor und die Unterlagen für das 1. Hj. 2023 seit Ende Juli 2023. Alles innerhalb der jeweiligen Fristen.

Dann verlangte das JC ja die Unterschrift für diese ominöse Bescheinigung zur Einschaltung dieser Vermögensberatung. Diesem habe ich in einem ausführlichen Schreiben erneut widersprochen. Dann dauerte es ein über 4 Wochen und jetzt plötzlich möchten sie ohne Begründung und ohne Reaktion bezüglich der Vermögensberatungssache alle Einnahmen- und Ausgabenrechnungen beider Zeiträume.  :teuflisch:

Habe dann jetzt tagelang probiert, die Unterlagen für eine Übertragung zu komprimieren. Leider erfolglos. Gestern Abend habe ich dann nachfolgendes Schreiben verfasst, welches ich per Fax und auf jobcenter.digital übermittelt habe:

ZitatSehr geehrte ...,

ich habe nun vergeblich mehrere Tage damit verbracht, die von Ihnen geforderten Belege (Einnahmen- und Ausgabenrechnungen) für die Zeiträume 01.07.2022 bis 31.12.2022 sowie vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 zusammenzufügen und im Anschluss daran für eine Übertragung über das Portal Jobcenter.digital zu komprimieren.

Leider vergeblich: Obwohl die PDF-Dokumente laut meinem PC pro Datei jeweils unter 1 MB groß sind, werden Sie mir beim Übertragungsversuch von Jobcenter.digital als zu groß (mit über 10 MB pro PDF) angegeben. Und 7,5 MB können pro Nachricht höchstens hochgeladen werden.

Ich führe meine Buchhaltung digital über Lexoffice. Da ich nur einen alten Tintenstrahldrucker besitze, ist es mir unmöglich, eine solche Menge an Dokumenten zu drucken. Es handelt sich um mehrere hundert Schriftstücke (teilweise sogar mit mehreren Seiten).

Da die Belege personenbezogene Daten enthalten, müssten sie aus datenschutzkonformen Gründen eigentlich auch geschwärzt werden. Hierzu zählen insbesondere die Kundendaten. Auf Grund der hohen Anzahl an Dokumenten bin ich jedoch gezwungen, die Unterlagen ohne Schwärzen an das Jobcenter zu übermitteln.

Mit der abschließenden EKS und den Kontoauszügen hat das Jobcenter für beide Zeiträume auch Einnahmen-Überschussrechnungen sowie detaillierte (datenschutzkonforme) Aufstellungen über die Einnahmen und Ausgaben erhalten. Da diese ebenso mit Lexoffice erstellt wurden, sind sie mit den Einnahmen- und Ausgabenrechnungen identisch. Alle zur Berechnung relevanten Daten können auch besagten Aufstellungen entnommen werden. Bis dato war dies so in Ordnung für das Jobcenter.

Sollten sich anhand der Aufstellungen bei einzelnen Posten Fragen ergeben, kann ich die entsprechenden Belege gerne zusenden.

Sofern Sie trotz der vorliegenden Aufstellungen auf die Zusendung aller Einnahmen- und Ausgabenrechnungen bestehen, teilen Sie mir dies bitte mit.

Ich müsste dann jeden Beleg einzeln aus Lexoffice downloaden, (schwärzen) und digital ans Jobcenter übermitteln. Da eine Nachricht dann nur für ca. 10-15 Belege ausgelegt ist, müsste ich mit Sicherheit 30-40 Nachrichten (oder mehr) verfassen/ versenden.

In dem Fall müsste ich jedoch um Verlängerung der Abgabefrist bitten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen (auch telefonisch) gerne zur Verfügung.

Dazu noch diese Nachricht, ebenso über das Jobcenter.digital Portal:

ZitatSehr geehrte ...,

ich beziehe mich auf mein Telefax vom heutigen Abend.
Sofern Sie dennoch auf die Einreichung besagter Dokumente bestehen, bitte ich hiermit aus besagten Gründen um Verlängerung der Abgabefrist.
Das Telefax nebst Sendebericht füge ich dieser Nachricht nochmal bei.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen (auch telefonisch) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Tja... und dann hatte ich heute Morgen gegen 10 Uhr einen Anruf von der JC-Zentrale. Leider hatte ich zu diesem Zeitpunkt mein Handy nicht in der Nähe, so dass ich es nicht hörte. Habe dann gegen 10.30 Uhr zurückgerufen. Durchwahlnummern gibt es bei uns ja nicht, somit musste ich auch die Zentrale wählen! Hing dann 10 Minuten in der Warteschleife, um dann abgewürgt zu werden.

Habe dann noch eine Nachricht über Jobcenter.digital verfasst:

ZitatIhr Anruf am 06.10.2023, hier: Mein Rückruf

Sehr geehrte ...,

Sie bzw. die Zentrale des Jobcenters haben offenbar versucht, mich anzurufen und mich nicht erreicht. Leider komme ich mit einem Rückruf nicht durch, hing zuerst 10 Minuten in der Warteschleife und erhielt dann die Meldung, dass der Anruf derzeit nicht entgegen genommen werden kann.

Ich bin nach wie vor telefonisch so gut es geht erreichbar. Habe das Handy jedoch daheim nicht immer parat.

Ich werde am Montag Früh nochmal versuchen, Sie anzurufen. Heute, am Freitag, bringt es wahrscheinlich nichts mehr, da das Jobcenter nachmittags geschlossen hat und der Anruf somit nicht mehr an Sie weitergeleitet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Natürlich habe ich nichts mehr gehört.  :wand:
Muss ich nun bangen, weil morgen, 07.10.2023 die Frist abläuft?
Ich meine, mehr als melden und die Situation schildern kann ich ja nicht.  :sad:
Und per Fax übermitteln geht auch nicht. Habe mal grob gerechnet, wären an die 150 - 200€ Extrakosten. Außerdem kann man pro Fax auch nur 15 Seiten senden. Demnach säße ich tagelang an dieser Sache.

Zum Test habe ich eine meiner Dateien mal an meinen Lebensgefährten geschickt. Ging von Gmail zu Gmail ohne Probleme und die Dateien blieben auch so klein, wie sie bei mir am PC angezeigt werden. Was da auf dem Server des JC falsch läuft, weiß ich also beim besten Willen nicht.

Simone-

@ Zara

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt.

Einerseits möchtest du die Einzel-Belege eigentlich gar nicht senden.

Andererseits informierst du das JC darüber, dass du an der Sache arbeitest und welche Schwierigkeiten es gibt.

Warum hast du nicht einfach erst mal dem Verlangen des JC widersprochen, mit dem was Ottokar schrieb, nämlich dass die Belege auch keine anderen Informationen bieten und daher doppelte Datenerhebung sind. Wenn ich das richtig verstehe, stammt diese "Auflistung" von Einnahmen/Ausgaben auch aus dem Lexoffice und hinter jeder Zeile steht auch ein dazugehörender Beleg - oder?

Falls das nichts nützt, geht es so weiter:

In einem Schreiben den immensen Aufwand klar und deutlich schildern (INKLUSIVE Schwärzung aus Datenschutz-Gründen) und eine genügend lange Frist beantragen (NICHT bitten und mindestens 2 Monate). Sollte man dir diese nicht so gewähren, wie verlangt, drohe mit einer Beschwerde beim KRM, sowie beim Datenschutz-Beauftragten.   

Gleichzeitig beantrage vorsorglich die Erstattung sämtlicher Zusatz-Kosten für den Druck im Druckershop, Fahrt dorthin, usw., für den Fall, dass eine digitale Übermittlung nicht möglich sein sollte.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

Zitat von: Simone- am 06. Oktober 2023, 22:56:58@ Zara

Ich bin jetzt ein wenig verwirrt.

Einerseits möchtest du die Einzel-Belege eigentlich gar nicht senden.

Andererseits informierst du das JC darüber, dass du an der Sache arbeitest und welche Schwierigkeiten es gibt.

Warum hast du nicht einfach erst mal dem Verlangen des JC widersprochen, mit dem was Ottokar schrieb, nämlich dass die Belege auch keine anderen Informationen bieten und daher doppelte Datenerhebung sind. Wenn ich das richtig verstehe, stammt diese "Auflistung" von Einnahmen/Ausgaben auch aus dem Lexoffice und hinter jeder Zeile steht auch ein dazugehörender Beleg - oder?

Falls das nichts nützt, geht es so weiter:

In einem Schreiben den immensen Aufwand klar und deutlich schildern (INKLUSIVE Schwärzung aus Datenschutz-Gründen) und eine genügend lange Frist beantragen (NICHT bitten und mindestens 2 Monate). Sollte man dir diese nicht so gewähren, wie verlangt, drohe mit einer Beschwerde beim KRM, sowie beim Datenschutz-Beauftragten.   

Gleichzeitig beantrage vorsorglich die Erstattung sämtlicher Zusatz-Kosten für den Druck im Druckershop, Fahrt dorthin, usw., für den Fall, dass eine digitale Übermittlung nicht möglich sein sollte.



Nun, die Zeit wurde knapp, heute ist ja Frist (07.10.!). Deswegen wusste ich mir nicht mehr zu helfen, als dem JC im Endeffekt ,,Angebote" zu machen. Denn wenn ich die Gelder von einem ganzen Jahr (für besagte Abrechnungszeiträume) zurückzahlen muss, kann ich mir die Kugel geben.
Nein, eigentlich bin ich nicht bereit, diese Mehrarbeit inkl. der erheblichen Mehrkosten nun alle 6 Monate mitzumachen und ich frage mich, warum ich überhaupt jeden Monat fast 30€ für Lexoffice zahle, wenn ich nun doch alles schriftlich nachweisen muss. Denn die digitale Übermittlung ans JC klappt ja offensichtlich nicht.

Und ja: in der Auflistung steht auch jeweils die Rg.Nr. usw. Ich hatte oben einen Auszug daraus gepostet. Und bisher wurde das auch anerkannt. Aber seit die neue SB da ist, läuft alles nur noch schief.

Ottokar

#40
Ich würde dem JC folgendes per Fax mitteilen:


Ihre Forderung vom ...

Die von Ihnen geforderten Daten, Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die Zeiträume 01.07.2022 bis 31.12.2022, sowie 01.01.2023 bis 30.06.2023, können aufgrund der schieren Größe der Datenmenge nur auf einem Datenträger bereitgestellt werden.
Außerdem müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen Namen und Adressen der Auftraggeber und Auftragnehmer geschwärzt werden, was einen erheblichen sowohl zeitlichen als auch finanziellen Aufwand darstellt, da ich in dieser Zeit nicht meiner eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen kann.
Für den dadurch verursachten Einnahmeausfall sind Sie haftbar.
Wie aus der Ihnen bereits vorliegenden Rechnungsauflistung hervor geht, handelt es sich um 1500(?) Belege, die manuell übertragen und geschwärzt werden müssen.
Ich veranschlage für den benötigten Zeitaufwand 150(?) Stunden, was einen Einnahmeausfall von ca. 1500(?) Euro verursachen wird. Hinzu kommt der dauerhafte Einnahmeausfall wegen der Abwanderung von Kunden, deren Aufträge ich in diesem Zeitraum nicht mehr bearbeiten und annehmen kann. Diesen für mein Kleingewerbe existenzvernichtenden Schaden kann ich noch nicht beziffern.
Aufgrund der o.g. Umstände, die sich für mein Kleingewerbe existenzvernichtend auswirken werden, ist Ihre Forderung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I unzumutbar und damit unzulässig.
Ich kann Ihnen jedoch anbieten, für diese Arbeiten jemanden temporär einzustellen. Diese zusätzliche nicht unerhebliche Betriebsausgabe muss jedoch vorab von Ihnen genehmigt werden. Sofern Sie mit dieser zusätzlichen Betriebsausgabe einverstanden sind, teilen Sie mir bitte schriftlich Ihr Einverständnis mit.
In jedem Fall benötige ich für die Verfügbarmachung der geforderten umfangreichen Daten wesentlich mehr Zeit und beantrage deshalb Fristverlängerung bis 31.12.2023.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Ottokar am 07. Oktober 2023, 10:39:36Ich würde dem JC folgendes per Fax mitteilen:


Ihre Forderung vom ...

Die von Ihnen geforderten Daten, Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die Zeiträume 01.07.2022 bis 31.12.2022, sowie 01.01.2023 bis 30.06.2023, können aufgrund der schieren Größe der Datenmenge nur auf einem Datenträger bereitgestellt werden.
Außerdem müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen Namen und Adressen der Auftraggeber und Auftragnehmer geschwärzt werden, was einen erheblichen sowohl zeitlichen als auch finanziellen Aufwand darstellt, da ich in dieser Zeit nicht meiner eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen kann.
Für den dadurch verursachten Einnahmeausfall sind Sie haftbar.
Wie aus der Ihnen bereits vorliegenden Rechnungsauflistung hervor geht, handelt es sich um 1500(?) Belege, die manuell übertragen und geschwärzt werden müssen.
Ich veranschlage für den benötigten Zeitaufwand 150(?) Stunden, was einen Einnahmeausfall von ca. 1500(?) Euro verursachen wird. Hinzu kommt der dauerhafte Einnahmeausfall wegen der Abwanderung von Kunden, deren Aufträge ich in diesem Zeitraum nicht mehr bearbeiten und annehmen kann. Diesen existenzvernichtenden Schaden kann ich noch nicht beziffern.
Aufgrund der o.g. Umstände, die sich existenzvernichtend auswirken werden, ist Ihre Forderung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I unzumutbar und damit unzulässig.
Ich kann Ihnen jedoch anbieten, für diese Arbeiten jemanden temporär einzustellen. Diese zusätzliche nicht unerhebliche Betriebsausgabe muss jedoch vorab von Ihnen genehmigt werden. Sofern Sie mit dieser zusätzlichen Betriebsausgabe einverstanden sind, teilen Sie mir bitte schriftlich Ihr Einverständnis mit.
In jedem Fall benötige ich für die Verfügbarmachung der geforderten umfangreichen Daten wesentlich mehr Zeit und beantrage deshalb Fristverlängerung bis 31.12.2023.

Vielen Dank. Kann ich das Fax nun trotz meiner bisherigen Schreiben verfassen?
Und wie sieht es in Bezug darauf aus, wenn ich nun schreibe, ich hätte für mein Geschäft keine Zeit mehr durch die erhebliche Mehrarbeit: können sie mir damit nicht an die Karre fahren, weil ich ja immer versichert habe, dass ich das Kleingewerbe auch trotz Arbeitsaufnahme noch weiterführen würde?
Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar, denn dann würde ich das Fax noch heute zur Frist verschicken.

Ottokar

Zitat von: Zara am 07. Oktober 2023, 10:57:34Kann ich das Fax nun trotz meiner bisherigen Schreiben verfassen?
Nicht trotz, sondern gerade deshalb  :zwinker:

Zitat von: Zara am 07. Oktober 2023, 10:57:34Und wie sieht es in Bezug darauf aus, wenn ich nun schreibe, ich hätte für mein Geschäft keine Zeit mehr durch die erhebliche Mehrarbeit: können sie mir damit nicht an die Karre fahren, weil ich ja immer versichert habe, dass ich das Kleingewerbe auch trotz Arbeitsaufnahme noch weiterführen würde?
Ich sehe da kein Problem und auch keinen Zusammenhang. Im Gegenteil: gerade neben der Arbeit geht nur entweder Daten fürs JC aufbereiten oder Kleingewerbe ausüben.
Mit "existenzvernichtend" ist ja nicht deine Existenz gemeint, sondern die deines Kleingewerbes. Ich habe das oben mal ergänzt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Ich habe es wie folgt verfasst. Und auch noch etwas ergänzt in Bezug auf die Beurlaubung meiner Shops. Wenn die nun jedes Halbjahr die Belege möchte, brauche ich die Shops eigentlich gar nicht mehr zu eröffnen, weil es sowieso nichts bringt. Hatte meinen eigenen Shop in diesem Jahr mal ein paar Wochen auf Urlaub, er ist seit Juni wieder geöffnet und bis heute habe ich an den Auswirkungen zu knabbern. Und bei Etsy wäre es noch extremer, weil ich zui 98% darüber verkaufe.
Die Summe für den Ausfall habe ich mal weggelassen, weil ich die so noch gar nicht abschätzen kann.

ZitatSehr geehrte...,
ich habe Ihre Forderung vom 20.09.2023 nochmals geprüft. Die von Ihnen geforderten Daten, Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für die Zeiträume 01.07.2022 bis 31.12.2022 sowie 01.01.2023 bis 30.06.2023, können aufgrund der schieren Größe der Datenmenge nur auf einem Datenträger bereitgestellt werden.

Außerdem müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen Namen und Adressen der Auftraggeber und Auftragnehmer geschwärzt werden, was einen erheblichen sowohl zeitlichen als auch finanziellen Aufwand darstellt, da ich in dieser Zeit nicht meiner eigentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen kann.

Für den dadurch verursachten Einnahmeausfall sind Sie haftbar.
Wie aus den Ihnen bereits vorliegenden Rechnungsauflistungen hervor geht, handelt es sich im 2. Hj. 2022 um 576 Einnahmenbelege sowie 169 Ausgabenbelege und im 1. Hj. 2023 um 481 Einnahmenbelege sowie 144 Ausgabenbelege, die manuell übertragen und geschwärzt werden müssen.

Ich veranschlage für den benötigten Zeitaufwand 120 Stunden, was einen erheblichen Einnahmeausfall verursachen wird. Hinzu kommt der dauerhafte Einnahmeausfall wegen der Abwanderung von Kunden, deren Aufträge ich in diesem Zeitraum nicht mehr bearbeiten und annehmen kann.

Ich müsste sowohl meinen eigenen Onlineshop, als auch den Etsy-Shop auf ,,Urlaub" schalten. Dies hätte zur Folge, dass die Shops selbst nach erneuter Wiedereröffnung für eine lange Zeit im Ranking der Suchfunktionen ganz weit hinten gelistet wären. Diese für mein Kleingewerbe existenzvernichtenden Schäden kann ich noch nicht beziffern.

Aufgrund der o.g. Umstände, die sich für mein Kleingewerbe existenzvernichtend auswirken werden, ist Ihre Forderung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I unzumutbar und damit unzulässig.

Ich kann Ihnen jedoch anbieten, für diese Arbeiten Jemanden temporär einzustellen. Diese zusätzliche nicht unerhebliche Betriebsausgabe muss jedoch vorab von Ihnen genehmigt werden. Sofern Sie mit dieser zusätzlichen Betriebsausgabe einverstanden sind, teilen Sie mir bitte schriftlich Ihr Einverständnis mit.

In jedem Fall benötige ich für die Verfügbarmachung der geforderten umfangreichen Daten wesentlich mehr Zeit und beantrage deshalb Fristverlängerung bis 31.12.2023.

Mit freundlichen Grüßen

september23

ZitatIch veranschlage für den benötigten Zeitaufwand 150(?) Stunden, was einen Einnahmeausfall von ca. 1500(?) Euro verursachen wird. Hinzu kommt der dauerhafte Einnahmeausfall wegen der Abwanderung von Kunden, deren Aufträge ich in diesem Zeitraum nicht mehr bearbeiten und annehmen kann. Diesen für mein Kleingewerbe existenzvernichtenden Schaden kann ich noch nicht beziffern.
Ich erlaube mir hier nur den Hinweis, dass diese Darstellung aus dem Gewerbe sinnvoll hervorgehen sollte.

Für ein Kleingewerbe, das bereits länger existiert und nur in überschaubarem Rahmen einen Gewinn einbringt, möglicherweise im Umfang der Arbeit und Kunden bei weitem keiner Vollzeit entspricht, könnte das als wenig nachvollziehbar bewertet werden.

1500 Belege in 150 Stunden, heißt, man schafft je Stunde gerade mal 10 Belege. Bezüglich Kunden abwandern: Man muss diese Belege ja nicht in der Zeit machen, in der sonstige Arbeiten im Rahmen des Unternehmens anfallen, sondern dem Selbstständigen entsprechend, danach.