Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Zara

Keine Antwort bis dato auf mein Fax vom 07.10.2023. Ich sehe auch irgendwo nicht ein, nun 1.370 Dateien zu schwärzen, um dann weiterhin feststellen zu müssen, dass es an einer Übertragung scheitert. Tagelang habe ich mich nun schon damit beschäftigt, kann keine Nacht mehr schlafen, bin total überarbeitet, weil ich mich auf nichts anderes mehr konzentrieren kann. Vom Tinnitus mal ganz abgesehen.  :sad:

Einen Copyshop gibt es wie erwähnt bei uns nicht. Selbst wenn, ich könnte mir diese Mehrkosten nicht leisten.

Ich sehe nach wie vor nur eine Möglichkeit, nämlich mit einer mobilen Festplatte zum JC zu fahren und sie müssen sehen, wie sie die Dateien ungeschwärzt auf ihren Rechner ziehen. Die Dateien sind ausreichend komprimiert (teilweise unter 200KB), werden beim Hochladen in Jobcenter.digital aber als über 10MB dargestellt. Wenn ich sie alle trenne, zu 10 Seiten anstatt rund 90, werde ich nicht mehr fertig, da sogar diese ,,Packen" ewig zum Upload benötigen.
Was soll ich nun tun? Frist steht nach wie vor auf 24.10.2023!

Simone-

@ Zara

Ich lese immer nur ungeschwärzt. Ganz ehrlich: NEVER EVER würde ich dem JC ungeschwärzte Dokumente geben.

Ich nutze seit Jahren ein kostenloses Programm, womit ich so ziemlich alles mache, wenn es um PDF geht. Damit kann man auch schwärzen.
https://tools.pdf24.org/de/creator

Im allgemeinen verstehe ich deine Vorgehensweise nicht. Scheinbar ist der Zug, sich gegen das Ansinnen generell zu wehren, abgefahren. Die Unterlagen werden dem JC bereitgestellt.

Wenn ich das richtig verstehe, hast du die Einzelbelege inzwischen aus dem Lexware Programm geholt und weißt, dass es 1.370 einzelne PDF sind.

Als nächstes beschäftigst du dich ewig mit der Komprimierung und dem Versand auf JC digital? :nea:

Meiner Ansicht nach ist der Weg dieser Unterlagen zum JC der letzte Schritt, um den man sich Gedanken macht.

Erst werden alle Unterlagen geschwärzt.

Und hier kommt der Datenschutz ins Spiel, denn es hätte schon längst eine Anfrage gestartet werden müssen, in der die Situation erklärt wird und verdeutlicht wird, dass man seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Anbetracht der Daten-Menge bei dieser Frist nicht nachkommen kann.

Du hattest deine "Wunsch-Frist" bis Ende des Jahres genannt, worauf man dir noch nicht geantwortet hat, wenn ich das richtig verstehe.

Hat der Datenschutz deine Anfrage, wird man sich beim betreffenden JC melden und sich deren Version der Angelegenheit erzählen lassen. Was denkst du, wird das JC dir auf deine Wunsch-Frist antworten, wenn denen der Datenschutz im Nacken sitzt?

Meiner Meinung nach hättest du inzwischen schon längst anfangen können, die einzelnen PDF zu schwärzen.

Auch wenn ich mich wiederhole: Das ist alles nur meine Meinung :zwinker:.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Limoflasche

Simone- hat schon einiges geschrieben, ich antworte auch noch einmal.

Erst einmal ruhig durchatmen. Ich kann Deinen Unmut und Deinen Frust nur allzu gut nachvollziehen, denn ich bin genauso betroffen wie Du. Gesundheitlich leide ich an einem immer wiederkehrenden Tinnitus, je nach Stresssituation, der Hautarzt bestätigte mir eine stressbedingte Neurodermitis (in der Form, dass ich mehrere juckende, wunde, oft blutige Stellen am Körper habe) sowie eine stressbedingte Diabetes Typ II, die mein Körper entwickelt hat. Auch das ist vom Arzt bestätigt. Der Stress wird durch das Jobcenter verursacht, weil ich in ähnlicher (allerdings gravierenderer) Situation stecke als Du.
So viel zum Background, ich mache den "Spaß" seit vielen Jahren mit.


Fristverlängerung und Mitwirkungspflichten
Du kommst Deinen Mitwirkungspflichten nach. Du hast nicht geschrieben, dass Du die Arbeit nicht machen wirst, sondern lediglich darum gebeten, Dir dafür auch eine angemessene Frist einzuräumen. Das heißt, Du zeigst Dich bereit, Deinen Mitwirkungspflichten nachzukommen.

Sollte das Jobcenter Zicken machen, das kann tatsächlich passieren, muss aber nicht, dann kannst Du vor dem Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilantrag) stellen, dass Dir die Leistungen im Eilverfahren zu genehmigen und weiterzuzahlen sind. Das ist unangenehm, aber wenn Du es zeitlich nicht machen kannst, dann bleibt Dir keine andere Wahl als die Fristverlängerung zu beantragen.


Ich mutmaße:
Du betreibst Dein Gewerbe seit 2017 und beziehst nach wie vor Leistungen. Das ist dem Jobcenter grundlegend ein Dorn im Auge, die wollen, dass Du Dein Gewerbe einstellst, deshalb auch der "Vermittlungsvorrang". Es gibt allerdings keine Rechtsgrundlage, die Dich dazu auffordern könnte, also ärgern sie Dich, wo sie nur können.

So. Nun zum Inhalt.

jobcenter.digital
Warum nutzt Du dieses Portal für die Einreichung Deiner Unterlagen? Ich habe mich bis heute nicht dort angemeldet und werde es auch nicht tun. Ich kommuniziere nur noch rechtssicher mit dem Jobcenter. Das heiß: Kein "Portal", keine Mails, keine Anrufe.

Briefpost in Kombination mit Fax (mit qualifiziertem Sendebericht).

Warum?
Weil das die einzige Möglichkeit ist, gerichtsfest nachzuweisen, dass Unterlagen eingereicht wurden und andererseits Du immer etwas Schriftliches vom Jobcenter vorliegen hast.

Was passiert, wenn im Portal jobcenter.digital Unterlagen "verschwinden" (von der Gegenseite entfernt werden z. B.)? Wer haftet dann? Du! Und zwar nur Du!

Ich traue jobcenter.digital nicht über den Weg. Abgesehen davon bist Du es, der dafür die Infrastruktur bereit stellen muss. Du musst stets über einen Internetzugang verfügen, Du musst stets in der Lage sein, Dich dort einzuloggen. Kannst Du das rechtssicher dauerhaft gewährleisten?

Was passiert, wenn Hacker eines Tages jobcenter.digital hacken und die Daten dort stehlen und im Internet veröffentlichen? Passiert nicht? Passiert inzwischen regelmäßig auch in Behörden. Wer haftet denn dafür? Na Du! Du wirst weder Schadensersatz erhalten, maximal ein "Huch, das tut uns aber leid"-Schreiben.


Einreichung von Unterlagen
Grundsätzlich auf Papier.
Zu diesem Zweck habe ich mir einen leistungsfähigen Schwarz-Weiß-Laserdrucker zugelegt, der macht seine Arbeit seit rund 8 Jahren äußerst zuverlässig und kapituliert auch nicht, wenn ich im Rahmen der EKS 500+ Seiten ausdrucken muss. Gleichzeitig faxt und scannt das Gerät.
Dich kostet das die Einmalanschaffung (als Betriebsausgabe in die EKS), dann das Papier (ca. 5 Euro für 500 Blatt) und alle 2.000 bis 3.000 Seiten der Toner für um die 80 Euro. Auch das sind Betriebsausgaben.

Das spart Dir den ganzen Ärger mit dem Upload.

Ich vermute mal, dass das jobcenter.digital Portal eingereichte Dokumente wohl automatisch umwandelt und diese dann 10mb groß werden. Warum? Keine Ahnung, vielleicht ist das Portal einfach schlecht programmiert worden.

Die 21 Stunden Arbeit kannst Du Dir also sparen. Drucken geht schneller. Dann ab in einen A4-Maxibriefumschlag und per Einschreiben ans Jobcenter.

Ich finde auch die Übersicht besser:
Ich drucke die Dokumente monatsweise aus, dann habe ich mit jedem Ausdruck auch sofort die Übersicht auf Papier, die ich mit der Hand anfassen kann.

Das Einscannen und schwärzen:
Du schreibt, Du nutzt Adobe Acrobat Pro, also hast Du eine Adobelizenz?
Dann hast Du auch Photoshop?

Du kannst PDF-Dateien in Photoshop öffnen, dort schwärzen, als JPG neu speichern. So mache ich das. Die einzelnen JPGs werfe ich dann in pdf24 (ein kostenloses Tool, das auch Simone- im Vorposting empfohlen hat) und erstelle daraus eine PDF-Datei mit allen Belegen.

Diese öffne ich dann und drucke sie aus.
Wenn Du zu einem Copyshop gehst (Du sagst, es gibt keinen in der Gegend, ok), ist es auch mit dem Dateihandling einfacher, wenn Du eine große Datei mit 500 Belegen hast, als 500 Einzelbelege.

Deine Rechnungen sehen alle gleich aus, davon gehe ich aus.
Adressfeld mit Kundendaten, Kundenummern, Inhalt, Gesamtbetrag taucht immer an der gleichen Stelle in der Rechnung auf?

Prima!
Dann kannst Du Dir mit Photoshop eine Vorlage machen, und die Felder grau machen (besser als schwarz, braucht weniger Toner beim Druck). Die Vorlage ist einfach eine eigene Ebene in Photoshop, in der Du die zu schwärzenden Felder an der richtigen Stelle grau hinterlegst.

Dann öffnest Du ALLE Deine Rechnungen (oder portionsweise, je nach Leistung Deines PC) und duplizierst diese Ebene auf alle Rechnungen. Dann musst Du die Rechnungen nur noch wegspeichern. Ich würde sie als JPG vorschlagen und dann mit PDF24 wieder in ein PDF verwandeln. Spart Zeit.

Bei Rechnungen, die Du bekommst, ist es schwieriger, die sehen alle anders aus. Aber auch die kannst Du, wenn sie bereits als PDF vorliegen, direkt in Photoshop werfen und da einfach mit einem grauen Pinsel über die relevanten zu schwärzenden Passagen drüber malen.

Am Anfang dauert es vielleicht etwas länger, mit der Zeit wirst Du aber Übung bekommen.

1.400 Dokumente? Die ziehe ich Dir auf diese Weise in maximal 2-3 Tagen durch. Da Du die Arbeit aber verteilen musst (Du musst Dich schließlich um Dein Gewerbe kümmern), ist eine Frist bis zum 31.12.2023 angemessen.

Ungeschwärzte Unterlagen
Da knirscht bei mir innerlich alles. Zur Einsichtnahme, also wenn Du mit dem Aktenordner hingehst und ein Sachbearbeiter nur kurz draufschaut (ohne Kopie!), dann würde ich das maximal noch ertragen wollen.
Wenn Du Unterlagen vor Ort belässt, dann nur geschwärzt.

Da stehen die Daten Deiner Kunden drauf und Du kannst nicht gewährleisten, was mit diesen Daten gemacht wird. Man will dem Jobcenter nichts Böses unterstellen, aber was ist, wenn die Deinen Kunden anschreiben und behaupten, das sei zur "Plausibilisierung der Rechnung" notwendig? Den Kunden bist Du dauerhaft los, im schlimmsten Fall wendet er sich an die Datenschutzbehörde und Du hast gleich noch ein DSGVO-Verstoß-Verfahren an der Backe. Das willst Du nicht.

Zeitaufwand
Der Zeitaufwand ist hoch, das gebe ich zu. Und in der Zeit bleibt Deine Arbeit liegen. Ja. Ich habe mich damit abgefunden. Wenn die Bürokratie es so haben möchte und nicht will, dass ich auf einen grünen Zweig komme, dann mache ich das eben. Dann muss mir das Amt eben weiterhin höhere Leistungen bezahlen, als wenn ich in der Zeit meiner Tätigkeit hätte nachgehen können. Ja und? Der Staat will es so, der Staat bekommt es so. Ich habe mir da inzwischen ein dickes Fell angeeignet. Ich erwarte vom Jobcenter nichts Gutes, es ist einfach nur belastend und verhindert den Erfolg. Ganz speziell bei einem Kleinunternehmen, welches die Arbeiten eben nicht an Dritte delegieren kann. Du hast weder ein Sekretariat, noch Mitarbeiter, die das für Dich übernehmen. In der Zeit steht Deine eigentliche Arbeit still. Dann ist das eben so. Es ist ärgerlich, aber frag doch mal in der freien Wirtschaft nach, auch mittelständige Unternehmen, Handwerker etc. regen sich massiv über die ausufernde Bürokratie auf und wandern in Teilen ins Ausland ab. Warum wohl?


Viel Text, aber Du hast auch viel gefragt :grins:

Mach Dir nicht den riesen Stress, tu Dir das nicht an! Versuche, das in Deine Arbeit mit einzubinden und sehe es als Teil Deiner Tätigkeit. Dann kannst Du mit der Zeit viel ruhiger und gelassener damit umgehen.

Datenschutzbeauftragte
Den Datenschutzbeauftragten kannst Du natürlich auch kontaktieren. Ich habe diesbezüglich jedoch bislang gemischte Erfahrungen gemacht. Im Grunde habe ich die Rückmeldung, dass Belege geschwärzt werden müssen (weil das Jobcenter von mir explizit ungeschwärzte Belege wollte), aber sobald es vor das Sozialgericht geht, heißt es dann "wir sind hier nicht mehr zuständig". Konkret wollte das Sozialgericht alle Belege ungeschwärzt und kündigte auch an, diese an das Jobcenter weiterzugeben. Also bekommt das Jobcenter durch die Hintertüre "Sozialgericht" alle Belege ungeschwärzt. Aber da kann man dann wohl nichts machen. Es ist absurd. Typisch Deutschland.  :wand:

Zara

@Simone

Zitat von: Simone- am 15. Oktober 2023, 10:14:42Ich nutze seit Jahren ein kostenloses Programm, womit ich so ziemlich alles mache, wenn es um PDF geht. Damit kann man auch schwärzen.
https://tools.pdf24.org/de/creator

Ich habe Acrobat Adobe Pro und die Dateien damit auch komprimiert. Nützt mir aber alles nichts, denn schwärzen muss ich ja jedes Dokument von Hand und am Ende sind die Dateien auf unseren beiden PCs klein genug, nur werden sie in Jobcenter.digital (wie mehrmals erwähnt) größer angezeigt und nicht angenommen. Warum auch immer!

Zitat von: Simone- am 15. Oktober 2023, 10:14:42Im allgemeinen verstehe ich deine Vorgehensweise nicht. Scheinbar ist der Zug, sich gegen das Ansinnen generell zu wehren, abgefahren. Die Unterlagen werden dem JC bereitgestellt.

Vorher scheinen sie ja keine Ruhe zu geben bzw. wird überhaupt nicht auf mein Fax vom 07.10.2023 eingegangen. Vielmehr wurde mir die Frist 24.10.2023 gesetzt. Wie ich das bewerkstelligen soll, ist dem JC offensichtlich egal.

Zitat von: Simone- am 15. Oktober 2023, 10:14:42Wenn ich das richtig verstehe, hast du die Einzelbelege inzwischen aus dem Lexware Programm geholt und weißt, dass es 1.370 einzelne PDF sind.

Die Dateien liegen mir schon lange vor. Beim Download aus Lexoffice sind es einzelne Dateien. Nur rufe die mal alle einzeln auf, um diese zu schwärzen. Unmöglich! Da sitze ich tagelang dran. Deswegen habe ich sie gebündelt zu Monat Jahr/Einnahme bzw. Monat Jahr /Ausgabe. Und dann auch dementsprechend komprimiert, damit ein Packen nur 150 - 400 KB hat (je nach Menge pro Monat).

Zitat von: Simone- am 15. Oktober 2023, 10:14:42Als nächstes beschäftigst du dich ewig mit der Komprimierung und dem Versand auf JC digital?

Ja, weil ich keinerlei Möglichkeiten habe, diese zu drucken! Habe einen alten Tintenstrahldrucker, der gibt eine solche Menge nicht mehr her. Von den Kosten mal ganz abgesehen.

Zitat von: Simone- am 15. Oktober 2023, 10:14:42Und hier kommt der Datenschutz ins Spiel, denn es hätte schon längst eine Anfrage gestartet werden müssen, in der die Situation erklärt wird und verdeutlicht wird, dass man seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen in Anbetracht der Daten-Menge bei dieser Frist nicht nachkommen kann.

Du hattest deine "Wunsch-Frist" bis Ende des Jahres genannt, worauf man dir noch nicht geantwortet hat, wenn ich das richtig verstehe.

Genau.

Zitat von: Simone- am 15. Oktober 2023, 10:14:42Hat der Datenschutz deine Anfrage, wird man sich beim betreffenden JC melden und sich deren Version der Angelegenheit erzählen lassen. Was denkst du, wird das JC dir auf deine Wunsch-Frist antworten, wenn denen der Datenschutz im Nacken sitzt?

Und was genau soll ich dem Datenschutzbeauftragten schreiben?

Zitat von: Simone- am 15. Oktober 2023, 10:14:42Meiner Meinung nach hättest du inzwischen schon längst anfangen können, die einzelnen PDF zu schwärzen.

Warum unnötige Stunden schwärzen, wenn ich die Dateien am Ende nicht übermitteln kann?


@Limoflasche

Zitat von: Limoflasche am 15. Oktober 2023, 14:48:54Erst einmal ruhig durchatmen. Ich kann Deinen Unmut und Deinen Frust nur allzu gut nachvollziehen, denn ich bin genauso betroffen wie Du. Gesundheitlich leide ich an einem immer wiederkehrenden Tinnitus, je nach Stresssituation, der Hautarzt bestätigte mir eine stressbedingte Neurodermitis (in der Form, dass ich mehrere juckende, wunde, oft blutige Stellen am Körper habe) sowie eine stressbedingte Diabetes Typ II, die mein Körper entwickelt hat. Auch das ist vom Arzt bestätigt. Der Stress wird durch das Jobcenter verursacht, weil ich in ähnlicher (allerdings gravierenderer) Situation stecke als Du.
So viel zum Background, ich mache den "Spaß" seit vielen Jahren mit.

Ich habe noch keine Diagnose vom Arzt, aber ich vermute mal ganz stark, dass das Brummen im rechten Ohr (hört sich an wie ein Trockner oder eine Waschmaschine) von dem Stress herrührt. Sowas kannte ich vorher nicht, auch wenn ich schon Jahrzehnte unter Angst- und Panikattacken leide.  :sad:

Zitat von: Limoflasche am 15. Oktober 2023, 14:48:54Fristverlängerung und Mitwirkungspflichten
Du kommst Deinen Mitwirkungspflichten nach. Du hast nicht geschrieben, dass Du die Arbeit nicht machen wirst, sondern lediglich darum gebeten, Dir dafür auch eine angemessene Frist einzuräumen. Das heißt, Du zeigst Dich bereit, Deinen Mitwirkungspflichten nachzukommen.

Sollte das Jobcenter Zicken machen, das kann tatsächlich passieren, muss aber nicht, dann kannst Du vor dem Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung (Eilantrag) stellen, dass Dir die Leistungen im Eilverfahren zu genehmigen und weiterzuzahlen sind. Das ist unangenehm, aber wenn Du es zeitlich nicht machen kannst, dann bleibt Dir keine andere Wahl als die Fristverlängerung zu beantragen.

Mit dem Thema Sozialgericht habe ich bisher leider ausschließlich schlechte Erfahrungen gemacht. In anderen Regionen scheint es etwas anders zu sein, aber bei uns kann man diesen Laden echt "in die Tonne werfen".  :wand: Ich schaffe das gesundheitlich einfach nicht mehr.

Zitat von: Limoflasche am 15. Oktober 2023, 14:48:54jobcenter.digital
Warum nutzt Du dieses Portal für die Einreichung Deiner Unterlagen? Ich habe mich bis heute nicht dort angemeldet und werde es auch nicht tun. Ich kommuniziere nur noch rechtssicher mit dem Jobcenter. Das heiß: Kein "Portal", keine Mails, keine Anrufe.

Weil ich keine andere Möglichkeiten habe, so viele Dokumente an das JC zu übermitteln (siehe oben).

Thema Photoshop:
Nein, habe ich nicht. Nur am iPad und das ist eine andere Lizenz als die "normale". Man kann diesen Photoshop auch nicht am Laptop verwenden und er hat andere Funktionen, so viel ich weiß. Brauche den auch nur, um meine Produktfotos mal nachzubearbeiten, kenne mich nicht wirklich aus damit. Und am iPad so viele Dateien bearbeiten geht nicht, zumindest kann ich das nicht.

Ich kann so viele Dateien, wie schon gesagt, nicht drucken. Wir hatten vorher den gleichen Tintenstrahldrucker wie jetzt, damit habe ich Massen gedruckt, dann war er Schrott. Den aktuellen haben wir gebraucht geschenkt bekommen und spätestens nach dem Drucken von so vielen Dateien, werde ich auch den entsorgen können.

Ich frage mich, für was ich fast 30 Euro monatlich an Lizenzgebühren für Lexoffice zahle, wenn ich am Ende doch wieder alles drucken muss!? Ich führe meine Buchhaltung digital und möchte die auch so übertragen. Wenn das JC dafür keine Möglichkeit hat, dann kann ich es auch nicht ändern. Ich bin gerne bereit, die Daten zur Verfügung zu stellen, aber nicht in Papierform. Eben weil es mir nicht möglich ist.

Das 2. Halbjahr 2022 liegt denen seit 01.03.2023 vor! Und nun fällt ihnen plötzlich ein, dass Unterlagen fehlen!? Es stinkt wie gesagt zum Himmel! Davon abgesehen, dass in dem letzten endgültigen Bescheid (für das 1. HJ. 2022) noch eindeutig im Text steht: "Nach Vorlage aller relevanten Daten wurde die Leistung neu berechnet..."
Mehr als seltsam, zumal dieser Bescheid erst kürzlich bei mir einging. Da wollte man nämlich KEINE Einnahmen- und Ausgabenbelege!  :teuflisch:
Sonst würde da ja nicht stehen, dass alle relevanten Daten bzw. Belege vorgelegen haben.

Zara

P.S. Ich habe mich schonmal ans schwärzen begeben. Leider ist es bei mir etwas umfangreicher, da 90% der Kundenrechnungen eine Personalisierung des Namens beinhalten. Gut, dann muss ich das auch noch schwärzen unter den Artikeln.
ABER ich habe noch eine Frage zu den Ausgangsrechnungen. Was, außer meiner Kd.-Nr. darf ich schwärzen?

Sheherazade

Zitat von: Zara am 15. Oktober 2023, 18:02:46ABER ich habe noch eine Frage zu den Ausgangsrechnungen. Was, außer meiner Kd.-Nr. darf ich schwärzen?

Du meinst Eingangsrechnungen (Ausgangsrechnungen sind das, was du als Kundenrechnungen bezeichnest)? Da sollte nichts geschwärzt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

september23

Zitat von: Limoflasche am 15. Oktober 2023, 14:48:54Ich mutmaße:
Du betreibst Dein Gewerbe seit 2017 und beziehst nach wie vor Leistungen. Das ist dem Jobcenter grundlegend ein Dorn im Auge, die wollen, dass Du Dein Gewerbe einstellst, deshalb auch der "Vermittlungsvorrang".
Da ist kein Dorn, nur eine Tatsache, dass in 6 Jahren kein Ende der Hilfebedürftigkeit mit dem Gewerbe erkennbar scheint.
Niemand kann sie zwingen das Gewerbe einzustellen und dem Sachbearbeiter dürfte das auch egal sein. Es geht -  und da ist Zara aber ja dran- um Bewerbungen, um einen Job zu finden, der bestenfalls 100% aller Kosten selbst deckt.

Zitat von: Limoflasche am 15. Oktober 2023, 14:48:54Es gibt allerdings keine Rechtsgrundlage, die Dich dazu auffordern könnte, also ärgern sie Dich, wo sie nur können.
ich finde halt, man tut sich selbst keinen Gefallen mit derlei Unterstellungen und persönlich nehmen.  :weisnich:

Zitat von: Limoflasche am 15. Oktober 2023, 14:48:54Es ist ärgerlich, aber frag doch mal in der freien Wirtschaft nach, auch mittelständige Unternehmen, Handwerker etc. regen sich massiv über die ausufernde Bürokratie auf und wandern in Teilen ins Ausland ab. Warum wohl?
gibt viele Gründe, aber mit Sicherheit nicht, weil man beim JC Belege einreichen muss. Zumal sich Handwerker nicht über einen Mangel an gut bezahlte Aufträge beklagen und damit nur bei Vorliegen anderer Gründe, wie Krankheit, der Unterstützung bedürfen.

Zara

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2023, 09:38:00
Zitat von: Zara am 15. Oktober 2023, 18:02:46ABER ich habe noch eine Frage zu den Ausgangsrechnungen. Was, außer meiner Kd.-Nr. darf ich schwärzen?

Du meinst Eingangsrechnungen (Ausgangsrechnungen sind das, was du als Kundenrechnungen bezeichnest)? Da sollte nichts geschwärzt werden.

Ich meinte Ausgaben-Rechnungen. Habe mich vertippt.  :grins:

Simone-

Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2023, 09:38:00Du meinst Eingangsrechnungen (Ausgangsrechnungen sind das, was du als Kundenrechnungen bezeichnest)? Da sollte nichts geschwärzt werden.

Daten der Kunden des Kleinunternehmens, genauso wie die Produkte, die sie gekauft haben, werden geschwärzt.

Bei Rechnungen im Einkauf des Kleinunternehmens kommt es darauf an. Bei Betriebsausgaben über 150 € kann das JC die Notwendigkeit anzweifeln.

Alles darunter sollte meiner Meinung nach geschwärzt werden. Das JC muss nur wissen, welche Art Ausgabe es ist (Wareneinkauf).

Bei Ausgaben-Rechnungen wie Porto, Büromaterial, usw., da würde ich nur die  Kundennummer schwärzen. 

[Beispiel]

Das Kleinunternehmen kauft Gips- und Silikon-Masse, sowie Vibrations-Motoren, Schalter, usw.

Es wird der Abdruck vom Pen*s des Kunden gemacht, um daraus einen handgefertigten Vibr*tor herzustellen, den der Kunde seiner Freundin schenken möchte.

Welche Ware genau das Kleinunternehmen hierfür eingekauft hat, geht das JC nichts an.

Wie der Kunde heißt und was er gekauft hat, nämlich einen handgefertigten Silikon-Vibr*tor in Form seines Pen*ses, geht das JC erst recht nichts an.

[/Beispiel]

Übrigens: Ich würde nicht "schwärzen" sondern was graues darüber machen. Falls man es doch drucken muss, kostet es weniger Toner.

@ Zara

Was du dem Datenschutz erzählen sollst?  :wand:
Na, dass du 1.370 Einzeldokumente nicht innerhalb dieser kurzen Zeit nachbearbeiten kannst. Mit einer viel zu kurzen Frist zwingt man dich dazu, deine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu ignorieren. Diese Tatsache möchtest du gerne datenschutzrechtlich bewertet haben.

Das ließe sich noch schön dramatisch und länger ausformulieren, aber im Wesentlichen ist das der Punkt.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Sheherazade

@ Simone-: Mir musst du das nicht erklären, ich war nur irritiert, dass hier die in der Buchhaltung üblichen Bezeichnungen wie Eingangs- und Ausgangsrechnung offenbar unbekannt sind. Meine Antwort bezog sich explizit nur auf die Eingangsrechnungen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Simone- am 16. Oktober 2023, 15:25:31Daten der Kunden des Kleinunternehmens, genauso wie die Produkte, die sie gekauft haben, werden geschwärzt.

Also komplett das Produkt, nicht nur die Personalisierung?

Zitat von: Simone- am 16. Oktober 2023, 15:25:31Bei Rechnungen im Einkauf des Kleinunternehmens kommt es darauf an. Bei Betriebsausgaben über 150 € kann das JC die Notwendigkeit anzweifeln.

Alles darunter sollte meiner Meinung nach geschwärzt werden. Das JC muss nur wissen, welche Art Ausgabe es ist (Wareneinkauf).

Bei Ausgaben-Rechnungen wie Porto, Büromaterial, usw., da würde ich nur die  Kundennummer schwärzen.

Also kann ich die kompletten Produktangaben im Einkauf schwärzen, sofern sie einzeln gesehen unter 150 Euro liegen? Oder ist bei 150 Euro die komplette Rechnungssumme gemeint?
Und wie kann das JC dann sehen, um welche Ausgabe es sich handelt?

Und wie ist es bei Fachliteratur? Muss da der Titel der Bücher stehenbleiben?

Zitat von: Simone- am 16. Oktober 2023, 15:25:31
Zitat von: Sheherazade am 16. Oktober 2023, 09:38:00Du meinst Eingangsrechnungen (Ausgangsrechnungen sind das, was du als Kundenrechnungen bezeichnest)? Da sollte nichts geschwärzt werden.

Daten der Kunden des Kleinunternehmens, genauso wie die Produkte, die sie gekauft haben, werden geschwärzt.

Bei Rechnungen im Einkauf des Kleinunternehmens kommt es darauf an. Bei Betriebsausgaben über 150 € kann das JC die Notwendigkeit anzweifeln.

Alles darunter sollte meiner Meinung nach geschwärzt werden. Das JC muss nur wissen, welche Art Ausgabe es ist (Wareneinkauf).

Bei Ausgaben-Rechnungen wie Porto, Büromaterial, usw., da würde ich nur die  Kundennummer schwärzen. 

[Beispiel]

Das Kleinunternehmen kauft Gips- und Silikon-Masse, sowie Vibrations-Motoren, Schalter, usw.

Es wird der Abdruck vom Pen*s des Kunden gemacht, um daraus einen handgefertigten Vibr*tor herzustellen, den der Kunde seiner Freundin schenken möchte.

Welche Ware genau das Kleinunternehmen hierfür eingekauft hat, geht das JC nichts an.

Wie der Kunde heißt und was er gekauft hat, nämlich einen handgefertigten Silikon-Vibr*tor in Form seines Pen*ses, geht das JC erst recht nichts an.

[/Beispiel]

Übrigens: Ich würde nicht "schwärzen" sondern was graues darüber machen. Falls man es doch drucken muss, kostet es weniger Toner.

@ Zara

Was du dem Datenschutz erzählen sollst?  :wand:
Na, dass du 1.370 Einzeldokumente nicht innerhalb dieser kurzen Zeit nachbearbeiten kannst. Mit einer viel zu kurzen Frist zwingt man dich dazu, deine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen zu ignorieren. Diese Tatsache möchtest du gerne datenschutzrechtlich bewertet haben.

Das ließe sich noch schön dramatisch und länger ausformulieren, aber im Wesentlichen ist das der Punkt.


Okay. Wo kann ich die Faxnummer des Datenschutzbeauftragten finden? Und das Ganze dann in Kopie ans JC nehme ich an?




Zara

Ist das dieser Link?
https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html

Leider sehe ich da kein Fax. Mit einer E-Mail habe ich ja keinen Nachweis.  :sad:

Auf der Webseite des hiesigen JC gibt es auch eine E-Mail Adresse für den behördlichen Datenschutzbeauftragten. Aber kein Fax. Oder kann ich das an die allgemeine Faxnummer z.Hd. senden?

september23

Zitat von: Zara am 16. Oktober 2023, 16:09:55Also kann ich die kompletten Produktangaben im Einkauf schwärzen, sofern sie einzeln gesehen unter 150 Euro liegen? Oder ist bei 150 Euro die komplette Rechnungssumme gemeint?
Und wie kann das JC dann sehen, um welche Ausgabe es sich handelt?

Und wie ist es bei Fachliteratur? Muss da der Titel der Bücher stehenbleiben?

Handelt es sich um ein Betriebsgeheimnis oder sind das Produkte wie im Beispiel von Simone, die man gern "diskret" versendet?
Ansonsten wozu so kompliziert und unnötig geheimnisvoll? Du hast mit dem Rest doch leider genug zu tun? Am Ende ist zu viel geschwärzt und es gibt wieder Nachfragen oder so :weisnich:

Sheherazade

Zitat von: Zara am 17. Oktober 2023, 07:42:04Leider sehe ich da kein Fax. Mit einer E-Mail habe ich ja keinen Nachweis.  :sad:

Hat dein Emailprogramm keine Optionen, dass dir der Eingang beim Empfänger oder das Lesen der Email vom Empfänger bestätigt werden kann?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 17. Oktober 2023, 09:22:30
Zitat von: Zara am 17. Oktober 2023, 07:42:04Leider sehe ich da kein Fax. Mit einer E-Mail habe ich ja keinen Nachweis.  :sad:

Hat dein Emailprogramm keine Optionen, dass dir der Eingang beim Empfänger oder das Lesen der Email vom Empfänger bestätigt werden kann?

Da müsste ich dann über Googlemail direkt gehen. Nur, wenn der Empfänger es ignoriert, dann macht es keinen Sinn.