Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Ottokar

Zitat von: september23 am 08. Oktober 2023, 15:20:471500 Belege in 150 Stunden, heißt, man schafft je Stunde gerade mal 10 Belege.
Was durchaus plausibel ist, wenn man sowas mal selbst versucht hat.
Kundendaten aufrufen, Rechnung raussuchen, als PDF exportieren, in einem PDF-Editor öffnen und die Kundendaten schwärzen, dauert ca. 5 Minuten.
Bei 1.370 Belegen sind das 6.850 Minuten = 115 Stunden = 15 Arbeitstage = 3 Wochen arbeit - ohne Pausen.

Zitat von: september23 am 08. Oktober 2023, 15:20:47Bezüglich Kunden abwandern: Man muss diese Belege ja nicht in der Zeit machen, in der sonstige Arbeiten im Rahmen des Unternehmens anfallen, sondern dem Selbstständigen entsprechend, danach.
Also in der Zeit, in welcher man dem JC zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss?
Ich sehe die Datenaufbereitung auch als Arbeitszeit an, damit würde man den Rahmen eines Kleingewerbes deutlich überschreiten.
Aber gut, veranschlagen wir neben 4 Std. Kleingewerbe täglich noch 4 Std. Datenaufbereitung fürs JC, Letztere dauert dann eben mal 6 Wochen.
6 Wochen arbeiten fürs JC wegen einer Datenerhebung, für mich ist das weit jenseits von zumutbar. Mal davon abgesehen, dass dieser Datenerhebung ein wahrlich übel stinkendes Geschmäckle anhängt, denn sie kam erst, nachdem sich der TE weigerte, seine Betriebsdaten einer ausdrücklich als freiwillig bezeichneten externen Betriebsprüfung offenzulegen.
Wer glaubt ernsthaft, das ein JC-MA 1.370 Belege prüft? Ich gehe davon aus, dass diese Unterlagen "unter der Hand" an genau diese externen Betriebsprüfer weitergegeben werden, wozu das JC jedoch keine Ermächtigung hat.
Betriebsprüfungen - denn um genau das handelt es sich hier - gehören nicht zur Aufgabe des JC, was sowohl eine Datenerhebung zu eben diesem Zweck gemäß § 67a SGB X rechtswidrig macht, als auch die Beauftragung Dritter mit einer solchen Prüfung.
Ich sehe hierin bereits die Grundlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde und für eine Bitte um Prüfung des Vorganges an den Datenschutzbeauftragten.
Ich glaube auch nicht, dass sich ein JC-MA traut, einen Syrer, Afghanen oder Ukrainer einer solchen Prüfung zu unterziehen, die würden den JC-MA  sofort als Nazi denunzieren und er wäre seinen Job los. Aber an Deutschen dürfen sie sie ihren Frust abreagieren. Das ist einfach nur erbärmlich.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

#46
Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2023, 20:43:05Also in der Zeit, in welcher man dem JC zur Vermittlung zur Verfügung stehen muss?
Ich sehe die Datenaufbereitung auch als Arbeitszeit an, damit würde man den Rahmen eines Kleingewerbes deutlich überschreiten.
Genau so ist es. Es ist doch so, dass ich auch dem normalen Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen soll. Hierbei sei folgendes zu erwähnen: Ich hatte am 29.09.2023 einen persönlichen Termin im JC bei meiner Arbeitsvermittlerin. Diese hat mir diverse Stellenausschreibungen übermittelt, wozu ich bis HEUTE noch nicht gekommen bin. Warum wohl?!  :teuflisch: Bisher habe ich mich IMMER daran gehalten, mich zeitnah zu bewerben.

Stand heute habe ich 27 Kundenaufträge, die ich abarbeiten muss. So im Rückstand war ich noch nie. Und man bedenke, dass ich die Produkte erst noch herstellen muss. Habe seit einer Woche dumpfe Ohrgeräusche an einem Ohr, weil mich die Sache so fertig macht.  :sad: Sie haben mich also bald so weit...  :schock:

Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2023, 20:43:05Mal davon abgesehen, dass dieser Datenerhebung ein wahrlich übel stinkendes Geschmäckle anhängt, denn sie kam erst, nachdem sich der TE weigerte, seine Betriebsdaten einer ausdrücklich als freiwillig bezeichneten externen Betriebsprüfung offenzulegen.

Auch dies entspricht der Tatsache. Man muss sich meinen Thread nur mal durchlesen: Zuerst wurden Unterlagen von völlig falschen Zeiträumen gefordert bzw. teilweise wurden sie schon vor Ablauf gefordert (ich kann ja neuerdings in die Zukunft sehen), dann wollte man diese dubiose Einverständniserklärung. Hier habe ich übrigens bis heute keine Stellungnahme zu meinem Schreiben bzgl. dieser Vermögensberatung!
Und nun möchte man auf diese Art und Weise probieren mich zu zermürben. :no:

Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2023, 20:43:05Wer glaubt ernsthaft, das ein JC-MA 1.370 Belege prüft? Ich gehe davon aus, dass diese Unterlagen "unter der Hand" an genau diese externen Betriebsprüfer weitergegeben werden, wozu das JC jedoch keine Ermächtigung hat.

Eben. Und dass die JC-MA schon jetzt nicht nachkommt mit ihrer Arbeit, sieht man ja schon daran, dass die Unterlagen vom 2. Hj. 2022 bereits seit 01.03.2023 vollständig vorliegen! Das 1. Hj. 2022 hatte sie ja im April 2023 abgeschlossen, übrigens OHNE Vorlage sämtlicher Einnahmen- und Ausgabenrechnungen.

Und nun plötzlich benötigt sie diese für alle weiteren Zeiträume?! Das stinkt zum Himmel!

Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2023, 20:43:05Ich sehe hierin bereits die Grundlage für eine Dienstaufsichtsbeschwerde und für eine Bitte um Prüfung des Vorganges an den Datenschutzbeauftragten.

Werde ich dann als nächsten Schritt angehen, sollte die JC-MA noch immer keine Ruhe geben.

Zitat von: Ottokar am 08. Oktober 2023, 20:43:05Ich glaube auch nicht, dass sich ein JC-MA traut, einen Syrer, Afghanen oder Ukrainer einer solchen Prüfung zu unterziehen, die würden den JC-MA  sofort als Nazi denunzieren und er wäre seinen Job los. Aber an Deutschen dürfen sie sie ihren Frust abreagieren. Das ist einfach nur erbärmlich.

Mehr als erbärmlich.  :sad:
Ich denke mal, besagte Landsleute würden sich das erst gar nicht bieten lassen - zu Recht! Aber mit mir kann man es ja versuchen.
Besagte MA ist neu beim JC und möchte wohl damit punkten... auf meine Kosten!  :teuflisch:

Zara

Ich habe heute Antwort auf mein Fax vom 05.10.2023 erhalten. Diese Antwort hatte sich wohl mit meinem Folgefax vom 07.10.2023 überschnitten, denn es hat das Datum 06.10.2023.

Nun meine Frage: Muss ich darauf nun reagieren, also bis zum 24.10.2023 die Belege übermitteln oder kann ich eine Antwort auf mein neuestes Fax abwarten?

ZitatSehr geehrte Frau...,
hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Fax vom 05.10.2023.
Ich bitte Sie wie mit Schreiben vom 20.09.2023 angefordert, für die Zeiträume 01.07.2022 bis 31.12.2022 sowie vim 01.01.2023 bis 30.06.2023 alle Einnahmen- und Ausgabenrechnungen, Quittungen und Belege entsprechend bei uns einzureichen.
Bitte reichen Sie die Unterlagen bis zum 24.10.2023 bei uns ein.

Limoflasche

Ich habe mir die Beiträge durchgelesen und möchte mich dazu äußern.

Mein Hintergrund:
Ich betreibe ein Kleingewerbe §19 UStG seit vielen Jahren, bin aber auch von Leistungen des Jobcenters abhängig, habe zahlreiche Widerspruchs- und Klageverfahren durchlaufen.

Das von Zara beschriebene Vorgehen ist mir bekannt, das habe ich in allen möglichen und unmöglichen Konstellationen bereits erlebt. Verschwundene Unterlagen, vorverlegte EKS, zurückgewiesene Widersprüche (Standard), Klageverfahren mit Richtern ohne jedwede Fachkompetenz und mit weltfremden Entscheidungen.



1.
Dieser Maßnahme musst Du nicht zustimmen. Das Jobcenter wird allerdings die "Tragfähigkeit" negieren, da Du diese Tätigkeit bereits seit 2017 betreibst. Da Du ohnehin schon Bewerbungen schreibst, wird das Jobcenter maximal damit beginnen, Deine Betriebsausgaben abzuerkennen mit der Begründung des Vermittlungsvorranges und der Nichttragfähigkeit bzw. der Einordnung als Nebengewerbe. Bei mir führt das zu aktuell 8 laufenden Klageverfahren nebst zwei Nichtzulassungsbeschwerden und einer Berufung vor dem Landessozialgericht.

2.
Du hast das Recht, Deine selbständige Tätigkeit weiterhin zu betreiben. Dieses Recht kann Dir das Jobcenter nicht nehmen. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.

3.
Die abschließende EKS ist auch weiterhin 2 Monate nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnittes einzureichen. Das Jobcenter ist im Zweifel darauf hinzuweisen, dass es keine Unterlagen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes verlangen kann. Aber auch das Thema hatte ich schon, damals endete das Gespräch bei der Teamleitung, die der festen Überzeugung war, ich könne zum 15. des Monats bereits die Abrechnung bis zum 31. vorlegen (aka Zeitreisen).
Im Endeffekt blieb es ergebnislos, denn das Jobcenter hat es hier nicht auf ein Klageverfahren ankommen lassen.

4.
Du hattest bisher Glück!
Ich musste schon immer

* alle Kontoauszüge (privat & geschäftlich)
* die abschließende EKS
* alle Ausgabebelege (geschwärzt)

einreichen.
Je nach Laune der Leistungsabteilung auch

* alle Einnahmebelege

Bei mir ist das "überschaubar", pro Bewilligungsabschnitt ergab das immer zwischen 250 und 500 Seiten Belege.

Wenn das Jobcenter das von Dir fordert, wirst Du leider nicht darum herumkommen. Du kannst höchstens eine Fristverlängerung beantragen und mitteilen, dass Dir die gesetzte Frist für Aufarbeitung aller Unterlagen nicht ausreicht.

Vergiss nicht, die Belege zu schwärzen.
Ich habe immer geschwärzt: Anschrift des Kunden, Inhalt der Rechnung, meine nicht relevanten Daten (Mailadresse, Telefonnummer, Webseite)
Bei Ausgabebelegen schwärze ich im Regelfall meine Kundennummern.

Für das Jobcenter muss die Zuordnung zur Zahlung auf dem Kontoauszug nachvollziehbar bleiben, das leistet im Regelfall Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Rechnungsendbetrag.


Das gab bei mir allerdings auch schon Streitigkeiten vor dem Sozialgericht.
Denn die Richterin war der Ansicht ein Anrecht auf alle ungeschwärzten Belege zu bekommen. Ich schwärzte lediglich die Namen und Anschriften meiner Kunden, die Richterin raunzte mich an: "Sie haben ja schon wieder Belege geschwärzt."
Ich teilte ihr mit, dass wenn sie auf ungeschwärzte Belege besteht, wir das bitte vorab mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abklären, denn diese Daten gelangen im Rahmen der eAkte bzw. der Akteneinsicht auch an das Jobcenter. Da es sich bei meinen Kunden um Nichtleistungsberechtigte Dritte handelt, sind diese Daten zu schützen und zu schwärzen.
Daraufhin hat es die Richterin dabei belassen.

Allerdings wurden meine Klagen abgewiesen. Zwar sind meine Betriebsausgaben plausibel nachgewiesen worden, aber das spiele alles keine Rolle, da ich laut Auffassung des Gerichts nicht im benachbarten Ausland einen Auftrag annehmen und abarbeiten dürfe, weil das nicht den Lebensumständen eines ALG-II-Empfängers entspräche.

Ich soll dadurch mehrere tausend Euro aus nicht anerkannten Betriebsausgaben erstatten.

Also nur so als Information, wie eine Verweigerung bzw. eine Gegenwehr auch enden kann, auch wenn man rechtlich gesehen korrekt handelt.

Die Kosten für die Kopien und die Ausdrucke trägst Du. Ich habe bis heute keinen einzigen Cent dafür gesehen, dass ich ständig Toner und Papier nachkaufen muss. Die Idee, das dem Jobcenter in Rechnung zu stellen ist nett gemeint, mir ist aber kein Fall bekannt, dass das Jobcenter jemals diese Kosten getragen hätte.

Was Du machen kannst:
Die Kosten als betriebliche Ausgabe in die EKS aufnehmen (Büromaterial). Dann zahlst Du die Kosten wenigstens aus den Betriebseinnahmen und nicht aus dem Regelsatz - denn im Regelsatz ist dafür nichts vorgesehen. Zumindest das hat mein Jobcenter akzeptiert.


tl;dr
Du wirst die Einzelbelege einreichen müssen.
Und ja, dabei bleibt Deine eigentliche Arbeit liegen. Versuche das künftig in den Workflow einzuplanen, ggf. die Rechnungen monatlich gleich entsprechend aufbereiten, dass nicht am Ende des Bewilligungsabschnittes ein riesiger fast unüberwindbarer Berg Arbeit auf Dich wartet.


Zara

Zitat von: Limoflasche am 10. Oktober 2023, 14:37:07Ich habe mir die Beiträge durchgelesen und möchte mich dazu äußern.

Mein Hintergrund:
Ich betreibe ein Kleingewerbe §19 UStG seit vielen Jahren, bin aber auch von Leistungen des Jobcenters abhängig, habe zahlreiche Widerspruchs- und Klageverfahren durchlaufen.

Das von Zara beschriebene Vorgehen ist mir bekannt, das habe ich in allen möglichen und unmöglichen Konstellationen bereits erlebt. Verschwundene Unterlagen, vorverlegte EKS, zurückgewiesene Widersprüche (Standard), Klageverfahren mit Richtern ohne jedwede Fachkompetenz und mit weltfremden Entscheidungen.



1.
Dieser Maßnahme musst Du nicht zustimmen. Das Jobcenter wird allerdings die "Tragfähigkeit" negieren, da Du diese Tätigkeit bereits seit 2017 betreibst. Da Du ohnehin schon Bewerbungen schreibst, wird das Jobcenter maximal damit beginnen, Deine Betriebsausgaben abzuerkennen mit der Begründung des Vermittlungsvorranges und der Nichttragfähigkeit bzw. der Einordnung als Nebengewerbe. Bei mir führt das zu aktuell 8 laufenden Klageverfahren nebst zwei Nichtzulassungsbeschwerden und einer Berufung vor dem Landessozialgericht.

2.
Du hast das Recht, Deine selbständige Tätigkeit weiterhin zu betreiben. Dieses Recht kann Dir das Jobcenter nicht nehmen. Dazu gibt es keine Rechtsgrundlage.

3.
Die abschließende EKS ist auch weiterhin 2 Monate nach Ablauf des jeweiligen Bewilligungsabschnittes einzureichen. Das Jobcenter ist im Zweifel darauf hinzuweisen, dass es keine Unterlagen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes verlangen kann. Aber auch das Thema hatte ich schon, damals endete das Gespräch bei der Teamleitung, die der festen Überzeugung war, ich könne zum 15. des Monats bereits die Abrechnung bis zum 31. vorlegen (aka Zeitreisen).
Im Endeffekt blieb es ergebnislos, denn das Jobcenter hat es hier nicht auf ein Klageverfahren ankommen lassen.

4.
Du hattest bisher Glück!
Ich musste schon immer

* alle Kontoauszüge (privat & geschäftlich)
* die abschließende EKS
* alle Ausgabebelege (geschwärzt)

einreichen.
Je nach Laune der Leistungsabteilung auch

* alle Einnahmebelege

Bei mir ist das "überschaubar", pro Bewilligungsabschnitt ergab das immer zwischen 250 und 500 Seiten Belege.

Wenn das Jobcenter das von Dir fordert, wirst Du leider nicht darum herumkommen. Du kannst höchstens eine Fristverlängerung beantragen und mitteilen, dass Dir die gesetzte Frist für Aufarbeitung aller Unterlagen nicht ausreicht.

Vergiss nicht, die Belege zu schwärzen.
Ich habe immer geschwärzt: Anschrift des Kunden, Inhalt der Rechnung, meine nicht relevanten Daten (Mailadresse, Telefonnummer, Webseite)
Bei Ausgabebelegen schwärze ich im Regelfall meine Kundennummern.

Für das Jobcenter muss die Zuordnung zur Zahlung auf dem Kontoauszug nachvollziehbar bleiben, das leistet im Regelfall Rechnungsdatum, Rechnungsnummer und Rechnungsendbetrag.


Das gab bei mir allerdings auch schon Streitigkeiten vor dem Sozialgericht.
Denn die Richterin war der Ansicht ein Anrecht auf alle ungeschwärzten Belege zu bekommen. Ich schwärzte lediglich die Namen und Anschriften meiner Kunden, die Richterin raunzte mich an: "Sie haben ja schon wieder Belege geschwärzt."
Ich teilte ihr mit, dass wenn sie auf ungeschwärzte Belege besteht, wir das bitte vorab mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten abklären, denn diese Daten gelangen im Rahmen der eAkte bzw. der Akteneinsicht auch an das Jobcenter. Da es sich bei meinen Kunden um Nichtleistungsberechtigte Dritte handelt, sind diese Daten zu schützen und zu schwärzen.
Daraufhin hat es die Richterin dabei belassen.

Allerdings wurden meine Klagen abgewiesen. Zwar sind meine Betriebsausgaben plausibel nachgewiesen worden, aber das spiele alles keine Rolle, da ich laut Auffassung des Gerichts nicht im benachbarten Ausland einen Auftrag annehmen und abarbeiten dürfe, weil das nicht den Lebensumständen eines ALG-II-Empfängers entspräche.

Ich soll dadurch mehrere tausend Euro aus nicht anerkannten Betriebsausgaben erstatten.

Also nur so als Information, wie eine Verweigerung bzw. eine Gegenwehr auch enden kann, auch wenn man rechtlich gesehen korrekt handelt.

Die Kosten für die Kopien und die Ausdrucke trägst Du. Ich habe bis heute keinen einzigen Cent dafür gesehen, dass ich ständig Toner und Papier nachkaufen muss. Die Idee, das dem Jobcenter in Rechnung zu stellen ist nett gemeint, mir ist aber kein Fall bekannt, dass das Jobcenter jemals diese Kosten getragen hätte.

Was Du machen kannst:
Die Kosten als betriebliche Ausgabe in die EKS aufnehmen (Büromaterial). Dann zahlst Du die Kosten wenigstens aus den Betriebseinnahmen und nicht aus dem Regelsatz - denn im Regelsatz ist dafür nichts vorgesehen. Zumindest das hat mein Jobcenter akzeptiert.


tl;dr
Du wirst die Einzelbelege einreichen müssen.
Und ja, dabei bleibt Deine eigentliche Arbeit liegen. Versuche das künftig in den Workflow einzuplanen, ggf. die Rechnungen monatlich gleich entsprechend aufbereiten, dass nicht am Ende des Bewilligungsabschnittes ein riesiger fast unüberwindbarer Berg Arbeit auf Dich wartet.



Unfassbar.  :sad:

Ich habe heute Antwort bekommen, siehe #47. Aber 14 Tage (bis 24.10.) reichen definitiv nicht aus und das Schreiben hat sich mit meinem letzten Fax überschnitten. Deswegen überlege ich, wie ich nun vorgehen soll.  :weisnich:

Limoflasche

Du kannst versuchen, eine Fristverlängerung zu beantragen mit der Begründung, dass Du die Vielzahl der geforderten Unterlagen nicht in der Kürze zusammenstellen und aufbereiten kannst. Normalerweise klappt das.

Zara

Zitat von: Limoflasche am 10. Oktober 2023, 17:59:38Du kannst versuchen, eine Fristverlängerung zu beantragen mit der Begründung, dass Du die Vielzahl der geforderten Unterlagen nicht in der Kürze zusammenstellen und aufbereiten kannst. Normalerweise klappt das.

Das habe ich ja mit dem Fax vom 07.10.2023.

Simone-

@ Zara

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Du kommst doch noch aus der Nummer raus. Ich verweise auf meinen Beitrag:

Zitat von: Simone- am 06. Oktober 2023, 22:56:58Warum hast du nicht einfach erst mal dem Verlangen des JC widersprochen, mit dem was Ottokar schrieb, nämlich dass die Belege auch keine anderen Informationen bieten und daher doppelte Datenerhebung sind?
Wenn ich das richtig verstehe, stammt diese "Auflistung" von Einnahmen/Ausgaben auch aus dem Lexoffice und hinter jeder Zeile steht auch ein dazugehörender Beleg - oder?
Wobei ich nach wie vor befürchte, dass du da nicht raus kommst. Das JC darf Angaben aus irgendwelchen Listen auch Anhand von Belegen prüfen.

2. Dir bleibt nichts anderes übrig, als die geforderten Belege bereitzustellen und dann:

Zitat von: Simone- am 06. Oktober 2023, 22:56:58In einem Schreiben den immensen Aufwand klar und deutlich schildern (INKLUSIVE Schwärzung aus Datenschutz-Gründen) und eine genügend lange Frist beantragen...
Dazu am Besten eine Anzahl schreiben, um wie viele Einzelbelege es hier geht, dann musst du selbst entscheiden, wie lange du dafür brauchen wirst.

Zitat von: Simone- am 06. Oktober 2023, 22:56:58Gleichzeitig beantrage vorsorglich die Erstattung sämtlicher Zusatz-Kosten für den Druck im Druckershop, Fahrt dorthin, usw., für den Fall, dass eine digitale Übermittlung nicht möglich sein sollte.
Bei der immensen Datenmenge schadet es nicht, hier schon mal für alle Eventualitäten vorzubereiten.

Am Schluss drohe - falls man dir die gewünschte Frist nicht gibt - mit einer Beschwerde beim KRM, sowie beim Datenschutz-Beauftragten, da man dir nicht genug Zeit gibt, die Belege entsprechend zu schwärzen.

Es tut mir wirklich total leid aber ich fürchte, du kommst um diese Mehrarbeit nicht herum.

Und wie bereits vermutet - auch ich denke, wenn sie alle Belege haben, werden sie es ohne dein Einverständnis an diese externe Firma weitergeben. Gerade deshalb halte ich es erst recht für immens wichtig, alles vorher ordentlich zu schwärzen.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

Zitat von: Simone- am 10. Oktober 2023, 22:03:57@ Zara

Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten:

1. Du kommst doch noch aus der Nummer raus. Ich verweise auf meinen Beitrag:

Zitat von: Simone- am 06. Oktober 2023, 22:56:58Warum hast du nicht einfach erst mal dem Verlangen des JC widersprochen, mit dem was Ottokar schrieb, nämlich dass die Belege auch keine anderen Informationen bieten und daher doppelte Datenerhebung sind?
Wenn ich das richtig verstehe, stammt diese "Auflistung" von Einnahmen/Ausgaben auch aus dem Lexoffice und hinter jeder Zeile steht auch ein dazugehörender Beleg - oder?
Wobei ich nach wie vor befürchte, dass du da nicht raus kommst. Das JC darf Angaben aus irgendwelchen Listen auch Anhand von Belegen prüfen.

2. Dir bleibt nichts anderes übrig, als die geforderten Belege bereitzustellen und dann:

Zitat von: Simone- am 06. Oktober 2023, 22:56:58In einem Schreiben den immensen Aufwand klar und deutlich schildern (INKLUSIVE Schwärzung aus Datenschutz-Gründen) und eine genügend lange Frist beantragen...
Dazu am Besten eine Anzahl schreiben, um wie viele Einzelbelege es hier geht, dann musst du selbst entscheiden, wie lange du dafür brauchen wirst.

Zitat von: Simone- am 06. Oktober 2023, 22:56:58Gleichzeitig beantrage vorsorglich die Erstattung sämtlicher Zusatz-Kosten für den Druck im Druckershop, Fahrt dorthin, usw., für den Fall, dass eine digitale Übermittlung nicht möglich sein sollte.
Bei der immensen Datenmenge schadet es nicht, hier schon mal für alle Eventualitäten vorzubereiten.

Am Schluss drohe - falls man dir die gewünschte Frist nicht gibt - mit einer Beschwerde beim KRM, sowie beim Datenschutz-Beauftragten, da man dir nicht genug Zeit gibt, die Belege entsprechend zu schwärzen.

Es tut mir wirklich total leid aber ich fürchte, du kommst um diese Mehrarbeit nicht herum.

Und wie bereits vermutet - auch ich denke, wenn sie alle Belege haben, werden sie es ohne dein Einverständnis an diese externe Firma weitergeben. Gerade deshalb halte ich es erst recht für immens wichtig, alles vorher ordentlich zu schwärzen.



Hallo Simone,
vielen Dank. Ich hatte in meinem Fax am 07.10.2023 (siehe #43) ja schon eine Frist 31.12.2023 gesetzt und die Mehrarbeit auch beziffert. Dieses Fax hat sich mit der aktuellen Antwort des JC überschnitten.
Also soll ich jetzt mal diese Woche abwarten und dann erneut schreiben bzw. auf mein Fax vom 07.10.2023 verweisen?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Limoflasche

Du bist doch gar keiner Maßnahme zugeordnet worden und hast die Maßnahme zur u. a. Tragfähigkeitsprüfung abgelehnt?
Dann fließen Deine Belege auch nicht nach dort ab, da dieses Unternehmen keinerlei Handlungserlaubnis besitzt. Du hast doch auch diesbezüglich nichts unterschrieben?

Wenn Du also die geforderten Unterlagen im Jobcenter einreichst, würde ich zumindest in einem Satz darauf hinweisen, dass die Unterlagen nach erfolgter Prüfung zurückzusenden oder zu vernichten sind (denn sie haben in der Leistungsakte nichts verloren!) und explizit eine Weitergabe an Dritte untersagen.

Ich bin eher verwundert, dass Du das bislang nicht machen musstest und sich das Jobcenter mit Deiner EÜR zufrieden gegeben hat. Ich muss seit zig Jahren nebst Kontoauszügen mindestens alle Ausgabebelege einreichen. Die Einnahmebelege werden nur gelegentlich verlangt.

Zara

Zitat von: Limoflasche am 11. Oktober 2023, 15:07:35Du bist doch gar keiner Maßnahme zugeordnet worden und hast die Maßnahme zur u. a. Tragfähigkeitsprüfung abgelehnt?
Dann fließen Deine Belege auch nicht nach dort ab, da dieses Unternehmen keinerlei Handlungserlaubnis besitzt. Du hast doch auch diesbezüglich nichts unterschrieben?

Wenn Du also die geforderten Unterlagen im Jobcenter einreichst, würde ich zumindest in einem Satz darauf hinweisen, dass die Unterlagen nach erfolgter Prüfung zurückzusenden oder zu vernichten sind (denn sie haben in der Leistungsakte nichts verloren!) und explizit eine Weitergabe an Dritte untersagen.

Ich bin eher verwundert, dass Du das bislang nicht machen musstest und sich das Jobcenter mit Deiner EÜR zufrieden gegeben hat. Ich muss seit zig Jahren nebst Kontoauszügen mindestens alle Ausgabebelege einreichen. Die Einnahmebelege werden nur gelegentlich verlangt.

Nein, ich habe diesbezüglich nichts unterschrieben.
Vor Corona (da waren es auch viel weniger Belege) habe ich von mir aus alle Belege in Kopie eingereicht. Als dann ,,Corona kam" und man nicht mehr persönlich was abgeben konnte, musste ich sie nicht mehr vorlegen.
Da kam auch keine Aufforderung, sondern es wurde so abgerechnet. Habe mir dann 2022 extra Lexoffice zugelegt, um eine rechtskonforme Einnahmen- und Ausgabenliste zu haben. Vorher habe ich die selbst manuell per Excel angelegt. Und selbst da kam ja nie ein Einwand.
Dafür jetzt, wo ich mich gegen diese Vermögensberatung sträube. Darauf habe ich übrigens auch nie eine Antwort erhalten.

Deswegen... wenn das JC nun auch auf mein letztes Fax, in dem ich Fristverlängerung bis 31.12. beantrage, nicht reagiert, was mache ich dann? Momentan steht ja die Frist bis 24.10., weil sich die Schreiben überschnitten haben! Kann das JC dann am 24.10. die Leistung einstellen bzw. zurückfordern für die besagten Zeiträume?
Weiß nicht, was ich nun machen soll? Wenn ich abwarte, ist am Ende der 24.10. und ich habe die Unterlagen noch immer nicht übermittelt.

Greywolf08

Zitat von: Zara am 12. Oktober 2023, 08:36:51Deswegen... wenn das JC nun auch auf mein letztes Fax, in dem ich Fristverlängerung bis 31.12. beantrage, nicht reagiert, was mache ich dann? Momentan steht ja die Frist bis 24.10., weil sich die Schreiben überschnitten haben! Kann das JC dann am 24.10. die Leistung einstellen bzw. zurückfordern für die besagten Zeiträume?
Weiß nicht, was ich nun machen soll? Wenn ich abwarte, ist am Ende der 24.10. und ich habe die Unterlagen noch immer nicht übermittelt.
Dann würde ich die Unterlagen übermitteln, die du bis dato fertig hast und die noch fehlenden bis zum 31.12. nachreichst. Damit können die dir zumindest nicht mit "fehlender Mitwirkung" kommen.

Zara

#58
Ich werde da ewig dran sitzen. Und das Ganze jedes Halbjahr. Da bin ich mit dem Kleingewerbe länger beschäftigt, als in einer Vollzeit-Anstellung. Und das, ohne überhaupt wieder eine Bestellung abwickeln zu können. Ich muss nun jede PDF extra speichern, weil die Übertragung später sonst nicht klappt. Bedeutet im Umkehrschluss, zum schwärzen muss ich auch jede einzelne Datei neu öffnen und abspeichern.
Ich bin gezwungen, alles ungeschwärzt zu übermitteln. Wenn ich überhaupt nochmal zu meinem Geschäft kommen will.
Wollte eben erneut bei Jobcenter.digital schauen und was kommt...? Seite steht nicht zur Verfügung. Wartung - wie so oft.
Copyshop gibt es bei uns auch keinen.
Und ich frage mich weiterhin, wie es sein kann, dass bei mir an 2 Rechnern eine Datei mit 276 KB angezeigt wird und beim Upload auf Jobcenter.digital mit 10,2 MB (!!!) als zu groß abgewiesen wird?! Egal was ich mache, bekomme die Dateien nicht kleiner. Es sei denn, wie gesagt, ich lege jede PDF einzeln ab. Und da benötigt der Upload aktuell 1 Minute pro PDF. Ich sitze also 21 Stunden allein beim Upload.

Zara

Ich habe mir nun Fotos gemacht, welche Größen die Dateien bei uns auf den Rechnern haben und wie groß sie von Jobcenter.digital angezeigt werden. Habe es zuerst erneut über die Funktion "Dokumente nachreichen" versucht, dort kommt ständig eine Fehlermeldung, OBWOHL besagte Datei nachweislich nur 143 KB hat. Danach habe ich es über die Nachrichtenfunktion versucht, dort werden mir anstatt 393 KB der anderen Datei dann 10,8 MB angezeigt. Alle Dateien sind fachmännisch mit Adobe Acrobat Pro komprimiert. Habe sie sogar zu max. 20 Seiten (143 KB) aufgeteilt.

Habe mir nun überlegt, dem JC anzubieten, dass ich gerne mit meinem Laptop oder Tablet dort aufschlagen kann. Dateien sind alle drauf (ungeschwärzt, da zeitlich nicht möglich), dann sollen sie sehen, wie sie die vom Rechner bekommen. Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht und damit kann man mir wenigstens keine "fehlende Mitwirkung" nachsagen. Den Datenschutzbeauftragten werde ich dann aber dahingehend informieren, dass ich auf Grund der knapp bemessenen Zeit nicht zum Schwärzen der Dokumente komme und gezwungen bin, trotz Einnahmen- und Ausgabenliste alle Belege ungeschwärzt abzugeben.