Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Limoflasche

War die Höhe der Erstattung denn wenigstens korrekt berechnet?
Das Problem ist nicht, dass man Erstattungen leisten muss (weil der Gewinn höher war als erwartet), sondern dass sie leider oft nicht korrekt berechnet werden - und kurioserweise meist zu Lasten des Betroffenen.

Ansonsten liest es sich doch gut.
Wenn das Jobcenter nicht auf Deine Anschreiben und Anfragen reagiert (das kenne ich auch so), ist das die einzige mögliche Gegenwehr zu sagen: "Wenn ich von Ihnen bis zum [Datum] nichts weiter höre, dann sehe ich das als Einverständnis."
Anders gehts nicht.

Zara

Zitat von: Limoflasche am 18. Oktober 2023, 18:48:17War die Höhe der Erstattung denn wenigstens korrekt berechnet?
Das Problem ist nicht, dass man Erstattungen leisten muss (weil der Gewinn höher war als erwartet), sondern dass sie leider oft nicht korrekt berechnet werden - und kurioserweise meist zu Lasten des Betroffenen.

Die EKS war identisch mit meiner. Ich gebe zu, habe das Ganze nicht nachgerechnet, sondern mich auf die EKS verlassen.  :schock: Sollte ich dann wohl dringend noch tun!  :cool:

Zitat von: Limoflasche am 18. Oktober 2023, 18:48:17Ansonsten liest es sich doch gut.
Wenn das Jobcenter nicht auf Deine Anschreiben und Anfragen reagiert (das kenne ich auch so), ist das die einzige mögliche Gegenwehr zu sagen: "Wenn ich von Ihnen bis zum [Datum] nichts weiter höre, dann sehe ich das als Einverständnis."
Anders gehts nicht.

Gut, dann schicke ich das so als Fax raus. Den Datenschutzbeauftragten lasse ich hier mal unerwähnt. Kann ich ja gesondert machen und die Kopie ans JC weiterleiten.

Limoflasche

Ich hoffe, Du hast inzwischen einen einigermaßen passenden und zeitsparenden Workflow gefunden, wie Du die Belege datenschutztechnisch aufbereiten kannst :ok:

Überleg Dir da etwas für die Zukunft. Wie gesagt, ich musste schon immer die Belege mit einreichen. Eingangsrechnungen zu 100%, Ausgangsrechnungen dagegen nur alle paar Jahre mal, weil die Zahlungen ohnehin bei mir in den Kontoauszügen drinstehen (bei mir gibts keine Barzahlungen).

Zara

Zitat von: Limoflasche am 18. Oktober 2023, 21:29:20Ich hoffe, Du hast inzwischen einen einigermaßen passenden und zeitsparenden Workflow gefunden, wie Du die Belege datenschutztechnisch aufbereiten kannst :ok:

Ich schwärze ganz normal am Laptop. Mein Problem ist und bleibt halt die Zeit, vor allem was die spätere Übertragung betrifft. Aber deswegen ja das Fax.
Was mache ich übrigens, wenn ich das Fax versendet habe und einen Tag später wieder ein Schreiben eintrudelt, was sich mit meinem Fax überschnitten hat? Zuzutrauen wäre es dem JC ja und die Post ist aktuell auch nicht mehr die schnellste.  :cool:

Zara

Ich habe nun extra noch abgewartet, ob auf mein Fax vom 07.10.2023 nicht doch noch eine Antwort kommt.
Laut Briefankündigung wird auch heute nichts bei der Post sein, so dass ich mein Fax heute absende. Ich habe es aber noch etwas ergänzt:

ZitatSehr geehrte..., ich habe bis dato keine Antwort auf mein Fax vom 07.10.1023 erhalten und beantrage daher erneut die Fristverlängerung zur Einreichung der Unterlagen (Einnahmen- und Ausgabenbelege) bis zum 31.12.2023.
In Ihrem Schreiben vom 06.10.2023 hatten Sie eine Frist bis 24.10.2023 gesetzt. Wie in meinem Fax vom 07.10.1023 bereits erläutert, kann ich die Masse der von mir geforderten Unterlagen nicht in der Kürze der Zeit bereit stellen. Nicht nur in Bezug auf den Datenschutz, sondern auch übermittlungstechnisch:
Ich habe einen alten Tintenstrahldrucker, der die Masse an Dokumenten gar nicht drucken kann. Einen Copyshop gibt es meiner Recherche nach in ... nicht. Selbst wenn, so wäre das Kopieren von 1370 Belegen (manche davon sogar mehrseitig) mit hohen Kosten für mich verbunden. Bei bspw. 15 Cent pro Blatt wären dies über 200 Euro.
Eine Übermittlung per Fax ist ebenso ausgeschlossen. Ich nutze hierfür einen Onlineservice, bei dem immer nur wenige Seiten (Kosten pro Blatt: 7 Cent!) übermittelt werden können.
Ich führe meine Buchhaltung digital über Lexoffice. Aufgrund der Tatsache, dass dieses Programm cloudbasiert arbeitet, die Belege in elektronischer Form vorliegen und eine Übermittlung über Jobcenter.digital nicht möglich ist, weil der Server die PDF-Dokumente trotz Komprimierung offensichtlich wieder in die Originalgröße versetzt, schlage ich Ihnen für die Übermittlung folgende Möglichkeiten vor:
1. Via gesonderter E-Mail mit Empfangsbestätigung. Bitte nennen Sie mir hierzu eine E-Mail-Adresse. (Ich habe bereits eingehend getestet, dass sich die Dateien bspw. von Gmail zu Gmail ohne Probleme versenden lassen. Somit liegt das Problem eindeutig am Server des Jobcenter.digital-Portals.)
2. Via Cloud (bspw. DropBox oder GoogleDrive).
3. Persönliche Abgabe via USB-Stick (diesen müsste ich mir dann noch zulegen).
Falls ich von Ihnen bis zum 31.10.2023 keine Rückmeldung erhalte, sehe ich die Fristverlängerung als positiv beschieden und genehmigt.


Man weiß ja nun nicht wirklich, wie das JC tickt: Lässt es mein Fax genau so wie einst die Sache mit der Vermögensberatung unbeachtet und möchte keine Belege mehr? Auf die Sache mit der Vermögensberatung wurde ja auch einfach nicht mehr reagiert! Oder beruht es auf der Frist 24.10.2023?!

Deswegen... mein Fax geht heute raus.

Simone-

Meine Meinung, und ich wiederhole:

Du solltest dich in deinem Schreiben auf die Fristverlängerung konzentrieren und NUR das zum Tehma machen. Das ist das Wichtigste. Darauf brauchst du eine Antwort.

Der ganze Himsebims, wie die Daten dann in die Hände des JC gelangen, das kann geklärt werden, wenn es so weit ist.


"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

Zitat von: Simone- am 20. Oktober 2023, 21:55:12Meine Meinung, und ich wiederhole:

Du solltest dich in deinem Schreiben auf die Fristverlängerung konzentrieren und NUR das zum Tehma machen. Das ist das Wichtigste. Darauf brauchst du eine Antwort.

Der ganze Himsebims, wie die Daten dann in die Hände des JC gelangen, das kann geklärt werden, wenn es so weit ist.




Habe es schon verschickt. Und es kann doch kein Fehler sein, das zu erwähnen. Denn schließlich braucht es auch dafür Zeit, wenn ich am Ende jedes Dokument einzeln verschicken soll. Die sollen ruhig sehen, dass ich mich bemühe bzw. mir Gedanken dazu mache, wie der Kram zu ihnen kommen soll. Denn sonst gehen die ja davon aus, dass ich es drucke. Und das kann ich eben nicht.

angi

Zitat von: Zara am 12. Juni 2023, 19:06:47ich führe seit 2015 ein Kleingewerbe und bin im Bezug von Bürgergeld.
Bereits im Jahr 2017 hatte ich das "Vergnügen", dass mich das JC dazu verdonnern wollte, mir entweder selbst einen Steuerberater zu nehmen, oder dass ich eine Einverständniserklärung für ein vom JC angeheuertes Unternehmungsberatungsbüro unterschreiben soll.

Ich vermute, dass dein Gewerbe von der Art ist, die sich nicht lohnt und die dich nicht selbstständig machen kann in Zukunft.
Der Tip vom JC ist evtl. ein Wink mit dem Zaunpfahl.
Ich war auch schon mal mit einem nicht lukrativen Gewerbe unterwegs und habe die Zahlen anfangs einfach ignoriert. Habe dann aber eingesehen, dass ich damit nie genug erwirtschaften kann, um davon leben zu können und habe dann aufgegeben.
Man ist immer etwas betriebsblind, wenn man mitten drinsteckt. Darum ist ein Steuerberater eine sehr gute Idee.


Ottokar

Zitat von: angi am 22. Oktober 2023, 11:18:52Darum ist ein Steuerberater eine sehr gute Idee.
Ganz besonders für den Steuerberater zum Geld verdienen. Für den Unternehmen sind das nur zusätzliche Kosten, die den Gewinn zusätzlich schmälern. Gerade Kleinunternehmer sollten deshalb genau rechnen, ob sich das lohnt, d.h. die dadurch zusätzlich frei werdende Zeit den Gewinn so erhöht, dass nicht nur die Kosten des Steuerberaters gedeckt sind, sondern noch ein lohnenswerter Zugewinn übrig bleibt.
Hinsichtlich Unternehmungsberatung ist der Steuerberater vollkommen sinnlos, da dieser (resp. dessen Angestellte) nur bucht und die Abschlüsse sowie Meldungen ans Finanzamt macht.
Ob das Gewerbe und der Gewinn ausbaufähig sind, kann hingegen nur eine qualifizierte Unternehmungsberatung beurteilen.
Diese benötigt dafür aber die Aus- und Eingangsrechnungen nicht, sondern andere betriebsinterne Daten und Kenntnisse, wie sie üblicherweise für das Controlling benötigt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


angi

Zitat von: Ottokar am 22. Oktober 2023, 12:46:08Ganz besonders für den Steuerberater zum Geld verdienen. Für den Unternehmen sind das nur zusätzliche Kosten, die den Gewinn zusätzlich schmälern.
In diesem speziellen Fall ist es wahrscheinlich so, dass die Kosten für den Steuerberater vom JC nicht angerechnet werden. So dass das für Zara überhaupt keine Extrakosten sind und sie diese unter Betriebsausgaben verbuchen kann.
Schließlich wurde sie ja dazu aufgefordert, zum Steuerberater zu gehen.



Zara

Zitat von: angi am 22. Oktober 2023, 19:15:19
Zitat von: Ottokar am 22. Oktober 2023, 12:46:08Ganz besonders für den Steuerberater zum Geld verdienen. Für den Unternehmen sind das nur zusätzliche Kosten, die den Gewinn zusätzlich schmälern.
In diesem speziellen Fall ist es wahrscheinlich so, dass die Kosten für den Steuerberater vom JC nicht angerechnet werden. So dass das für Zara überhaupt keine Extrakosten sind und sie diese unter Betriebsausgaben verbuchen kann.
Schließlich wurde sie ja dazu aufgefordert, zum Steuerberater zu gehen.




Die Sache mit dem Steuerberater ist ja nicht mehr aktuell.

Im Übrigen habe ich gerade festgestellt, dass dem Schreiben vom 06.10.2023 (in dem mir der neue Abgabetermin 24.10.2023 genannt wurde), lediglich eine allgemeine Rechtsfolgebelehrung zum Widerspruch, wie man sie sonst von Leistungsbescheiden kennt, anhängt. Sowas ist doch grundsätzlich falsch und somit hätte ich eigentlich das Schreiben auch ignorieren können, oder? Normalerweise steht unter den Aufforderungen zur Mitwirkung doch sowas wie: ,,Sollten Sie bis zu Termin xxx die geforderten Unterlagen nicht einreichen, dann... (Rückzahlung etc...)."

Ottokar

Zitat von: Zara am 23. Oktober 2023, 08:50:39eine allgemeine Rechtsfolgebelehrung zum Widerspruch, wie man sie sonst von Leistungsbescheiden kennt
Grundsätzlich ist zwischen Rechtsfolgenbelehrung und Rechtsmittelbelehrung zu unterscheiden.
In Leistungs- und Widerspruchsbescheiden gibt es Rechtsmittelbelehrungen (Gegen diesen Verwaltungsakt ist binnen Frist ... Widerspruch/Klage ...).
In Mitwirkungsaufforderungen und Jobangeboten gibt es nur eine Rechtsfolgenbelehrung (Wenn Sie nicht machen, was wir wollen, dann ...).

Die bloße Mitteilung der Fristverlängerung benötigt imho keine Rechtsfolgenbelehrung, da die ursprüngliche Mitwirkungsaufforderung ja weiterhin bestand hat.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Zara

Zitat von: Ottokar am 23. Oktober 2023, 09:43:13
Zitat von: Zara am 23. Oktober 2023, 08:50:39eine allgemeine Rechtsfolgebelehrung zum Widerspruch, wie man sie sonst von Leistungsbescheiden kennt
Grundsätzlich ist zwischen Rechtsfolgenbelehrung und Rechtsmittelbelehrung zu unterscheiden.
In Leistungs- und Widerspruchsbescheiden gibt es Rechtsmittelbelehrungen (Gegen diesen Verwaltungsakt ist binnen Frist ... Widerspruch/Klage ...).
In Mitwirkungsaufforderungen und Jobangeboten gibt es nur eine Rechtsfolgenbelehrung (Wenn Sie nicht machen, was wir wollen, dann ...).

Die bloße Mitteilung der Fristverlängerung benötigt imho keine Rechtsfolgenbelehrung, da die ursprüngliche Mitwirkungsaufforderung ja weiterhin bestand hat.

Aber dann wäre ja der 07.10.2023 maßgebend? Da stand diese Info drin.  :weisnich:

Limoflasche

Zitat von: angi am 22. Oktober 2023, 11:18:52Ich vermute, dass dein Gewerbe von der Art ist, die sich nicht lohnt und die dich nicht selbstständig machen kann in Zukunft.
Der Tip vom JC ist evtl. ein Wink mit dem Zaunpfahl.

Bleibt dann immer noch die Frage nach der Alternative.
Wenn es keine Alternative gibt, und Drehtürjobs sind keine, lohnt es sich immer, das Gewerbe aufrecht zu erhalten.
Ein Gewerbe ist oft viel mehr als "nur" der schnöde Grund, Geld zu verdienen und für viele elementar wichtig. Insbesondere dann, wenn das Gewerbe durchaus Gewinne abwirft.

Nehmen wir das Beispiel 100 Euro Gewinn. 100 Euro mehr im Monat haben oder nicht? Das macht angesichts des zu geringen Regelsatzes eine Menge aus. Vielleicht wird dadurch kein (dauerhaftes) Verlassen des Leistungsbezuges möglich, das mag sein. Für den betroffenen Menschen zählt jedoch jeder Cent!
Im Übrigen hat dieser gewerbeführende Mensch dann auch den vielgepriesenen strukturierten Tagesablauf, der bei Einstellung des Gewerbes zu verloren gehen kann (kann, nicht muss!).

Zara schreibt, dass sie regelmäßig Bewerbungen schreibt. Diese haben wohl bislang bzw. seit Jahren keinen Erfolg. Was hat sie also davon, ihre gewerbliche Tätigkeit, die ihr vermutlich viel bedeutet, aufzugeben, um dann exakt was zu tun? Zu Hause sitzen und Däumchen drehen?

Zitat von: Ottokar am 22. Oktober 2023, 12:46:08Ganz besonders für den Steuerberater zum Geld verdienen. Für den Unternehmen sind das nur zusätzliche Kosten, die den Gewinn zusätzlich schmälern. Gerade Kleinunternehmer sollten deshalb genau rechnen, ob sich das lohnt, d.h. die dadurch zusätzlich frei werdende Zeit den Gewinn so erhöht, dass nicht nur die Kosten des Steuerberaters gedeckt sind, sondern noch ein lohnenswerter Zugewinn übrig bleibt.

Ja und Nein.
Ich wüsste bei meinem Gewerbe nicht, wie ich steuerlich korrekt abrechne. Ich bin viel unterwegs, auch in Nachbarländern, habe Verpflegungspauschalen (die mir das Jobcenter ständig streicht oder behauptet, es würde anderweitig verrechnet), Reisekosten, diverse Abschreibungen von Kleinkram und Großkram (bei dem ich auch die Abschreibungsdauer nicht selbst sicher beurteilen kann) und dergleichen. Ich habe weder die Zeit, noch die Lust, mir auch noch Steuerkenntnisse selbst anzueignen.

Hinzu kommt, dass das Jobcenter mir mehrfach Betrug unterstellte. Es fand eine Buchprüfung statt. Ohne einen Steuerberater wäre ich vielleicht in ein offenes Messer gerannt. Der Steuerberater hat alles übernommen. Ich habe meine Belege beim Steuerberater abgegeben und er hat die Klärung beim Finanzamt übernommen. Ergebnis: Ohne Beanstandung.
Das Jobcenter konnte abtreten.

Das Jobcenter hat in der Tat die Kosten als Betriebsausgabe mehrfach gestrichen, das Sozialgericht diese jeweils anerkannt, da ich meine Buchführung zwar grundsätzlich selbst mache, aber einmal jährlich der Steuerberater die Unterlagen bekommt und sich um die Steuererklärungen beim Finanzamt kümmert.

Mir reicht schon die EKS, die sich grundsätzlich vom Steuerrecht unterscheidet.

Ich kann also mehr als verstehen, diese Tätigkeiten an fachkundiges Personal abzugeben. Denn ich gehöre zumindest zu den Menschen, die bei der Steuer keine Fehler machen wollen.

Zu allem anderen hat Ottokar natürlich recht, ein Steuerberater ist kein Unternehmensberater.

Zitat von: Simone- am 20. Oktober 2023, 21:55:12Meine Meinung, und ich wiederhole:

Du solltest dich in deinem Schreiben auf die Fristverlängerung konzentrieren und NUR das zum Tehma machen. Das ist das Wichtigste. Darauf brauchst du eine Antwort.

Der ganze Himsebims, wie die Daten dann in die Hände des JC gelangen, das kann geklärt werden, wenn es so weit ist.

Das Schreiben war kurz und sollte auch ein Sachbearbeiter verstehen können. Der Hinweis mit dem Datenschutz ist unter anderem eine Erklärung, warum man die Belege nicht einfach nur durch den Kopierer zieht und in einen Briefumschlag packt.


Ich kenne das im Übrigen auch, dass das Jobcenter auf solche Schreiben gar nicht reagiert. Wenn man außerhalb der Antragstellung (Weiterbewilligung) oder der EKS etwas anfordert, erfolgt bei mir auch meist keine Reaktion seitens des Jobcenters.

september23

Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Bleibt dann immer noch die Frage nach der Alternative.
Das Gewerbe so tragfähig, so auszubauen, dass ein nennenswerter Gewinn entsteht und nicht 90% des Umsatzes Betriebsausgaben sind

Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Wenn es keine Alternative gibt, und Drehtürjobs sind keine, lohnt es sich immer, das Gewerbe aufrecht zu erhalten.
das wird einem nicht genommen

Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Ein Gewerbe ist oft viel mehr als "nur" der schnöde Grund, Geld zu verdienen und für viele elementar wichtig. Insbesondere dann, wenn das Gewerbe durchaus Gewinne abwirft.
korrekt

Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Nehmen wir das Beispiel 100 Euro Gewinn. 100 Euro mehr im Monat haben oder nicht? Das macht angesichts des zu geringen Regelsatzes eine Menge aus. Vielleicht wird dadurch kein (dauerhaftes) Verlassen des Leistungsbezuges möglich, das mag sein.
Bei 100 Euro Gewinn gibt es kein vielleicht und mag sein, sondern eine Gewissheit. Das reicht für nichts, was irgendwie Grundbedarf ist, sondern nur für eine sehr kleine Entlastung

Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Für den betroffenen Menschen zählt jedoch jeder Cent!
Im Übrigen hat dieser gewerbeführende Mensch dann auch den vielgepriesenen strukturierten Tagesablauf, der bei Einstellung des Gewerbes zu verloren gehen kann (kann, nicht muss!).
Möglich, aber keine allgemein zutreffende Tatsache.
...
Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Ich wüsste bei meinem Gewerbe nicht, wie ich steuerlich korrekt abrechne. Ich bin viel unterwegs, auch in Nachbarländern, habe Verpflegungspauschalen (die mir das Jobcenter ständig streicht oder behauptet, es würde anderweitig verrechnet), Reisekosten, diverse Abschreibungen von Kleinkram und Großkram (bei dem ich auch die Abschreibungsdauer nicht selbst sicher beurteilen kann) und dergleichen. Ich habe weder die Zeit, noch die Lust, mir auch noch Steuerkenntnisse selbst anzueignen.
In der Tat ist das schwer bis kaum machbar. Nur muss die Zahlung eines Steuerberaters im Verhältnis zu den Einnahmen stehen.