Darf JC Kleingewerbe von Unternehmensberatung prüfen lassen?

Begonnen von Zara, 12. Juni 2023, 19:06:47

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Zara

Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Das Schreiben war kurz und sollte auch ein Sachbearbeiter verstehen können. Der Hinweis mit dem Datenschutz ist unter anderem eine Erklärung, warum man die Belege nicht einfach nur durch den Kopierer zieht und in einen Briefumschlag packt.


Das sehe ich auch so.


Zitat von: Limoflasche am 23. Oktober 2023, 12:44:39Ich kenne das im Übrigen auch, dass das Jobcenter auf solche Schreiben gar nicht reagiert. Wenn man außerhalb der Antragstellung (Weiterbewilligung) oder der EKS etwas anfordert, erfolgt bei mir auch meist keine Reaktion seitens des Jobcenters.

Aber wenn die nicht reagieren, woher soll ich dann wissen, ob ich die Unterlagen überhaupt noch einreichen muss?  :weisnich:  Bekomme jetzt schon wieder Panik, weil morgen die Frist abläuft und überlege, dort anzurufen.



Simone-

Zitat von: Zara am 23. Oktober 2023, 20:24:14... ob ich die Unterlagen überhaupt noch einreichen muss?
Da wirst du nicht drum herum kommen.

Zitat von: Zara am 23. Oktober 2023, 20:24:14Aber wenn die nicht reagieren...
Genau deshalb hatte ich geraten, sich auf EINE Sache zu konzentrieren, nämlich die Fristverlängerung. Mit deutlichen Worten über die Menge an nachzubearbeitenden Dateien, mit Drohung, den Datenschutzbeauftragten zu Rate zu ziehen und selbstverständlich wird eine Frist gesetzt, bis wann das JC auf diesen Antrag um Fristverlängerung reagieren muss. 

Falls man dir die gewünschte Frist NICHT gewährt, muss man darum kämpfen und weitere Schritte gehen, Drohung Datenschutzbeauftragen zu informieren wahr machen, usw. 

Bei alledem spielt der Weg der Datenübertragung (noch) keine Rolle.

Ist die Fristverlängerung genehmigt, kann man in ein paar Wochen immer noch das Thema aufmachen: Wie gehen die Unterlagen zum JC?

Du aber erwähnst die Fristverlängerung lediglich in einem Satz. Ansonsten erschlägst du die/den JC Sachbearbeiter/in mit zig Wegen, wie die Unterlagen zum JC kommen können.

Ich finde das taktisch einfach sehr unklug. Das klingt zwar jetzt hart, aber meiner Erfahrung nach muss man beim JC stets mit der größtmöglichen Dummheit und größtmöglichen Faulheit rechnen.

Wäre das Ansinnen nur die reine Fristverlängerung gewesen, hätte man womöglich einfach darüber entschieden und fertig. Doch so wäre es gut möglich, dass der/die zuständige SB damit überfordert ist und die Sache beiseite legt, bis jemand da ist, der sich mit dem technischen Kram (Weg der Datenübertragung, usw.) über den du schreibst, auskennt. Du bekommst keine Antwort und am Schluss stolpert noch irgend eine Vertretung über die fehlenden Belege zur Verifizierung der aEKS und sperrt dir das Geld.

Ich hoffe für dich, dass es so nicht passiert.

Im Übrigen bin ich nach wie vor der Ansicht, dass die Dateien, mit einem anderen Programm komprimiert, über JC Digital versendbar sein sollten, sicher in mehreren Nachrichten. Oder dann eben per Email, auch wieder in mehreren Nachrichten. Aber gut...

Nur fürs Protokoll: Das ist alles nur meine Meinung, begründet auf meiner Erfahrung.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Zara

Zitat von: Simone- am 23. Oktober 2023, 22:33:56
Zitat von: Zara am 23. Oktober 2023, 20:24:14... ob ich die Unterlagen überhaupt noch einreichen muss?
Da wirst du nicht drum herum kommen.

Zitat von: Zara am 23. Oktober 2023, 20:24:14Aber wenn die nicht reagieren...
Genau deshalb hatte ich geraten, sich auf EINE Sache zu konzentrieren, nämlich die Fristverlängerung. Mit deutlichen Worten über die Menge an nachzubearbeitenden Dateien, mit Drohung, den Datenschutzbeauftragten zu Rate zu ziehen und selbstverständlich wird eine Frist gesetzt, bis wann das JC auf diesen Antrag um Fristverlängerung reagieren muss. 

Falls man dir die gewünschte Frist NICHT gewährt, muss man darum kämpfen und weitere Schritte gehen, Drohung Datenschutzbeauftragen zu informieren wahr machen, usw. 

Bei alledem spielt der Weg der Datenübertragung (noch) keine Rolle.

Ist die Fristverlängerung genehmigt, kann man in ein paar Wochen immer noch das Thema aufmachen: Wie gehen die Unterlagen zum JC?

Du aber erwähnst die Fristverlängerung lediglich in einem Satz. Ansonsten erschlägst du die/den JC Sachbearbeiter/in mit zig Wegen, wie die Unterlagen zum JC kommen können.

Ich finde das taktisch einfach sehr unklug. Das klingt zwar jetzt hart, aber meiner Erfahrung nach muss man beim JC stets mit der größtmöglichen Dummheit und größtmöglichen Faulheit rechnen.

Wäre das Ansinnen nur die reine Fristverlängerung gewesen, hätte man womöglich einfach darüber entschieden und fertig. Doch so wäre es gut möglich, dass der/die zuständige SB damit überfordert ist und die Sache beiseite legt, bis jemand da ist, der sich mit dem technischen Kram (Weg der Datenübertragung, usw.) über den du schreibst, auskennt. Du bekommst keine Antwort und am Schluss stolpert noch irgend eine Vertretung über die fehlenden Belege zur Verifizierung der aEKS und sperrt dir das Geld.

Ich hoffe für dich, dass es so nicht passiert.

Im Übrigen bin ich nach wie vor der Ansicht, dass die Dateien, mit einem anderen Programm komprimiert, über JC Digital versendbar sein sollten, sicher in mehreren Nachrichten. Oder dann eben per Email, auch wieder in mehreren Nachrichten. Aber gut...

Nur fürs Protokoll: Das ist alles nur meine Meinung, begründet auf meiner Erfahrung.



Sicher könnte ich die Dateien übertragen:
1370 Dateien einzeln oder in ,,10-20er-Packs". Wären dann (bei Letzterem) rund 70 E-Mails. Ohne die Arbeit davor, sie zu bündeln. Wie ich da noch durchblicken soll, frage ich mich.
Alles in eine Cloud oder auf einen Stick ziehen, wäre sicherer und einfacher bzw. schneller.

Wie gesagt, ich sträube mich ja nicht gegen die Vorlage der Dokumente. Es wird doch überall plädiert, alles zu digitalisieren. Dann sollte gerade eine Behörde wie das JC auch dafür sorgen, dass der Server korrekt konfiguriert ist. Sie werben ja sogar mit Flyern für den Service.

Jimmy Neutron

Ich frage mich ernsthaft, was die Drohung mit dem Datenschutzbeauftragten bezwecken soll. Unnötige Baustelle. Die Situation um das Schwärzen herum wurde angesprochen. Sollte das Jobcenter die teilgeschwärzten Belege nicht akzeptieren, kann man immer noch den Datenschutzbeauftragten ins Boot holen. Dies auch parallel zum Widerspruchs und Klageverfahren.

Ob die Frist nun verstreicht, ist erst einmal nicht relevant. Es wurde doch bereits gebeten die Frist zu verlängern und auch dies auch ausführlich begründet. Damit ist die gesetzte Frist offensichtlich nicht mehr angemessen. Ohne angemessene Frist wäre eine abschließende Entscheidung zu deinem Nachteil nicht haltbar. Selbst im Widerspruchsverfahren wäre es aber möglich, die Belege noch nachzureichen. Gehst du denn von einer Nachzahlung oder Rückerstattung aus? Bei einer Rückerstattung würde ich die Füße still sehr halten.

Ja, Belege sind vorzulegen, aber die Vielzahl an Kopien steht m.E. auch noch in Diskrepanz mit der Tatsache, dass das Verwaltungsverfahren kostenfrei ist. Der Stick dürfte für mich daher die einfachste Lösung sein.



Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Oktober 2023, 11:07:02Ich frage mich ernsthaft, was die Drohung mit dem Datenschutzbeauftragten bezwecken soll. Unnötige Baustelle. Die Situation um das Schwärzen herum wurde angesprochen. Sollte das Jobcenter die teilgeschwärzten Belege nicht akzeptieren, kann man immer noch den Datenschutzbeauftragten ins Boot holen. Dies auch parallel zum Widerspruchs und Klageverfahren.

Ob die Frist nun verstreicht, ist erst einmal nicht relevant. Es wurde doch bereits gebeten die Frist zu verlängern und auch dies auch ausführlich begründet. Damit ist die gesetzte Frist offensichtlich nicht mehr angemessen. Ohne angemessene Frist wäre eine abschließende Entscheidung zu deinem Nachteil nicht haltbar. Selbst im Widerspruchsverfahren wäre es aber möglich, die Belege noch nachzureichen. Gehst du denn von einer Nachzahlung oder Rückerstattung aus? Bei einer Rückerstattung würde ich die Füße still sehr halten.

Ja, Belege sind vorzulegen, aber die Vielzahl an Kopien steht m.E. auch noch in Diskrepanz mit der Tatsache, dass das Verwaltungsverfahren kostenfrei ist. Der Stick dürfte für mich daher die einfachste Lösung sein.




Ich gehe davon aus, dass ich Geld ans JC zurückzahlen muss.

Kann das JC nun die Zahlungen einstellen, weil heute die Frist verstreicht, oder bin ich mit meinem Fax auf der sicheren Seite? Überlege nämlich, dort anzurufen.

Jimmy Neutron

Nein, Zahlungen können nicht eingestellt werden.
In dem Fall greift nicht die Mitwirkungspflicht mit der üblichen Versagung der Leistungen um die §§ 60 bis 67 SGB I herum, sondern ausschließlich der § 41a Absatz 3 SGB II aus dem keine Leistungseinstellung hervorgeht. Die Folgen einer fehlenden Mitwirkung wäre hier die abschließende Festsetzung der Leistungen.

Bei einer Rückerstattung würde ich tatsächlich anders herangehen. Wenn ich richtig gelesen habe, dann geht es um den Zeitraum, der im Juni endete. Das Jobcenter hat demnach nach angemessener Fristsetzung und korrekter Rechtsfolgebelehrung die Möglichkeit der abschließenden Festsetzung. Dies dürfte offensichtlich aber nicht erfüllt sein. Also würde ich Ruhe bewahren.

Fasse doch aber bitte mal das Ende des Bewilligungszeitraumes und die Daten der Schreiben (Datum und Betreff) vom JC und von dir chronologisch zusammen und wann genau dir welche Frist gegeben wurde. Dann hätte man den aktuellen Stand in einem Post.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Oktober 2023, 12:06:46Nein, Zahlungen können nicht eingestellt werden.
In dem Fall greift nicht die Mitwirkungspflicht mit der üblichen Versagung der Leistungen um die §§ 60 bis 67 SGB I herum, sondern ausschließlich der § 41a Absatz 3 SGB II aus dem keine Leistungseinstellung hervorgeht. Die Folgen einer fehlenden Mitwirkung wäre hier die abschließende Festsetzung der Leistungen.

Okay, also laufende Zahlungen können die nun nicht stoppen?

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Oktober 2023, 12:06:46Bei einer Rückerstattung würde ich tatsächlich anders herangehen. Wenn ich richtig gelesen habe, dann geht es um den Zeitraum, der im Juni endete. Das Jobcenter hat demnach nach angemessener Fristsetzung und korrekter Rechtsfolgebelehrung die Möglichkeit der abschließenden Festsetzung. Dies dürfte offensichtlich aber nicht erfüllt sein. Also würde ich Ruhe bewahren.

Fasse doch aber bitte mal das Ende des Bewilligungszeitraumes und die Daten der Schreiben (Datum und Betreff) vom JC und von dir chronologisch zusammen und wann genau dir welche Frist gegeben wurde. Dann hätte man den aktuellen Stand in einem Post.

Es geht um die Zeiträume 01.07.2022 bis 31.12.2022 und 01.01.2023 bis 30.06.2023 = dafür soll ich nun alle Einnahmen- und Ausgabenbelege einreichen. Für Beides gilt aktuell die Frist 24.10.2023 (heute).

Alle anderen Unterlagen (die bisher auch immer genügten!) liegen dem JC wie folgt vor:
- seit Ende Februar 2023 für 2. Hj. 2022
- seit Ende August 2023 für 1. Hj. 2023

Die Sache mit den Einnahmen- und Ausgabenbelegen haben die erst ins Spiel gebracht, nachdem ich dem Unterschreiben der Einverständniserklärung für die Vermögensverwaltung widersprochen habe. Darauf erhielt ich nie eine Reaktion, stattdessen fordern sie nun die "fehlenden" Belege.

Limoflasche

JimmyNeutron hat bereits alles Wichtige geschrieben.


Zitat von: Zara am 24. Oktober 2023, 12:15:07Okay, also laufende Zahlungen können die nun nicht stoppen?

Nein.
Im schlimmsten Fall bekommst Du einen abschließenden Bescheid, man streicht Dir alle Betriebsausgaben und begründet das damit, dass die betrieblichen Ausgaben nicht ausreichend nachgewiesen wurden.
Parallel fordert man Dich dann zu einer Erstattung von x.xxx,xx Euro auf. Das ist aber haltlos, sobald Du einen Widerspruch einlegst.

Die geforderten Unterlagen kannst Du immer noch im Rahmen des Widerspruchsverfahren einreichen, sogar später, falls es zu einer Klage kommen sollte, wenn das Jobcenter nicht einlenken will.

Das wissen aber auch die Sachbearbeiter im Jobcenter, aus dem Grund werden die es nicht auf diese Weise eskalieren lassen.

Zitat von: Zara am 24. Oktober 2023, 12:15:07Die Sache mit den Einnahmen- und Ausgabenbelegen haben die erst ins Spiel gebracht, nachdem ich dem Unterschreiben der Einverständniserklärung für die Vermögensverwaltung widersprochen habe. Darauf erhielt ich nie eine Reaktion, stattdessen fordern sie nun die "fehlenden" Belege.

Andererseits kenne ich es nicht anders, wie erwähnt, Ausgabebelege musste ich bislang IMMER zusammen mit den Kontoauszügen einreichen. Für mich ist es neu, dass es Fälle gibt, in denen nicht nach den Belegen verlangt wurde.


Ansonsten mein Vorschlag:
Ruf doch einfach kurz bei der Hotline im Jobcenter an und erkläre dort, dass Du schon zwei- oder dreimal eine Fristverlängerung zur Einreichung von Unterlagen erbeten hast und Dir bislang keine Reaktion vorliegt. Vielleicht gibt es bereits einen Vermerk im System, den man Dir nicht mitgeteilt hat.

Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Dass Dir die Hotline mitteilt: "Nö, nichts gefunden."

Zara

Zitat von: Limoflasche am 24. Oktober 2023, 12:24:40Nein.
Im schlimmsten Fall bekommst Du einen abschließenden Bescheid, man streicht Dir alle Betriebsausgaben und begründet das damit, dass die betrieblichen Ausgaben nicht ausreichend nachgewiesen wurden.
Parallel fordert man Dich dann zu einer Erstattung von x.xxx,xx Euro auf. Das ist aber haltlos, sobald Du einen Widerspruch einlegst.

Die geforderten Unterlagen kannst Du immer noch im Rahmen des Widerspruchsverfahren einreichen, sogar später, falls es zu einer Klage kommen sollte, wenn das Jobcenter nicht einlenken will.

Das wissen aber auch die Sachbearbeiter im Jobcenter, aus dem Grund werden die es nicht auf diese Weise eskalieren lassen.

Okay, danke für die Info.

Zitat von: Limoflasche am 24. Oktober 2023, 12:24:40Andererseits kenne ich es nicht anders, wie erwähnt, Ausgabebelege musste ich bislang IMMER zusammen mit den Kontoauszügen einreichen. Für mich ist es neu, dass es Fälle gibt, in denen nicht nach den Belegen verlangt wurde.

Nun, ich habe ja aus Lexoffice die detaillierten Listen mit Einnahmen und Ausgaben. Da steht alles drauf, außer Produkt und Kundenname. Bisher wurde das immer akzeptiert.

Zitat von: Limoflasche am 24. Oktober 2023, 12:24:40Ansonsten mein Vorschlag:
Ruf doch einfach kurz bei der Hotline im Jobcenter an und erkläre dort, dass Du schon zwei- oder dreimal eine Fristverlängerung zur Einreichung von Unterlagen erbeten hast und Dir bislang keine Reaktion vorliegt. Vielleicht gibt es bereits einen Vermerk im System, den man Dir nicht mitgeteilt hat.

Was kann denn schlimmstenfalls passieren? Dass Dir die Hotline mitteilt: "Nö, nichts gefunden."

Okay, werde ich nach deren Mittagspause mal machen. Vielleicht erreiche ich ja auch die SB bzw. man verbindet mich weiter.

Jimmy Neutron

#114
Ich habe mir doch mal ein paar ergänzende Informationen zusammengesucht.
So wie ich es verstanden habe, wurde dir mit Schreiben vom 20.09.2023 eine Frist bis zum 24.10.2023 gesetzt. Die Frist wäre demnach absolut unangemessen. Du hättest in dem Fall einfach die Füße stillhalten und auf die abschließende Entscheidungen warten können.

Nach aktuellem Stand hat das JC noch gute 6 Monate Zeit eine abschließende Entscheidung treffen unter der Voraussetzung, dass sowohl die Frist angemessen ist sowie eine korrekte und vollständige Rechtsfolgebelehrung erfolgt ist. Danach wäre eine angemessene Fristsetzung nicht mehr möglich.


Ergeht jetzt tatsächlich eine abschließende Entscheidung, kann dagegen innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Ich würde in dem Fall auf die Begründung vollständig verzichten. Es vergeht etwas Zeit und der Widerspruchsbescheid kommt nach Hause. Hier auch wieder einen Monat Zeit, um Klage zu erheben. Reizt man die Fristen aus und reicht die Klage zunächst fristwahrend ein, vergeht wieder etwas Zeit, bis man vom Sozialgericht aufgefordert wird, die Klage zu begründen. Der Widerspruch und die Klage haben aufschiebende Wirkung, sodass die abschließende Entscheidung und die Rückerstattung nicht"vollstreckt" werden können. Die 6 Monate sind also recht schnell vorbei. Bei dem Umfang der Belege dürften zudem selbst die 2 Monate / 8 Wochen nicht angemessen sein. Ich stecke nicht in deinen Schuhen, aber ich an deiner Stelle würde die Zeit aussitzen und die Rückerstattung so umgehen und der neuen SB in Gedanken den Mittelfinger zeigen. Nur um die Möglichkeit aufzuzeigen.

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Oktober 2023, 13:11:13Ich habe mir doch mal ein paar ergänzende Informationen zusammengesucht.
So wie ich es verstanden habe, wurde dir mit Schreiben vom 20.09.2023 eine Frist bis zum 24.10.2023 gesetzt. Die Frist wäre demnach absolut unangemessen. Du hättest in dem Fall einfach die Füße stillhalten und auf die abschließende Entscheidungen warten können.

Richtig. Ich hatte am 05.10.2023 per Fax erstmalig die Lage geschildert, eben dass ich es nicht übermittelt bekomme und noch alles schwärzen muss. Und dann um Fristverlängerung gebeten. (Erste Frist war 07.10.2023.)
Am 06.10.2023 hat mich das JC versucht, telefonisch zu erreichen. Ich hatte das Handy aber nicht bei mir im 1. Stock und hörte es somit nicht. Habe dann kurz danach zigmal versucht, dort anzurufen, kam aber nicht durch bzw. die Leitung brach nach 20 Minuten Wartezeit ab. Habe dann am 07.10.2023 nochmals geschrieben mit Fristverlängerung 31.12.2023. Dieses Fax allerdings (war ein Samstag) überschnitt sich mit dem aktuellen Schreiben des JC vom 06.10.2023, wonach die neue und aktuelle Frist auf 24.10.2023 gesetzt wurde.

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Oktober 2023, 13:11:13Der Widerspruch und die Klage haben aufschiebende Wirkung, sodass die abschließende Entscheidung und die Rückerstattung "vollstreckt" werden können.

Das heißt, ich muss nach meinem Widerspruch zurückzahlen? Die möchten ja anscheinend dann die kompletten Leistungen haben, so jedenfalls stand es in der Aufforderung.  :schock:  Also, wenn ich nicht vorlege, dann komplette Zurückerstattung der Leistungen...

Im Übrigen habe ich eben wieder 2x versucht, dort anzurufen. Gleiches Ergebnis wie immer: Man hängt ewig in der Warteschleife und irgendwann wird man abgewürgt. Ist also absolut kein Durchkommen. Und eine Durchwahl zur Leistungsabteilung gibt es nicht.

Jimmy Neutron

Sry hatte ein wichtiges Wort vergessen "nicht" vollstreckt... Habs korrigiert

Zara

Zitat von: Jimmy Neutron am 24. Oktober 2023, 13:54:24Sry hatte ein wichtiges Wort vergessen "nicht" vollstreckt... Habs korrigiert

Okay.  :grins: Dann bin ich beruhigt.  :blum:

Zara

#118
Ich hatte bis heute ja Frist gesetzt für eine Antwort.

In meinem Jobcenter.digital Account konnte ich soeben anhängende Mitteilung von heute finden.
Die werte SB ignoriert komplett mein letztes Fax (steht auch nicht als Betreff oder so) und möchte nun zusätzlich auch noch die Kreditkartenabrechnungen meines Partners haben. Da frage ich mich: Was hat dies mit meinem Kleingewerbe zu tun? Zumal es der Name ja schon sagt: KREDITkarte. Was geht es sie an, wieviel "Miese" er darauf hat?! Und dann noch für 6 Monate? Ist doch gar nicht rechtens! Wenn überhaupt, dann 3 Monate.

Nun bin ich noch immer nicht weiter, denn immer noch werden die Einnahmen- und Ausgabenrechnungen gefordert, Frist jetzt bis 17.11.2023. Allerdings "nur" das 2. Hj. 2022 und vom 1. Hj. 2023 gar keine Rede.
Wie ich die nun übermitteln soll, weiß ich auch noch immer nicht! Und über die Umsatzsteuer erhalte ich ja auch nie Bestätigungen vom Finanzamt, die Überweisungen sind lediglich über meine Kontoauszüge belegt. Wollte sie bisher auch nicht, sucht wohl jetzt in den "Krümeln".

Sheherazade

Zitat von: Zara am 31. Oktober 2023, 12:11:29Und über die Umsatzsteuer erhalte ich ja auch nie Bestätigungen vom Finanzamt, die Überweisungen sind lediglich über meine Kontoauszüge belegt.

Dann muss das reichen, steht ja der Empfänger und der Verwendungszweck bei.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"