nur kurze Frage: VM möchte, dass ich Bewerbungen "hinterher telefoniere"

Begonnen von Hansejunge, 19. Juni 2023, 13:51:39

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Kopfbahnhof

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 16:49:32Gehört das telefonische Nachhaken bei Bewerbungen dazu?
Nein das gehört nicht dazu, egal was ein SB dazu meinen mag oder evtl. auch nur einen Tipp geben wollte.
Verpflichtet kann dazu keiner werden.

Je nach Bewerbung sollte es jeder für sich selbst Entscheiden, wie er das macht.
Manchmal ist es besser, da die Füße still zu halten.

Je nachdem ob es Bewerbungsfristen gibt, danach würde ich nach ca. 5 Wochen mal Anklopfen.

horst

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 16:49:32Gehört das telefonische Nachhaken bei Bewerbungen dazu? Ja/Nein? Wo steht das drin? Wo ist das geregelt?
Das steht alles in deiner EGV eine Nachricht wie die Bewerbung lief wollen sie ja immer und wenn keine Antwort vom AG dann hat man keine bekommen ich schreibe per eMail immer nach 4 Wochen nochmal den AG an, aber anrufen nein.

Papagena

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 16:49:32ZURÜCK ZUM THEMA!!!!

Gibt es Paragraphen oder einen Regelkatalog, wie der Bewerbungsprozess auszusehen hat, was zu den Bewerbungen des Bürgergeldempfängers gehört und was nicht - also was die Pflichten des Bürgergeldempfängers für die Eigenbemühungen sind bzw. was nicht? Gehört das telefonische Nachhaken bei Bewerbungen dazu? Ja/Nein? Wo steht das drin? Wo ist das geregelt?

Danke.


Für die Nörgler und Besserwisser:

Diese Frage stelle ich unabhängig davon, was man mehr oder weniger machen kann / darf / brauch / muss / sollte.



Hallo Hansejunge,


wir sollten froh und dankbar sein, daß Sheherazade uns allen hier hilft mit ihren Ratschlägen!
Sie sieht das alles von einer anderen Perspektive aus, als wir und auch davon können wir profitieren.
Außerdem macht sie das ehrenamtlich hier, das ist auch nicht selbstverständlich.


Und nun zu Deinen Fragen, wegen der Regelung:

Mir wurde in einer Bewerbungsmaßnahme vom Dozenten gesagt, daß man mehrere Optionen hat sich zu bewerben:

1. Mit Flyer & persönlich abgeben.
2. Schriftlich in Papierform.
3. Einfach hingehen und nachfragen, ob Bedarf besteht.
4. Via E-Mail.
5. Via Onltinetool.
6. Übers Telefon.

Allerdings weiß ich nicht, ob es dafür auch eine extra verwaltungstechnische, oder juristische Vorschrift gibt. Alle 6 Punkte sind legitim und man kann sie als Nachweise der Eigenbemühungen eintragen.

Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel

horst

Zitat von: Papagena am 19. Juni 2023, 17:14:00wir sollten froh und dankbar sein, daß Sheherazade uns allen hier hilft mit ihren Ratschlägen!
ist eben ein Bürohengst und wir sind praktisch unterwegs.  :grins:

Hansejunge

Zitat von: Papagena am 19. Juni 2023, 17:14:00Hallo Hansejunge,


wir sollten froh und dankbar sein, daß Sheherazade uns allen hier hilft mit ihren Ratschlägen!


Ratschläge hatte ich von diesem Teilnehmer zuletzt keine mehr erhalten, sondern wiederholt falsche Zitate, ebenso Unterstellungen.

Erklärungen brachten nichts, der Teilnehmer beharrt auf seine Einstellung und giftet fröhlich weiter.

Kann er gerne tun, hilft nur mir nicht weiter.

Mehr möchte ich dazu nicht sagen, denn dann wäre das wieder OFF TOPIC, was hier offenbar sehr beliebt ist.

Dennoch danke Euch, ich werde jetzt den Thread nicht weiter verfolgen.

Hary

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 13:51:39Ich glaube nicht, dass das gesetzl. so geregelt ist, im Gegenteil, ein früherer VM sagte mir mal, dass man das lieber nicht machen sollte, die Arbeitgeber zu "nerven", da das auch einen Nachteil haben könnte.

Es gibt kein Gesetz dazu. Es ist aber deine Pflicht Eigenbemühungen zu unternehmen. Dazu würde dann ein nachfragen bei einem potentiellen AG auch zählen. Ob dies nun sinnvoll ist oder nicht kann man pauschal wohl nicht sagen. Bei der großen Zeitarbeitsfirma oder dem Weltkonzern wird das zu nichts führen, da dort alles automatisiert läuft. Bei dem kleinen Handwerker vor Ort, der zwischen der ganzen Arbeit deine Bewerbung vergessen hat, kann dies schon sinnvoll sein.

Am Ende des Tages verstehe ich aber nicht, warum du dich mit deinem SB streiten willst. Sage ihm/ihr dort einfach, dass du nachfragen wirst. An einen Anruf wird sich ohnehin keiner erinnern oder nachweisen/widerlegen können.

Birgit63

Das was "Horst" geschrieben hat, von wegen man ist schon aussortiert, stimmt nicht überall. Manchmal kommen so viele Bewerbungen an, dass man sie erstmal registriert, grob durchsieht und sortiert. Die, die gar nicht gehen, bekommen sofort die Unterlagen zurück bzw. eine nettes Schreiben per Post oder E-Mail, je nachdem wie man sich beworben hat, dass leider die Anforderungen nicht erfüllt werden. Die, die kein Schreiben erhalten, sind schonmal in der engeren Wahl. Dass Prozedere, diese gründlich zu sichten, dauert ja auch noch. Wenn dann jemand anruft und nachfragt, greift man sich diese Mappe und schaut sich die Bewerbung gründlich an. Das kann dann schon von Vorteil sein. Ist vielleicht nicht überall so. Aber bestimmt bei einigen Firmen.

Ellen_Alien

Zitat von: Birgit63 am 19. Juni 2023, 14:27:37Naja, sagen wir mal so. Wenn man nachfragt, dann zeigt man Interesse an dem Job. Ich arbeite in einer Personalabteilung und kann bestätigen, dass solche Anrufe nicht nerven. Im Gegenteil. Es wird nochmal auf die Bewerbung geschaut. Oftmals wurde aufgrund des Nachfragens der Bewerber/die Bewerberin doch noch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nein, ich arbeite nicht bei einer Zeitarbeitsfirma.
Es kommt darauf an.
Bis vor kurzem habe ich ein Sekretariat geführt und da war es definitiv so, dass solche Anrufe genervt haben. Erstens sind alle Anrufe bei mir zentral rausgekommen, entsprechend konnte ich selten etwas zum Sachstand sagen. Zweitens kann man idR davon ausgehen, dass die Personaler, wenn sie interessiert waren und eine Einstellung beabsichtigen, zeitnah die Bewerber von selbst mit ihrer Durchwahl kontaktierten. Solche Anfragen haben in den meisten Fällen mir die Zeit geraubt und die Personaler tatsächlich zusätzlich genervt. Weil ich die Anfragen weiterleiten musste ohne aussagefähig zu sein, und es meistens so war, wenn sich wochenlang niemand gemeldet hatte, bestand kein Interesse und dann mussten sie sich erstmal wieder damit auseinandersetzen, obwohl sie den Fall für sich längst abgehakt hatten. Ist sicher nicht optimal gelaufen und eine höfliche Absage hätte das Problem schon lösen können. Aber wie fast überall: Alle haben sehr viel zu tun, sind überlastet und solche ,,unwichtigen" Vorgänge, wie Bewerber, an denen kein Interesse besteht, fallen hinten runter.

Aus meiner eigenen Erfahrung mit Bewerbungen ist es genauso, wenn man nichts hört, haben sie eben kein Interesse. Wenn sie Interesse haben, melden sie sich zeitnah, ohne dass man hinterhertelefonieren muss. Ich selbst würde mich mit erneutem Nachfragen auch nicht wohl fühlen. Das muss man etwas fallbezogen entscheiden. Per Mail kann man doch von vornherein eine Lesebestätigung fordern. Oft bewirbt man sich auch über Bewerberportale, wo eine Sendebestätigung inkludiert ist.

Natürlich kann es auch Fälle geben, wo Nachfragen sinnvoll sein können.

Fakt ist @Hansejunge mit der eigentlichen Bewerbung hast du deine Pflicht erfüllt. Alles darüber hinaus ist deine Eigeninitiative und du entscheidest, ob du nachfragen möchtest.

horst

Zitat von: Birgit63 am 20. Juni 2023, 09:36:09Das was "Horst" geschrieben hat, von wegen man ist schon aussortiert, stimmt nicht überall. Manchmal kommen so viele Bewerbungen an, dass man sie erstmal registriert, grob durchsieht und sortiert. Die, die gar nicht gehen, bekommen sofort die Unterlagen zurück bzw. eine nettes Schreiben per Post oder E-Mail, je nachdem wie man sich beworben hat, dass leider die Anforderungen nicht erfüllt werden.
ich hatte mich auch schon auf eine Stelle beworben, wo ein SB vom JC die Bewerber
für den AG aussucht und da keinerlei Antwort bekommen wie bei 40% meiner Schreiben auch.

Kopfbahnhof

Zitat von: Hary am 19. Juni 2023, 19:16:39Dazu würde dann ein nachfragen bei einem potentiellen AG auch zählen.
Zitat von: Hary am 19. Juni 2023, 19:16:39Es ist aber deine Pflicht Eigenbemühungen zu unternehmen
Das ist wohl bei jedem so.

Aber beim AG per Telefon/Mail Nachfragen gehört sicher nicht dazu.

jens123

Der Bewerbungsprozess ist mit dem Absenden der Bewerbung für den Bewerber abgeschlossen. Sage dem Jobcenterwicht, er soll dir seine Aufforderung schriftlich geben, unbedingt mit Nennung der gesetzlichen Grundlage.

Die Aufforderung ohne besonderen Grund hinterher zu telefonieren ist aus mehreren Gründen ein Zeichen von Dummheit oder Schlimmerem: 1. keine Antwort ist (wie überall im Leben) auch eine Antwort, 2. Penetration (Drückermentalität) kann Arbeitgeber auch abstoßen, 3. Datenschutz!!! Ein ordentliches Unternehmen wir nicht einfach mal auf einen Anruf hin Informationen herausgeben. Da könnte sich ja jeder melden, die Personengleichheit ist nicht überprüfbar.

Nachfassen per Telefon würde ich nur bei einem selten passenden Angebot ("6er im Lotto") für angemessen ansehen oder wenn es mit dem potentiellen Arbeitgeber ausdrücklich so verabredet wurde.


Phil_N

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 13:51:39Kurzum: Welchen "Paragraphen" oder welche Regelung kann ich dem Vermittler nennen, um zu belegen, dass diese "Bewerbungskultur" nicht fortan von mir immer gefordert werden kann?
Es gibt keinen Paragraphen, aus dem sich unmittelbar ergibt, dass man den Arbeitgeber anrufen muss. Allenfalls lässt sich das - mit viel Kreativität - mittelbar aus dem § 2 SGB II ableiten, wonach man alles in der eigenen Macht stehende zu tun hat, um die Arbeitslosigkeit zu überwinden. Ich glaube aber, kein Richter würde daraus folgern, dass das Hinterhertelefonieren bedeutet.

Kurzum dürfte gelten: Wenn du dich weigerst, solche Anrufe zu tätigen, dürfte eine etwaige Sanktion deswegen haltlos sein. Eine nicht justiziable ,,Regel" der BA gibt es auch nicht, die sagt, dass man z. B. nach 2 Wochen mal nachfragen sollte. In diversen Bewerbungsratgebern findet man dazu gegenteilige Auffassungen. Manche plädieren für, andere gegen das Nachfragen.

Meine rein persönliche Meinung, die ich meinen ,,Kunden" im JC auch immer genannt habe, ist: Wenn einen der Job wirklich interessiert, kann es Sinn machen, 2 Wochen nach Ende der Ausschreibungsfrist mal per E-Mail anzufragen, wie der Stand ist.

Das kann den Vorteil haben, dass der Angeschriebene vielleicht nur durch diese E-Mail überhaupt auf die Bewerbung aufmerksam wird (weil bei manchen Stellen über 100 Bewerbungen eingehen und nur ein Bruchteil gelesen wird). Anrufen würde ich aber nicht, weil das wie eine Überrumpelung am Telefon wirken kann und somit eher negativ wäre. E-Mail ist besser.

Zitat von: jens123 am 20. Juni 2023, 19:41:39Der Bewerbungsprozess ist mit dem Absenden der Bewerbung für den Bewerber abgeschlossen.
Nicht unbedingt. Wenn man zum Vorstellungsgespräch oder Assessment-Center eingeladen wird, ist das immer noch Teil des Bewerbungsprozesses. Es gibt auch den Fall, dass Arbeitgeber Nachfragen an den Bewerber haben und darum bitten, noch Dokumente nachzureichen.

Pauschal zu sagen, ab dem Zeitpunkt des Abschickens der Bewerbung wäre der Bewerbungsprozess für den Bewerbenden abgeschlossen, halte ich für verkürzt.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Phil_N

Zitat von: Papagena am 19. Juni 2023, 17:14:00Allerdings weiß ich nicht, ob es dafür auch eine extra verwaltungstechnische, oder juristische Vorschrift gibt.

Wie gesagt: Die gibt es nicht. Es wäre meiner Meinung auch fatal, sowas einzuführen, weil Bewerbungen von Art und Umfang eben völlig unterschiedlich ausfallen können.

Als ich mich auf den Jobcenter-Job bewarb, umfasste meine Bewerbungsmappe glaub ich 14 Seiten (Anschreiben, Lebernslauf, Zeugnisse). Bei meiner letzten Bewerbung waren es 62 Seiten und mein Lebenslauf war 3 Seiten lang. Es heißt in fast allen Ratgebern zum Lebenslauf: Max. 2 Seiten. Ich hatte mit 3 Seiten Erfolg. Laut diversen Bewerbungsratgebern wäre ich mit 62 Seiten Bewerbungsmappe ohnenhin sofort durchgefallen (da heißt es meist: Max. 20 Seiten).

Es gibt kurzum kaum Pauschalregeln zur Bewerbung, die sich immer eignen. Was es für schriftliche Bewerbungen gibt, ist die DIN 5008, die spezifiziert, wie das Anschreiben zu formatieren ist (siehe hier als Beispiel). Aber es gibt keinen Zwang, sich daran zu halten (habe ich nie getan).

Egal, ob man sich per E-Mail, Briefpost oder Bewerbungsmaske auf Homepage des Arbeitgebers bewirbt, sollte man meiner Erfahrung nach in der Regel (auch hier gibt es sicher aber Ausnahmen) lediglich folgendes beachten:

Schreibe sachlich und nicht ausschweifend, mach nicht mehr als 3 Absätze (3/4 Seite insgesamt) und lass Floskeln weg wie "Mit großem Interesse las ich..." oder "Hiermit bewerbe ich mich auf..." oder "Sie sind mir bekannt als exzellenter Arbeitgeber, der...".

Fang besser direkt an mit:

1. Absatz: Darlegung, wer du bist (Ich bin XX Jahre alt und verfüge über XX Berufsausbildung)
2. Absatz: Darlegung, was du kannst und wo du das schon unter Beweis gestellt hast (Ich habe dort und dort gearbeitet und dies und das getan)
3. Absatz: Darlegung, warum du dich bewirbst und was das Unternehmen konkret davon hat, dass es dich einstellt. (Ich suche eine neue Arbeitsstelle, weil... und kann folgende Fähigkeiten und Erfahrungen für Sie nutzbar machen...)

Ich habe während meiner Zeit als Arbeitsvermittler im Jobcenter diversen "Kunden" bei der Strukturierung ihrer Bewerbungen nach oben genanntem Muster geholfen. Und die Resonanz war dann oft besser als vorher.

Bei Leuten, die sich im künstlerischen, wissenschaftlichen oder handwerklichen Bereich bewerben, kann die Bewerbung aber auch völlig anders aussehen. Da kann es sein, dass man lieber auf eine Homepage verweist, Beispiele der eigenen Arbeit mitschickt oder direkt im Unternehmen vorbeigeht und nach Arbeit fragt.

Was wirklich immer gilt, ist nur folgendes: Ich muss als Bewerber deutlich machen, was der Arbeitgeber, der mir Geld zahlen soll, davon hat, dass er mich einstellt. Es geht dem Arbeitgeber darum, wie ich dazu beitragen kann, dass er weiter erfolgreich ist. Das muss ich fokussieren.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Papagena

Zitat von: Phil_N am 21. Juni 2023, 10:45:35
Zitat von: Papagena am 19. Juni 2023, 17:14:00Allerdings weiß ich nicht, ob es dafür auch eine extra verwaltungstechnische, oder juristische Vorschrift gibt.

Wie gesagt: Die gibt es nicht. Es wäre meiner Meinung auch fatal, sowas einzuführen, weil Bewerbungen von Art und Umfang eben völlig unterschiedlich ausfallen können.

Als ich mich auf den Jobcenter-Job bewarb, umfasste meine Bewerbungsmappe glaub ich 14 Seiten (Anschreiben, Lebernslauf, Zeugnisse). Bei meiner letzten Bewerbung waren es 62 Seiten und mein Lebenslauf war 3 Seiten lang. Es heißt in fast allen Ratgebern zum Lebenslauf: Max. 2 Seiten. Ich hatte mit 3 Seiten Erfolg. Laut diversen Bewerbungsratgebern wäre ich mit 62 Seiten Bewerbungsmappe ohnenhin sofort durchgefallen (da heißt es meist: Max. 20 Seiten).

Es gibt kurzum kaum Pauschalregeln zur Bewerbung, die sich immer eignen. Was es für schriftliche Bewerbungen gibt, ist die DIN 5008, die spezifiziert, wie das Anschreiben zu formatieren ist (siehe hier als Beispiel). Aber es gibt keinen Zwang, sich daran zu halten (habe ich nie getan).

Egal, ob man sich per E-Mail, Briefpost oder Bewerbungsmaske auf Homepage des Arbeitgebers bewirbt, sollte man meiner Erfahrung nach in der Regel (auch hier gibt es sicher aber Ausnahmen) lediglich folgendes beachten:

Schreibe sachlich und nicht ausschweifend, mach nicht mehr als 3 Absätze (3/4 Seite insgesamt) und lass Floskeln weg wie "Mit großem Interesse las ich..." oder "Hiermit bewerbe ich mich auf..." oder "Sie sind mir bekannt als exzellenter Arbeitgeber, der...".

Fang besser direkt an mit:

1. Absatz: Darlegung, wer du bist (Ich bin XX Jahre alt und verfüge über XX Berufsausbildung)
2. Absatz: Darlegung, was du kannst und wo du das schon unter Beweis gestellt hast (Ich habe dort und dort gearbeitet und dies und das getan)
3. Absatz: Darlegung, warum du dich bewirbst und was das Unternehmen konkret davon hat, dass es dich einstellt. (Ich suche eine neue Arbeitsstelle, weil... und kann folgende Fähigkeiten und Erfahrungen für Sie nutzbar machen...)

Ich habe während meiner Zeit als Arbeitsvermittler im Jobcenter diversen "Kunden" bei der Strukturierung ihrer Bewerbungen nach oben genanntem Muster geholfen. Und die Resonanz war dann oft besser als vorher.

Bei Leuten, die sich im künstlerischen, wissenschaftlichen oder handwerklichen Bereich bewerben, kann die Bewerbung aber auch völlig anders aussehen. Da kann es sein, dass man lieber auf eine Homepage verweist, Beispiele der eigenen Arbeit mitschickt oder direkt im Unternehmen vorbeigeht und nach Arbeit fragt.

Was wirklich immer gilt, ist nur folgendes: Ich muss als Bewerber deutlich machen, was der Arbeitgeber, der mir Geld zahlen soll, davon hat, dass er mich einstellt. Es geht dem Arbeitgeber darum, wie ich dazu beitragen kann, dass er weiter erfolgreich ist. Das muss ich fokussieren.

Hallo Phil_N,  :bye:


vielen Dank für Deine ausführliche Erklärung!  :danke:


Du schreibst und erklärst so, daß man das auch als Normalsterblicher verstehen kann und es ist interessant mal die "andere Seite" zu hören/lesen. Schließlich sind wir alle nur Menschen, ich glaube das wird manchmal vergessen. Hoffe, daß Du diesem Forum noch lange erhalten bleibst!

PS: Mußte meinen Lebenslauf auch kürzen, da ich zu alt bin und inzwischen zu viele Jobs und Zeugnisse besitze. Beim Anschreiben gehe ich immer zuerst auf die Firma ein, danach erst auf meine Person und im dritten Absatz formuliere ich dann abschließend den Mehrwert, den die Firma durch meine Einstellung generieren würde.


Grüßle
Papagena
,,Innere Freiheit und äußere Notwendigkeit, dies sind die beiden Pole der tragischen Welt."

August Wilhelm von Schlegel