nur kurze Frage: VM möchte, dass ich Bewerbungen "hinterher telefoniere"

Begonnen von Hansejunge, 19. Juni 2023, 13:51:39

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Sheherazade

Wer sagt, dass der Vermittler das nachprüfen will? Das war eine Bitte und gleichzeitig ein Appell an die Eigenbemühungen des Leistungsbeziehers und kein Befehl aufgrund irgendeiner Verpflichtung des LE was im Grunde schon seit Seite 1 dieses Threads klar ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Phil_N

Ich glaube, manchmal wird hier bei gewissen Sätzen in den Briefen mitunter auch zu viel hineininterpretiert, was der AV nun plötzlich sehen und besprechen will.

Beim Erstellen von Einladungen kann man im JC diverse Textbausteine anklicken, die dann im Einladungsschreiben auftauchen, wie z. B. "Bitte bringen Sie Bewerbungsnachweise mit". Ich bin nicht mehr im JC tätig und weiß nicht, wie die aktuellen Textbausteine aussehen, kann mir aber vorstellen, dass der Text "Bitte halten Sie Ihre Bewerbungsbemühungen nach" auch einfach nur so ein Textbaustein ist.

Es gibt Arbeitsvermittler, die standardmäßig diverse Textbausteine anklicken. Das, was darin steht, muss dann aber gar nicht im Gespräch thematisiert werden. Als "Kunde" kann man das natürlich nicht wissen - und das erzeugt ggf. Spannung und Unsicherheit. Ich will sowas daher nicht gutheißen, sondern nur aufzeigen, dass vieles im JC Standardprozesse sind, über welche die Mitarbeitenden nicht groß nachdenken.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Hansejunge

Aber das ist ja völlig desaströs: Der SB klickt nach Belieben und "ohne Nachzudenken" auf seine Textbausteine und knallt sie in die Einladung. Der "Kunde" bereitet sich vor, druckt vielleicht noch eine vollständige Bewerbungsmappe farbig auf 20 Seiten aus, weil diese verlangt wird (wenn auch nicht farbig) und dann wird das gar nicht thematisiert. So entstehen mitunter Kosten für den "Kunden", die gar nicht notwendig waren.

Ich hätte gerne einen SB, der denken kann. Schade.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 14. August 2023, 12:34:57druckt vielleicht noch eine vollständige Bewerbungsmappe farbig auf 20 Seiten aus, weil diese verlangt wird

"Bitte bringen Sie Bewerbungsnachweise mit" bedeutet nicht, eine vollständige Bewerbungsmappe mitzubringen, bestenfalls eine aktuell geführte Liste mit den erledigten Bewerbungen.

Sollte tatsächlich eine vollständige Bewerbungsmappe gefordert wird, steht in der Regel auch ein Grund dafür in dem Schreiben, z. B. zwecks Vorlage bzw. Vorstellung beim Arbeitgeberdienst.

Es ist tatsächlich nicht nur wichtig, Textbausteine richtig anzuwenden, sondern auch sie zu verstehen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Izzi

Zitat von: Hansejunge am 14. August 2023, 12:34:57Aber das ist ja völlig desaströs
Nur, wenn du allem Folge leistest.
Locker bleiben. Mein AV wollte vor meiner bewilligten Umschulung auch meine Bewerbungsmappe sehen. Ich habe ihr lediglich ein handgekritzeltes Beispielanschreiben mitgebracht und fertig. Ausserdem bin ich mir nichtmal sicher, ob AV überhaupt zusteht, meine Anschreiben zu begutachten. Frage mich auch, wozu die sowas sehen wollen. Sogar von Kunden, die bereits ein Bewerbungstraining durchlaufen haben. Trauen die den Maßnahmeträgern nicht?

Hansejunge

Woher willst Du wissen, dass in meiner Einladung nur "Bitte bringen Sie Bewerbungsnachweise mit" steht?

Und nein, es steht kein Grund dafür drin.

Bitte etwas weniger arrogant, ja? Oder ignoriere mich einfach, danke.


Es steht klar drin:

"Bringen Sie bitte zum Termin Ihre Bewerbungsnachweise und eine aktuelle Bewerbungsmappe mit. Nehmen Sie bitte mit potentiellen Arbeitgebern telefonisch Kontakt auf um den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens abzuklären."

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 14. August 2023, 12:45:58"Bringen Sie bitte zum Termin Ihre Bewerbungsnachweise und eine aktuelle Bewerbungsmappe mit. Nehmen Sie bitte mit potentiellen Arbeitgebern telefonisch Kontakt auf um den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens abzuklären."

Die Bewerbungsmappe wollte er dann nicht haben/sehen? Und du hast nicht gefragt, was jetzt damit ist? Hat dieser Termin überhaupt schon statt gefunden?

Wenn Sachlichkeit für dich Arroganz ist, wundert mich so einiges nicht mehr.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Kopfbahnhof

Zitat von: Izzi am 14. August 2023, 12:44:17ob AV überhaupt zusteht, meine Anschreiben zu begutachten.
Definitiv nicht, es ist die Post an den Arbeitgeber, dazu es gibt auch ein Postgeheimnis.

Zitat von: Hansejunge am 14. August 2023, 12:45:58Es steht klar drin
Ähnliches hatte ich auch schon, stand alles mögliche in der "Einladung" zum Termin war keine Rede mehr davon.

Fettnäpfchen

Zitat von: Hansejunge am 14. August 2023, 12:45:58Nehmen Sie bitte mit potentiellen Arbeitgebern telefonisch Kontakt auf um den aktuellen Stand des Bewerbungsverfahrens abzuklären."
um nichts anderes geht es in dem Thread seit Seite 1
Zitat von: Hansejunge   19. Juni 2023, 13:51:39nur kurz:

mein Vermittler möchte, dass ich meinen Bewerbungen hinterher telefoniere, also meine Bewerbungsliste abtelefoniere und bei den Arbeitgebern nachfrage, wie der Stand der Bewerbung ist.
und Ja es gibt keine gesetzliche Grundlage aber wenn es in einer gültigen EinV so drinnen steht kann der SB sanktionieren.

Hatte ich selber schon aber das war nur ein Punkt von fast allen die allesamt falsch waren....Langer Rede kurzer Sinn selbst der SG Richter hat daran nichts schlimmes erkennen können. Auch die Mehrkosten die ja nicht vom JC übernommen werden waren für den kein Argument. Das nenne ich einen JC freundlich gesinnten Richter!
Hinterher erfuhr ich dann das ich eine Gehörsrüge gegen den Richter hätte aussprechen müssen, denn er war bei allem anderer Meinung und hat überhaupt nicht auf sogar mehrfach extra angesprochenen Hinweisen und § und Erklärungen von (mir fällt der Begriff gerade nicht ein) Denen die die Randziffern machen und die Erklärungstexte verfassen ignoriert.

Gut das es das in der Form nicht mehr gibt denn ein KooP gibt das nicht her,
andererseits sind EinV`S noch bis Ende 23 gültig wenn kein KooP erstellt wird.
Natürlich dann nur für sechs Monate ab Erstellen und Unterschreiben einer EinV.

MfG FN
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Hansejunge

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. August 2023, 17:47:12um nichts anderes geht es in dem Thread seit Seite 1

Aber das war doch der Sinn meines Updates, siehe Post #42.

Es wurde vor Ort geklärt und dennoch ignoriert in der neuen Einladung.

Dann schrieb Phil, dass die manchmal Dinge reinschreiben, ohne nachzudenken und dass das wenig Bedeutung haben könnte. Ich erwähnte dann bspw. umsonst ausgedruckte Bewerbungsmappen, die gefordert werden können in Einladungen und dann gar nicht thematisiert werden.

Das Problem an sich ist geklärt...... Es sei denn der SB zaubert bei meinem zeitnah nächsten Termin doch noch eine Erklärung und gesetzl. Grundlage aus dem Hut.