nur kurze Frage: VM möchte, dass ich Bewerbungen "hinterher telefoniere"

Begonnen von Hansejunge, 19. Juni 2023, 13:51:39

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Hansejunge

Guten Tag,

nur kurz:

mein Vermittler möchte, dass ich meinen Bewerbungen hinterher telefoniere, also meine Bewerbungsliste abtelefoniere und bei den Arbeitgebern nachfrage, wie der Stand der Bewerbung ist.

Ich glaube nicht, dass das gesetzl. so geregelt ist, im Gegenteil, ein früherer VM sagte mir mal, dass man das lieber nicht machen sollte, die Arbeitgeber zu "nerven", da das auch einen Nachteil haben könnte.

Kurzum: Welchen "Paragraphen" oder welche Regelung kann ich dem Vermittler nennen, um zu belegen, dass diese "Bewerbungskultur" nicht fortan von mir immer gefordert werden kann?

Danke

Oberfrank


Was spricht denn dagegen sich nach ein paar Tagen nach dem Stand der Bewerbung zu erkundigen?
Ich mache das auch so - natürlich erst nach 10-14 Tagen ohne zu nerven.

Ich denke es gibt kein Gesetzt das einem das Interesse zeigen an eine ausgeschriebenen Stelle untersagt.    :weisnich:
Gruss aus Oberfranken
Frank

Harald53

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 13:51:39Kurzum: Welchen "Paragraphen" oder welche Regelung kann ich dem Vermittler nennen, um zu belegen, dass diese "Bewerbungskultur" nicht fortan von mir immer gefordert werden kann?
Danke
Hör doch auf dich ständig in die Ecke drängen zu lassen.
Er verlangt doch was von dir, also soll er dir doch den Gesetzestext mitteilen der dich zu diesem schwachsinn verpflichtet.
Ansonsten lass ihn einfach sabbeln.

Zitat von: Oberfrank am 19. Juni 2023, 13:55:34Was spricht denn dagegen sich nach ein paar Tagen nach dem Stand der Bewerbung zu erkundigen?

Wenn dich jemand aufgrund deiner Bewerbung einstellen will, dann wird er sich schon bei dir melden.
Sollte sich niemand melden, ist der Betrieb eben nicht an einer Anstellung interessiert.

Oder meinste etwa, ein Arbeitgeber wartet extra solange bis sich der Bewerber nochmal telefonisch meldet um ihm dann mitzuteilen "ach übrigens ich möchte sie einstellen, gut das sie angerufen haben sonst hätte ich sie nie eingestellt"  :lachen:

Hansejunge

"Hör doch auf dich ständig in die Ecke drängen zu lassen."

Genau deswegen dieser Thread.

Felixxx

Hier hat sich doch mal jemand als ehemaliger Jobcenter SB vorgestellt. Vielleicht weiß der ja mehr. Würde mich auch mal interessieren, wie weit sich ein JC SB in meinen Bewerungsvorgang einmischen darf.
Auch wenn es Erbsenzählerei wäre
wer zahlt denn dann die Telefonate?

Birgit63

Naja, sagen wir mal so. Wenn man nachfragt, dann zeigt man Interesse an dem Job. Ich arbeite in einer Personalabteilung und kann bestätigen, dass solche Anrufe nicht nerven. Im Gegenteil. Es wird nochmal auf die Bewerbung geschaut. Oftmals wurde aufgrund des Nachfragens der Bewerber/die Bewerberin doch noch zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Nein, ich arbeite nicht bei einer Zeitarbeitsfirma.

Sheherazade

Zitat von: Birgit63 am 19. Juni 2023, 14:27:37Wenn man nachfragt, dann zeigt man Interesse an dem Job.

Jo. Passt aber nicht für Leute, die ihre Arbeitssuche so gestalten wie andere Menschen ihre Medikamenteneinnahme: So viel wie nötig, so wenig wie möglich bzw. den Bürgergeldbezug als Dienst nach Vorschrift betrachten. Eigeninitiative oder Motivation zeigen ist dann unerwünscht, erst recht Ratschläge wie man diese Eigenschaften dem potentiellen Arbeitgeber zeigen könnte.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 14:33:40Jo. Passt aber nicht für Leute, die ihre Arbeitssuche so gestalten wie andere Menschen ihre Medikamenteneinnahme: So viel wie nötig, so wenig wie möglich bzw. den Bürgergeldbezug als Dienst nach Vorschrift betrachten. Eigeninitiative oder Motivation zeigen ist dann unerwünscht, erst recht Ratschläge wie man diese Eigenschaften dem potentiellen Arbeitgeber zeigen könnte.

Kannst Du Deine permanenten Unterstellungen gegen mich auch belegen?

Was "Dienst nach Vorschrift" bedeutet für mich, hatte ich in einem anderen Thread schon dargelegt, nachdem Du meintest, diese Formulierung sei von mir, was sie aber nicht war.

Danke.

Felixxx

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 14:37:21Unterstellungen
Das war auch mein Gedanke. Bald traut sich niemand mehr Fragen zu stellen.
Einfach nur schade, wie sich dieses Forum entwickelt hat.

Hansejunge

Zitat von: Felixxx am 19. Juni 2023, 14:43:08
Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 14:37:21Unterstellungen
Das war auch mein Gedanke. Bald traut sich niemand mehr Fragen zu stellen wenn das so weitergeht.
Einfach nur schade, wie sich dieses Forum entwickelt hat.

Ich habs gemeldet.

götzb

Zitat von: Sheherazade am 19. Juni 2023, 14:33:40Jo. Passt aber nicht für Leute, die ihre Arbeitssuche so gestalten wie andere Menschen ihre Medikamenteneinnahme: So viel wie nötig, so wenig wie möglich bzw. den Bürgergeldbezug als Dienst nach Vorschrift betrachten. Eigeninitiative oder Motivation zeigen ist dann unerwünscht, erst recht Ratschläge wie man diese Eigenschaften dem potentiellen Arbeitgeber zeigen könnte.
Die Freiheit das selber zu entscheiden, ist die Alternative.
Der moralische Fingerzeig ist unnötig.
Letztlich sind hier nirgend kleine Kinder, denen erzählt werden soll, was diese zu wollen haben.

Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 14:43:51Ich habs gemeldet.
Nur weil was nicht gefällt, muss man es nicht gleich melden.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

Schneemann

"Jo. Passt aber nicht für Leute, die ihre Arbeitssuche so gestalten wie andere Menschen ihre Medikamenteneinnahme: So viel wie nötig, so wenig wie möglich bzw. den Bürgergeldbezug als Dienst nach Vorschrift betrachten. Eigeninitiative oder Motivation zeigen ist dann unerwünscht, erst recht Ratschläge wie man diese Eigenschaften dem potentiellen Arbeitgeber zeigen könnte."

Bei solchen Antworten,würde ich gerne so eine Pfeife,eine Backpfeife verpassen.

horst

Zitat von: Birgit63 am 19. Juni 2023, 14:27:37Naja, sagen wir mal so. Wenn man nachfragt, dann zeigt man Interesse an dem Job.
wenn jemand keine Mitteilung bekommt und man dem AG hinterhertelefoniert, ist man längst aussortiert und darf vielleicht noch Probearbeiten als Lückenbüßer, so sind meine Erfahrungen.

Nadja

Zitat von: horst am 19. Juni 2023, 16:30:18wenn jemand keine Mitteilung bekommt und man dem AG hinterhertelefoniert, ist man längst aussortiert
So kenne ich es auch. Ich habe ein paar Mal nachgefasst, was ich mir auch hätte sparen können.
Wenn ein Arbeitgeber wirklich interessiert ist, lässt er es den Bewerber wissen, ohne das dieser sich in Erinnerung bringen muß.
Vielleicht kommt es aber auch auf das Berufsfeld an.
Zitat von: Hansejunge am 19. Juni 2023, 14:37:21Unterstellungen
sind nicht schön. Lass dich dennoch nicht vom Fragen abhalten. Dafür ist das Forum da und nicht um Ratsuchende zu diffamieren.

Hansejunge

ZURÜCK ZUM THEMA!!!!

Gibt es Paragraphen oder einen Regelkatalog, wie der Bewerbungsprozess auszusehen hat, was zu den Bewerbungen des Bürgergeldempfängers gehört und was nicht - also was die Pflichten des Bürgergeldempfängers für die Eigenbemühungen sind bzw. was nicht? Gehört das telefonische Nachhaken bei Bewerbungen dazu? Ja/Nein? Wo steht das drin? Wo ist das geregelt?

Danke.


Für die Nörgler und Besserwisser:

Diese Frage stelle ich unabhängig davon, was man mehr oder weniger machen kann / darf / brauch / muss / sollte.