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Jobcenter Spandau verweigert trotz Eilverfahren hochschwangerer Frau Bürgergeld

Begonnen von selbiger, 28. Juni 2023, 18:16:14

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selbiger

Das Jobcenter Spandau verweigert einer hochschwangeren Frau aus Berlin die Zahlung von Bürgergeld, nachdem ihr der Arbeitgeber eine Stelle als Reinigungskraft gekündigt hat. Trotz Eilverfahren verweigert die Behörde weiterhin die Unterstützung. Dies berichtet die Berliner Erwerbslosenberatungsstelle "Basta".

https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-spandau-verweigert-trotz-eilverfahren-hochschwangerer-frau-buergergeld
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

BigMama

Wieso die Dame nicht in ihre Heimat Kroatien zurückweisen kann wird leider nicht berichtet.
Ich vermute mal, dass sie keinen Anspruch beim Jobcenter hat weil sie per Gesetz vom Bezug ausgeschlossen ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

horst

ZitatHeute aber schreibt die Beratungsstelle "Basta" auf ihrem Twitter-Kanal: "Wir haben gerade erfahren, dass das Jobcenter Widerspruch eingelegt hat und deswegen immer noch kein Geld auszahlt wird. Wir bleiben dran!"
da haben die in Spandau den Spieß umgedreht ist man sonst nur von Wirtschaftsflüchtlingen gewohnt auf Bleiberecht.

Die Frau hat keinen Arbeitnehmerstatus, wird also auch nicht all zu lange in DE gearbeitet haben. Somit ist Sie mit Kündigung des AG von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
Wo ist der Vater des Kindes? Der ja nun mal zum UH verpflichtet ist?

Hier wird das Recht korrekt angewendet.
Und nicht wie "Basta" schreibt, sich hinter Paragraphen verschanzt. Ganz blöder Stil
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Quinky



wegen Vater des Kindes hast Du recht, aber
Kroatien gehört zur EU, somit darf die Frau hier arbeiten! Das zum Arbeitnehmerstatus
weiterhin, woher die Information das sie nicht lange hier gearbeitet hat.
Sie ist NICHT zur Arbeitssuche hier, sondern hat hier gearbeitet, ein kleiner aber feiner Unterschied.

Spring23

Irgendwas fehlt an der Geschichte.

Einer Schwangeren kann nicht gekündigt werden.
War sie angestellt, hatte sie darüber Ihre Krankenversicherung und wäre je nach Monat der Schwangerschaft vor oder im Mutterschutz.
War sie allein hier und schwanger?
Was ist mit dem Vater des Kindes?
Seit wann hielt sich die Frau in Deutschland auf?

Alles Fragen, die in dem Bericht keinerlei Verwendung finden.

Zitat von: Quinky am 29. Juni 2023, 13:41:37

wegen Vater des Kindes hast Du recht, aber
Kroatien gehört zur EU, somit darf die Frau hier arbeiten! Das zum Arbeitnehmerstatus
weiterhin, woher die Information das sie nicht lange hier gearbeitet hat.
Sie ist NICHT zur Arbeitssuche hier, sondern hat hier gearbeitet, ein kleiner aber feiner Unterschied.


Ich habe der guten Frau auch nicht das Recht auf Arbeit abgesprochen.
Sondern ausgeführt, dass wenn Sie keine Beschäftigung hat, Sie die Voraussetzungen für den AN-Status nicht erfüllt.
Dafür muss Sie mindestens genau 1 Jahr gearbeitet haben. Daher komme ich auch zu dem Schluss, das Sie nicht lange hier gearbeitet hat.
BSG, Urteil vom 09.03.2022, Az.: B 7/14 AS 79/20 R
Und so lange sie kein Jahr Arbeit zusammen bekommt und gekündigt wurde, hat sie keinen Arbeitnehmerstatus und ist von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

PeterHeu1

sie hat einfach kein Recht auf Bürgergeld. Das Job Center Spandau ist eigentlich sehr liberal.
sie kann zu ihrer Heimat gehen, dort gibt es auch Krankenhäuser und Euro auch noch.

Es kann sein, dass sie keinen kroatischen Pass hat und somit kein EU Bürger ist.
Das Jobcenter Spandau ist eigentlich sehr cool.

DerGreif

Zitat von: Nö am 29. Juni 2023, 14:33:31
Zitat von: Quinky am 29. Juni 2023, 13:41:37

wegen Vater des Kindes hast Du recht, aber
Kroatien gehört zur EU, somit darf die Frau hier arbeiten! Das zum Arbeitnehmerstatus
weiterhin, woher die Information das sie nicht lange hier gearbeitet hat.
Sie ist NICHT zur Arbeitssuche hier, sondern hat hier gearbeitet, ein kleiner aber feiner Unterschied.


Ich habe der guten Frau auch nicht das Recht auf Arbeit abgesprochen.
Sondern ausgeführt, dass wenn Sie keine Beschäftigung hat, Sie die Voraussetzungen für den AN-Status nicht erfüllt.
Dafür muss Sie mindestens genau 1 Jahr gearbeitet haben. Daher komme ich auch zu dem Schluss, das Sie nicht lange hier gearbeitet hat.
BSG, Urteil vom 09.03.2022, Az.: B 7/14 AS 79/20 R
Und so lange sie kein Jahr Arbeit zusammen bekommt und gekündigt wurde, hat sie keinen Arbeitnehmerstatus und ist von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.


Wenn Sie unverschuldet die Arbeit verloren hat, hätte sie bei weniger als einem Jahr Beschäftigung zumindest einen nachrangigen Arbeitnehmerstatus von 6 Monaten.
Hat sie länger als ein Jahr gearbeitet, ist der AN-Status unbefristet.
War sie Schuld am Jobverlust, hat sie direkt keinen Status mehr.

Wenn Sie sich länger als 5 Jahre rechtmäßig in D aufhält,  kann die Ausländerbehörde Ihr ein Daueraufenthaltsrecht bescheinigen. Das berechtigt auch zum SGB II Bezug. Leider geht der Artikel darauf nicht ein.

Spring23

Wenn es unverschuldet war, dann hat sie die Arbeit aus Unwissenheit verloren und rechtswidrigem Handeln des AG.

Es ist auch unklar, ob das eine Reinigungsfirma war oder die Frau ihre "private Putzstelle" verloren hat. Hier wäre nicht ungewöhnlich, dass es gar meine Anmeldung gab und damit natürlich auch keine Rechte als schwangere Arbeitnehmerin.

Das sollte beim Anprangern der Sache zur Sprache kommen, gerade wenn (falls) man doch informieren möchte, damit auch andere ihre Rechte kennenlernen.


PeterHeu1

Die Frau ist mit großer Wahrscheinlichkeit nicht aus einem E-Mietglied Land.
sie hatte ihren Spass, also Sexualität und jetzt ist sie schwanger und möchte das Kind in Deutschland zur Welt bringen, so bekommen sie und das Kind ein Recht auf Aufenthalt und Sozialleistungen. sehr klug.
der deutsche Steuerzahler ist verloren.

Das Jobcenter hat klug reagiert mit Widerspruch. Dieses Jobcenter Spandaus ist eigentlich sehr gut, es müssen Gründe vorliegen, warum so hartnäckig.

Wahrscheinlich hat das Jobcenter mit Ausländerbehörde gesprochen, also zusätzlich zu dem, was es hat.

horst

Zitat von: PeterHeu1 am 30. Juni 2023, 10:13:32sie hatte ihren Spass, also Sexualität und jetzt ist sie schwanger und möchte das Kind in Deutschland zur Welt bringen, so bekommen sie und das Kind ein Recht auf Aufenthalt und Sozialleistungen. sehr klug.
dann sollte auch der deutsche Vater dafür aufkommen alles Spekulationen jetzt sollte das JC doch erst mal zahlen die Frau hat das Recht hier in Deutschland zu leben nach EU-Recht.

PeterHeu1

Das kann ja nicht unbedingt ein deutscher Vater sein.
Ich wollte es nicht schreiben, aber die Frau ist mit großer Wahrscheinlichkeit illegal hier.

horst

Zitat von: PeterHeu1 am 30. Juni 2023, 10:22:59Das kann ja nicht unbedingt ein deutscher Vater sein.
Ich wollte es nicht schreiben, aber die Frau ist mit großer Wahrscheinlichkeit illegal hier.
"Sie hat einen kroatischen Pass.
Zitatalso nicht illegal.
im Eilverfahren wurde ihr das Bürgergeld zugesprochen und das JC müsste zahlen.
Das Recht zum Aufenthalt von mehr als drei Monaten genießen Unionsbürger, wenn eine der folgenden Voraussetzungen des Aufenthalts im anderen Staat erfüllt ist:
sie sind dort als Arbeitnehmer oder Selbständige tätig, oder
sie suchen dort Arbeit – nach sechs Monaten müssen sie aber nachweisen, dass Aussicht darauf besteht, dass sie eine Arbeitsstelle auch finden, oder
sie sind nicht erwerbstätig,

AlterGaul

Der Artikel des Autors ist zum wiederholten Male eine Katastrophe.

ZitatDas Jobcenter Spandau verweigert einer hochschwangeren Frau aus Berlin die Zahlung von Bürgergeld, nachdem ihr der Arbeitgeber eine Stelle als Reinigungskraft gekündigt hat. Trotz Eilverfahren verweigert die Behörde weiterhin die Unterstützung. Dies berichtet die Berliner Erwerbslosenberatungsstelle "Basta".
Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/jobcenter-spandau-verweigert-trotz-eilverfahren-hochschwangerer-frau-buergergeld

Anstatt anzuprangern, dass sie keine Leistungen bekommt, hätte der Autor lieber drauf eingehen sollen, dass man einer Schwangeren nicht so einfach bzw. so gut wie unmöglich kündigen kann und Möglichkeiten aufzeigen sollen, wie sie vom Arbeitgeber oder der Krankenkasse Leistungen erhält. Dieses zeigt wieder einmal die wenige juristische Ahnung des Autors. Hauptsache es klingt erstmal spektakulär, dass das JC mal wieder Schuld ist.
Wenn sie wirklich als Reinigungskraft tätig war und anschließend ihre Schwangerschaft verkündet hat, so bekommt sie meiner Ansicht nach direkt ein Berufsverbot und muss weiter bezahlt werden., sei es vom Arbeitgeber oder von der Krankenkasse. Des Weiteren fehlen einfach noch Fakten, war sie befristet beschäftigt oder ist die Befristung bereits ausgelaufen. Wieso wurde sie gekündigt? Ist sie dabei sich gegen die Kündigung zu wehren? Wurde die Krankenkasse aufgrund des Berufsverbotes informiert? Hätte der Arbeitgeber ein Berufsverbot erteilen müssen? Oder hätte sie dieses vom Arzt bekommen müssen?
Viele, viele ungeklärte Fragen die vom Autor nicht in Erwägung gezogen wurden. Das spricht meiner Ansicht nach für eine miserable Qualität des Artikels.
Man möge mich gerne korrigieren.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson