Brauche hilfe für meine ältere nachbarin

Begonnen von Luca, 28. Juni 2023, 18:36:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Luca

@fettnäpfchen
Ich hab nach dem Paragrafen gesucht aber da ist irgendwas mit Auskunft usw. Kannst du mir den genauen Paragrafen geben bitte?

Ok ich werde mit ihr heute nochmal alles absprechen und mit meinem Nachbar eine email verfassen und das dann hier reinposten

Fettnäpfchen

Luca

Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 00:39:15Ich habe den Paragraf 13-15 nicht gefunden.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

Hab SGB 1 nicht dazu geschrieben, sorry!

Zitat von: Luca am 28. Juni 2023, 18:36:38das haben sie ihr geschickt:

"Bezüglich der abrechnung de
ist die Auflistung von damals also März? oder aktuell ?
Wenn von damals dann hat sich das erledigt und die Freundin bzw Du kannst das vergessen, weil die Kosten ja weiter übernommen werden.

Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35Dann ist der Untermietvertrag irreführend und formal auch unzutreffend.
wie kommst du denn darauf  :schock:
Bist du ernsthaft der Meinung das ein Mieter verpflichtet ist dauerhaft in einer seiner Wohnungen zu leben
und wenn es diese unter Wert weitervermietet und dabei sogar noch ihren Anteil draufzahlt.
Ein echt unterirdischer Kommentar!  :weisnich:
und ausserdem ist sie ja
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Sie ist ab und an da
wieso, weshalb und so weiter geht mit Sicherheit niemand etwas an und was andere mit Ihrem Geld machen erst recht nicht.
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35sind damit gegenstandslos, allerdings kann das JC das nichts wissen, dass der Untermietvertrag gleichzeitig der Hauptmietvertrag ist.
übergriffiger und rechtsverdrehender Kommentar obendrein.
oder anders ein U.- MV ist ein U.-MV und bleibt es. Der Hauptmieter ist dem VM in der vertraglichen Verantwortung und der Untermieter beim Hauptmieter.
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35Es hat niemand Drittes der Freundin (Vermieterin) irgendwas erhöht, sondern die Kosten sind gestiegen und sie will sie der Freundin/Mieterin weitergeben.
Doch der Vermieter hat 100.- Euro erhöht und die Hauptmieterin hat kopfteilig 50% an die Untermieterin weitergegeben. (liest sich wie Tatsachenverdrehung und eine Unterstellung, HILFE geht anders!)
Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 08:20:35Man zahlt ihr die Miete und ist offenbar auf ein paar Ungereimtheiten aufmerksam geworden, die sich aus dem formal unzutreffenden "Untermietvertrag" ergeben haben.
woher so eine/die Weisheit/Erkenntnis.

MfG FN


Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Luca

@fettnäpchen superlieb von dir. Vielen Dank!

Sheherazade

@Fettnäpfchen: Ich habe das
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 18:12:28Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin.
aber auch so verstanden als sei die Freundin die Eigentümerin, nicht die Hauptmieterin. In dem Fall wäre ein Untermietvertrag tatsächlich falsch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sheherazade

Wenn das so ist dann habe ich Spring23 Unrecht getan und entschuldige mich natürlich.
Ich selber habe das so nicht gelesen, kann aber ein Leichtsinnsfehler meinerseits sein. Im Nachhinein und darauf aufmerksam gemacht ist es sogar ein Leichtsinnsfehler wenn man nach dem geschriebenen geht!
Also Spring23 entschuldige meine Bemerkungen bitte!

Andererseits wäre dann die Aufteilung der Erhöhung auch nicht logisch wenn es Eigentum ist, naja vllt. wird das ja noch klargestellt.

Richtig stellen kann das dann nur die Themenersteller/in.

Luca
Klär das doch mal auf. Bis dahin wäre es evtl. besser das Schreiben noch nicht abzuschicken.
u.U. muss der Formfehler zwischen MV und U.-MV gegenüber dem JC klargestellt werden.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 30. Juni 2023, 14:02:34aber auch so verstanden
Ganz Ehrlich, ich habe hier gar nichts verstanden.

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Klär das doch mal auf
Eben ohne genauere Informationen dazu, kann man hier gar nicht weiter dazu schreiben.

Zumindest sehe ich hier nicht/kaum durch.

Spring23

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Sheherazade

Wenn das so ist dann habe ich Spring23 Unrecht getan und entschuldige mich natürlich.
Ja hast Du, mit rot und allem was den Ärger so unterstreichen sollte, aber angenommen. (Auch wenn es nett wäre, vorab zu fragen und eine Antwort abzuwarten, statt gleich so übers Ziel hinauszuschießen, weil man selbst was missverstanden hat.)

Meine Antwort zum Untermietvertrag, das hast Du vermutlich mittlerweile verstanden, bezog sich auf die neue Info der TE, dass die alte Nachbarin bei ihrer Freundin wohnt, der die Wohnung gehört.
Damit ist der "Untermietvertrag" zugleich der Hauptmietvertrag, denn die Freundin/Eigentümerin wird nicht mit sich selbst einen Hauptmietvertrag ausgemacht haben.

Und "dank" Untermietvertrag fragt das JC nach den Daten aus dem Hauptmietvertrag, den es gar nicht gibt (die Frage, ob sie es was angeht, ist ein anderes Thema)

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Ich selber habe das so nicht gelesen, kann aber ein Leichtsinnsfehler meinerseits sein. Im Nachhinein und darauf aufmerksam gemacht ist es sogar ein Leichtsinnsfehler wenn man nach dem geschriebenen geht!
Also Spring23 entschuldige meine Bemerkungen bitte!
alles gut  :coffee:

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. Juni 2023, 15:15:42Andererseits wäre dann die Aufteilung der Erhöhung auch nicht logisch wenn es Eigentum ist, naja vllt. wird das ja noch klargestellt.
genau das ist der Punkt. Die Eigentümerin vermietet an die besagte alte Dame, bislang 450 Euro mit 50 Euro PAUSCHALE (keine Vorauszahlung) und erhöht einfach mal 100 Euro. Was? Das ist offen.


Luca

Danke für eure Hilfe Leute.
@fettnapfchen und co. Also ich hab mehr Infos.
Die Freundin ist Hauptmieterin. Das ist nicht ihr Haus. Sie hat weil die Miete zu hoch war und ihre Freundin niemand hatte mit ihr die Wohnung geteilt. Die hauptmieterin bekommt ihre Rente. Die Freundin bekommt Grundsicherung.

Also der untermietvertrag ist gültig soweit wir online geschaut haben.

Ich mache heute Abend das Schreiben fertig.


Ich habe noch eine Frage diesbezüglich:

,,Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist, bitten wir einen Nachweis über das Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung vorzulegen"

Gibt es hierzu einen Paragrafen oder soll ich schreiben dass der untermietvertrag gültig ist nach Paragraf so und so...

Das lustige ist ja dass das vor einem Jahr kein Thema war und sie ihr den Bescheid gegeben haben.


Wie soll ich bei dem Punkt vorgehen?
MfG

horst

Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02,,Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist, bitten wir einen Nachweis über das Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung vorzulegen"
die JC wollen schon Gewissheit sonst zahlen sie nicht.
ZitatRechtmäßigkeit der Untervermietung
Grunsätzlich ist die Untervermietung unzulässig (vgl. § 540 BGB). Es bedarf also einer entsprechenden Erlaubnis durch den Vermieter.

Luca

Soll ich ihrer Freundin also sagen dass sie eine Erlaubnis bzw. ein Schreiben von dem Vermieter holen soll besser?

Reiner1970

Warum? Die Freundin hat mit dem JC gar nichts zu tun und ist nicht nur Mitwirkung verpflichtet. Und der Vermieter auch nicht. Ob die Erlaubnis vorliegt oder nicht, ist Sache zwischen Vermieter und Hauptmieter. Das hat das JC gar nicht zu interessieren

Spring23

Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Danke für eure Hilfe Leute.
@fettnapfchen und co. Also ich hab mehr Infos.
Die Freundin ist Hauptmieterin. Das ist nicht ihr Haus. Sie hat weil die Miete zu hoch war und ihre Freundin niemand hatte mit ihr die Wohnung geteilt. Die hauptmieterin bekommt ihre Rente. Die Freundin bekommt Grundsicherung.

Es ist etwas schwierig zu helfen und zu raten, wenn bei jedem Gespräch mit Deiner Freundin eine andere Info rauskommt- und das vorher gesagte so nicht mehr zutrifft. Mal vermietet die Freundin unter, dann gehört ihr die Wohnung wie hier
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin. Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen.
nun ist klar, dass ihr das Haus nicht gehört, das vorher eine Wohnung war, die ihr Eigentum war. Aber ok.

Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Also der untermietvertrag ist gültig soweit wir online geschaut haben.
natürlich - wenn der Freundin die Wohnung nicht gehört, sondern sie nur darin als Mieterin wohnt, passt natürlich auch der Untermietvertrag

Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Das lustige ist ja dass das vor einem Jahr kein Thema war und sie ihr den Bescheid gegeben haben.
tja, Du siehst doch selbst, wie sowas geht, hier war wenigstens ein Jahr dazwischen und keine 24 Stunden  :bye: 

Greywolf08

Die alte Dame ist nicht beim JC sondern beim Sozialamt.

Allerdings erschließt sich mir die plötzliche Forderung nach den Unterlagen nicht.
Wenn die Miete (Untermietvertrag liegt ja schon seitdem beim Sozi) seit März gezahlt wird, dann können die doch nicht plötzlich eine Untervermietungserlaubnis verlangen.
Das hätten die schon bei Beantragung machen können.
Und nur, weil die alte Dame eine Erhöhung ihrer Miete mitgeteilt hat kommt so ein Rattenschwanz?
Entweder versucht ein neu ausgebildeter SGB XII-Sachbearbeiter seinen Job besonders "gut" zu machen, oder jemand ist einfach nur zu faul in die Akte zu sehen.

Da die alte Dame mit der Freundin nicht verwandt, verschwägert oder verheiratet ist, muss sie den Hauptmietvertrag ihrer Freundin auch nicht vorlegen. Denn darauf hat sie weder Zugriff, noch kennt sie dessen Inhalt, Punkt!
Und genau damit sollte sie auch argumentieren.
Wenn der Vermieter ein Problem mit der Untervermietung hätte, dann würde die alte Dame schon längst nicht mehr dort wohnen.

Die Mietzahlungsnachweise kann sie ja anhand der Quittungen be(vor)legen.


Luca

Zitat von: Spring23 am 30. Juni 2023, 22:59:53
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Danke für eure Hilfe Leute.
@fettnapfchen und co. Also ich hab mehr Infos.
Die Freundin ist Hauptmieterin. Das ist nicht ihr Haus. Sie hat weil die Miete zu
hoch war und ihre Freundin niemand hatte mit ihr die Wohnung geteilt. Die hauptmieterin bekommt ihre Rente. Die Freundin bekommt Grundsicherung.


Das

Es ist etwas schwierig zu helfen und zu raten, wenn bei jedem Gespräch mit Deiner Freundin eine andere Info rauskommt- und das vorher gesagte so nicht mehr zutrifft. Mal vermietet die Freundin unter, dann gehört ihr die Wohnung wie hier
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02also ich habe jetzt mit ihr gesprochen. Es sieht so aus. Sie wohnt in der wohnung der freundin. Die wohnung gehört auch der freundin. Sie ist ab und an da. Sie kann aber die gesamte wohnung benutzen.
nun ist klar, dass ihr das Haus nicht gehört, das vorher eine Wohnung war, die ihr Eigentum war. Aber ok.

Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Also der untermietvertrag ist gültig soweit wir online geschaut haben.
natürlich - wenn der Freundin die Wohnung nicht gehört, sondern sie nur darin als Mieterin wohnt, passt natürlich auch der Untermietvertrag

Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 20:38:02Das lustige ist ja dass das vor einem Jahr kein Thema war und sie ihr den Bescheid gegeben haben.
tja, Du siehst doch selbst, wie sowas geht, hier war wenigstens ein Jahr dazwischen und keine 24 Stunden  :bye: 


Das war mein Fehler. Ich habe das falsch geschrieben. Ich meinte damit dass die Wohnung IHRER Freundin gehört. Sorry deutsch ist nicht meine Muttersprache.

Was soll nun zu diesem Punkt schreiben?
Bin bissen verwirrt. Soll ich schreiben dass geht denen nichts an oder doch der Freundin sagen sie solle das besorgen?!


,,Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist, bitten wir einen Nachweis über das Einverständnis des Vermieters zur Untervermietung vorzulegen"

Greywolf08

#29
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Das war mein Fehler. Ich habe das falsch geschrieben. Ich meinte damit dass die Wohnung IHRER Freundin gehört. Sorry deutsch ist nicht meine Muttersprache.
IHRER Freundin gehört die Wohnung doch nicht, oder? Die Freundin ist nur Hauptmieter und nicht Eigentümerin der Wohnung.

Und Übrigens:
Zitat von: Luca am 30. Juni 2023, 22:12:32Soll ich ihrer Freundin also sagen dass sie eine Erlaubnis bzw. ein Schreiben von dem Vermieter holen soll besser?
Nein. Dazu ist die Freundin nicht verpflichtet, da diese wohl keine Kundin beim Sozialamt ist.