Brauche hilfe für meine ältere nachbarin

Begonnen von Luca, 28. Juni 2023, 18:36:38

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Spring23

Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Das war mein Fehler. Ich habe das falsch geschrieben. Ich meinte damit dass die Wohnung IHRER Freundin gehört.
Macht es nicht besser, dass Du IHRER schreibst.
Nur um weitere Missverständnisse woanders zu vermeiden. Wenn Du sagst "es gehört Ihrer Freundin (oder IHRER Freundin)" dann meint und versteht man: Das ist ihr Eigentum.

Die Freundin hat -wenn sie selbst nur Mieterin ist- natürlich einen eigenen Mietvertrag. Also ist sie, so sagt man, im Besitz der Wohnung, aber sie gehört ihr damit nicht, denn es ist nicht ihr Eigentum.

Wenn das der Fall ist
Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Sorry deutsch ist nicht meine Muttersprache.
und Du - obwohl bislang nichts darauf hindeutet, dass Du nicht gut deutsch kannst- bist Du dann sicher, dass Du alle Info richtig verstanden hast?

Hast Du irgendwas von den Dokumenten hier eingestellt?

Das wäre für die Hilfe besser, denn nicht, dass Du da was falsch verstanden hast


Sensoriker

Um vielleicht etwas Klarheit hier rein zu bringen

Die Freundin der älteren Dame (Sie sollte lieber von Bekannte sprechen) ist Hauptmieterin der Wohnung.
Die Bekannte erhält keinerlei Bezüge vom JC/Sozialamt
Es besteht ein Untermietvertrag der keinen Bezug zum Hauptmietvertrag beinhaltet.
Die ältere Dame zahlt eine Pauschalmiete inklusive Nebenkosten.
Die Miete wird in Bar bezahlt (Quittungen vorhanden)
Die Hauptmieterin (Bekannte) hat von Ihrem Vermieter eine Mieterhöhung von 100,- bekommen.
Die Hauptmieterin (Bekannte) erhöht daraufhin die Miete der älteren Dame um 50,-
Die Erhöhung fand schon in März statt und wurde schon vom Sozialamt bewilligt.

Soweit richtig?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Luca

Genau richtig. Also die Bekannte ist hauptmieterin und sie untervermietet die Wohnung an die Dame.

Soll ich also zu den Punkt dass die hauptmieterin eine Erlaubnis braucht, schreiben dass die hauptmieterin keine Stütze erhält und sie somit nicht verpflichtet ist?
Gibt es dazu ein Urteil oder sgb Paragrafen?

Bg

Sheherazade

Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 14:03:42Also die Bekannte ist hauptmieterin und sie untervermietet die Wohnung an die Dame.


Also die ganze Wohnung und nicht nur ein Zimmer?

Ersteres KÖNNTE im Hauptmietvertrag untersagt sein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

horst

Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 14:25:30Also die ganze Wohnung und nicht nur ein Zimmer?
Zitat von: Luca am 29. Juni 2023, 00:40:32Ja es ist soweit ich weis eine Pauschale von 400 Euro. 350 plus 50 Nebenkosten. Jetzt wurde es auf 100 Euro erhöht. Sie kann die die Küche, Badezimmer benutze zusätzlich zu den Zimmer in den sie lebt.

das wird auch der Grund sein, warum das JC nachfragt, durch die Mieterhöhung ist das vielleicht nicht mehr angemessen.

Luca

Nein ich hab falsch geschrieben.

Also Leute nochmal.
Die Dame wohnt mit ihrer Freundin in eine wg.
Die bekannte/Freundin vermietet an die Dame ein Zimmer und sie kann natürlich Wohnzimmer und Balkon usw auch benutze!
Dafür haben sie ein untermietvertrag.

Die bekannte ist die Hauptmieterin und hat einen hauptmietverrag.

Und das Jobcenter will jetzt dass die Untermieterin von der Bekannten einen Erlaubnis schriftlich bekommt dass sie die Wohnung untervermieten kann.
Und diese Erlaubnis soll die bekannte von ihrem Vermieter holen. Ist das Datenschutz oder wie gehe ich hier am besten bei der Mail vor?
Soll ich sagen sie solle das besorgen oder geht das dem Amt nichts an. Wenn letzteres gibt es dazu irgendein Urteil oder wie kann ich das am besten formulieren.


Bitte um Hilfe bei dem Punkt. Alle anderen Sachen haben wir soweit.
Bg

Kopfbahnhof

Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 00:49:24Falls aus dem hauptmietvertrag nicht hervorgeht dass eine Untervermietung erlaubt ist
Siehe Antwort 25 und 27

Diese Forderung ist völliger Dünnschiss und geht SBchen gar nichts an!
Rechtswidrige Forderung SB soll die das schriftlich geben mit Begründung warum er das meint fordern zu können.

Nicht Erfüllbar erstens nicht rechtens und zweitens, Daten Dritter über die sie nicht verfügt.
Zumal diese Konstellation nicht Unüblich ist.
Gibt einige alte Leute die in ihre Wohnung lieber Untermieter rein nehmen, statt Ausziehen zu müssen.
Die Bekannte könnt genauso gut eine eigene Wohnung nehmen, was dem Amt teurer kommen dürfte.

Zitat von: Greywolf08 am 01. Juli 2023, 01:01:39ist nur Hauptmieter und nicht Eigentümerin der Wohnung
Ist das hier nicht Egal?
Einzig der Untermietvertrag zählt für das Amt.

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2023, 15:40:40
Zitat von: Greywolf08 am 01. Juli 2023, 01:01:39ist nur Hauptmieter und nicht Eigentümerin der Wohnung
Ist das hier nicht Egal?
Einzig der Untermietvertrag zählt für das Amt.

Nein, deshalb ja hier das ganze Durcheinander. Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten (=Mietvertrag). Hauptmieter können untervermieten (= Untermietvertrag).
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Felixxx

Zitat von: Luca am 01. Juli 2023, 15:36:20Soll ich sagen sie solle das besorgen oder geht das dem Amt nichts an.
Eigentlich geht es das Jobcenter nichts an. Das gehört in das Mietrecht. Wenn deine Bekannte aber "legale" Untermieterin ist und sowieso alle geforderten Unterlagen zur Hand hat, würde ich den weniger widerspenstigen weg gehen und das Verlangte vorlegen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 15:46:09Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten
Stimmt, habe ich bei dem Durcheinander :scratch:  völlig Vergessen :sad:

horst

Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2023, 15:53:51
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 15:46:09Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten
Stimmt, habe ich bei dem Durcheinander :scratch:  völlig Vergessen :sad:
Souterrain wäre möglich

Spring23

Zitat von: horst am 01. Juli 2023, 16:04:10
Zitat von: Kopfbahnhof am 01. Juli 2023, 15:53:51
Zitat von: Sheherazade am 01. Juli 2023, 15:46:09Eigentümer können nicht untervermieten, nur vermieten
Stimmt, habe ich bei dem Durcheinander :scratch:  völlig Vergessen :sad:
Souterrain wäre möglich
Ein Souterrain ist ein zum Wohnen ausgebauter Keller, Wohnung oder Zimmer darin. Da ist kein Unterschied zu einem Mietvertrag im EG oder 1. Stock.

Wenn man Eigentümer ist, vermietet man, wenn man selbst mietet, kann man untervermieten. Und als zwei Freunde oder Bekannte ist es dann eine WG.

Offen ist in dieser missverständlichen Darlegung nur eins: Hat nun die Bekannte (die mit dem Untermietvertrag und dem Sozialamt) 50 oder 100 Euro mehr an Miete?

Wenn die Hauptmieterin für ihre ganze Wohnung 100 euro mehr zahlt, als Miete (nicht Nebenkosten) und der Untermieterin die Hälfte als eigene Mieterhöhung auferlegt, ist die Frage, wie groß die Wohnung ist und was vermietet wird, schon relevant.

Und wenn die Hauptmieterin ihre 100 Euro Mieterhöhung direkt an ihre Untermieterin weitergibt, erst recht.


Sensoriker

Zitat von: Spring23 am 01. Juli 2023, 16:58:40Wenn die Hauptmieterin für ihre ganze Wohnung 100 euro mehr zahlt, als Miete (nicht Nebenkosten) und der Untermieterin die Hälfte als eigene Mieterhöhung auferlegt, ist die Frage, wie groß die Wohnung ist und was vermietet wird, schon relevant.

Und wenn die Hauptmieterin ihre 100 Euro Mieterhöhung direkt an ihre Untermieterin weitergibt, erst recht.
Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4  1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.

Die Bewilligung der höheren Miete ist ja schon durch. Soweit ich es verstehe geht es noch um unberechtigte Anforderung von Unterlagen seitens des Sozialamts.

Da im Untermietvertrag kein Bezug zum Hauptmietvertrag steht, hat das Amt keinen Anspruch auf Einsicht des Hauptmietvertrags. Die ältere Dame hat auch keinen Zugriff darauf, kann sie daher auch gar nicht vorlegen. Da die Bekannte nichts mit dem Amt zu tun hat muss sie ebenfalls nichts vorlegen.
Das Amt soll mal die Rechtsgrundlage nennen wonach der Hauptmietvertrag vom Untermieter vorgelegt werden muss.

Falls schon mal Quittungen bezüglich den Mietzahlungen beim Amt vorgelegt wurden, wurde ich dem Amt schreiben sie sollen mal in die Akte gucken.

Genau genommen kann man dem Amt bei allen neu geforderten Unterlagen bitten die Rechtsgrundlage zu nennen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Spring23

Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58
Zitat von: Spring23 am 01. Juli 2023, 16:58:40Wenn die Hauptmieterin für ihre ganze Wohnung 100 euro mehr zahlt, als Miete (nicht Nebenkosten) und der Untermieterin die Hälfte als eigene Mieterhöhung auferlegt, ist die Frage, wie groß die Wohnung ist und was vermietet wird, schon relevant.

Und wenn die Hauptmieterin ihre 100 Euro Mieterhöhung direkt an ihre Untermieterin weitergibt, erst recht.
Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4  1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.

Daher auch die Frage nach dem etwaigen Verwandtschaftsverhältnis. Und so sicher wäre ich mir nicht, vor allem, was die Gesamtkosten angeht, dass der Hauptmieter ungeachtet der Gesamtfläche einfach die Hälfte ansetzen kann.

Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Falls schon mal Quittungen bezüglich den Mietzahlungen beim Amt vorgelegt wurden, wurde ich dem Amt schreiben sie sollen mal in die Akte gucken.
Das ist ein wichtiger Punkt. Von dem war noch nie irgendwo die Rede. Nur im Eingangsbeitrag, dass nach Kontoauszügen gefragt wurde. Ob die Quittungen vorgelegt wurden, wurde nicht genannt.

malsumis

Zitat von: Sensoriker am 01. Juli 2023, 19:43:58Eigentlich nicht. Solange die Gesamtkosten innerhalb der Angemessenheit für 1 Person sind (ältere Dame) geht es dem JC nichts an ob die Bekannte 1/4  1/3 oder die Hälfte etc. der Gesamtkosten als Untermiete nimmt.
schon mal was von Kopfteilprinzip gehört