WBA Frage zu einem geforderten Punkt

Begonnen von ralfverl, 29. Juni 2023, 10:26:45

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ralfverl

Bekannte hat einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und bekam daraufhin die Aufforderung die Anlage VM nachzureichen. Soweit verständlich, auch wenn es das erste Mal nach längerem Bezug (alg2/bürgg) ist. Aber wie ist das gemeint: Es ist noch eine persönliche Vorsprache bei ihrem persönlichen Sachbearbeiter erforderlich. Dann Angabe von Telefonnummer des SB. Darunter steht reichen sie alle erforderlichen Unterlagen bis Datum ein, sonst wird die Leistung versagt.

Soll das bedeuten ohne Anruf keine Weiterbewilligung?  :weisnich:

Sheherazade

Würde ich jetzt so nicht verstehen, aber genaueres wird man wohl nur nach dem Anruf wissen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

ralfverl

§60 §66 §67 SGB1 sind die aufgeführten Paragraphen. Ist in dem Kontext auch normal? :scratch:

Sheherazade

"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

ralfverl

Also keine Pflicht zum Telefonieren und damit auch keine Drohung zu Leistungseinstellung für diesen Punkt. Bei der VM und den Kontoauszügen schon. Finde das aber doch seltsam so in dieser Form der Auflistung. Naja.