WBA Frage zu einem geforderten Punkt

Begonnen von ralfverl, 29. Juni 2023, 10:26:45

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ralfverl

Bekannte hat einen Weiterbewilligungsantrag gestellt und bekam daraufhin die Aufforderung die Anlage VM nachzureichen. Soweit verständlich, auch wenn es das erste Mal nach längerem Bezug (alg2/bürgg) ist. Aber wie ist das gemeint: Es ist noch eine persönliche Vorsprache bei ihrem persönlichen Sachbearbeiter erforderlich. Dann Angabe von Telefonnummer des SB. Darunter steht reichen sie alle erforderlichen Unterlagen bis Datum ein, sonst wird die Leistung versagt.

Soll das bedeuten ohne Anruf keine Weiterbewilligung?  :weisnich:

Sheherazade

Würde ich jetzt so nicht verstehen, aber genaueres wird man wohl nur nach dem Anruf wissen.
,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

ralfverl

§60 §66 §67 SGB1 sind die aufgeführten Paragraphen. Ist in dem Kontext auch normal? :scratch:

Sheherazade

,,So ruft der verzweifelte deutsche Michel: Lasst doch mal die AfD ran und sie die vielen Brände löschen!
Ich bin sicher: Sie würde löschen. Mit Benzin."
Christian Nürnberger

ralfverl

Also keine Pflicht zum Telefonieren und damit auch keine Drohung zu Leistungseinstellung für diesen Punkt. Bei der VM und den Kontoauszügen schon. Finde das aber doch seltsam so in dieser Form der Auflistung. Naja.