Miete vom Sozialamt einbehalten, wegen Verrechnung mit Kaution?

Begonnen von PaulHilft, 05. Juli 2023, 16:21:02

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PaulHilft

Hallo,

Sozialamt hat die doppelte Mietzahlung zwei Monate zu spät überwiesen.
Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.

Darf man nun die Miete vom Sozialamt behalten? Oder muss man das dennoch überweisen und bekommt dann das Geld wieder von der Vermieterin zurück?

Oder muss man das an das Sozialamt wieder zurückgeben?

Wie genau verfällt man sich da?

Sheherazade

Die Kaution sollte wieder aufgefüllt werden, also muss das Geld zum Vermieter.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 05. Juli 2023, 16:21:02Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.
Darf sie gar nicht.
Die Nachzahlung gehört ganz schnell wieder, auf das Kautionskonto.