Miete vom Sozialamt einbehalten, wegen Verrechnung mit Kaution?

Begonnen von PaulHilft, 05. Juli 2023, 16:21:02

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PaulHilft

Hallo,

Sozialamt hat die doppelte Mietzahlung zwei Monate zu spät überwiesen.
Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.

Darf man nun die Miete vom Sozialamt behalten? Oder muss man das dennoch überweisen und bekommt dann das Geld wieder von der Vermieterin zurück?

Oder muss man das an das Sozialamt wieder zurückgeben?

Wie genau verfällt man sich da?

Sheherazade

Die Kaution sollte wieder aufgefüllt werden, also muss das Geld zum Vermieter.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

,,Solange es Leute gibt, die nichts können, nichts wissen und nichts geleistet haben, wird es auch Rassismus geben. Denn auch diese Leute wollen sich gut fühlen und auf irgendetwas stolz sein. Also suchen sie sich jemanden aus, der anders ist als sie und halten sich für besser."
Farin Urlaub

Kopfbahnhof

Zitat von: PaulHilft am 05. Juli 2023, 16:21:02Darauf hin hat die Vermieterin dies von der Kaution einbehalten.
Darf sie gar nicht.
Die Nachzahlung gehört ganz schnell wieder, auf das Kautionskonto.