Kooperationsplan in die Hand gedrückt

Begonnen von kazuni, 03. Juli 2023, 09:29:27

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kazuni

Wird eigentlich ein Zeuge im Gespräch benötigt, wenn man mit dem Kooperationsplan nicht einverstanden wäre? Der SB versucht den Zettel einem quasi in die Hand zu drücken, denn unterschrieben werden muss dieser nicht mehr.

BigMama

Woher weißt du, dass der Vermittler dir einen Zettel in die Hand drückt?
Das gemeinsme Ziel und die Schritte des JC und deine Schritte sollten dort enthalten sein.
Wenn du mit dem Inhalt nicht einverstanden bist, kannst du die Schlichtungsstelle anrufen.
Zeuge ist in Bezug auf das JC eine ungünstige Begrifflichkeit. Verwende besser den Begriff Beistand.
Und es ist von Vorteil immer einen Beistand dabei zu haben wenn man unsicher ist.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)


Hansejunge

Zitat von: anne am 03. Juli 2023, 13:05:58https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/kooperationsplan
Guck dir auch den Flyer an kazuni
Alles Gute

"Er (der Kooperationsplan) ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt."

Machen sich die Ämter wirklich die Arbeit einer Umsetzung des Plans, obwohl er rechtlich nicht durchsetzbar ist?


anne

Zitat von: kazuni am 03. Juli 2023, 13:28:32Danke Anne
Gerne
Zitat von: Hansejunge am 03. Juli 2023, 13:27:15Machen sich die Ämter wirklich die Arbeit einer Umsetzung des Plans, obwohl er rechtlich nicht durchsetzbar ist?
Das Jobcenter kann die zusammen erarbeiteten Schritte rechtlich einfordern
wenn du nicht spurst.
Steht im Flyer.

Hansejunge

Gut, die Aussage:

"Es könnte also zu Leistungsminderungen kommen, wenn Sie Absprachen oder Termine nicht einhalten, ohne dass Sie einen wichtigen Grund dafür haben."

steht also der Aussage

"Er (der Kooperationsplan) ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt."

gegenüber.

Ein rechtlich nicht verbindlicher Plan enthält Dinge, die geahndet werden können.

Das klingt spannend. Das verstehe ich nicht.

Milla

Verstehe ich auch nicht.
Er ist rechtlich unverbindlich----Es könnte zu Leistungsminderungen kommen, wenn Sie Absprachen oder Termine nicht einhalten.

1. Wenn das Ganze unverbindlich ist kann es zu keinen Leistungs Kürzungen kommen wenn man die Absprachen nicht einhält.

2. Wenn es zu Leistungs Kürzungen kommt weil man Absprachen nicht einhält dann ist das Ganze auch nicht unverbindlich.

Ja was denn nu? Das widerspricht sich doch selbst.

götzb

Gemeinsam erarbeitet.
Was für eine Wortverarscherei.
Liebes Corona. Vielen Dank das dank dir die Jobcenter 3 Monate schließen mussten. #auch Pandemien haben ihre guten Seiten.
Arbeit bekämpfen, Automatisierung fördern ! Das evangelische Arbeitsethos ist das Grundübel dieser Gesellschaft.

BigMama

Niemand hier kennt einen Kooperationsplan. Wie kann es dann sein, dass jetzt schon von Verarsche geschrieben wird wenn niemand weiß wie er aussieht?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Felixxx

Dem Kooperationsplan Muster folgend
könnte dieser ausführlicher gestaltet sein als eine Eingliederungsvereinbarung.
Ansonsten sehe ich keinen Unterschied da


Es ist wichtig, dass Absprachen eingehalten werden, um Ihr Ziel zu erreichen. Wenn Sie Absprachen nicht einhalten, kann Ihre notwendige Mitarbeit am Eingliederungsprozess im nächsten Schritt verbindlich eingefordert werden (z. B.Bewerben auf Stellenangebote, Nutzen von Qualifizierungsangeboten, Teilnahme an Beratungsgesprächen). Es könnte also zu Leistungsminderungen kommen, wenn Sie Absprachen oder Termine nicht einhalten, ohne dass Sie einen wichtigen Grund dafür haben.


Ich bin mir nicht sicher, ob ich meine Zukunft überhaupt so konkret und verbindlich zusammen mit dem Jobcenter planen möchte. Das baut einen gewissen einseitigen Druck auf.

Fettnäpfchen

 :flag:

"beim wichtigen Grund" wird nie dazugeschrieben dass es ein für das JC wichtiger Grund sein muss. :zwinker:

Lassen wir uns einfach mal überraschen was da so in Zukunft für Anfragen kommen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Zitat von: Felixxx am 03. Juli 2023, 16:52:59Ich bin mir nicht sicher, ob ich meine Zukunft überhaupt so konkret und verbindlich zusammen mit dem Jobcenter planen möchte. Das baut einen gewissen einseitigen Druck auf.
Niemand wird daran gehindert, eigenständig seine Zukunft zu planen, ganz im Gegenteil.

Wer konkrete Pläne hat und weiß wie seine Zukunft ohne Bürgergeld oder mit geringem Bürgergeld aussehen soll, der hat doch die besten Karten beim Jobcenter und natürlich auch beim Kooperationsplan.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Milla

Es geht ja nicht um den Inhalt, es geht um grundlegendes. Ich wiederhole mich gerne noch einmal.
Ist Kooperationsplan unverbindlich so wie es da groß tönt auf der Seite der Arbeitsagentur, ist er das als Ganzes. Dann dürfen auch keine Sanktionen verhängt werden.
Sollte man die darin enthaltenen Vereinbarungen nicht einhalten und es zu Sanktionen kommt ist das Ganze auch nicht mehr unverbindlich, also Falschinformationen der Arbeitsagentur.

kazuni

Also ne Weiterbildung oder Umschulung will ich ja, bekam ich aber nie. Wurde abgelehnt, sogar WfbM Werkstatt f. Behinderte Menschen. Für das erste bin ich zu krank, für das zweite zu gesund - Amtsarzt meinte diesen Satz.

@BigMama
Deswegen meinte ich auch, Sie kennen mich nicht und die jahrelangen Miesejahre... ich bekomme nur Absagen. Weil ich nun mal krank bin und das sehr lange schon. Ausser Massnahnen, Bewerbungskurse, Praktikas, habe ich keine richtige Berufserfahrung.
Wenn ich meinen Lebenslauf anschaue, würde ich mich auch nicht einstellen.