Rückforderung wegen zuviel gezahlter Leistungen (Verstehe ich absolut nicht)

Begonnen von Sharky, 07. Juli 2023, 19:39:41

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Sharky

Hallo, ich habe heute vom JC einen Bescheid bekommen, das ich von Juni bis November zu viel Gelder bekommen habe. Ich habe versucht, das irgendwie zu berechnen, und komme immer zu dem gleichen Schluß, das hier etwas nicht stimmt.
Kurz zur Info! Meine Ehefrau und ich leben in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie ist nach einer Rücken OP 2017 bis heute nicht erwerbsfähig, und ich kann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten, und habe eine 60% Stelle. Sind also Aufstocker.
In meinem Bescheid wird als allgemeines Erwerbseinkommen 1100 € festgesetzt!
Grundfreibetrag 100€
Freibetrag wegen Erwerbstätigkeit 200€
Summe angerechnete Einkünfte  800€  Soweit so gut

Dann geht es los mit dem Erstattungsumfang und ihrer Aufstellung, und das passt irgendwie für mich nicht!




Besonders stutzig macht mich der Monat August mit der Rückforderung von 459,91€.
Auf der ersten seite des Schreibens steht oben rechts neben dem Kassenzeichen noch! Betrag 433.01€ und Fälliugkeitstag 90,20€ monatlich ab dem 01.08.2023.

Würde gern wissen, ob dieses Schreiben seine Richtigkeit hat, was ich ja nicht glaube.
Brauche unbedingt Hilfe.

Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
daß die Dummen todsicher und die
Intelligenten voller Zweifel sind!

Leeres Portemonnaie

Habt ihr vielleicht im Juli '22  Nebenkosten erstattet bekommen aus der BK-Abrechnung?
Das wäre jetzt (m)eine Idee.  :scratch: 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sharky

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 07. Juli 2023, 19:50:42Habt ihr vielleicht im Juli '22  Nebenkosten erstattet bekommen aus der BK-Abrechnung?
Das wäre jetzt (m)eine Idee.  :scratch:
Nein, haben wir definitiv nicht.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
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Leeres Portemonnaie

Bei und gibt es monatlich dann die Berechnung bzw wie in eurem Fall dann eben die neue Berechnung für die einzelnen Monate, da muss doch was stehen?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sharky

Ich habe lediglich den aktuellen Änderungsbescheid aufgrund der zugestellten Kontoauszüge März/April/Mai 2023 zu dem obigen Schreiben gehhabt, und darin stand eben, was wir jetzt bekommen, und das das allgemeine Erwerbseinkommen nun auf 1200€ angehoben wurde. Mehr ist da nicht.
Das Ärgerlichste in dieser Welt ist,
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Leeres Portemonnaie

Oder der Corona-Bonus wurde angerechnet?
Irgendwas muss doch auf dem Konto gelandet sein, ich würde Widerspruch einlegen mit der Begründung, d. Du nicht nachvollziehen kannst, warum der August so berechnet wurde.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Greywolf08

Gab es vielleicht eine Inflationsausgleichsprämie oder die Energiepreispauschale von deinem AG zu dem Zeitpunkt?

Sharky

Hallo, zuerst muss ich etwas aus meinem Eröffnungstread korrigieren. Habe gerade in dem alten Änderungsbescheid für Juni - November 2022 den Posten "allgemeines Einkommen" eingesehen.
Falsch war meine obige Angabe!In meinem Bescheid wird als allgemeines Erwerbseinkommen 1100 € festgesetzt.
Richtig laut Änderungsbescheid! In meinem Bescheid war als allgemeines Erwerbseinkommen 980 € festgesetzt.

Nehmen wir allein die erste Position Juni 2022! Ausgezahlter Lohn liegt unter 980€ und trotzdem 41.46€ zuviel
Allerdings bleibt der Monat August wirklich der Hammer, und eben absolut nicht nachvollziehbar.

Habe jetzt wirklich alles an Papieren/Bescheiden/Kontoauszügen durch, und es ist nicht zu erklären.
Selbst in den Kontoauszügen für die ganzen 6 Monate gibt es außer dem monatlichen Gehalt, dem Geld vom JC und den beiden Coronaauszahlungen nicht den kleinsten Kontoeingang.

Zu den Fragen!
Ich habe in der ganzen Zeit kein Urlaubsgeld bekommen!
Coronageld war im Juni 300€ vom AG, und 2x200€ vom JC, und diese Gelder wurden ja nicht als Einkommen angerechnet.
Es gab bis zum heutigen Tage keine Inflationsausgleichsprämie oder die Energiepreispauschale von meinem AG!

Werde wohl wirklich den Widerspruch in den nächsten Tagen schicken müssen. Allerdings wäre mir lieber, wenn ich dieser Dame schon mit klaren Ansagen kommen könnte.
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horst

Zitat von: Tamaris am 08. Juli 2023, 15:33:01die Energiepreispauschale von meinem AG!
die hatte ich auch nicht bekommen aber bei meinen Steuerjahresausgleich 300€ ohne anrechnung im Bürgergeld.

Sheherazade

Zitat von: Tamaris am 08. Juli 2023, 15:33:01Werde wohl wirklich den Widerspruch in den nächsten Tagen schicken müssen. Allerdings wäre mir lieber, wenn ich dieser Dame schon mit klaren Ansagen kommen könnte.

Dann wirst du dir erstmal die genaue Berechnung anfordern müssen, die eigentlich dem Schreiben beigefügt hätte sein müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sharky

Zitat von: Sheherazade am 08. Juli 2023, 16:12:04Dann wirst du dir erstmal die genaue Berechnung anfordern müssen, die eigentlich dem Schreiben beigefügt hätte sein müssen.

Wenn es mgl ist,dann werde ich den Widerspruch einlegen, und darin die Berechnung anfordern! Mit dem Widerspruch gibt es ja diese 4 Wochen Regel, und wenn ich erst die Berechnung separat anfordere, dann geht mir vielleicht wertvolle Zeit flöten, denn unsere JC Besatzung besteht in der Regel aus diesen Kriechtieren mit den mobilen Häuschen.
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TripleH

An dem Bescheid über die endgültige Festsetzung waren keine Berechnungsbögen dran?

Sharky

Zitat von: TripleH am 08. Juli 2023, 18:24:49An dem Bescheid über die endgültige Festsetzung waren keine Berechnungsbögen dran?
Definitiv nein! Die einzigen Bögen die gleich mitversand wurden, war der neue Änderungsbescheid bis Nov. 2023, da ich unlängst intervallmäßig die Kontoauszüge schicken mußte.
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Intelligenten voller Zweifel sind!

Grokarr

Wenn im Bescheid das Kassenzeichen steht, ist das der Erstattungsbescheid, der Berechnungsbogen ist als Anhang im endgültigen Bewilligungsbescheid enthalten. Kamen die Bescheide gleichzeitig? Im Erstattungsbescheid steht, auf welchen Bewilligungsbescheid er sich bezieht. Wenn der Bewilligungsbescheid älter als 30 Tage ist, ist die Widerspruchsfrist verstrichen, dann hilft nur Überprüfungsantrag nach 44 SGB X. Du kannst auch erstmal Widerspruch ohne Begründung einlegen und dann Duplikat vom Bewilligungsbescheid anfordern, bist Du noch in den 30 Tagen, dann bleibt es bei Widerspruch ansonsten schreibe, der Widerspruch sei als Überprüfung zu Werten.