Maßnahme - krank - Datenschutz

Begonnen von Milka85, 04. Juli 2023, 01:43:57

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Milka85

Hallo  :flag: 

Ich hätte da ein paar Fragen zu einer Maßnahme, meiner EGV und Datenschutz. Und zwar wurde mir in einer EGV eine Maßnahme zum Bewerbungstraining zugewiesen und leider bin ich so doof gewesen, dass ich unterschrieben habe. Meine SB meinte es können ja nicht sein, dass ich mich bewerbe und nix bei rauskommt, es würde ja ohne Ende gesucht, es müsse an meiner Bewerbung liegen... 2 Wochen Vollzeit sollten es sein. Am Sonntag vor der Maßnahme bin ich gestürzt und hatte Probleme mit dem Steißbein und der Schulter. Ich wurde dann 2 Wochen krank gemeldet. Der Maßnahme gab ich per Mail Bescheid und meiner SB hab ich per Mail Bescheid und habe die AU am ersten Tag abgegeben. Soweit kein Problem.

In der EGV steht jetzt nur die Dauer von x bis Y aber nichts was bei Krankheit passiert. Also ob die Zeit nachgeholt wird oder was auch immer... Ist damit die Sache erledigt oder hätte ich mich gestern nicht nur beim Jobcenter gesund melden müssen sondern auch der Maßnahme Bescheid geben müssen ? Habe nämlich nur dem SB geschrieben, dass ich wieder fit bin.

Dann habe ich noch Bedenken wegen Datenschutz. Und zwar war ich genau so blöd wie beim Unterschreiben der EGV und habe dem Amt meine Handynummer gegeben. Das an sich ist jetzt noch nicht das Problem aber am Tag an dem ich mich krank gemeldet habe, hat mich die Maßnahme angerufen. Bin zwar nicht dran aber die Nummer wurde einfach der Maßnahme gegeben vom JC, denn von mir haben die die Nummer nicht. Ist das rechtens ? Ich möchte nicht das das JC meine Nummer einfach weiter gibt. Was kann ich da jetzt machen ?

Hoffe ich bekomme jetzt keine Sanktion weil ich mich nach der Krankenphase nicht bei der Maßnahme gemeldet habe aber wie gesagt in der EGV steht ein genaues Datum und nichts von Tage müssen nachgeholt werden oder Ähnliches...

Danke und Grüße
Milka

Hary

Was steht in der Zuweisung der Maßnahme? Dort ist Umfang und Dauer nämlich geregelt.

Milla

Gängige Praxis bei Maßnahmen ist das bei Krankheit sich die Maßnahme um die jeweiligen Krankheitstage verlängert.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Hary

Das liegt eben daran, dass es genau so gängige Praxis war eine Maßnahme durch Krankheit zu vermeiden. Von daher kann man nichts dagegen sagen.

Wobei es nicht ungewöhnlich ist. In einer Ausbildung ist es auch normal, dass die IHK eine bestimmte Zeit für das Praktikum vorschreibt. Wenn es vier Wochen sind, dann muss man diese vier Wochen auch machen. Wird man krank, dann wird die Zeit abgehängt.

BigMama

Zitat von: Milla am 06. Juli 2023, 22:01:25Gängige Praxis bei Maßnahmen ist das bei Krankheit sich die Maßnahme um die jeweiligen Krankheitstage verlängert.
Nein, ist es nicht. Das gibt es nur bei eingekauften Nettomaßnahmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Milka85

Hi

In der Zuweisung in der EGV steht nur drin, dass die Maßnahme von Tag x bis Tag y geht und welchen Zweck die erfüllt. Kein Wort von was bei Krankheit oder anderen Fehltagen passiert. Habe allerdings seit der Krankmeldung und dem wieder Gesund melden nicht vom JC oder der Maßnahme gehört, gelesen oder was auch immer.

Fettnäpfchen

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.
Also EinV und Maßnahmezuweisung!

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder vollständig abtippen.

MfG FN
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