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Wenn das Jobcenter einen Hausbesuch abstattet

Begonnen von selbiger, 11. Juli 2023, 14:29:05

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selbiger

Wenn zwei oder mehr Menschen in einer Wohnung leben und mindestens eine Person Bürgergeld bezieht, wird das Jobcenter versuchen festzustellen, ob tatsächlich keine Einstehens- oder Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wenn-das-jobcenter-einen-hausbesuch-abstattet
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Milla

ZitatWeder gemeinsames Kochen, Putzen, Waschen und Einkaufen noch eine sexuelle Beziehung sind ausreichende Kriterien, um von einer eheähnlichen Gemeinschaft zu sprechen.
Wäre ja auch noch schöner. In meiner Jugend habe ich auch in einer Kommune gewohnt mit 5 anderen. Bei uns hieß es noch make love not war. Man war das ne geile Zeit.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

Phil_N

Zum leidigen Thema Hausbesuche möchte ich aus meiner Erfahrung mal folgendes sagen:

Hausbesuche sind so ziemlich das Übergriffigste, was es gibt (im SGB II), denn das ungewünschte Betreten des privatesten Lebensraumes durch eine fremde Person, deren Ziel es ist, ein "Vergehen" nachzuweisen, ist wohl der intensivste Eingriff in die Intimssphäre, die das Jobcenter vornehmen kann.

Es ist daher gut und richtig, dass dem JC da klare Grenzen aufgezeigt werden, was wie kontrolliert werden darf und was nicht. Diesbezüglich kann ich nur empfehlen, mal die fachlichen Weisungen zum Thema "Hausbesuch" (ab S. 6) anzuschauen, die für die Mitarbeitenden der BA gelten.

Wichtig ist, zu wissen, dass Hausbesuche nur in besonders begründeten Fällen zulässig sind. Sie sind es dann, wenn eine Sachverhaltsaufklärung nicht anderweitig erfolgen kann. Eine Ablehnung eines Hausbesuchs ist nicht per se eine fehlende Mitwirkungen, denn diese kann auch anderweitig erbracht werden.

Die Behörde kann zur Sachverhaltsfeststellung auch mildere Mittel heranziehen. Was können solche Mittel sein? Fotos und schriftliche Darlegungen zum Beispiel. Mein Tipp an alle, die einen Hausbesuch ablehnen und anderweitig nachweisen wollen, dass sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden, sondern nur aus ökonomischen Zwecken zusammen leben und getrennt wirtschaften, ist:

- Macht Fotos vom Inneren des Kühlschranks und des Badezimmerschranks, auf denen sichbar ist, dass die Fächer klar nach Person 1 und Person 2 unterteilt sind.
- Macht Fotos der Zimmer, wo ihr schlaft, die zeigen, dass es zwei Betten gibt.
- Macht Fotos davon, dass es zwei Kleiderschränke oder darin klar getrennte Fächer gibt.
- Macht z. B. durch Abfotografieren von Einkaufsbelegen deutlich, dass jede/r für sich einkauft.
- Legt schriftlich mit Unterschrift unter das Dokument dar, dass ihr kein Paar seid und dass es sich um eine rein zweckmäßige Wohngemeinschaft handelt.

Das alles zusammen kann als Ersatz für einen Hausbesuch herangezogen werden - und meine Erfahrung zeigt, dass das auch passiert, wenn die Fotos und der Text aussagekräftig sind. Ich weiß, dass auch solche Fotos die Privatssphäre verletzen, aber die zu machen ist wohl immer noch eher auszuhalten, als fremde Leute die eigene Unterwäsche beglotzen zu lassen.

Wenn wer konkrete Hilfe braucht, schreibt gerne eine PN.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)