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Privatrechnungen von Geschäftskonto bezahlt, abschließende EKS

Begonnen von zuhülf, 12. Juli 2023, 11:35:03

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zuhülf

Hallo :bye: ,
ich habe ein Einzelunternehmen und habe bei der vorläufigen EKS die Einnahmen zu hoch geschätzt, so dass ich nun meine privaten Verpflichtungen nicht bezahlen kann.  :wand:

Ich habe, aufgrund Dringlichkeit, von meinem Geschäftskonto, Rechnungen für private Verpflichtungen bezahlt bzw. überwiesen (diesen Monat bisher in Höhe von ca. 100€).

Ich möchte gerne wissen, wie ich das später am besten in die abschließende EKS eintragen sollte.

Gelten diese Bezahlungen der privaten Verpflichtungen als Privatentnahme?

Werden diese Bezahlungen der privaten Verpflichtungen nun als (Privat-)Einkommen gewertet, auch wenn ich den Betrag später auf dem Geschäftskonto ausgleiche?

Vielen Dank!

Filip2610

,,ich habe ein Einzelunternehmen und habe bei der vorläufigen EKS die Einnahmen zu hoch geschätzt, so dass ich nun meine privaten Verpflichtungen nicht bezahlen kann."

Erstens solltest du Einnahmen beim Jobcenter nie wieder zu hoch schätzen. Zweitens hast du grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf dein Existenzminimum. Falls du jetzt also zu wenig Geld zum Leben haben solltest, vermute ich mal, dass du das jetzt dem Jobcenter mitteilen kannst und dann Geld erhältst. Würde ich an deiner Stelle mal beim Jobcenter nachfragen. Ich habe vor Jahren mehrmals vor Ort im Jobcenter Bargeld bekommen, das dann später verrechnet wurde. Man muss dafür vorweisen, dass auf dem Konto kein Geld mehr ist. Weiß nicht, was Sache ist, wenn auf dem Geschäftskonto noch Geld rumliegt.

,,Ich habe, aufgrund Dringlichkeit, von meinem Geschäftskonto, Rechnungen für private Verpflichtungen bezahlt bzw. überwiesen (diesen Monat bisher in Höhe von ca. 100€).

Ich möchte gerne wissen, wie ich das später am besten in die abschließende EKS eintragen sollte.

Gelten diese Bezahlungen der privaten Verpflichtungen als Privatentnahme?

Werden diese Bezahlungen der privaten Verpflichtungen nun als (Privat-)Einkommen gewertet, auch wenn ich den Betrag später auf dem Geschäftskonto ausgleiche?"

Diese privaten Ausgaben trägst du bei der abschließenden EKS gar nicht ein, das sind ja keine beruflichen Einnahmen oder Ausgaben. Diese privaten Zahlungen vom Geschäftskonto sind für die EKS kein Problem, die tauchen da nicht auf. Man kann nur nicht ausschließen, dass das Jobcenter, sollte es diese privaten Überweisungen mitbekommen, evtl. die Kontogebühren nicht als berufliche Ausgabe akzeptiert, da das Konto nicht ausschließlich beruflich genutzt wurde. Ich hatte schon mal bei einer Richterin des Berliner Sozialgerichts diese Sichtweise. Aber aus dem Bauch heraus würde ich mir in der Sache erst mal keinerlei Sorgen machen.

Toi toi toi  :sehrgut:

Killertomate

Wie lange geht der Bewilligungszeitraum noch?

Was die private Rechnung angeht. Überweise dir in Zukunft den benötigten Betrag auf dein privates Konto und schreibe in den Verwendungszweck einfach "Private Auszahlung".
Der Gewinn deine Selbstständigkeit ist dein Einkommen. Bei der Einzahlungen von deinem privaten Konto in den Verwendungszweck "Private Einzahlung" schreiben. Weder die Einzahlungen noch die Auszahlung sind relevant für die Berechnung des Einkommens aus deinem Gewerbe.

Solltest du aber mit Hilfe von Zahlungen Dritter (privates Darlehen, Kredit, Dispo(schwierig), Kreditkarte etc.) dein Geschäftskonto ausgleichen müssen. Gilt dies unter Umständen als Einkommen, wenn es z.B. nicht im Bewilligungszeitraum "verbraucht" wird. Ansonsten können sogar die Raten als Ausgabe anerkannt werden.