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Änderung der Leistungsauszahlung ohne Verwaltungsakt

Begonnen von Killertomate, 17. Juli 2023, 21:23:49

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Killertomate

Hallo,
ich hänge gerade vor einem kleinen Problem.
Ich habe es mit einem Leistungsträger (Optionskommune) zu tun, der eine ganze Reihe an Vorschriften ignoriert und sein eigenes Ding macht und jetzt auch erschwert dagegen vorzugehen.

Ein Bedarfsgemeinschaftsmitglied erhält eine Erwerbsminderungsrente. Bis Mitte 2022 wurde bei einer angekündigten Rentenerhöhung der Änderungsbescheid der Erwerbsminderungsrente angefordert. 2022 hat man davon abgesehen und bevor überhaupt der Änderungsbescheid eingegangen ist eine Änderungsbescheid über die Leistungen erlassen und damit faktisch gesehen mit einem fiktiven Betrag die Änderung vorgenommen. Zumal noch nicht mal die Höhe der Rente als Begründung genannt wurde, es wurde keine Begründung genannt. Die geänderte Höhe der Rente konnte man lediglich Berechnungsbogen sehen.
Gegen den Änderungsbescheid wurde Widerspruch eingelegt und dies ebenfalls bevor der Änderungsbescheid von der Rentenversicherung überhaupt eingetroffen ist.
Entweder hatte der Leistungsträger die Erhöhung selbst ausgerechnet oder einen unzulässigen Datenabgleich durchgeführt. Über den Widerspruch wurde bis dato noch nicht entschieden. Untätigkeitsklage folgt die Tage.

Bei der aktuellen Änderung der Rentenhöhe hat man nicht mal einen Änderungsbescheid erlassen sondern einfach bei der Leistungsauszahlung die Rentenhöhe berücksichtig. Dies sogar falsch, da die Rentenversicherung eine kurzfristige Änderung (fehlende Berücksichtigung Kind beim Beitrag zur Pflegeversicherung) vorgenommen hat.

Ich struggle jetzt beim VA.
Ich meinte mal gelesen zu haben, dass bereits die Auszahlung der Leistungen ein VA ist, kann diesbezüglich aber nichts konkretes finden.

Vielleicht weiß da irgendjemand mehr.

Danke