Frage zur Ortsabwesenheit-Aufstocker

Begonnen von Haribo, 18. Juli 2023, 12:12:51

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Hary

Ich sehe es gerade erst, dass du selbständig im Bereich Reisen bist. Was bietet du dort an? Wäre dein Urlaub wirklich privat, oder ist es eher eine Probe eines Angebotes, welches du vielleicht deinen Kunden anbieten willst in Zukunf? Vielleicht ist es aber auch dass kennenlernen neuer Regionen, die du deinen Kunden später empfehlen willst... Also es ist alles dehnbar 😄

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 18. Juli 2023, 19:11:45
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. Juli 2023, 17:04:57Bei Aufstockern gibt es Unterschiede.
Nachzulesen in:
Rechte und Pflichten als Hartz IV Aufstocker

... wenn mein Einkommen meinen eigenen Bedarf nicht deckt, ich bin gar kein Aufstocker?
Wie heißt das denn dann, was man ist?  :sad:  :scratch:

Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Aufstocker ist die allgemeine Bezeichnung für Menschen die aufgrund zu geringen Lohnes vom Amt finanziell unterstützt werden.
Ein echter Aufstocker der nur mit dem Amt zu tun hat weil er in einer BG/HG eingegliedert ist aber selber soviel verdient das er nichts vom Amt bekommt.
Aufstocker bleibt da der Oberbegriff.

Ein Schelm wer schlimmes denkt  :zwinker:

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

BigMama

Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Sensoriker

Und die Regeln dazu werden immer bekloppter
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Hary

Also bin ich kein Aufstocker sondern Ergänzer? Dann würde diese Regel mit dem abmelden ja für uns die ergänzen nicht zählen oder?

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Hary am 21. Juli 2023, 12:06:45Also bin ich kein Aufstocker sondern Ergänzer? Dann würde diese Regel mit dem abmelden ja für uns die ergänzen nicht zählen oder?

:grins: Schön wär's.
Allerdings werde ich in meinem Bescheid explizit darauf hingewiesen, d. ich OA beantragen muss.
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Fettnäpfchen

Hallo BigMama

bin neugierig und wissbegierig......

Zitat von: BigMama am 20. Juli 2023, 14:33:45Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
Ist das JC Jargon mit dem Ergänzer ?
oder ist Aufstocker Forum Jargon ?

.....und kann man das auch irgendwo nachlesen,
denn Ergänzer lese ich heute das erste Mal.

MfG FN
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Ottokar

#23
Zitat von: BigMama am 20. Juli 2023, 14:33:45Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.
:lachen:

Die alltagssprachliche Verwendung: Vielfach werden Erwerbstätige ,,Aufstocker" genannt, wenn ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und sie darum zusätzlich Bürgergeld erhalten.
ZitatAufstocker

Definition: Personen, die zusätzlich zu Arbeitslosengeld auch Bürgergeld erhalten

Auch: umgangssprachlicher Begriff für Erwerbstätige, die ihren Lohn mit Bürgergeld ergänzen

In manchen Fällen reicht Arbeitslosengeld nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. In solchen Fällen können Arbeitslose zusätzlich Bürgergeld beziehen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) bezeichnet arbeitslose Erwerbsfähige, die zur Existenzsicherung beide Leistungen beziehen, als Aufstocker.

Die alltagssprachliche Verwendung dieses Begriffs weicht davon ab: Vielfach werden Erwerbstätige ,,Aufstocker" genannt, wenn ihr Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und sie darum zusätzlich Bürgergeld erhalten. Informieren Sie sich, unter welchen Voraussetzungen Sie Ihr zu geringes Einkommen mit Bürgergeld ergänzen können. Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstocker

"Ergänzer" kennt die BA nicht, jedenfalls handelt es sich nicht um einen offiziellen Terminus: https://www.arbeitsagentur.de/lexikon
Der Begriff stammt aus einem Bericht des ZDF vom 29.03.2018: Web-Archiv
Der offizielle Terminus ist "Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)" und in Abgrenzung dazu "Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF)".
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BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Fettnäpfchen

 :flag:

Na das ging ja flott(er) als gedacht.
Dann bleib ich mal bei Aufstocker
und
 :danke: an euch Beide!

MfG FN
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Sensoriker

Zitat von: Ottokar am 21. Juli 2023, 14:14:43"Ergänzer" kennt die BA nicht, jedenfalls handelt es sich nicht um einen offiziellen Terminus:
Dieses mal hast du den Text etwas überlesen.

Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Ottokar

#27
Zitat von: Sensoriker am 21. Juli 2023, 14:38:26Die BA bezeichnet diese Leistungsempfänger als Ergänzer
Tut sie nicht. Der Begriff findet sich aktuell in keinem offiziellen Dokument der BA.

Der Artikel des ZDF ist übrigends älter als der Eintrag im Lexikon der BA.
Es würde mich nicht wundern, wenn der Autor dieses Eintrages sich beim Artikel bedient hätte.
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Sensoriker

Zitat von: Ottokar am 22. Juli 2023, 13:16:53Tut sie nicht. Der Begriff findet sich aktuell in keinem offiziellen Dokument der BA.

Das steht so auf der Seite der Arbeitsagentur.
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/aufstocker
Letzte Zeile
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Ich kann lesen.
Dass das dort steht, ändert nichts an der Tatsache, dass dieser Begriff sich aktuell in keinem offiziellen Dokument der BA findet.
Auch mir ist er seit 2005 in keinem Dokument der BA untergekommen, und das waren hunderte.
Stattdessen verwendet(e) selbst die BA intern den Begriff "Aufstocker" für erwerbstätige Leistungsbezieher, die Jobcenter tun dies ohnehin.
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