Frage zur Ortsabwesenheit-Aufstocker

Begonnen von Haribo, 18. Juli 2023, 12:12:51

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BigMama

Ich kenne die Unterscheidung zwischen Aufstocker und Ergänzern von JC Mitarbeitern.

In deren Jobcentern wird nach dieser Begrifflichkeit unterschieden.

Das hat dort auch u.a. organisatorische Gründe. In einigen JC werden Aufstocker gesondert betreut im Bereich Markt und Integration, da für diesen Personenkreis keine EGL erbracht werden dürfen.

Bei Ergänzern sieht das anders aus. Diese werden regulär betreut, da für sie EGL in Frage kommen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Ottokar

Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 13:53:31Ich kenne die Unterscheidung zwischen Aufstocker und Ergänzern von JC Mitarbeitern.
Natürlich wird zwischen diesen Personengruppen unterschieden, aber nicht mit diesen Begrifflichkeiten - wobei ich da natürlich nur für die JC und AfA sprechen kann, die ich selber kenne. Und natürlich in Bezug auf die offiziellen Dokumente der BA und JC.
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BigMama

Zitat von: Ottokar am 22. Juli 2023, 13:55:40
Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 13:53:31Ich kenne die Unterscheidung zwischen Aufstocker und Ergänzern von JC Mitarbeitern.
Natürlich wird zwischen diesen Personengruppen unterschieden, aber nicht mit diesen Begrifflichkeiten - wobei ich da natürlich nur für die JC und AfA sprechen kann, die ich selber kenne.
Diese Personengruppen werden in den mir bekannten Jobcentern auch mit diesen Begrifflichkeiten unterschieden.
Es ist auch nicht notwendig gesonderte Dokumente für diese beiden Personengruppen vorzuhalten. Der größte Unterschied liegt in den Zuständigkeiten. Für Aufstocker ist die BA zuständig was den Integrationsprozess betrifft und für die Ergänzer ist das JC zuständig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Milla

Ich finde es immer wieder unglaublich amüsant, wie man über Wortklaubereien sinnlos diskutieren kann. Ob man das Aufstocker und Ergänzer nennt ist egal. Das Geld reicht nicht zum Leben aus und man bekommt noch was obendrauf.

Anderes Beispiel: Ob man arbeitslos, arbeitssuchend oder ohne Beschäftigung ist, ist auch völlig irrelevant. Sicher kann man in alles was hineininterpretieren oder schön formulieren, ändert aber nichts an der Tatsache oder am Ergebnis.
Abschieben schafft Wohnraum:  Deutschland hat Eigenbedarf!

BigMama

Wenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Felixxx

Wieder ein Thema geschreddert aber egal
hauptsache was gelernt.

DerGreif

Ortsabwesenheit Aufstocker oder Ergänzer macht einen gewaltigen Unterschied,  daher kein Geschredder

Phil_N

Zitat von: BigMama am 20. Juli 2023, 14:33:45Aufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.

Stimmt. Jedenfalls kann ich bestätigen, dass das in den Jobcentern auch so war, wo ich gearbeitet habe (damals gab es aber noch kein Bürgergeld, das war einfach ALG II).

Und in der Tat ist der Unterschied bedeutsam, wie du auch schon geschrieben hast. Denn bei uns war es so, dass "Kunden", die ALG I mit ALG II aufstocken musste, komplett von der Agentur für Arbeit betreut wurden. Wer hingegen zusätzlich zur Arbeit ALG II bekam, wurde von uns (Jobcenter) "betreut".

Allerdings muss ich fairerweise sagen, dass es selbst im Jobcenter Mitarbeiter gibt, die die Ausdrücke "Aufstockung" und "Ergänzung" durcheinanderbringen.  Umgangssprachlich nennen manche JC-Arbeitsvermittler ihre "Kunden", die zusätzlich zum Arbeitsentgelt noch Bürgergeld erhalten, durchaus "Aufstocker", obwohl das eigentlich der falsche Terminus ist.  Ich selbst habe das am Anfang auch falsch gemacht/betitelt.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Milla

ZitatAufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.

Arbeitet ein Aufstocker der Alg1 oder BG bekommt etwa nicht?

Was sind dann Leute die ihre Rente aufbessern? Aufbesserer? Oder Rentner die ergänzende Sozialhilfe beziehen? Ergänzer? Ok, dann wäre eine Hausfrau auch nicht arbeitslos, sondern Leiterin eines Familienunternehmens, was man so auch in den Lebenslauf reinschreiben sollte, damit es besser ausschaut.
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Sheherazade

Zitat von: Milla am 23. Juli 2023, 08:47:39
ZitatAufstocker sind Leistungsbezieher, die Alg I und Bürgergeld erhalten.
Wer arbeitet und zusätzlich Bürgergeld zum Gehalt bekommt, ist Ergänzer.

Arbeitet ein Aufstocker der Alg1 oder BG bekommt etwa nicht?

Das steht nicht "oder" sondern "und".
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

#40
Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 16:09:08Wenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
Jetzt fang aber nicht auch noch an, Aufstocker und Ergänzer zu gendern! :ironie:
Die Unterscheidung in Aufstocker und Ergänzer macht zudem gar keinen Sinn, denn für Aufstocker ist die AfA und für Ergänzer das JC zuständig. Insofern ist diese ganze Diskussion, die du hier vom Zaun gebrochen hast, vollkommen sinnlos.
Und es wird sich hier auch niemand vorschreiben lassen, im SGB II statt den Begriff Aufstocker nun den Begriff Ergänzer zu verwenden, denn damit kann außerhalb von JC und AfA keiner was anfangen. Deshalb benutzt selbst die BA in Ihren Metadaten nur den Begriff "Aufstocker" für Anzeigen und Suchanfragen.
Für "Ergänzer" wird von Suchmaschinen genau 1 Ergebnis gefunden, der Eintrag im Lexikon der BA, den es so erst seit September 2020 gibt.
Aber es kann ja jeder mal selbst beim nächsten Termin seinen SB im JC fragen, was denn der Unterschied zwischen Aufstocker und Ergänzer ist.

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Milla

ZitatUnd es wird sich hier auch niemand vorschreiben lassen, im SGB II statt den Begriff Aufstocker nun den Begriff Ergänzer zu verwenden, denn damit kann außerhalb von JC und AfA keiner was anfangen.

Danke Ottokar, das wollte ich hören. :sehrgut:  :grins:
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BigMama

Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Jetzt fang aber nicht auch noch an, Aufstocker und Ergänzer zu gendern! :ironie:
Was du damit aussagen willst, erschließt sich mir nicht.

Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Insofern ist diese ganze Diskussion, die du hier vom Zaun gebrochen hast, vollkommen sinnlos.
Es wurde hier eine Aussage getroffen, dass es Aufstocker und "echte Aufstocker" gibt.
Daraufhin kam mein Beitrag zu Ergänzern und Aufstockern.

Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Und es wird sich hier auch niemand vorschreiben lassen, im SGB II statt den Begriff Aufstocker nun den Begriff Ergänzer zu verwenden, denn damit kann außerhalb von JC und AfA keiner was anfangen.
Das habe ich an keiner Stelle getan. Das ist eine Interpretation von dir. Der Hinweis auf eine Unterscheidung ist kein Vorschreiben.

Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 09:28:35Für "Ergänzer" wird von Suchmaschinen genau 1 Ergebnis gefunden, der Eintrag im Lexikon der BA, den es so erst seit September 2020 gibt.

Wenn du etwas umfangreicher gesucht hättest, dann hättest du diese Folie von Harald Thome gefunden. Im Bereich Zahlen, Daten, Fakten findest du das hier:
Aufstocker und Ergänzer bei Harald Thome

Das war ganz leicht zu finden unter den Begriffen Harald Thome Aufstocker Ergänzer.
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Ottokar

Glückwunsch zur 2. Fundstelle des Begriffes "Ergänzer" im weltweiten Internet.
BTW ... Das ist keine Folie von Harald Thome, sondern eine Mitteilung der Pressestelle der BA von März 2022.
In den aktuellen SGB II Folien von Harald Thome findet sich der Begriff "Ergänzer" nicht, nur "Aufstocker".

Zitat von: BigMama am 23. Juli 2023, 11:09:00Das habe ich an keiner Stelle getan. Das ist eine Interpretation von dir. Der Hinweis auf eine Unterscheidung ist kein Vorschreiben.
Was genau wolltest du dann mit
Zitat von: BigMama am 22. Juli 2023, 16:09:08Wenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
zum Ausdruck bringen außer: "benutze die richtigen Worte, sonst kann dies zu gravierenden Nachteilen führen"?
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BigMama

Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 13:37:49BTW ... Das ist keine Folie von Harald Thome, sondern eine Mitteilung der Pressestelle der BA von März 2022.
Was auf der Seite von Harald Thome zu finden ist.

Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 13:37:49Glückwunsch zur 2. Fundstelle des Begriffes "Ergänzer" im weltweiten Internet.
Gehen dir die Argumente aus, dass du sarkastisch werden musst?

Zitat von: Ottokar am 23. Juli 2023, 13:37:49Was genau wolltest du dann mit
ZitatWenn du tiefer in der Materie wärst, wüsstest du, dass die Unterscheidung in vielerlei Hinsicht einen großen Unterschied machen kann.
zum Ausdruck bringen außer: "benutze die richtigen Worte, sonst kann dies zu gravierenden Nachteilen führen"?
Das interpretierst du hinein. Das habe ich jedoch nicht geschrieben.
Ich habe darauf geantwortet:
Zitat von: Milla am 22. Juli 2023, 16:01:00Ich finde es immer wieder unglaublich amüsant, wie man über Wortklaubereien sinnlos diskutieren kann. Ob man das Aufstocker und Ergänzer nennt ist egal. Das Geld reicht nicht zum Leben aus und man bekommt noch was obendrauf.

Anderes Beispiel: Ob man arbeitslos, arbeitssuchend oder ohne Beschäftigung ist, ist auch völlig irrelevant. Sicher kann man in alles was hineininterpretieren oder schön formulieren, ändert aber nichts an der Tatsache oder am Ergebnis.
Bei der Berechung der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Förderung nach § 16e oder § 16i SGB II macht es durchaus einen Unterschied, ob jemand arbeitslos oder "nur" ohne Beschäftigung ist. Ist jemand nur ohne Beschäftigung ist er nicht beim JC gemeldet, sonst wäre er vom Status her alo oder asu. Und wenn eine bestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit nicht vorliegt, kommen bestimmte Förderinstrumente nicht zum Tragen.
Das macht unterm Strich einen entscheidenden Unterschied.
Und genau darauf bezog mich meine Aussage.

Du versuchst in meine Beiträge zu diesem Thema Inhalte hineinzuinterpretieren, die dort nicht enthalten sind.
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