Jobcenter rechnet fast 1000 € zuviel Lohn an

Begonnen von NRW66, 22. Juli 2023, 18:17:22

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NRW66

Zitat von: Sheherazade am 24. Juli 2023, 14:01:42Also widerspreche dem Bescheid.

DAS tun wir sowieso...aber das Jobcenter hat mehrere Monate Zeit den Widerspruch zu bearbeiten, wenn keine Antwort kommt, kann ich eine Untätigkeitsklage einreichen; und auch diese kann mehrere Monate dauern, bis alles vom gericht geprüft ist.
Mehrere Monate warten, bedeutet auch, dass wir inzwischen tausende von Euro Mietschulden und eine Kündigung bekommen haben.

Ich brauche sofort Hilfe und nicht erst ggf in einem halten oder einem Jahr.


@Leeres Portemonnaie
nein, du hast kein Problem mit Mathe.
Wiir bekommen ca 650-670 € zuwenig zustehendes Bürgergeld und davon kann eigentlich die Miete bezahlt werden; aber das geld für die Miete haben wir nicht mehr...es sei denn, wir verzichten darauf Strom,Telefon,Internet,Versicherungen,Bus und Bahn Fahrkarten,unsere monatliche Ratenzahlung Verpflichtungen,usw zu bezahlen.
Was das für Konsequenzen hat, muss ich hier wohl nicht erklären.
Oder wir verzichten komplett auf das Essen, für die nächste Zeit.


@DerGreif
mach die mal keine Sorgen um meinen Hintern.
Wenn ich zu faul wäre etwas dagegen zu unternehen, hätte ich mich nicht schon einmal hilfesuchend an dieses Forum gewandt und diesen Widerspruch und auch einen Überprüfungsantrag noch nicht geschrieben; was aber beides am Samstag schon mal rausgeschickt wurde, an das Jobcenter.




Leeres Portemonnaie

Zitat von: DerGreif am 24. Juli 2023, 14:10:33Theoretisch kommt bei weniger Brutto auch weniger Netto raus laut Lohnabrechnung. Für die Leistungsberechnung ist es aber egal, ob das JC 2.000 oder 10.000 Brutto eingibt, wenn das Netto nicht stimmt.


Das netto stimmt nicht, weil  brutto nicht stimmt. Bei 1180,- brutto kann nicht 1545,- netto rauskommen. Das müsste einem SB schon auffallen.
Zuerst wird doch brutto aufgeführt im Bescheid.

Klar stimmt das netto nicht, das ist aber doch ein Folgefehler. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: NRW66 am 24. Juli 2023, 14:15:19Ich brauche sofort Hilfe und nicht erst ggf in einem halten oder einem Jahr.

Dann versuche es doch erstmal mit einem Gespräch mit der Leistungsabteilung und lass dir die Berechnung erklären, wahrscheinlich kommen die dann von ganz alleine drauf, dass da was falsch ist. Dafür solltest du dich aber erst etwas beruhigen.

ZitatWiir bekommen ca 650-670 € zuwenig zustehendes Bürgergeld

Es sind etwas über 500€, wie dir bereits vorgerechnet wurde.

Sollte der Restanspruch niedriger sein als eure bislang vom Jobcenter überwiesene Miete, müsst ihr die Miete ohnehin dann selbst überweisen an den Vermieter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Leeres Portemonnaie

Also ich habe mal auf dem Papier gerechnet und dasselbe Ergebnis raus wie der Bürgergeldrechner: 693,00€ müsste TE bekommen bei einem Bedarf von 1377,00 und netto 1030,00. Sie bekommt jetzt 80,00, fehlen 613,00€.



• Bedarf     
1377
• Freibetrag  
346
• =          
1723
• - netto    
1030
• =           
693
• - v. JC     
80
• = fehlen     
613




Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Ottokar

Zitat von: NRW66 am 22. Juli 2023, 18:17:22Habt Ihr noch einen Rat, was wir jetzt noch unternehmen können oder müssen gegen das Jobcenter ?
Tippfehler oder Willkür?
Sofort schriftlich Widerspruch einlegen, Begründung:
- das Einkommen wurde fast doppelt so hoch angesetzt wie nachgewiesen,
- beide Jobs ergeben zusammen nur ca. 1.180 Euro Brutto,
- fiktives Einkommen darf nicht angerechnet werden.
Außerdem würde ich zeitgleich beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, wonach das JC zu verurtelen ist, das tatsächliche nachgewiesene Einkommen von lediglich 1180€ Brutto zu berücksichtigen.

Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 13:44:52Der Bruttolohn ist in dem Fall egal. Der Freibetrag ändert sich nur um 2,-€
Bei 1.180 Euro Brutto beträgt das vom JC vorläufig berücksichtigte Nettoeinkommen ca. 940€,
bei 2.180 Euro Brutto beträgt das vom JC vorläufig berücksichtigte Nettoeinkommen ca. 1.575€, also ca. 600€ zuviel, d.h. man erhält ca. 600€ zu wenig Bürgergeld.
Vielleicht denkst du beim nächsten Mal vorher nach.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


DerGreif

#20
Es wird Brutto und Netto händisch in das Programm eingepflegt. Daher wäre der Bruttolohn egal, wenn das Netto korrekt eingegeben wird.


Sensoriker

Zitat von: Ottokar am 24. Juli 2023, 16:22:20Vielleicht denkst du beim nächsten Mal vorher nach.

Und vielleicht liest du das nächste mal richtig.

Ich habe geschrieben am FREIBETRAG ändert sich nichts (2,-) aufgrund des höheren Bruttos.
Der Freibetrag beträgt nun mal 346,- bei 1180,- und 348,- bei alles über 1200,- Brutto.

Der TE schreibt hier immer von 1000,- zuviel Brutto angerechnet und ich habe dargelegt, dass das was den Freibetrag angeht "egal" ist.

Aufgrund der Angaben des TE fehlen 513,- € wegen der Berechnung mit dem zu hohen Nettoeinkommen. Das das durch den zu hohen angenommenen Bruttoeinkommen kommt (woher sie den auch immer haben) ist richtig. Sie haben selber daraus den Nettolohn berechnet. Das hat, aber eben keine (kaum) Auswirkungen auf den Freibetrag.

An den TE:
Hast du auch Lohnabrechnungen eingereicht oder nur die Arbeitsverträge?

Ansonsten weiter wie Ottokar schrieb.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

Zitat von: DerGreif am 24. Juli 2023, 17:13:01Es wird Brutto und Netto händisch in das Programm eingepflegt. Daher wäre der Bruttolohn egal, wenn das Netto korrekt eingegeben wird.
Was denkst du, wie der SB den Gesamt-Nettolohn aus zwei Arbeitsverträgen ermittelt?
Genau: anhand des Gesamt-Bruttolohnes mit Hilfe eines Lohnrechners. Das ist die übliche Praxis.
Und das genau das hier auch passiert ist wird sowohl durch den TE als auch Leeres Portemonnaie bestätigt:
Zitat von: Leeres Portemonnaie am 24. Juli 2023, 15:20:44Also ich habe mal auf dem Papier gerechnet und dasselbe Ergebnis raus wie der Bürgergeldrechner: 693,00€ müsste TE bekommen bei einem Bedarf von 1377,00 und netto 1030,00. Sie bekommt jetzt 80,00, fehlen 613,00€.

Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 17:18:25Und vielleicht liest du das nächste mal richtig.

Ich habe geschrieben am FREIBETRAG ändert sich nichts (2,-) aufgrund des höheren Bruttos
Und du hattest geschrieben:
Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 13:44:52Der Bruttolohn ist in dem Fall egal.
Nochmal: der Bruttolohn ist in diesem Fall hier nicht egal, weil der SB im JC davon den Nettolohn ermittelt!

Zitat von: Sensoriker am 24. Juli 2023, 17:18:25Hast du auch Lohnabrechnungen eingereicht oder nur die Arbeitsverträge?
Steht im 1. Beitrag, das JC kennt nur die Arbeitsverträge.
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Sensoriker

Zitat von: Ottokar am 25. Juli 2023, 11:39:34der Bruttolohn ist in diesem Fall hier nicht egal,
Was die Gesamtberechnung angeht richtig. Was den reinen Freibetrag angeht ist es tatsächlich egal.
Aber lassen wir das mal jetzt. Dem TE ist damit nicht geholfen.

Zitat von: Ottokar am 25. Juli 2023, 11:39:34Steht im 1. Beitrag, das JC kennt nur die Arbeitsverträge.
Da steht Arbeitsverträge und Unterlagen. Daher meine Frage nach den Abrechnungen.

Wenn tatsächlich keine Lohnabrechnungen (von beiden Stellen) beim JC vorliegen, würde ich das als erstes schnellstmöglich nachholen und um sofortige Korrektur bitten.
Vielleicht lässt sich das Problem so schneller lösen.
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Ottokar

Zitat von: Sensoriker am 25. Juli 2023, 12:01:19Was die Gesamtberechnung angeht richtig. Was den reinen Freibetrag angeht ist es tatsächlich egal.
Dem TE geht es klar erkennbar nicht um den Freibetrag, sondern darum, dass er über 600€ zu wenig Bürgergeld bekommt.

Zitat von: Sensoriker am 25. Juli 2023, 12:01:19Wenn tatsächlich keine Lohnabrechnungen (von beiden Stellen) beim JC vorliegen, würde ich das als erstes schnellstmöglich nachholen und um sofortige Korrektur bitten.
Vielleicht lässt sich das Problem so schneller lösen.
Das setzt voraus, dass es bereits Lohnabrechnungen gibt.
Letztlich spielt es aber keine Rolle, ob dem SB nur die AV, auch Einkommensbescheinigungen oder sogar Lohnabrechnungen vorliegen. So oder so kennt er die korrekten Zahlen.
Offensichtlich hat der SB hier gewaltig Mist gebaut, zudem liegt nur eine vorläufige Bewillgung vor, was das Ganze erschwert.
Nur auf den guten Willen und die Einsicht des SB zu setzen, der hier Mist gebaut hat, bringt nach meiner Erfahrung nichts. Ich habe in all den Jahren keinen SB erlebt, der einen Fehler zugegeben hätte. In Einzelfällen wurden Bescheide kommentarlos korrigiert. Die meisten haben gemauert.

Natürlich kann man zunächst offensiv vorgehen, d.h. das JC und die Fachabteilung persönlich aufsuchen, die Unterlagen auf den Tisch legen und fragen, wie man trotz Kenntnis der korrekten Zahlen auf das vollkommen überhöhte Einkommen kam und fordern, das sofort zu korrigieren. Notfalls auch unter der Androhung, andernfalls zum Anwalt oder Sozialgericht zu gehen.
Das sollte man aber nicht unterschätzen, denn es kommt darauf an, ob der TE sich das zutraut, die Energie und die Nerven dafür hat und jemanden, der ihn begleitet und im beisteht. Und wie weit er bereit ist zu gehen.
Um das mal an einem Beispiel zu erklären, was ich meine:
In einem wirklich existenzbedrohenden Fall weigerten wir uns, die Behörde zu verlassen, und haben über einen Kontakt zusätzlich die örtliche Presse informiert. Dabei ging es sehr emotional zu.
Bemerkenswert war, dass selbst die anwesenden SB, die ja alles mitbekamen, einhellig der Meinung waren, dass die Entscheidung falsch sei, Team- und Abteilungsleiter sich aber verweigerten.
Erst nachdem ein Reporter den Behördenleiter angerufen hatte, wurden wir zu diesem vorgelassen, der dann die vom Team- und Abteilungsleiter bis dahin als richtig verteidigte klar erkennbar rechtswidrige Entscheidung aufhob, sodass eine Mutter und ihre 2 Kinder die dringend benötigte Leistung erhielten.
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Sensoriker

So hat jeder seine eigenen Erfahrungen.
Ich hatte auch einmal ein Problem wegen falscher Anrechnung vom Lohn meines Sohnes. Angerufen, kurz gesprochen, SB Fehler eingesehen, 2 Tage später war der neue Bescheid da.
So kanns auch gehen.

Ein Versuch in dem Fall hier schadet ja nicht.
Parallel dazu einen Widerspruch fertig machen und falls es mit den Abrechnungen nicht funktioniert gleich abgeben.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

NRW66

Hallo,
vielen Dank Ottokar, du hast es sehr richtig erkannt.
Es geht uns nicht um die Freibeträge, sondern darum, dass uns fast 1000 € zuviel Lohn (Brutto) angerechnet wurde...obwohl die tatsächliche Brutto Lohnhöhe, beider Jobs bekannt waren u.a. aus dem Arbeitsvertrag.

Wenn im Arbeitsvertrag drin steht : 1 x wöchentlich 8 Stunden. Stundenlohn 12,50 €, geringfügige Beschäftigung
Kann jeder kompetente Sachbearbeiter sich den Bruttolohn selbst ausrechnen und ggf den nettolohn.
4 Tage im Monat je 8 Stunden = 32 Std Monatlich x 12,50 € = 400 €
Wie dann das JC daraus ca 2162,50 € Brutto macht, ist und ein Rätzel.

Jeder, der einigermaßen rechnen kann, kann es ausrechnen.
Wenn ich schreibe, dass zusammen 1180 € im Monat Brutto zusammen kommen und der Minijob 400 € beträgt, kann ausrechnen, dass der andere Job bei 780 € liegt.
780 € Brutto plus 400 € Brutto = 1180 €
und nicht 2162,50 € Brutto !
Aus dem MiniJob wurde ein Vollzeitjob gemacht !

Und in meinem ersten Beitrag habe ich auch geschrieben (hat jeder hier überlesen), dass das Jobcenter behauptet, dass der erste Job ( 780 € Brutto) gekündigt ist und nur noch dieser angebliche Vollzeit Job existiert, ab den 01.08.2023.
Ich habe, in meinem ersten Beitrag, erwähnt, dass das JC das "Kündigungsschreiben" anfordert (aus dem 780 € Brutto Job)...das es gar nicht gibt.
Der Arbeitsvertrag läuft weiter !

Das haben wir auch dem JC am 03.07.23 mitgeteilt, dass der erste Job (780 € Brutto) weiter geht, wie bisher. Das sich hier nichts ändert.
Trotzdem hat das JC eine Kümndigung aus dem Satz erster Job bleibt bestehen...und aus dem zweiten Job einen Vollzeitjob gemacht und den Arbeitsvertrag auf Minijob Basis ignoriert und aus 8 Stunden 1 x wöchentlich dann 8 Stunden täglich gemacht.

Inzwischen ist viel passiert.
Mehrfach wurde das Jobcenter , vom 24.07.2023 bus heute Nachmittag (26.07.23) auf deren Berechnungs und sonstigen Fehlern aufmerksam gemacht worden, u.a. von uns und beiden Firmen.
Nachweise, inklusive beide Lohnbescheide , mit den Lohneingängen July 2023 und der Einkommensbescheinigung und der Einkommenserklärung (Formular EK) liegen dem Jobcenter nun vor.
Auch ein Kontoausdruck, mit dem tatsächlichen Lohneingang, von der zweiten Firma mit dem Minijob.

Die Personalabteilung hat auch mehrfach mit dem Jobcenter telefoniert und digital alle Bescheide (Lohnbescheid, Einkommensbescheid) an das JC gesendet...und alles noch einmal dem JC erklärt.

Auch wir haben diese gleichen Bescheide auch an das Jobcenter, inzwischen 4 mal, gesendet.

Hier möchte ich kurz einwerfen, was hier Sensoriker immer wieder fragt, zu den Lohnbescheiden vom ersten Job (780 €).
Natürlich hat das JC immer alle Lohnbescheide erhalten, von diesem Job.
Jeden Monat haben wir den aktuellen bescheid beim JC eingereicht; dazu noch einen Kontoausdruck vom Lohneingang auf dem Konto.
Und dazu noch die Kontoauszüge, von einigen Monaten, wenn wir die WBA eingereicht haben.
Und noch einen Kontoausdruck hinzugefügt, mit den Lohneingängen von den letzten 12 Monaten !

ABER, aus diesem weiter bestehenden Job, hat das Jobcenter eine Job Kündigung gemacht...und ich wiederhole mich noch einmal....aus dem Minijob einen Vollzeitjob.

Widerspruch habe ich am 22.07.23 schon geschrieben und sogar einen Überprüfungsantrag gem.§ 44 SGB X !
Dem JC liegt alles vor....inklusive aller Nachweise, die es über beide Jobs gibt.

Aktuelles Problem : obwohl nun das Jobcenter alle Unterlagen und beweise in mehrfacher Ausführung erhalten hat und es mehrere Zeugen (Chef 1. Chef 2) gibt, die uns unterstützen...weigert sich das JC den fehlerhaften Bescheid sofort und freiwillig zu korrigieren.
Die wollen tatsächlich den Weg über ein langes Widerspruchserfahren und des Soziualgerichts gehen. Ich habe auch erklärt, dass ich zum Rechtsanwalt gehe. Interessiert die Bande nicht.
Erst wird mal mein Widerspruch , ganz in Ruhe , bearbeitet...kann aber dauern, Frau X !
Ich fasse es echt nicht.
Die wissen von Ihren Fehlern, kennen die Fakten, aber weigern sich diese sofort und freiwillig zu beheben.
Das ist kein Bearbeitungsfehler mehr oder Tippfehler, sondern reine Willkür, reine Schikane.

Das wir am 01.08.23 keine Miete zahlen können und ; wenn es länger dauert, auch am 01.09. nicht, interessier das JC nicht.
Das wir nach 2 ausstehenden Mieten die Kündigung bekommen können, interessiert unser JC nicht.

Wir haben ein Schreiben erhalten, wir sollen einen Dauerauftrag, ab dem 01.08.23 , für unseren Vermieter einrichten
 :wand: von ca 1050 € Netto, die wir im August haben, sollen wir am 01.08.23 ca 560 € Miete an unseren Vermieter zahlen ( Erklärung : Miete und Abzug eines Betriebs und Heizkostenguthabens von 2022) und ab September dann die volle Miete!

Und von den Rest von ca 480 € im August und 580 € im September, sollen wir Strom, Telefon, Versicherung, Busfahrkarten, Lebensmittel, Putz und Pflegemittel, usw. für 4 Wochen bezahlen können....erklärt uns das Jobcenter !
Entweder dauerhaft hungern oder keine anderen REchnungen mehr bezahlen, damit dann der Strom abgestellt wird und das Telefon usw. !
Tolle Idee !
Wir stellen uns ein großes Hamsterrad ins Wohnzimmer, um abwechselnd Strom zu erzeugen  :blum:


Soweit auch zum Thema von DerGreif, das ich meinen Hintern hoch bekommen soll.
Also mal dazu:
Am 22.07.23 gegen Mittagszeit kam erst der Bescheid vom Jobcenter bei uns an, mit der falschen Berechnung.
Am 22.07.23 um 18:15 Uhr habe ich mich hier im Forum angemeldet.
Am 24.07. um 14:10 Uhr erklärst DU mir, dass ich mal den Hintern hoch bekommen soll !!!
Geht man hier immer so mit neuen Nutzern um, dass man ihnen schon nach 1,5 Tagen erklärt (und da war noch ein Wochenende), dass man beim JC den Hintern hoch bekommen soll ?
Hätte ich mich am Sonntag vorm JC stellen sollen, nach deiner Meinung ?
Und hey, ich bin keine 20 oder 35 mehr, sondern Mitte 50 !
Wie man seinen Hintern hoch bekommt, weiß ich sehr gut, nur wie man mit so einer so plötzlichen inkompetenten Sachbearbeitung umgeht und völlig ignoranten Mitarbeiter, die trotz Lohnbescheide , arbeitsverträge usw. so einen Unsinn verzapfen, dass wusste ich auch nicht.
Jedenfalls wir nun (danke, Ottokar) , an der einsteweiligen Anordnung geschrieben.

Jedenfalls hatte ich bereits am 22.07. den Widerspruch und den Überprüfungsantrag geschrieben und mir versucht Hilfe hier im Forum zu holen, was aber nicht möglich war...bis Ottokar sich am 24.06 um 16:22 Uhr eingeschaltet hat und mir den Rat mit der einstweiligen Anordnung gegeben hat.

Einstweilige Anordnung. Eindlich mal ein wirklich brauchbarer Rat, den außer Ottokar KEINER genannt hat.

@Sheherazade, mit 42.717 Beiträgen, angemeldet seit 2011 !!!
Und du konntest mir diesen Rat nicht geben ?
Nur, dass ich einen Widerspruch schreiben soll, kam von dir, zu dieser Zeit.
Und , dass ich ein Gespräch mit der Leistungsabteilung führen sollte, um das problem zu lösen.
telefonische oder persönliche Gespräche sind mit solchen Sachbearbeitern nicht hilfreich, wenn die schon immer sagen "dass die SB´s nie Fehler machen".
Das JC ist uns BG inzwischen so gut bekannt,mit Ihren Fehlern, dass ich weiß, dass Gespräche zwischen denen und mir sinnlos sind.
(Ihre Rechte interessieren uns hier nicht im JC, Frau X ! OTon der Jobcenter Bereichsleitung).

Jedenfalls habe ich mich hier angemeldet, um Hilfe zu erhalten, die über einen Widerspruch schreiben hinaus gehen, und den habe ich NUR durch Ottokar erhalten...während alle anderen mich hier hinstellen, als wäre ich nicht fähig unsere Situation zu kennen und unsere Einkünfte und den Inhalt dieses fehlerhaften vorläufigen Bescheides.

Sorry, für den langen Text...unf Sorry, ich wollte hier mit niemanden stänkern, aber bevor Ihr solche Anspielungen z.B. auf meinen faulen Hintern macht, bitte mal darüber nachdenken, wie man mit neuen Nutzern und den Nutzungsbedingungen umgeh (mit eurem Admin geht ihr ja auch nicht gerade rspektvoll um).

Jetzt ist fenug geschrieben...ich bin dann mal weg.
WAnn ich wiederkomme, weiß ich noch nicht..muss noch ein bisschen was tun u.-a. mit dem Jobcenter, Rechtsanwalt, Sozialgericht usw.

Bye  :bye:






hko

Hallo NRW66,
mich interessiert, welches Jobcenter diese Probleme verursacht. Sollte es etwa das Jobcenter Lahn-Dill sein, mit dem wir ein ähnliches Problem haben?
siehe https://hartz.info/index.php/topic,132037.msg1583764.html#msg1583764

Gruß hko

Ottokar

Wie ich bereits schrieb, würde ich zeitgleich mit dem Widerspruch beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragen, wonach das JC zu verurteilen ist, das tatsächliche nachgewiesene Gesamt-Einkommen von lediglich 1180€ Brutto zu berücksichtigen.
Dabei sollte man unbedingt darauf hinweisen, dass dem JC alle Nachweise für eine korrekte Berechnung vorliegen, die eine absolut unzumutbare Bedarfsunterdeckung von über 600€ beweisen, welche das JC sich standhaft und grundgesetzwidrig weigert, zu korrigieren.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

NRW66

Zitat von: NRW66 am 26. Juli 2023, 19:52:22Jedenfalls wir nun (danke, Ottokar) , an der einsteweiligen Anordnung geschrieben.
Mal reinreichen:
Das untere als EA an das SG umarbeiten:
Widerspruch gegen Anrechnung eines nicht vorhandenen Einkommens
kann man als Muster nehmen. Gab es auch mal als Klagemuster aber scheint entfernt worden zu sein, oder meine Erinnerung täuscht sich.

Zitat von: NRW66 am 26. Juli 2023, 19:52:22Das wir am 01.08.23 keine Miete zahlen können und ; wenn es länger dauert, auch am 01.09. nicht, interessier das JC nicht.
Das wir nach 2 ausstehenden Mieten die Kündigung bekommen können, interessiert unser JC nicht.
das würde ich dazu nehmen und auf die Dringlichkeit verweisen.
So wie eine kurze Zusammenfassung was Ihr also auch die Firmen und Abteilungen an Bemühungen unternommen habt
und wie das JC darauf(nicht)reagiert.
In der Regel soll man schreiben an das SG kurz halten, aber meine Erfahrung ist nicht ZU KURZ.

Zitat von: NRW66 am 26. Juli 2023, 19:52:22Sorry, für den langen Text...unf Sorry, ich wollte hier mit niemanden stänkern, aber bevor Ihr solche Anspielungen z.B. auf meinen faulen Hintern macht, bitte mal darüber nachdenken, wie man mit neuen Nutzern und den Nutzungsbedingungen umgeh (mit eurem Admin geht ihr ja auch nicht gerade rspektvoll um).
:sehrgut:
Ja das war mal anders aber die Zeiten haben sich leider geändert
und als Neuling erkennt man die Unterschiede beim "helfen" nicht unbedingt.

Von mir ist sobald es um Berechnungen geht keine Hilfe zu erwarten. Mitgelesen habe ich halt still und wenn Ottokar involviert ist
(schreibe ich eher selten weiter, oder mit, da ich mich selber als Laien sehe und es bestimmt nicht besser kann)
dann kann dir nichts besseres passieren.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.