Warum wollen so viele Anwälte nicht mit Beratungskostenhilfeschein arbeiten?

Begonnen von Downlife97, 27. Juli 2023, 00:57:46

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Downlife97

Hallo alle zusammen, warum wollen so viele Anwälte eigentlich keine ALG2 Empfänger vertreten die mit nem Beratungskostenhilfeschein dort hinkommen?

Ist das nicht wie bei der Rechtschutz, das der Anwalt alles mit dem Leistungsträger abrechnet bis auf ne bestimmte Summe?


Greywolf08

Zitat von: Downlife97 am 27. Juli 2023, 00:57:46Ist das nicht wie bei der Rechtschutz, das der Anwalt alles mit dem Leistungsträger abrechnet bis auf ne bestimmte Summe?
Naja, es ist schon ein Unterschied, ob der RA von der Landeskasse oder von einer Rechtschutzvers. die Gebühren erstattet bekommt.
Die Landeskassen zahlen 38,50 EUR während der RA bei der RSV die vollen 93,50 EUR abrechnen kann.
Bei ersteren ist es für jeden RA in aller Regel eine reine pro bono-Tätigkeit, weil nicht mal kostendeckend.

Ellen_Alien

Eigentlich kostet eine Erstberatung gemäß RVG sogar 226,10 € und wird, je nach Vertrag ggf. abzüglich vereinbarter SB, vollständig von der RSV übernommen. Die Differenz zu den knapp unter 50 €, die im Fall mit Beratungsschein übernommen werden, ist praktisch der Verdienstverlust des Rechtsanwalts.
In der Regel wählen Anwälte ihren Beruf wegen der Verdienstmöglichkeiten, und nicht, weil sie so sozial eingestellt sind. Es mag einzelne Ausnahmen geben.
Aber selbst die Anwälte, die bevorzugt Sozialrecht bearbeiten, tun dies, weil sie diese Nische für sich nutzen.

Im Übrigen sind sogar die Kosten, die von den Landeskassen im PKH Fall erstattet werden, geringer als die von Selbstzahlern, auch wenn gesetzlich abgerechnet wird. Es ist wie in anderen Bereichen, die öffentlichen Kassen kommen nur begrenzt für LE auf.
Zitatwarum wollen so viele Anwälte eigentlich keine ALG2 Empfänger vertreten die mit nem Beratungskostenhilfeschein dort hinkommen?
Das wiederum gegenüber den Interessenten so zu äußern wäre soziale Diskriminierung.