Für (fast) jede Bewerbung irgendwo registrieren? Wie macht ihr das?

Begonnen von Hansejunge, 29. Juli 2023, 17:05:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Sheherazade am 01. August 2023, 15:34:19
Zitat von: Hary am 01. August 2023, 14:43:30Ich denke aber, dass sich die Frage eher auf Zeitarbeitsfirmen und niedrig qualifizierte Tätigkeiten bezieht.

Das wage ich zu bezweifeln. Keine ZA wird sich die Kosten für die Netzwerkadministration sowie der Software aufhalsen,


Dazu habe ich unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Die einen ZAFirmen so, die anderen so.

Diese Portale gibt es z. B. auch bei versch. Supermärkten, und da geht es je nach Tätigkeit beim Mindestlohn los. 
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Izzi

Bei der lufthansagroup auch L P, gefühlt geht nichts mehr ohne Registrierung. Egal ob der Job anspruchsvoll ist oder nicht.

Felixxx

Zitat von: Izzi am 01. August 2023, 16:30:19gefühlt geht nichts mehr ohne Registrierung
stimmt, einerseits erleichtert es auch meine Bewerbungsbemühungen, andererseits nervt es aber auch.
Kann ich mal dazwischenfragen ?
Wie bekomme ich die Kosten der Bewerbungsbemühungen vom Jobcenter gutgeschrieben? Kommt es auch auf die Art der Bewerbung an oder ist das eine Pauschale.

Hary

Überhaupt nicht. Kosten für eine Bewerbung die erstattet werden können fallen bei einer Bewerbung online oder per Mail nicht an. Stromkosten und Technik sind Privatvergnügen und Zeit hast du ja als arbeitsloser mehr als genug 😄

Rettungsfuzzy

Es gibt pauschal 5€ nur bei postalischer Bewerbung für Foto, Papier, Tinte, Briefumschlag, -Marke, & Mappe  usw. - Egal, ob ich das Foto aufklebe oder mitdrucke, geschweige eine Mappe oder eine Klarsichtfolie nutze...

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Phil_N

Zitat von: Rettungsfuzzy am 02. August 2023, 19:39:24Es gibt pauschal 5€ nur bei postalischer Bewerbung für Foto, Papier, Tinte, Briefumschlag, -Marke, & Mappe  usw. - Egal, ob ich das Foto aufklebe oder mitdrucke, geschweige eine Mappe oder eine Klarsichtfolie nutze...

Das ist aber nicht überall so. Es gibt Jobcenter, wo es 5 € pauschal gibt. In manchen gibt es aber auch nur 3 oder 4 € pauschal. In anderen gibt es hingegen gar nix pauschal. Da muss alles individuell beantragt werden, was insbesondere bei Dingen wie Papier und Briefumschlägen problematisch ist.

In manchen JC werden die Kosten für einen Toner (für den Drucker) als anteilig erstattbar anerkannt, in anderen aber nicht. Viele Jobcenter haben da jeweils unterschiedliche Regularien. Stromkosten werden aber, wie hier auch schon geschrieben wurde, meines Wissens nach nirgends anteilig anerkannt.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Hary

Zitat von: Phil_N am 03. August 2023, 08:35:52Da muss alles individuell beantragt werden, was insbesondere bei Dingen wie Papier und Briefumschlägen problematisch ist.
Theoretisch ist das ja kein Problem. Wenn 500 Blatt Papier 6 Euro gekostet haben und 100 Umschläge 3,99 Euro, dann kann man ja ganz genau ausrechnen welche Kosten entstanden sind. Selbst bei Tinte kann man über Word aber auch über die meisten Druckertreiber den Verbrauch der Tinte für einen Ausdruck genau anzeigen lassen.

Praktisch werden die wenigsten aber jede Quittung von ihrem Druckerpapier und so weiter nicht ewig aufheben...

Phil_N

Zitat von: Hary am 03. August 2023, 10:19:36Praktisch werden die wenigsten aber jede Quittung von ihrem Druckerpapier und so weiter nicht ewig aufheben...

Ich denke, genau darauf spekulieren die Jobcenter auch, in denen es keine Pauschalen gibt.
"In jedem Dorf gibt es eine Fackel, den Lehrer, und jemanden, der dieses Licht löscht, den Pfarrer." (Victor Hugo)

Vilu

Zitat von: Felixxx am 02. August 2023, 16:54:41Wie bekomme ich die Kosten der Bewerbungsbemühungen vom Jobcenter gutgeschrieben?
Gute Frage
Trotz dokumentierung meiner Bewerbungen und trotz vorgegebener Anzahl von Bewerbungen, die ich zu schreiben hatte
wurden mir nie alle Kosten erstattet. Damals waren es Pauschal fünf€
Frag mal deinen Arbeitsvermittler, der sollte dir eigentlich genauere Auskunft darüber geben können.
Mein Eindruck, das Jobcenter ist immer bemüht, Kosten am Leistungsempfänger zu sparen. Allein die Fahrtkosten zum Termin müssen von mir aus angesprochen werden, automatisch wird da nichts erstattet.
Obwohl ich doch eindeutig vor Ort bin.

Felixxx


Yasha

Zitat von: Felixxx link=msg=1584582 date=1690988081
Kann ich mal dazwischenfragen ?
Wie bekomme ich die Kosten der Bewerbungsbemühungen vom Jobcenter gutgeschrieben? Kommt es auch auf die Art der Bewerbung an oder ist das eine Pauschale.

Am besten - wenn Du vorher schon den Antrag auf Erstattung blanko hast und dazu noch die Weisung zum Vermittlungsbudget Deines Jobcenters im Internet findest.

Und dann Deine Bewerbungen darauf einstellst. Wobei das Finden dessen bei kommunalen JC schwieriger sein kann.

Manchmal steht anstatt "Weisung" auch "Handlungsleitfaden" oder "Arbeitshilfe" bzw  "Anweisung " vor dem Wort Vermittlungsbudget.

Einfach mal Varianten bei der Suchfunktion probieren.

Anmerkung: Die meisten JC haben ihre Weisungen ab Bürgergeld noch noch erneuert.

Vielleicht, weil das Bürgergeld als solches gerade frisch vom IAB evaluiert wird,bis voraussichtlich 2026?

Und das in allen Bereichen.

Online Bewerbungen werden bei meinem JC nicht erstattet. Darum bewerbe ich mich da auch zusãtzlich-ohne eine Mitteilung an das JC. Weil es ohnehin meist ùblich ist,dass ansonsten die JC nach Übersendung der Nachweise den AG gleich mal auf den Senkel gehen,mit Nachfragen etc.

Es gibt auch privat wenige AG,wo ich mich registriere-nâmlich dann,wenn für die Anmeldung bei AG auch nur  die derzeitige Bewerbung gelten kann.

Das halte ich für seriös und vertretbar.


Fettnäpfchen

Zitat von: Felixxx am 02. August 2023, 16:54:41Wie bekomme ich die Kosten der Bewerbungsbemühungen vom Jobcenter gutgeschrieben? Kommt es auch auf die Art der Bewerbung an oder ist das eine Pauschale.
Früher kam es darauf an was in der EinV steht wenn es im Koop auch steht sind die Chancen groß auf Erstattung auch wenn man uU klagen muss.

Spätestens dann solltest du zu deinem Recht kommen denn das BSG hat dahingehend eindeutig geurteilt und solange es kein erneutes Urteil wg dem Koop gibt gilt das weiter.

Das müsste man halt lesen können und zwar die EinV mit Datum ansonsten normal anonymisieren.

MfG FN

Vilu
Zitat von: Vilu am 04. August 2023, 14:00:53Trotz dokumentierung meiner Bewerbungen und trotz vorgegebener Anzahl von Bewerbungen, die ich zu schreiben hatte
wurden mir nie alle Kosten erstattet. Damals waren es Pauschal fünf€
Wenn es nicht zu lange her ist kann man da dagegen vorgehen zumindest wenn es nicht rechtskonform war
und
Zitat von: Vilu am 04. August 2023, 14:00:53Allein die Fahrtkosten zum Termin müssen von mir aus angesprochen werden, automatisch wird da nichts erstattet.
das ist normal deswegen ist das einer meiner ersten Sätze beim Termin und ich bestehe sogar auf einen schriftlichen Bescheid. Hat auch seine Gründe.

MfG FN

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Felixxx

Zitat von: Fettnäpfchen am 09. August 2023, 13:20:28Früher kam es darauf an was in der EinV steht
In der EGV wurde alles, was vom Jobcenter aus geleistet werden "musste" nur als "kann" leistung festgehalten. Beispiel Das Jobcenter kann sie dabei unterstützen ... ... ...
Wenn ich da was safe haben wollte hieß es soviel wie ... das gibt der Textbaustein nicht her.
Einen Kooperationsplan habe ich noch nicht.


Fettnäpfchen

Felixxx

Zitat von: Felixxx am 09. August 2023, 14:03:25In der EGV wurde alles, was vom Jobcenter aus geleistet werden "musste" nur als "kann" leistung festgehalten. Beispiel Das Jobcenter kann sie dabei unterstützen ... ... ...
Wenn ich da was safe haben wollte hieß es soviel wie ... das gibt der Textbaustein nicht her.
Im Hinblick auf Fahrt.- und Bewerbungskostenerstattung wurdest du da dann verarscht, (wird ja gerne von den JC versucht)
denn das JC muss leisten weil diese Ausgaben nicht über den Regelsatz abgedeckt sind.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Felixxx

Danke dir für die information. Verarscht ja, weil ich nicht immer vorbereitet ins Gespräch gegangen bin und mir nicht alle meine Rechte bewusst sind.