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Frage zu Darlehen wegen Arbeitsbeginn

Begonnen von Mishu, 31. Juli 2023, 08:23:57

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Mishu

Hallo zusammen,

zum 01. März dieses Jahres habe ich eine Arbeit aufgenommen. Das JC bekam Wind davon (nicht von mir, sondern weil die beim AG nachgefragt haben, weil ich zuvor auf 520,- dort angestellt war).
Also wurden mir prompt die Leistungen eingestellt, mit Einstellungsbescheid.
Das erste Gehalt bekam ich Anfang April.

Da ich alleinerziehend bin, zwangen sie mir ein Darlehen für den Monat März auf, um den Monat zu überbrücken. Ich mein, ist schon sehr niederträchtig, mir Leistungen einzustellen, die mir im Grunde zustanden, um mir ein Darlehen aufzudrängen...

Letztens kam eine Mahnung diesbezüglich..
Ich habe Widerspruch gegen die Forderung eingelegt und gleichzeitig einen Überprüfungsantrag für den betreffenden Monat gestellt.

Habt ihr noch Tipps für mich?

Grüße

Harald53

Zitat von: Mishu am 31. Juli 2023, 08:23:57Das erste Gehalt bekam ich Anfang April.

Dann müssten Sie doch die Leistungen für März nachgezahlt haben wenn sie illegal eingestellt wurden?
Ist das geschehen?
Dann muss natürlich das Darlehen zurückgezahlt werden.

Sheherazade

Der TE ist nicht mehr im ALGII-Bezug seitdem.

Was davon jetzt rechtens ist, entzieht sich mir, weil ich nicht weiß, was der TE im April abschließend an Unterlagen eingereicht hat. Offenbar weiß bzw. wusste das Jobcenter nicht, dass das 1. Gehalt erst im April einging.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Wurde tatsächlich die Leistung zum 01.03. eingestellt, oder erst zum 01.04.?
Wurde gegen den Einstellungsbescheid Widerspruch eingelegt?
Wurde dem JC mitgeteilt, oder hat das JC z.B. durch den AG erfahren, dass der 1. Lohn erst Anfang April zufließt?

Zitat von: Mishu am 31. Juli 2023, 08:23:57Das erste Gehalt bekam ich Anfang April.
Das kann so nicht stimmen, denn
Zitat von: Mishu am 31. Juli 2023, 08:23:57Das JC bekam Wind davon (nicht von mir, sondern weil die beim AG nachgefragt haben, weil ich zuvor auf 520,- dort angestellt war).
Es wurde also schon zuvor regelmäßig Lohn gezahlt. Damit stellt sich die Frage, wann dieser regelmäßig gezahlt wurde: am Monatsende oder am Anfang des Folgemonats?
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