Weiterbewilligung Anlage VM - Verkehrswert Eigentum ?

Begonnen von Sandy47, 01. August 2023, 13:52:28

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Sandy47

Hallo ihr Lieben,

ich brauche dringend einen Rat und Hilfe.

Kurz zu mir. Ich habe eine Eigentumswohnung, die ich Selbst bewohne, die ich vor einigen Jahre von meiner Mutter geerbt habe. Alles natürlich damals vom Jobcenter genehmigt worden.

Ich war jetzt überrascht und auch überfordert, das ich jetzt bei der Weiterbewilligung die Anlage VM ausfüllen muss.

Verkehrswert meiner Wohnung ? Kann ich nicht beantworten, das weiss ich nicht. Ich kann mir auch kein Gutachter für eine Bewertung leisten. Was nun ? Was soll ich dort Angeben ?

Ich habe gelesen, das Eigentum, das man selber bewohnt sicher ist. Jetzt habe ich gelesen, das es nach Aufforderung des JC Beliehen oder Verkauft werden muss ? :huh: Das macht mir Angst, vorallem, weil ich psychisch nicht gerade stabil bin und krank bin.



Eine weitere Frage ist, das ich nebenbei Umfragen beantworte und mal 5 € oder 10€ auf das Konto bekomme, teilweise auch über Paypal oder mal cashback ausgezahlt bekomme, aber nicht regelmässig und immer weit unter 100 Euro.

Wenn ich mal Knapp bei Kasse bin, leiht mir meine Schwester etwas, damit das Konto gedeckt ist oder sie gibt mir Geld, das ich Einzahle und für sie an z.B. an einen Versandhändler überweise.

Drohen mir jetzt Konsequenzen? Ich dachte es unterschreitet den 100 Euro Freibetrag. (Umfragen und Cashback)

Die Überweisungungen meiner Schwester allerdings sind meistens über 100.



Kennt sich jemand damit aus ? Über eure Hilfe würde ich mich riesig freuen.

Sheherazade

Zitat von: Sandy47 am 01. August 2023, 13:52:28Ich war jetzt überrascht und auch überfordert, das ich jetzt bei der Weiterbewilligung die Anlage VM ausfüllen muss.

Verkehrswert meiner Wohnung ?

Wird da explizit nach gefragt? Wurde damals beim Erbfall vielleicht ein Wert festgesetzt? Alternativ kannst du dich in den Immobilien-Onlineportalen nach ähnlichen Eigentumswohnungen in deiner Gegend umgucken und anhand deren Verkaufspreisen einen Durchschnittswert ermitteln, sollte an sich reichen. Eventuell gibt es auch einen Anhaltspunkt in deinem neuen Grundsteuerbescheid.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Nadja


Fettnäpfchen

Sandy47

Zitat von: Sandy47 am 01. August 2023, 13:52:28Ich war jetzt überrascht und auch überfordert, das ich jetzt bei der Weiterbewilligung die Anlage VM ausfüllen muss.
das ist normal.

Ratgeber Vermögen bzw. aktueller > https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Zitatein selbst genutztes Hausgrundstück mit einer Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung von bis zu 130 Quadratmetern; bewohnen mehr als vier Personen das Hausgrundstück beziehungsweise die Eigentumswohnung, erhöht sich die maßgebende Wohnfläche um jeweils 20 Quadratmeter für jede weitere Person; höhere Wohnflächen sind anzuerkennen, sofern die Berücksichtigung als Vermögen eine besondere Härte bedeuten würde,

Zitat von: Sandy47 am 01. August 2023, 13:52:28Ich kann mir auch kein Gutachter für eine Bewertung leisten.
Wenn nötig kannst du dich an den Gutachter deiner Stadt/Gemeinde wenden, ist zumindest bei unserem Ort kostenlos gewesen
UND
im Link von Nadja kann man das am Schlusssatz auch raus lesen nur das es da eben vom Amt gemacht wird.

Zitat von: Sandy47 am 01. August 2023, 13:52:28Eine weitere Frage ist, das ich nebenbei Umfragen beantworte und mal 5 € oder 10€
10.- ist (glaube ich) mtl. anrechnungsfrei. Könnte man aber nachgoogeln wäre dann § 11 a SGB 2

Zitat von: Sandy47 am 01. August 2023, 13:52:28immer weit unter 100 Euro.
ist nur bei Erwerbseinkommen ein Freibetrag.

Zitat von: Sandy47 am 01. August 2023, 13:52:28Wenn ich mal Knapp bei Kasse bin, leiht mir meine Schwester etwas, damit das Konto gedeckt ist oder sie gibt mir Geld, das ich Einzahle und für sie an z.B. an einen Versandhändler überweise.
Solange du immer einen passenden Überweisungsgrund mit angegeben hast macht es NUR viel Aufwand und Erklärungen gegenüber dem JC.
Einfacher man lässt so etwas da es nur Arbeit und Ärger macht und mit Pech sogar angerechnet wird. Und dann noch mehr Arbeit macht wenn man sein Geld zurück will.

Zitat von: Sandy47 am 01. August 2023, 13:52:28Die Überweisungungen meiner Schwester allerdings sind meistens über 100.
Sollte zweckgebunden sein also z.B. als Darlehen.

MfG FN
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Sandy47

Vielen Dank für eure Hilfe. Ihr habt sehr geholfen.

Mal sehen was dort auf mich zu kommt.