Angemessenheit Heizkosten

Begonnen von Schnuffel01, 03. August 2023, 01:48:00

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Schnuffel01

Heute wieder mal graue Post im Briefkasten.

Aller paar Jahre das selbe Spiel. :nea:  Habe hier noch ein Schreiben "Aufforderung zur Senkung der HK" aus dem Jahre 2017 abgeheftet.
Also nix Neues und bis jetzt wurden noch nie die HK gekürzt, trotz Drohung. Bei den BK sind wir immer drunter und bei den HK drüber, seit 19 Jahren ist das so.  :yes:

2 Personen BG/Dachgeschoss/Sommer- pisswarm, Winter- hundekalt

Grundmiete:      295€  angemessen lt.offizieller Seite JC :     340,79€
Betriebskosten:  85€                                                              109,21€
Heizkosten:      115€                                                                74,46€
gesamt:            495€                                                             524,46€

Somit sind wir immer noch knapp 30€ unter den Richtwerten. Zumal das JC sich über 70€ Gutschrift aus der Abrechnung für 2022 freuen kann.

Beim Wasser sind wir mit 54 Kubik Kalt- und 21 Kubikmeter Warmwasser auch unter den Richtwerten.

Die HK können nur gekürzt werden, wenn verschwenderisches Verhalten bewiesen werden kann. Und nein, wir heizen nicht zum Fenster raus und liegen im Schnitt im Verbrauch der Vorjahre.

Das hier hatte ich noch gefunden:
ZitatEine isolierte Angemessenheitsprüfung einzelner Faktoren wie Wohnungsgröße, Höhe der Betriebskosten oder der Heizkosten ist unzulässig.
Konsequenz der Produkttheorie ist, dass der Leistungsempfänger zu Gunsten oder zu Lasten eines Kriteriums (z.B Wohnungsgröße) abweichen kann, wenn er dies bei einem weiteren Kriterium  (z.B Mietpreis) ausgleicht. Entscheidend ist also nur die ermittelte Gesamtsumme, da es im Ergebnis allein auf die Kostenbelastung des Leistungsträgers ankommt (BSG v. 07.11.2006-B 7b AS 18/06R).

Bei der Ermittlung des angemessen Richtwertes ist die Einbeziehung der HK nicht zulässig da es keine zuverlässige Ermittlungsmöglichkeit gibt und dies eine rechtswidrige Pauschalisierung darstellen würde (BSG v.02.07.2009- B 14 AS 6/08R)

Es ist nur relevant, was eine Wohnung kostet und nicht, wie sich die Kosten zusammensetzen (BSG v.07.11.2006-B7bAS 18/06R). Die SGB II- Leistungsträger dürfen daher nicht auf eine isolierte Angemessenheitsprüfung einzelner Faktoren wie Wohnungsgröße, Höhe der BK oder HK abstellen (Kombinationstheorie)

Ist das noch so gültig oder hat sich in der Zwischenzeit eine Änderung ergeben?
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Hary

Ich bekomme als Aufstocker die Aufforderung auch jährlich. Meiner Nebenkosten sind laut Leistung unangemessen hoch, laut Miettabelle bin ich im Bereich sehr niedrig, durch unseren Ableser bekomme ich monatlich eine Verbrauchsübersicht, wo auch ein Vergleich zu anderen Haushalte im Gebäude ist. Da bin ich auch immer 70%-80% unter dem durchschnittlichen Verbrauch...

Ich widerspreche diesen Aufforderungen jedes Jahr und bisher lief alles normal weiter. Vermutlich eine Strategie für Kosten zu senken, indem man Angst macht?

Hier geht es vielen so. Aber ich kenne niemanden wo es tatsächlich Probleme gegeben hat. Wäre wohl auch lächerlich, wenn in einem Prozess dann verschwenderisches Verhalten unterstellt wird, obwohl man statistisch gesehen überdurchschnittlich sparsam ist...

Fettnäpfchen

Schnuffel01

Zitat von: Schnuffel01 am 03. August 2023, 01:48:00Ist das noch so gültig oder hat sich in der Zwischenzeit eine Änderung ergeben?
Das ist noch gültig und wird von mir regelmäßig bei Problemen wie deinem empfohlen!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Dann wird es wohl bald, auf ins Gefecht gegen das JC gehen?

Schreibe zurück (freundlicher) ob die Penner auch gemerkt haben, du wohnst im Dachgeschoss!
Somit hat sich der Vergleich, mit anderen Wohnungen in dem Objekt, schon mal Erledigt!

Schnuffel01

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. August 2023, 16:16:17Das ist noch gültig und wird von mir regelmäßig bei Problemen wie deinem empfohlen!
Ich danke dir, habe es gleich gespeichert und ausgedruckt. :ok:



Zitat von: Kopfbahnhof am 03. August 2023, 16:16:48Dann wird es wohl bald, auf ins Gefecht gegen das JC gehen?
Ja, eine Antwort kommt von mir. :yes:   
Vergleichen sie einfach mit anderen Mietern.  :teuflisch:  Bei einer "Sandwitchwohnung" braucht man einfach weniger Heizkosten. Schlecht gedämmtes DG ist wohl nicht vergleichbar.
Zumal BG Bezieher längere tägliche Heizzeiten haben als Berufstätige.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Schnuffel01

So, Schreiben geht morgen per Prio raus.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

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Wolverine36

 :lachen: Das haben die vor 21 Jahren auch geschrieben ich würde unangemessen heizen und das mit 2 Erwachsenen und einem Baby ich dürfte nicht mehr wie 105,00€ im Monat dafür zahlen welch ein Witz.Haus war 1967 bezugsfertig Wohnung über den Kellerräumen Wohnstube ist über den Fahrradkeller über sowas würde ich mich nur wundern.Ich habe da gar nicht drauf reagiert nach 3 Jahren war schluss damit kein Brief mehr musste zu der Zeit ja noch was Nachzahlen heute ja nicht habe ja die letzten Jahre immer Guthaben von den Heitz und Betriebskosten.Und da ich auch noch Asthma habe darf die Wohnung im Winter nicht so kalt werden mein Sohn hat das auch.Ja hab auch ne Mieterapp wo das immer jeden Monat angezeigt wird mein Verbrauch von Heizung und Warmwasser bloss den Verbrauch zu mir finde immer lustig Verbrauche mehr als der durchschnitt klar bin ja immer zu Hause und keine 8 Stunden auf der Arbeit. :lachen:

Schnuffel01

Zitat von: Wolverine36 am 17. August 2023, 00:30:16Haus war 1967 bezugsfertig
Könnte hier auch hinkommen. Nach der Wende natürlich saniert und Heizung eingebaut. Vorher war hier Kohle"heizung" angesagt.

Zitat von: Wolverine36 am 17. August 2023, 00:30:16Verbrauche mehr als der durchschnitt klar bin ja immer zu Hause und keine 8 Stunden auf der Arbeit. :lachen:
Jo, das habe ich auch noch erwähnt. :yes:

Aller paar Jahre schickt das JC so ein Schreiben. Da kriegen sie auch aller paar Jahre ein Schreiben von mir zurück.  :mocking:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

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Schnuffel01

Sooo, Post vom JC eingetrudelt  :clever:
Es war, wie schon erwartet nur eine BELEHRUNG.


Ihr Widerspruch vom xx.xx.xxxx ist am xx.xx.xxxx im JC xxx eingegangen. Er wird unter dem angegebenen Zeichen bearbeitet.


Zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei dem Schreiben vom xx.xx.xxxx um keinen Verwaltungsakt handelt, so dass Ihr Widerspruch hiergegen unzulässig wäre.

Bei dem Schreiben handelt es sich um eine Belehrung über den angemessenen und wirtschaftlichen Umgang mit verbrauchsabhängigen Nebenkosten.
Es erfolgte jedoch mit diesem Schreiben noch keine Entscheidung, dass zukünftig nicht mehr die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt werden.

Ich bitte Sie daher bis spätestens zum xx.xx.xxxx um Mitteilung, ob Sie Ihren Widerspruch dahingehend zurücknehmen möchten.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

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