Kooperationsplan, schon länger AU

Begonnen von Sensoriker, 04. August 2023, 18:30:26

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sensoriker

Moin zusammen.
Ich bin inzwischen schon seit über 2 Jahren durchgehend AU. Das wird sicherlich auch noch länger gehen.
Heute erreichte mich eine Einladung für nächste Woche um einen Koop abzuschließen.

Kann überhaupt eine Koop abgeschlossen werden wenn man schon so lange AU ist und wohl auch bis auf weiteres bleibt?
Und wenn ja auf was sollte ich beim Koop achten?

EM-Rente wurde mal beantragt = abgelehnt. Erwerbsfähigkeit laut DRV 3-6 Stunden mit zig Einschränkungen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Milla

Eine Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot. Wer sich schneller wieder gesund fühlt, als die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorsieht, darf auch zur Arbeit gehen. Man ist nicht verpflichtet, für die Dauer der Krankschreibung von der Arbeit fernzubleiben – und darf selbst entscheiden, ob man vorzeitig in der Lage ist zu arbeiten.

Ob das auch für das JC gilt und was die damit machen - keine Ahnung. Sollte es dennoch zum Koop kommen würde ich als 1. Ziel Wiederherstellung der Gesundheit vereinbaren.

jens123

Im günstigsten Fall wäre das sinnlos, im anderen rechtswidrig. Wenn du AU bist, stehst du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung. Es kann ja sachlich garnichts vereinbart werden, weil krank. Es bleibt abzuwarten bis Arbeitsfähigkeit wieder vorliegt, bevor überhaupt geklärt werden kann, was in Frage kommt. Nach so langer AU erst recht. Das einzige was das JC derzeit real machen kann, wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen. Selbst eine Vorstellung beim Ärztlichen Dienst bringt faktisch null, solange man AU ist.

Man sollte genau prüfen, ob das Erscheinen hier überhaupt gefordert werden kann, 1) weil AU und 2) weil der genannte Vorstellungsgrund "Kooperationsplan" von vorn herein unsinnig und nicht umsetzbar oder vorgeschoben ist. Bei so einem Termin ist klar, dass der Vermittler Gesundheitsthemen ausdiskutieren will, die ihn nichts angehen. Ich würde bei einem Termin garnichts sagen und auf die AU verweisen. Deren Ende nunmal offen ist, weil Keiner eine Glaskugel hat. Der JC-Mensch kann sich ja aussprechen, ist sein gutes Recht.

Hary

Zitat von: jens123 am 04. August 2023, 19:22:13Man sollte genau prüfen, ob das Erscheinen hier überhaupt gefordert werden kann, 1) weil AU und 2) weil der genannte Vorstellungsgrund ...
Eine AU bedeutet nicht, dass man einen Termin nicht wahrnehmen muss. Vor allem bei langen Krankschreibungen wird man sich nicht ewig drücken können. Bei einer akuten Erkrankung wie einem Infekt der ansteckend ist, oder man wirklich nicht dass Haus verlassen kann ist es natürlich klar. Wenn sich aber jemand fiktiv den Arm gebrochen hat, dann kann er natürlich AU sein, da er in seinem Beruf so nicht arbeiten kann. Trotzdem kann er Termine wahrnehmen.

Ein Kooperationsplan macht schon Sinn, da hier beide Seiten Ziele festlegen können. Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren und als Ziel die Förderung einer Arbeit stand. Das klappte wunderbar. Am Ende hatte ich 1 Jahr Erwerbsunfähigkeit, meine Ruhe um gesund zu werden und im Anschluss bin ich direkt in eine geförderte Beschäftigung, die nun seit 5 Jahren ohne Förderung besteht.

Aber man kann natürlich auch alles negativ sehen und die Mitarbeiter ist der größte Feind. Nur kommt man so nicht weiter.

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26Kann überhaupt eine Koop abgeschlossen werden wenn man schon so lange AU ist und wohl auch bis auf weiteres bleibt?
Das weiß ich leider nicht. Kann mir aber vorstellen das es machbar ist da so ein KooP keine rechtliche Wirkung hat im Gegensatz zu einer damaligen EinV/Einv VA. (da wird auch nichts "abgeschlossen" sondern s. unten*
Kannst ja mal im Anhang nachschauen ob es die gesundheitliche Situation verhindern kann so einen Plan zu bekommen, ich habe da nichts in Erinnerung was darauf hinweist

Zitat von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26Und wenn ja auf was sollte ich beim Koop achten?
und was es zu beachten gibt
* so gut wie nichts außer das du dich gleich mit einbringen solltest was aber auch ignoriert werden kann da es kein Mitsprachrecht für eLB`s gibt.
steht da dann auch dabei.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sensoriker

Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Eine AU bedeutet nicht, dass man einen Termin nicht wahrnehmen muss. Vor allem bei langen Krankschreibungen wird man sich nicht ewig drücken können.
Ich sehe nirgends, dass ich was gegen den Termin geschrieben hätte. Und ohne meine Erkrankungen zu kennen, ist es ziemlich anmaßend zu schreiben man drücke sich bei längerer AU. Mein Arzt schreibt mich nicht aus Langeweile immer AU.

Mir geht es einzig um den Koop. Mit dem Termin habe ich keine Probleme.

Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren
Und wenn das nicht funktioniert, kassiert man dann eine Sanktion weil man sich nicht an den Koop gehalten hat ??
 

Zitat von: jens123 am 04. August 2023, 19:22:13Das einzige was das JC derzeit real machen kann, wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen
Macht keinen Sinn, weil ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle.


Zitat von: Fettnäpfchen am 05. August 2023, 12:50:35Kannst ja mal im Anhang nachschauen ob es die gesundheitliche Situation verhindern kann so einen Plan zu bekommen, ich habe da nichts in Erinnerung was darauf hinweist
Ich finde dazu auch nichts, daher hier die Nachfrage.

Zitat von: Fettnäpfchen am 05. August 2023, 12:50:35und was es zu beachten gibt. so gut wie nichts außer das du dich gleich mit einbringen solltest
Mir ist in meinem Fall der Sinn des Koop nicht klar. Ich habe auch keinen Plan was da rein oder nicht rein sollte.
Ich habe keine Lust nachher eine Sanktion zu kassieren, weil dort Sachen drin stehen auf die ich selber kaum Einfluss nehmen kann.


Ich versuche ja schon lange gesundheitlich wieder auf die Beine zu kommen, nur leider haben meine Erkrankungen da so ihren eigenen Kopf.
Es ist nervenaufreibend wenn man langsam Fortschritte macht und dann von einem Moment auf den anderen wieder um Monate zurückgeworfen wird.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42
Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren
Und wenn das nicht funktioniert, kassiert man dann eine Sanktion weil man sich nicht an den Koop gehalten hat ??

Wohl kaum, wurde ja auch oftmals schon in den Eingliederungsvereinbarungen so festgehalten ohne Konsequenzen bei Nichtgesundung. Sichert dich aber auch etwas ab, mit diesem Punkt kann man dir eben nicht alles an Stellenangeboten aufdrücken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Greywolf08

Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42
Zitat von: jens123 am 04. August 2023, 19:22:13... wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen
Macht keinen Sinn, weil ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle.
Doch, es macht Sinn.
Der Rententräger kann feststellen, ob du dauerhaft erwerbsunfähig bist oder nicht.
Bei ersterem erfüllst du vielleicht nicht mehr die Wartezeiten für eine Erwerbsminderungsrente, aber dann ist das Sozialamt für dich zuständig und nicht mehr das Jobcenter.

Sensoriker

Zitat von: Greywolf08 am 05. August 2023, 14:49:27Der Rententräger kann feststellen, ob du dauerhaft erwerbsunfähig bist oder nicht

Würde da überhaupt eine Begutachtung stattfinden wenn von vornherein feststeht, dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

Die Erwerbsunfähigkeit kann mit oder ohne Begutachtung (dann nach Aktenlage) festgestellt werden, völlig unabhängig davon ob man die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt oder nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42Ich finde dazu auch nichts, daher hier die Nachfrage.
Ich gehe davon aus das auch bei längerer AU der KooP geschrieben werden wird. Ansonsten wäre es in der Lesefassung drin gestanden und
Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42Ich habe keine Lust nachher eine Sanktion zu kassieren, weil dort Sachen drin stehen auf die ich selber kaum Einfluss nehmen kann.
ist nicht möglich da nichts was im Plan steht eine rechtliche Aussenwirkung hat.
Wenn dann wird erst ein extra VA dazu erlassen und da hat man dann die entsprechenden Rechtsmittel.

Zitat von: Sensoriker am 05. August 2023, 13:27:42
Zitat von: jens123
 - 04. August 2023, 19:22:13
Das einzige was das JC derzeit real machen kann, wäre dich aufzufordern, einen neuen Rentenantrag zu stellen
Macht keinen Sinn, weil ich die Voraussetzungen nicht mehr erfülle.
vs
Zitat von: Sensoriker am 04. August 2023, 18:30:26EM-Rente wurde mal beantragt = abgelehnt. Erwerbsfähigkeit laut DRV 3-6 Stunden mit zig Einschränkungen.
Kommt darauf an wie lange das her ist und ob sich dein Gesundheitszustand so verschlechtert hat dass eine erneute Antragstellung vllt. zum Erfolg führen würde.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Bundspecht

Zitat von: Hary am 05. August 2023, 11:44:19Ich hatte damals auch noch eine Eingliederungsvereinbarung, in der meine Aufgabe war die Gesundheit weiter zu stabilisieren


Dies hat(te) aber in einer EGV mal so gar nix verloren !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

 :offtopic: 

:sehrgut:

Hatte ich auch über ein paar Jahre
und da sonst nichts drin stand habe ich das gerne akzeptiert.
und das schönste ist müsste man klagen wäre der Erfolg gesichert weil es eine nichtige EinV ist. :offtopic: (Ende)
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rettungsfuzzy

Zitat von: Bundspecht am 06. August 2023, 16:22:01Dies hat(te) aber in einer EGV mal so gar nix verloren !
Zitat von: Fettnäpfchen am 06. August 2023, 16:45:29Hatte ich auch über ein paar Jahre
... ich ebenfalls ... sogar bis heute: "Stabilisierung und Verbesserung der gesundheitlichen Situation in der Familie." - seit 15 J. :grins:
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Bundspecht

Zitat von: Rettungsfuzzy am 06. August 2023, 16:58:10.. ich ebenfalls ... sogar bis heute: "Stabilisierung und Verbesserung der gesundheitlichen Situation in der Familie." - seit 15 J.

Ufff......Gesundheit und vor allem Familie geht dem JC mal sowas von überhaupt nix an ! Wenn sich aber veraschen lassen möchte .... bitte
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !