Mehrbedarfszuschlag Schwerbehinderung ohne Massnahme/Arbeit, bei AU?

Begonnen von AbsoluteBeginner, 10. August 2023, 20:31:33

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AbsoluteBeginner

Hallo ihr,
wie ist das denn mit dem neune Bürgergeld seit 1.1.2023 oder etwaigen Änderungen zum Sommer, gibt es diesen Mehrbedarfszuschlag auf den Regelsatz alleine schon wegen der Schwerbehinderung?
Gruß

Fettnäpfchen

AbsoluteBeginner

Zitat von: AbsoluteBeginner am 10. August 2023, 20:31:33gibt es diesen Mehrbedarfszuschlag auf den Regelsatz alleine schon wegen der Schwerbehinderung?
welchen Zuschlag aufgrund welcher Behinderung?

MfG FN
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Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

nord74

Das interessiert mich auch.

Ich habe kein spezielles Merkzeichen, aber GdB 50 wegen mehrerer dinge. Gibt es da 17%?

Bei 2 Anwälten wollte ich mal eben mich telefonisch erkundigen, ging aber nicht ohne Termin. Immer diese Geldgier,

Vielen Dank!

turbulent

Zitat von: nord74 am 14. Oktober 2024, 10:21:19Immer diese Geldgier
Zitat von: AbsoluteBeginner am 10. August 2023, 20:31:33gibt es diesen Mehrbedarfszuschlag
Hier kriegst Du kostenfrei Antworten. Musst aber schon Fragen stellen dazu. Nein, ohne den Anspruch darauf bekommst Du keinen Mehrbedarf. Wenn Deine Beeinträchtigungen keinen Mehrbedarf verursachen, brauchst und bekommst Du keinen.

Auch gratis!

Oktavius

Zitat von: nord74 am 14. Oktober 2024, 10:21:19Das interessiert mich auch.

Ich habe kein spezielles Merkzeichen, aber GdB 50 wegen mehrerer dinge. Gibt es da 17%?

Bei 2 Anwälten wollte ich mal eben mich telefonisch erkundigen, ging aber nicht ohne Termin. Immer diese Geldgier,

Vielen Dank!
Am Rande: Wieso sollen die kostenlos arbeiten?

Fettnäpfchen

nord74

Zitat von: nord74 am 14. Oktober 2024, 10:21:19Das interessiert mich auch.
Dann eröffne dazu ein eigenes Thema wie es laut Nutzungsbedingungen vorgesehen ist.

Ein Thema das so alt ist muss nicht mehr aktiviert werden und die Chancen auf eine vernünftige Antwort ist dabei auch größer..

MfG FN
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