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Anspruch auf Kostenzuschlag wegen Ungeziefer

Begonnen von SophieTrentemoeller, 13. August 2023, 17:26:14

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SophieTrentemoeller

Hallo alle zusammen,

mein Sohn und ich waren den ganzen Tag (Freitag) bei meiner Oma, als wir spät abends zurück kamen und mein Sohn ins Schlafzimmer ging (die Tür war den ganzen Tag zu, das Fenster gekippt und der Rolladen halb unten) hat er eine riesen Heuschrecke entdeckt. Diese haben wir dann eingefangen und raus gebracht. Bei näherer Inspektion des Raumes sind mir dann kleine Häufchen in den Betten aufgefallen. Erst habe ich gedacht das Viech hat in die Betten gemacht, also habe ich angefangen die Betten abzuziehen. Dabei ist mir dann aufgefallen, dass diese Häufchen auch im Bettbezug sind, unter den Laken und sogar unter dem Matratzenschoner, manche steckten sogar halb in der Matratze (davon habe ich ein Bild).

Wie sich jetzt rausgestellt hat war unser Gast ein Heupferd und hat Eier gelegt, in ALLES :wand:

Ich habe Eier in Kissen, Decken und sogar im Kuscheltier meines Sohnes gefunden :schock:

Mein Vater hat einen Bekannten gefragt, dieser meinte wohl man könnte die Matratzen von einem Kammerjäger reinigen lassen, allerdings ist das sehr teuer. Da unsere Matratzen 100€ dinger von Ikea sind lohnt sich das finanziell gar nicht.

Jetzt wäre meine Frage eben ob wir da einen Zuschuss vom Jobcenter bekommen könnten, 2 neue Matratzen, Decken und Kissen sind schon einiges, auch wenns günstig von Ikea ist. Habe jetzt schon mal geguckt, Kissen 7€, Decke 10€ und die günstigste Matraze derzeit kostet 45€.

Foto habe ich leider nur eins gemacht um es meiner Mutter zu zeigen, da ich ehrlich gesagt total geschockt war und auch erstmal gar nicht daran gedacht habe "Beweise" zu sammeln... :scratch:


Danke euch schon mal :bye:

Fettnäpfchen

SophieTrentemoeller

Ich befürchte das sich das JC dafür nicht interessiert und es als Ersatzbeschaffung sieht und du das benötigte Kapital höchstens als Darlehen bekommst und da dann gerne so wenig das man sich nicht mal das billigste davon kaufen kann.

MfG FN
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JensM1

Darlehen wegen Ersatzbeschaffung käme wie von @FN geschildert, in Frage. Interessant könnte dabei für dich sein, dass Darlehen seit 07/23 nur noch mit 5%  des Regelbedarfes aufgerechnet werden dürfen, falls du alleinerziehend in der BG bist, wären das monatlich 25,10 Euro. Die Höhe richtet sich nach den kommunalen Weisungen, aber zumindest werden dafür Neupreise im günstigen Bereich übernommen.

Eigenvermögen ist vorrangig einzusetzen, wenn du das Geld also locker übrig hast, wird das im Zweifel nix.

Einreichen müsstest du einen formlose Antrag mit Auflistung der benötigten Sachen, aktuelle Kontoauszüge (manchen reicht eine Woche, andere wollen 1 Monate und mehr) und Nachweise (Fotos o. ä.).

Ich würde das aber sogar als Erstaustattung (Zuschuss) und nur ersatzweise als Darlehen beantragen. Die Sachen wurden nach deiner Schilderung durch quasi höhere Gewalt - ähnlich Wohnungsbrand o. ä. - unbrauchbar und deshalb käme zumindest m. E. durchaus auch eine Kostenübernahme ohne Darlehen in Frage. Und genau so würde ich im Antrag auch argumentieren. Sollte es dann doch nur ein Darlehen geben, ggf. Widerspruch einlegen.