Ausbildung, Bürgergeld, Leistung eingestellt und noch 2 Wochen bis zum beginn

Begonnen von Aldorna, 19. August 2023, 20:35:39

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Aldorna

AGH im Pflegebereich gehabt, Ausbildung bekommen, direkt am Tag als ich meinen Azubi Vertrag erhalten habe am Jobcenter angerufen (Weil man seinen Sachbearbeiter ja nicht Anrufen kann).

Schreib E-Mail an xyz, schreibe E-Mail an xyz, E-Mails kommen zurück, da die E-Mail nicht existiert. Ja, die E-Mail war richtig, da sie auch auf meinem Leistungsbescheid war.

Nochmal angerufen, E-Mail richtig weiter versuchen. Das alles war am 5 und 6. Juli.
Habe dann an eine andere E-Mail die ich irgendwo auf meinen Jobcenter papieren hatte hingeschrieben, mit der bitte diese Information doch weiterzuleiten an jemanden, der mit da Helfen kann.
Kam natürlich bis Heute nichts  :schock:

Irgendwann meldet sich die nette Dame von der AGH und fragt mich wie es aussieht, ob ich alles geklärt habe mit dem JC. Erkläre ihr die Situation und sie bietet mir Hilfe an, da sie Kontakte zu dem JC hat. War vor ca. 2 Wochen und bis jetzt gibt es einen scheiß an Informationen, wie ich die Ausbildung Finanzieren soll oder was mir überhaupt zusteht.

Wohne alleine, 1te Ausbildung ü 30.
Es ist leichter sich vor Maßnahmen oder Jobangeboten zu drücken als eine Ausbildung in einem Bereich zu machen, wo Fachkräfte Mangel herrscht. Echt Traurig sowas.

Bin ein paar Tage davor, die ganze Scheiße fallen zu lassen und lieber wieder zu Hause die Eier zu schaukeln und nichts zu machen.

Irgendwelche Tipps, was ich machen soll? Wohne in einem Apartment und muss innerhalb von 24 Stunden mein Apartment räumen, falls der Vermieter es so verlangt. Leistungen wurden ja bekanntlich eingestellt, da ich mit 940 € mein Leben selber auf die Reihe kriegen kann.  :wand:  :wand:  ( 550€ Miete)


Sheherazade

Inwieweit hast du zwischenzeitlich geklärt, ob du Anspruch auf BAB oder Bafög hast?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Aldorna

Zitat von: Sheherazade am 20. August 2023, 08:16:59Inwieweit hast du zwischenzeitlich geklärt, ob du Anspruch auf BAB oder Bafög hast?
Gar nicht, die vom Jobcenter melden sich ja nicht ob ich jetzt Aufstockung bekomme oder ich was anderes beantragen muss.
Die haben sich nur auf "DRUCK" von meiner AGH Leitung gemeldet da sie da ein paar Leute kennt.

Übergangsgeld oder wie der Stuss heißt habe ich mit der AGH Leitung letzte Woche Schriftlich beantragt da sie mir ja alle Leistungen gekürzt haben.

 :wand:

Leeres Portemonnaie

#3
Zitat von: Aldorna am 21. August 2023, 21:47:23
Zitat von: Sheherazade am 20. August 2023, 08:16:59Inwieweit hast du zwischenzeitlich geklärt, ob du Anspruch auf BAB oder Bafög hast?
Gar nicht, die vom Jobcenter melden sich ja nicht ob ich jetzt Aufstockung bekomme oder ich was anderes beantragen muss.


Selbst kümmern heißt das Zauberwort.  :zwinker:

Das hast Du z. B. getan, als Du den anderen Thread zum Thema eröffnet hast.
Da wurde Dir gesagt, was zu tun ist.

Wenn der Antrag auf BAB abgelehnt werden würde, wollen die im JC diese Ablehnung sehen. BAB ist vorrangig, erstmal unabhängig vom Ergebnis.

Nachtrag:
Es ist gut möglich , das auf eine Einkommens-Überprüfung Deiner Eltern verzichtet wird, weil Du bereits ü30 bist.
Außerdem:
Die erwähnten 940€ - ist das das Ausbildungsgehalt?
Bei BAB liegt die Grenze bei 781€ oder so. Damit bekämst Du ohnehin keins.

Bleibt nur ein kleiner Minijob übrig.  :weisnich:
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Sheherazade

Zitat von: Leeres Portemonnaie am 22. August 2023, 11:10:19Die erwähnten 940€ - ist das das Ausbildungsgehalt?
Bei BAB liegt die Grenze bei 781€ oder so. Damit bekämst Du ohnehin keins.

Mit diversen Pauschalen für Arbeitskleidung, Fahrtkosten etc. sind es 901€, liegt trotzdem drüber. Normalerweise bekommen Azubis nämlich noch ihr Kindergeld ontop, in diesem Fall (Ü30) ja nicht. Hilft also nur im 1. Ausbildungsjahr Gürtel enger schnallen oder Nebenjob.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Aldorna

Habe am Samstag Post bekommen, dass ich Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB 2) bekomme.
Beläuft sich auf fast 400 €.

Habe ich als Aufstocker noch einen Anspruch auf das Sozialticket?

Und da ich in der letzten und gleichen E-Mail direkt auch einen Darlehn beantragt habe, da ich erst Ende September mein Ausbildungsgehalt erhalte, wurde mir jetzt in einem separaten Brief ein Überbrückungsdarlehen Zettel beigelegt und eine Anlage zur Selbstauskunft/Feststellung der Vermögensverhältnisse.

Kontoauszüge, Arbeitsvertrag (Muss ich diesen vorzeigen? Zumal die ihn eh schon eingescannt vorliegen haben durch meine letzte E-Mail), Nachweis über den Auszahlungszeitpunkt der voraussichtlichen Einnahme, ausgefüllte VM, Kontoauszüge des letzten Monats bis jetzt, Lohnabrechnung September

Könnte denen alles bis auf die Lohnabrechnung September (Wir haben es August?) und den Nachweis das ich erst Ende September Gehalt erhalte geben.


Für die Aufstockung musste ich keine VM abgeben, aber für einen Darlehen muss ich die jetzt ausfüllen?
Habe schon einmal einen Darlehen beantragt und da musste ich nur sagen wie viel und warum.
Wird auch ein bisschen knapp mit dem Geld, ich muss ja Miete zahlen.

Rettungsfuzzy

Zitat von: Aldorna am 27. August 2023, 15:36:08Habe ich als Aufstocker noch einen Anspruch auf das Sozialticket?
Ja!

ZitatArbeitsvertrag (Muss ich diesen vorzeigen? Zumal die ihn eh schon eingescannt vorliegen haben
Nein! Erstens gibt es dafür das Formular "Einkommensbescheinigung". - Zweitens hast du den ja sogar bereits vorgelegt. - Stichwort: Unzulässige Doppel-/Mehrfacherhebung!

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Sheherazade

Ich verstehe das alles nicht mehr. Im ersten Thread zum Thema wurde dir gesagt, dass du Bürgergeld aufstockend beziehen kannst, hier in diesem Thread schreibst du gleich zu Anfang die Leistungen wurden eingestellt. Jetzt kommt wie aus heiterem Himmel doch ein Bewilligungsbescheid.

Keine Frage, ich gönne es dir, dass du deine Ausbildung jetzt mit finanzieller Absicherung durchziehen kannst, aber das nächste Mal einfach etwas sachlicher und strukturierter schreiben, dann haben es die User, die dir helfen wollen, auch nicht so schwer.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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