Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen

Begonnen von muc089, 21. August 2023, 19:28:04

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muc089

Mein Bewilligungszeitraum läuft am 31.08.23 ab. Am 15.06. hat sich die Zuständigkeit meines Jobcenters geändert, also habe ich den Weiterbewilligungsbescheid beim neuen Jobcenter eingereicht. Nach dem Antrag sollte ich noch meine Kontoauszüge der vergangenen drei Monate nachreichen, was ich natürlich auch getan habe. Dort ist ersichtlich, dass ich zur Deckung von Umzugskosten und anderen unerwarteten Ausgaben einige persönliche Gegenstände auf eBay und Facebook verkauft hatte, was ich im Begleitschreiben auch erklärt habe.

Nun soll ich natürlich die Anzeigen und all sowas ebenfalls nachreichen, das ist zwar nervig, aber das bekomme ich noch irgendwie hin. Auch wenn es einfach nach Schikane stinkt. Egal.

Worum es mir aber eigentlich geht: Ich soll nun auch die Kontoauszüge für den Zeitraum vom 01.09.22 bis zum 31.05.23 nachreichen. Also für den Zeitraum, in dem meine Ansprüche vom anderen Jobcenter bereits geprüft und die Leistungen bewilligt worden sind.

Muss ich die tatsächlich alle nochmal nachreichen? Für diesen Zeitraum gab es doch bereits einen Bewilligungsbescheid des anderen Jobcenters.

Was macht es überhaupt für einen Sinn, Kontoauszüge von damals zu prüfen, wenn es um meinen ganz aktuellen Weiterbewilligungsbescheid geht und die dazu angeforderten Auszüge bereits vorliegen? Kann der neue Sachbearbeiter einfach mal eben Kontoauszüge für irgendeinen Zeitraum nachverlangen? Muss ich dieser Aufforderung nachkommen?

Danke schon mal.



a_good_heart

Welcher Grund wurde denn für diese Datenerhebung genannt?
Am besten wäre es, wenn das Schreiben hier anonymisiert eingestellt werden würde... :yes:

Wenn kein Grund genannt wurde, könnte man in etwa so antworten:
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Ihre Forderung von Kontoauszügen/Datenerhebung vom xx.xx.xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Schreiben fordern Sie von mir Kontoauszüge für den Zeitraum vom 01.09.22 bis zum 31.05.23.
Lt. Urteil des BSG vom 19.09.2008, Az. B 14 AS 45/07 R, dürfen Kontoauszüge nur der letzten 3 Monate gefordert werden. Siehe dazu auch das Rundschreiben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vom 14.12.2020 an die Geschäftsführungen der Jobcenter.
Wozu also konkret benötigen sie abweichend davon die Kontoauszüge für den oben genannten Zeitraum?

Ich weise Sie darauf hin, dass sie lt. § 67a Abs. 3 SGB X verpflichtet sind, mir den konkreten Grund für ihre Datenerhebung zu nennen. Der pauschale Hinweis auf meine Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I reicht dazu generell nicht aus, da es sich dabei nur um die Rechtsgrundlage handelt, jedoch nicht um den ebenfalls zu nennenden erforderlichen Grund der Datenerhebung. Ohne Nennung des konkreten Grundes kann ich nicht erkennen und prüfen, ob tatsächlich eine Mitwirkungspflicht besteht, oder ob es sich um eine unzulässige Datenerhebung handelt.
In der derzeitigen Form, ohne Benennung des konkreten Grundes, ist ihre Datenerhebung jedenfalls unbegründet und damit unzulässig.
Sollten Sie weiterhin unbegründet Daten erheben wollen, oder solche, die nicht erforderlich oder unzulässig sind, werde ich sofort den zuständigen Datenschutzbeauftragen darüber informieren.


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Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

muc089

Vielen Dank schon mal, auch für das Antwort schreiben.

Das Schreiben des Sachbearbeiters habe ich angehängt. Er verlangt unter anderem weitere Nachweise für die von mir korrekt und ehrlich angegebenen Verkäufe und die damit verbundenen Zahlungen, was ich durchaus noch akzeptieren kann.

Aber eben auch Kontoauszüge für den vorherigen Bewilligungszeitraum, ohne Angabe expliziter Gründe.


Fettnäpfchen

muc089

Zitat von: muc089 am 22. August 2023, 15:51:50Er verlangt unter anderem weitere Nachweise für die von mir korrekt und ehrlich angegebenen Verkäufe und die damit verbundenen Zahlungen, was ich durchaus noch akzeptieren kann.
selbst das ist zu viel des Guten; denn was wenn man nicht nachweisen kann das es lediglich eine Vermögensumwandlung war.
Also auch dass > was ich im Begleitschreiben auch erklärt habe.< ruhig nochmal unten im Antwortschreiben erwähnen.

Ansonsten würde ich das Muster von a_good_heart
dem JC zukommen lassen.
Evtl. noch ergänzen das es um einen schon lange bewilligten Zeitraum handelt und du sicher keinen Sozialleistungsbetrug unternimmst und das dies der einzige Grund für so eine Datenerhebung wäre.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

muc089

Besten Dank nochmal.

Mir widerstrebt es zwar, mich gleich von Beginn an mit dem neuen SB anzulegen, aber ich möchte mir einerseits nichts unterstellen lassen und andererseits mir nicht den ganzen Aufwand antun müssen, den er da so verlangt. Von daher werde ich dem Ganzen höflich und sachlich widersprechen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 23. August 2023, 15:49:14selbst das ist zu viel des Guten; denn was wenn man nicht nachweisen kann das es lediglich eine Vermögensumwandlung war.
Also auch dass > was ich im Begleitschreiben auch erklärt habe.< ruhig nochmal unten im Antwortschreiben erwähnen.


muc089

Eine letzte Frage noch, auch wenn mir die wahrscheinlich niemand definitiv beantworten kann -- aber was meint ihr:

Mein Bewilligungszeitraum endet am 31.08. und der Neue beginnt folglich am 01.09. Auf die Weiterbewilligung warte ich nach wie vor. Die Unterlagen soll ich aber bis zum 04.09. einreichen. Kann ich davon ausgehen, dass der SB meinen WBA pünktlich bewilligt und den ganzen Firlefanz nachgereicht haben möchte? Oder sitzt er so lange auf dem WBA, bis er alles beisammen hat? Was dann hieße, dass sich das noch länger verzögert, vor allem wenn ich widerspreche, oder?

Sheherazade

Mal eine Verständnisfrage: Kann es sein, dass der Bewilligungsbescheid vom vorherigen Jobcenter nur vorläufig war?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

muc089

Zitat von: Sheherazade am 23. August 2023, 18:10:42Mal eine Verständnisfrage: Kann es sein, dass der Bewilligungsbescheid vom vorherigen Jobcenter nur vorläufig war?

Nein, das wer er nicht. Ich bin (u.a. auch aus gesundheitlichen Gründen) leider schon mehrere Jahre im Bezug von Bürgergeld, die Bescheide wurden jeweils jährlich ausgestellt. Da gab es auch nie irgendwelche Probleme -- bis ich jetzt auf Grund der neuen Anschrift einem anderen JC zugewiesen wurde.

muc089

Uff, jetzt weiß ich auch nicht. Abwarten, ob der Bescheid noch kommt? Jetzt schon widersprechen und riskieren, längere Zeit ohne das Geld auskommen zu müssen? Keine Ahnung. Ich weiß halt nicht, wie ich die Frist zum 04.09. werten soll.

Warum muss das mit denen immer so ein K(r)ampf sein?!

Sheherazade

Zitat von: muc089 am 24. August 2023, 15:32:29Uff, jetzt weiß ich auch nicht. Abwarten, ob der Bescheid noch kommt? Jetzt schon widersprechen und riskieren, längere Zeit ohne das Geld auskommen zu müssen?

Das, was man dir geraten hat, da hinzuschicken, ist kein Widerspruch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04Am 15.06. hat sich die Zuständigkeit meines Jobcenters geändert, also habe ich den Weiterbewilligungsbescheid beim neuen Jobcenter eingereicht.
Neues JC neuer Antrag, da muss alles neu angegeben werden.

Somit kann jetzt auch noch gar kein WBA gestellt werden.

Fettnäpfchen

muc089

Zitat von: muc089 am 23. August 2023, 17:51:05Oder sitzt er so lange auf dem WBA, bis er alles beisammen hat? Was dann hieße, dass sich das noch länger verzögert, vor allem wenn ich widerspreche, oder?
Das ist ganz leicht zu beantworten,
bis der SB das geforderte hat macht er nichts.

Und der Abgabetermin ist ja eindeutig schon für ein rechtzeitiges bearbeiten zu spät.
und wenn noch ein Mitwirkungsschreiben kommt würde mich das auch nicht wundern.

Lies dich da mal ein:
Leistungspflicht des Leistungsträgers

MfG FN

Zitat von: muc089 am 23. August 2023, 16:49:41Mir widerstrebt es zwar, mich gleich von Beginn an mit dem neuen SB anzulegen,
das hat mal so gar nichts mit anlegen zu tun.
Lass es dir gefallen und du brauchst dich nicht wundern wenn das "so" weitergeht.
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muc089

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. August 2023, 17:09:57
Zitat von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04Am 15.06. hat sich die Zuständigkeit meines Jobcenters geändert, also habe ich den Weiterbewilligungsbescheid beim neuen Jobcenter eingereicht.
Neues JC neuer Antrag, da muss alles neu angegeben werden.

Somit kann jetzt auch noch gar kein WBA gestellt werden.

Das war hier aber nicht der Fall, und es wurde von beiden Jobcenter bestätigt, dass ein WBA gestellt werden müsste und zwar dann eben beim neuen JC. Das war auch nie das Thema.

Der SB hat diesen ja schließlich auch akzeptiert und er ist quasi in Arbeit, nur dass er eben jetzt nochmal diese Nachforderungen gestellt hat.

muc089

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 18:53:15Das ist ganz leicht zu beantworten,
bis der SB das geforderte hat macht er nichts.

Und wenn ich jetzt erst mal widerspreche, macht er erst recht erst mal nichts, nehme ich an. Oh Mann, da habe ich ja mal wieder etwas vor mir. Wenn ich jetzt erst mal widerspreche, bin ich mir ziemlich sicher, dass er das erst mal nicht akzeptiert. Ich gehe zwar davon aus, dass ich letzten Endes Recht bekomme, aber bis dahin stehe dann ohne Geld da. So eine elende nervige Sch...

Zitat von: Fettnäpfchen am 24. August 2023, 18:53:15das hat mal so gar nichts mit anlegen zu tun.
Lass es dir gefallen und du brauchst dich nicht wundern wenn das "so" weitergeht.

Das ist mir selbstverständlich klar und ich lasse mir von denen grundsätzlich nichts gefallen und habe ich auch nie. Es ärgert mich nur, dass ich gleich mal an so jemanden geraten bin, der mir das Leben schwer machen will. Da jammern sie, sie wären überarbeitet und unterbesetzt und überhaupt -- aber für solche dummen Schikanen finden sie immer Zeit.

muc089

Zitat von: Sheherazade am 24. August 2023, 16:27:27
Zitat von: muc089 am 24. August 2023, 15:32:29Uff, jetzt weiß ich auch nicht. Abwarten, ob der Bescheid noch kommt? Jetzt schon widersprechen und riskieren, längere Zeit ohne das Geld auskommen zu müssen?

Das, was man dir geraten hat, da hinzuschicken, ist kein Widerspruch.

Okay, vielleicht habe ich es auch falsch verstanden oder mich falsch ausgedrückt -- aber für mich bedeutet das letztendlich nichts anderes, als dass ich seiner Aufforderung zur Mitwirkung widerspreche. Wie würdest du das bezeichnen?

Im Grunde ist es aber eigentlich egal, wie wir's nennen. Es geht halt nur darum, dass ich seiner Aufforderung erst mal nicht nachkomme und er belegen soll, warum er all diese zusätzlichen Informationen einfordert. Wie auch immer die korrekte Bezeichnung für dieses Vorgehen auch sein mag.