Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen

Begonnen von muc089, 21. August 2023, 19:28:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

september23

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 22:42:06Weil man sich auch als Leistungsempfänger ab und an etwas Schönes leisten möchte, an dem man Freude hat? Ist aber wahrscheinlich auch wieder falsch. Leute, ihr macht mir echt Spaß hier.
80-100 Messer, die anderswo genannt werden und sich aus den Unterlagen/Deinem account offenbar ergeben sind ein eher ungewöhnlicher Spaß und "was Schönes leisten". Gut, kann jeder für sich entscheiden, ist aber für jemand mit Existenzminimum eben ungewöhnlich.

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 22:42:06Und da ich in all den Jahren zuvor mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin zusammengewohnt habe und wir uns viele Kosten geteilt haben, war es gelegentlich eben auch mal möglich, Geld abzuzwacken, um sich auch mal was zu gönnen.
man gönnt sich 80 Messer, die in einer Vitrine verweilen. Ist ok. Steht jedem zu.

Die meisten Menschen und speziell mit wenig Geld würden nach dem "abzwacken" halt eher weniger daran denken, sich immer wieder neu Messer zu kaufen und das gönnen auf andere Bereiche verlagern.

Dieses ungewöhnliche und das Du die Verkäufe nicht in den vielen Jahren des accounts, sondern den letzten Monaten getätigt hast, zusammen mit bislang nicht bekannten Einkäufen (das geschwärzte), sind offenbar Anlass der Prüfung.
Du wirst nicht beschuldigt, sondern es besteht der Anschein einer gewerblichen Tätigkeit. Und der soll widerlegt werden. Vielleicht gelingt es ja, mit den nun nicht geschwärzt eingereichten Unterlagen  :weisnich:




Ottokar

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 20:43:49Ist es damit nicht mehr als offensichtlich, dass ich keine Gewinne erzielt habe und das auch nie die Absicht hinter den Verkäufen war?!
Ich hoffe, du hast das so auch dem JC und SG mitgeteilt, denn genau das wäre vollkommen ausreichend.
Du musst nicht nachweisen, was du damals bezahlt hast, da du die Belege nicht mehr hast. Aber du kannst anhand aktueller Preise glaubhaft machen, dass du eben kein Gewinn erzielt hast.
Was die ungeschwärzten Kontoauszüge betrifft, bist du in der Bringschuld, nur anbieten reicht nicht.
Das ER-Verfahren läuft offenbar noch und dein Antrag ist inhaltlich unschädlich, du kannst das Verfahren vor dem SG also weiter betreiben.

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16je nach Zeitraum des Leistungsbezugs parallel mit den Käufen, stellt sich einem Prüfenden die Frage, wozu ein Mensch am Existenzminimum sich so viele teure Messer kaufen sollte, sobald er sich "das leisten kann".
Und irgendwann sind wir dann beim Mercedesfahrer in Unterwäsche, der sein ganzes Geld fürs Auto ausgibt.
Ob der TE die Messer vom ALG II oder geschützten Vermögen gekauft hat, ist nicht bekannt. Und ob hier in der Vergangenheit ein Fall von § 24 Abs. 2 SGB II vorlag, ist rechtlich unbeachtlich.
Beides ist für den WBA unwichtig und Letzteres kann vom JC ohnehin rechtlich nicht verfolgt werden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

#107
Zitat von: september23 am 20. September 2023, 01:16:46halt eher weniger daran denken, sich immer wieder neu Messer zu kaufen und das gönnen auf andere Bereiche verlagern.
Du siehst es Vermutlich zu Einseitig.

Ich habe auch noch einiges Sammelzeug rum liegen, gekauft in den 90ern bis Heute. (auch Schweizer Messer)
Da gibt es meistens keinen Kaufnachweis mehr und Aktuelle Preise sind reine Sammlerpreise.

Dem JC ist nichts davon bekannt.

Warum auch Verluste kann man behalten, aber Gewinne muss man Abdrücken? NEE

Zudem schwanken manche Preise stark.

Wie hier z.B. Herrnhuter Literaturstern 44€ jetzt mind. 300€

Andersherum geht auch mal was nur mit Verlust weg.
So wie bei @TE offenbar der Fall.

Irgendwann ist man auch mal vom JC weg, dann ist es eh Egal was noch zu Hause liegt.

september23

Zitat von: Kopfbahnhof am 20. September 2023, 18:00:59
Zitat von: september23 am 20. September 2023, 01:16:46halt eher weniger daran denken, sich immer wieder neu Messer zu kaufen und das gönnen auf andere Bereiche verlagern.
Du siehst es Vermutlich zu Einseitig.
nein, sehe ich nicht. Das steht nicht, dass man das im Bezug nicht macht, sondern, dass es eher ungewöhnlich ist. Und dass die meisten Menschen im Bezug da andere Prioritäten hätten.

War eine Antwort auf "sich mal was gönnen".

Da steht auch, dass jeder das selbst entscheiden kann.

Nur, dass es halt auch erklärt, wieso man bei einer Prüfung genauer hinschaut und wie es zum Verdacht des Gewerbes gekommen sein könnte.

Sheherazade

Vielleicht stört den Sachbearbeiter auch gar nicht der Messerverkauf.

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 18:03:48Bei den rund zehn Verkäufen handelte es sich übrigens um Taschenmesser, jeweils im Bereich von 50,- bis 150,- Euro sowie einmalig um einen etwas größeren Betrag, als ich meinen Instagram Accountnamen verkauft habe.

Für ihn nicht greifbar wegen unklarer Rechtslage ist wohl eher der Verkauf des IG-Accounts. Denn wenn es hierfür eine größere Summe gab, hatte der Account auch schon einige Follower, anderenfalls hätte sich der Verkauf nicht gelohnt.
ZitatGrundsätzlich gilt: Nicht jeder Blogger oder Influencer muss automatisch ein Gewerbe anmelden. Wenn du beispielsweise einer künstlerischen oder journalistischen Tätigkeit nachgehst, geht man nach deutschem Recht von einer freiberuflichen Tätigkeit aus. So kann es sein, dass ein Influencer, der künstlerische Inhalte produziert, oder journalistische Inhalte teilt, keinen Gewerbeschein braucht. Als Freiberufler tätig zu sein hat den Vorteil, dass man keine Gewerbesteuer zahlen und man als Freiberufler nicht unbedingt für Instagram ein Gewerbe anmelden muss.

Das ändert sich jedoch ganz schnell, wenn man nicht nur seine eigenen künstlerischen oder journalistischen Inhalte auf Instagram teilt, sondern auch Werbung für Firmen macht. Wenn du Produkte vorstellst und dafür Geld von den jeweiligen Firmen erhältst, so deutet das auf eine gewerbliche Tätigkeit hin. Werbende und werbe-ähnliche Tätigkeiten können nicht zu den freiberuflichen Tätigkeiten gezählt werden, sondern sind als Gewerbe einzustufen und man muss für Instagram ein Gewerbe anmelden.

In der Regel sollte man als Influencer für Instagram also ein Gewerbe anmelden. Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist nicht immer leicht. Hier lohnt es sich, sich zu informieren, welche Berufe laut Einkommenssteuergesetz zu den freiberuflichen Tätigkeiten gezählt werden. In den meisten Fällen wird ein auf Instagram tätiger Influencer jedoch zu den Gewerbetreibenden gezählt und man muss als Influencer ein Gewerbe anmelden.
Quelle Das gilt übrigens auch für diverse andere Plattformen.

Also egal wie man es dreht oder wendet: Entweder warst du bis zum Verkauf des Accounts gewerblich oder freiberuflich tätig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Harald53

Zitat von: Sheherazade am 21. September 2023, 10:06:29Für ihn nicht greifbar wegen unklarer Rechtslage ist wohl eher der Verkauf des IG-Accounts. Denn wenn es hierfür eine größere Summe gab, hatte der Account auch schon einige Follower, anderenfalls hätte sich der Verkauf nicht gelohnt.

Die Frage die ich mir auch noch stelle, darf und kann man den Account überhaupt verkaufen?
Ich mein das ist doch kein persönliches Eigentum sondern man hat nur ein Nutzungsrecht der Plattform erhalten.

Sheherazade

Zitat von: Harald53 am 21. September 2023, 13:20:00Die Frage die ich mir auch noch stelle, darf und kann man den Account überhaupt verkaufen?

Keine Ahnung, vor ein paar Jahren wurde das untersagt vom Anbieter. Aber gerade für Instragramm-Accounts gibt es schon reguläre Accountverkaufsbörsen - eben von gewerblichen Verkäufern an gewerbliche Käufer. Werbung ist eben ein guter Markt. Spielt aber hierfür keine Rolle. Eine Rolle spielt hingegen, dass die meisten Plattformbetreiber mittlerweile eine Gewerbeanmeldung voraussetzen, die Überprüfungen werden insbesondere seit letztem Jahr recht rigide durchgeführt. Und vielleicht weiß der Jobcentermitarbeiter das ja auch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

muc089

Okay, ich bin dann mal endgültig raus hier. Und mir hier meine ich nicht nur dieses Forum. Das macht mittlerweile alles keinen Sinn mehr. Ich meine, wofür kämpfe ich denn seit Wochen? Ich kämpfe dafür, mit dem Wohlwollen einer Behörde einige Monate länger in einer Hölle zu schmoren, aus der es kein Entrinnen gibt. Kein Perspektive, keine Aussicht auf Veränderung oder Besserung, einfach gar nichts.

Was soll den das noch für ein Leben sein, was soll daran lebenswert sein? Aus meiner Sicht absolut gar nichts und es wird Zeit, endgültig damit abzuschließen. Die Entscheidung habe ich mir lange und reiflich überlegt und der Disput mit dem JC ist nicht der Hauptgrund, sondern lediglich der letzte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht hat. So viele andere Dinge haben mir in den letzten Monaten gezeigt, dass es hier für mich nichts mehr gibt, nichts, das mich motivieren könnte, kein Licht am Horizont, nicht mal ein Horizont. Irgendwann reicht's einfach und so ist es wenigstens meine eigene Entscheidung und ich kann selbst bestimmen, wie und wo und wann ich ich diese Entscheidung umsetze.

Macht's gut, zumindest diejenigen von euch, die hier ernsthaft, sachlich und hilfreich kommentiert haben.

Over and out. Oder was auch immer.

Fettnäpfchen

muc089

Auweh mach bloß kein Scheiß.
So eine Ansage bei uns in der Stadt und das so das es jeder mitbekommt  kann dich ganz schnell wegen Suizidgefahr in Sicherheitsverwahrung bringen.

Ansonsten kann man ja nur wünschen das du wieder auf die Füße kommst. Viel Glück dabei!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.