Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen

Begonnen von muc089, 21. August 2023, 19:28:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

muc089

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 15:00:53muc089

Zitat von: Rettungsfuzzy am 17. September 2023, 12:18:09Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unt.....
..
Ähnlich wie wenn eine HG oder VuE verlangt wird.
Diese kann auch genutzt werden wenn man belegen will das KEINE HG/Vue vorliegt.
ist eher untypisch aber wer weiß ... andersrum glaube ich nicht das SO ausgefüllt ein Schaden entstehen kann.

Die Idee kam mir auch dann hast du die schon geschrieben gehabt.

Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 00:09:51Hierüber dürfte, soweit ich weiß, innerhalb einer Woche entschieden werden.
Evt. geht das nur i.V.m. einer Klage als Hauptsache - dieses wäre dann (m.M.n.) eine wg. Untätigkeit gg. dem JC, die du allerdings definitiv vor dem SG stellen müsstest.
Die Klage wurde ja schon erhoben und das JCX hat das bekommen denn in dem angehängten Schreiben wird es vom SB erwähnt.

muc089
Sollten neue Schreiben gekommen sein dann solltest du dem SG diese auch zukommen lassen und für den Fall dass du das mit der drohenden Obdachlosikeit nicht in der Klage mit drinnen stehen hast solltest du das als dringend markieren und was dazu gehört mit dazulegen. z.B.: die Kulanz das du dort noch wohnen darfst aber nur bis...genauso wichtig wäre sogar eine Bestätigung des Heimes damit es offiziellen Charakter hat.

MfG FN

Tja, nachdem ich dem SB übers Wochenende ganze drei E-Mails geschrieben habe -- mit diversen neuen Informationen, Screenshots, Testimonials von Käufern sowie einer eidesstattlichen Versicherung meinerseits -- kam heute gar nichts. Allerdings habe ich von jemandem hier im Wohnheim gehört, dass bei denen die Computer ausgefallen sind und mal alle dort einfach wieder nach Hause geschickt haben. Von daher werden die SB heute wohl Däumchen gedreht haben.

Ach ja, und das Sozialgericht hat meinen Antrag vorläufig abgelehnt und die Begründung dafür basierte auf der absurden Erwiderung des JC darauf: Dort hatte man sich darauf berufen, dass ich die Weiterbearbeitung selbst boykottiert hätte, weil ich auf den Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt hatte. Etwas, das ich schon seit Jahren stets so gemacht habe und was der SB bis heute überhaupt nicht beanstandet hat! Immerhin geht es ihm ja um die Einnahmen und nicht die Ausgabe. Auch eine "Eilbedürftigkeit" sah das SG nicht für gegeben. Unfassbar.

Also habe ich gestern bei Freunden alle Informationen, Dokumente und Unterlagen, die ich habe, ausgedruckt und dazu noch ein 3-seitiges ausführliches Anschreiben und dieses heute als Widerspruch zu der Entscheidung beim SG eingereicht. Und die Uhr tickt weiter...

Rettungsfuzzy

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 15:00:53Die Klage wurde ja schon erhoben und das JCX hat das bekommen denn in dem angehängten Schreiben wird es vom SB erwähn
Oh, ok... War mir bei dem ganzen hin und her und Wdh. nicht bewusst. - Na dann flux einen eA beim SG hinterher schieben (mit der Bestätigung des Heimplatzes).

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Fettnäpfchen

muc089

Allgemein was für ein Horror (Szenario)

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 15:33:34Ach ja, und das Sozialgericht hat meinen Antrag vorläufig abgelehnt
Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 16:18:21Na dann flux einen eA beim SG hinterher schieben (mit der Bestätigung des Heimplatzes).
Ob das noch so einfach geht.
Leider kann ich das nicht beantworten. Die bloße Vermutung das dann die nächste gerichtliche Institution dran wäre wäre ja logisch. Aber Vermutung ist nicht Wissen. Und wenn dann Gute Nacht denn das dauert dann mal wirklich lange.

Und langsam wird es dann richtig eng zeitlich sowieso und wenn der SB so weitermacht....

Ob sonst noch jemand eine Lösung weiß? Zur Not wieder mal Ottokar um Mithilfe bitten ist durch mangelnde wissende und mitwirkende User ja schon fast die einzige Möglichkeit.
Klar RA gibts auch aber da einen finden der wirklich hilft ist auch schon Glücksache.

MfG FN


Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rettungsfuzzy

.. auf jeden  :wand:  :teuflisch:

ob da jetzt noch was zu retten ist, kann ich auch nicht sagen...
Evt. erneut klagen oder die Berufung der alten Klage vor dem LSG, jetzt mit eA ???

Wenn du keinen RA hast, der die Schikane des JC erkennt, sondern nur die "Boykott-Haltung" wird wohl auch nicht viel passieren.
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Fettnäpfchen

Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 18:03:28ob da jetzt noch was zu retten ist, kann ich auch nicht sagen...
ich habs befürchtet
und .... sage ich jetzt mal so
habe ich trotz "Bauchgefühl" Ottokar benachrichtigt ob er da mal Hilfe leisten kann.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 18:26:57habe ich trotz "Bauchgefühl" Ottokar benachrichtigt ob er da mal Hilfe leisten kann.
Wird wohl schwer sein.

Meiner Meinung nach fehlen hier einige Informationen.
Wenn auch das SG erst mal nicht tätig wird?
Antwort 68 macht einen schon Nachdenklich.

Das JC scheint zu Prüfen.
Allerdings müssten sie hier, wenigstens einen vorläufigen Bescheid raus geben.
Ist aber nur so von mir gedacht.

malsumis

Der TE sollte zunächst einmal alles erhebliche an Unterlagen reinstellen, zB diese "Ablehnung" des SG.

Ottokar

Hier ist zu trennen:
a) der WBA ab 01.09.2023,
b) der vorherige Bewilligungszeitraum.

Für den Anspruch auf Leistungen ab 01.09.2023 ist es vollkommen egal, was vorher war, es zählt allein, was am und ab dem 01.09.2023 ist. Das hat auch das BSG in ständiger Rechtsprechung klargestellt.
Das JC kann gern prüfen, was im Zeitraum vor dem 01.09.2023 im laufenden Bürgergeldbezug war, aber es darf die Leistungsentscheidung ab 01.09.2023 nicht davon abhängig machen.
Selbst wenn auf den Kontoauszügen der letzten 3 Monate erklärungsbedürftige Gutschriften stehen, kann das JC nicht davon ausgehen, dass es sich um berücksichtigungsfähiges Einkommen handelt, welches weiterhin bezogen wird. Das JC darf das prüfen, muss aber solange vorläufig über die Leistung entscheiden. Letzteres ist eine gesetzliche Pflicht, die in § 41a Abs. 1 SGB II geregelt ist. Dabei handelt es sich sogar um eine Obliegenheitspflicht des JC, die keinen Antrag voraussetzt.
Trotzdem würde ich hier sofort einen schriftlichen Antrag auf eine vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II stellen und darauf hinweisen, dass ich mittellos bin.

Ob man die Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes vom SG hier mittels Beschwerde (beim Sozialgericht oder dem Landessozialgericht) anfechten oder stattdessen einen neuen Antrag stellen sollte, kann ich so nicht beantworten. Dazu müsste ich den vollständigen Inhalt des Antrages sowie den des Abweisungsbeschlusses des SG kennen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


muc089

Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 17:30:01Ob das noch so einfach geht.
Leider kann ich das nicht beantworten. Die bloße Vermutung das dann die nächste gerichtliche Institution dran wäre wäre ja logisch. Aber Vermutung ist nicht Wissen. Und wenn dann Gute Nacht denn das dauert dann mal wirklich lange.


Zitat von: Kopfbahnhof am 18. September 2023, 18:39:42
Zitat von: Fettnäpfchen am 18. September 2023, 18:26:57habe ich trotz "Bauchgefühl" Ottokar benachrichtigt ob er da mal Hilfe leisten kann.
Wird wohl schwer sein.

Meiner Meinung nach fehlen hier einige Informationen.
Wenn auch das SG erst mal nicht tätig wird?
Antwort 68 macht einen schon Nachdenklich.

Das JC scheint zu Prüfen.
Allerdings müssten sie hier, wenigstens einen vorläufigen Bescheid raus geben.
Ist aber nur so von mir gedacht.


Mir ist nicht wirklich klar, was es da seit über sechs Wochen zu prüfen gibt. Ich habe wirklich alle erdenklichen Nachweise erbracht, dass es sich weder um eine selbstständige noch um eine gewerbliche Tätigkeit handelt. Ich weiß einfach nicht, mehr, was noch!?

Zitat von: malsumis am 18. September 2023, 18:53:41Der TE sollte zunächst einmal alles erhebliche an Unterlagen reinstellen, zB diese "Ablehnung" des SG.

Okay, kann ich auch gerne machen. Hier das Schreiben des SG:

https://www.dropbox.com/scl/fi/hi5tucxviphaq8dhj3x8x/Sozialgericht-M-nchen.pdf?rlkey=7ad1aetzxewyyiu3b3qq83lj8&dl=0

Und hier das Schreiben des JC ans SG, auf das sie die vorläufige Ablehnung beruft:

https://www.dropbox.com/scl/fi/qrrsa9r5nmtl50u6f1ebf/Jobcenter-M-nchen-Orleansplatz-11-81667-M-nchen.pdf?rlkey=mxjzs9d4yrxrz62zeig3l1k0q&dl=0

Ich möchte hier nochmals und zum wiederholten Mal darauf hinweisen, dass ich zu diesem Zeitpunkt bereits *alle* nachgeforderten Dokumente und Informationen eingereicht hatte sowie etliche zusätzliche, die belegen, dass es sich nie um eine gewerbliche Tätigkeit gehandelt hat.

Unter anderem habe ich beim JC mittlerweile all das eingereicht:

- Weiterbewilligungsantrag vom 08.08.23 zum 01.09.23

- Kontoauszüge seit September 2022

- Übersicht Apple Pay Transaktionen (virtuelle Kreditkarte)

- Liste der eBay Verkäufe im beanstandeten Zeitraum

- Screenshots des eBay Accounts, die klar zeigen, dass der Account als "privat" gekennzeichnet wird, dass in den vergangenen 13 Jahren lediglich 31 Artikel darüber verkauft worden sind und dass jedes Angebot mit einem ausdrücklichen Hinweis versehen ist, dass es sich um einen Privatverkauf handelt

- Screenshots, die zeigen, dass selbst meine Produktfotos absolut unprofessionell auf Bettlaken, Handtüchern oder Filzuntersetzern gemacht wurden

- Vom Coinbase Support erstellte Übersicht der Transaktionen meines ehemaligen Accounts

- schriftliche Testimonials diverser Käufer, die bestätigen, dass die Verkäufe privater Natur waren und die bereit sind, dies auch offiziell zu bestätigen, in welcher Form auch immer

- Eine eidesstattliche Versicherung, dass ich in den vergangenen 15 Jahren zu keinem Zeitpunkt selbstständig oder gewerblich tätig war und es auch derzeit nicht bin

Was denn noch?!? Ich weiß es einfach nicht.

Sensoriker

Sorry, aber ich finde das ganze schon etwas merkwürdig.
Unterbringung im Wohnheim, aber Messer im Wert von weit über 1000,- rumliegen? Du hast ja auch laut eigener Aussage nur einige aus deiner Sammlung verkauft und damit hast du schon über 1000,- € eingenommen?? (Sogar unter Wert verkauft)
Sammlung bei Antrag mit angegeben? Könnte sonst schwierig werden mit der Behauptung Vermögensumwandlung.
Einen etwas größeren Betrag aus dem verkauf des Instagram Accountnamens. Wäre schon mal Einkommen und keine Vermögensumwandlung. Einnahmen gemeldet?
Dann reichst du bei Gericht auch noch fast vollständig geschwärzte Kontoauszüge ein und erwartest, dass das Gericht zu deinem Gunsten urteilt.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

muc089

Zitat von: Sensoriker am 18. September 2023, 20:02:45Sorry, aber ich finde das ganze schon etwas merkwürdig.
Unterbringung im Wohnheim, aber Messer im Wert von weit über 1000,- rumliegen? Du hast ja auch laut eigener Aussage nur einige aus deiner Sammlung verkauft und damit hast du schon über 1000,- € eingenommen?? (Sogar unter Wert verkauft)
Sammlung bei Antrag mit angegeben? Könnte sonst schwierig werden mit der Behauptung Vermögensumwandlung.
Einen etwas größeren Betrag aus dem verkauf des Instagram Accountnamens. Wäre schon mal Einkommen und keine Vermögensumwandlung. Einnahmen gemeldet?
Dann reichst du bei Gericht auch noch fast vollständig geschwärzte Kontoauszüge ein und erwartest, dass das Gericht zu deinem Gunsten urteilt.

Meine Güte, was soll denn daran so merkwürdig sein?! Und wie hätten mich die paar Messer vor der Unterbringung im Wohnheim deiner Ansicht nach bewahren sollen? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Die Unterbringung im Heim erfolgte erst vor kurzem und *nachdem* ich zuvor die beanstandeten Artikel verkauft hatte. Es ist nicht so, als hätte ich in diesem Dreckloch hier Vitrinen und Schubladen vollen schöner Gegenstände herumstehen.

Ich hatte in meiner Sammlung über die Jahre rund 80-100 Taschenmesser angesammelt. Als mir dann klar war, dass ich demnächst aus der Wohnung fliegen würde, habe ich vorsorglich einige davon (etwa 12-14) abverkauft, um die Durststrecke nach dem erzwungenen Auszug zu überbrücken. So musste ich unter anderem einige Tage im Hotel wohnen, essen, Wäsche kaufen und einiges mehr. Dafür sollte das Geld herhalten. Nach dem Einzug ins Heim wiederum musste ich mich mit Haushaltswaren eindecken, Handtücher und Reinigungsmittel kaufen und vieles mehr. Auch das ging alles von diesem Geld weg. Das war und ist meiner Ansicht nach absolut legitim und hat absolut nichts mit einer selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit zu tun.

Und warum sollte der Verkauf meines IG Accounts keine Vermögensumwandlung sein? Ich war im Besitz eines Accounts, der Account gehörte mir. Dann habe ich ihn verkauft. Wo soll hier das Problem sein? Ganz davon abgesehen, dass der SB in seiner Argumentation darauf keinerlei Bezug nimmt. Und auch das kein Hinweis auf eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit ist.

Und die Auszüge, die ich ursprünglich dem JC und dann dem Gericht eingereicht hatte, waren nicht "vollständig geschwärzt", sondern lediglich in Bezug auf die Zahlungseingänge. Etwas, das ich seit Jahren schon so gemacht habe und das noch nie jemand beanstandet hat selbst der aktuelle SB hat das bis heute nicht getan, da er lediglich auf die Zahlungseingänge fokussiert ist! Wieso also sollte ausgerechnet das jetzt ein ausreichender Grund zur Ablehnung sein?

september23

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 15:33:34...Dort hatte man sich darauf berufen, dass ich die Weiterbearbeitung selbst boykottiert hätte, weil ich auf den Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt hatte. Etwas, das ich schon seit Jahren stets so gemacht habe und was der SB bis heute überhaupt nicht beanstandet hat! Immerhin geht es ihm ja um die Einnahmen und nicht die Ausgabe.
Wenn der SB aufgrund der Unterlagen ausschließen möchte, dass ein gewerbliches oder gewerbsmäßiges Handeln vorliegt, können Ausgaben durchaus eine Relevanz haben.
Möglicherweise war dies mit ein Grund für die Ablehnung des SG.

muc089

Zitat von: september23 am 18. September 2023, 20:36:53
Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 15:33:34...Dort hatte man sich darauf berufen, dass ich die Weiterbearbeitung selbst boykottiert hätte, weil ich auf den Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt hatte. Etwas, das ich schon seit Jahren stets so gemacht habe und was der SB bis heute überhaupt nicht beanstandet hat! Immerhin geht es ihm ja um die Einnahmen und nicht die Ausgabe.
Wenn der SB aufgrund der Unterlagen ausschließen möchte, dass ein gewerbliches oder gewerbsmäßiges Handeln vorliegt, können Ausgaben durchaus eine Relevanz haben.
Möglicherweise war dies mit ein Grund für die Ablehnung des SG.

Und warum hat er dies nicht umgehend beanstandet und zur Sprache gebracht? Oder danach? Oder irgendwann bisher? Die Schwärzungen waren so lange nicht Thema, bis ich den EA beim SG gestellt hatte und auch dann nur von der Rechtsabteilung des JC, aber nach wie vor nicht durch den SB. Für mich war das eine reine Ablenkung durch das JC und das SG hat's gefressen. Das eigentliche Thema blieb unberücksichtigt. Ist aber inzwischen auch egal, weil wir ja eigentlich schon weiter sind. Nur nicht da, wo's hingehen sollte.

Bimba161

Weiter bist Du noch lange nicht.
Das wird noch zu Sprache kommen, ich hatte schon gesagt der sammelt, genauso hatte ich mit meiner Vermutung recht, die Messser auf die man verzichten kann, werden verkauft, warum auch immer.
Es müssten dann ja noch mindest 65-85 Messer da sein, gehe auch mal davon aus, irgendwann bei Antragstellung nicht als Vermögen angegeben, dass flieg Dir jetzt alles um die Ohren.
Und es wird immer noch nicht verstanden und Deine 4 Auktionen laufen auch noch, gut Du brauchst Geld, nur ist ein weitere Verkauf der richtige Weg?
Genauso so machen, wie Ottokar es empfohlen hat.
Kleine Problem wäre mittellos, bei mindest 65 Messer (ich gehe jetzt mal von den Wertvollen aus, hast ja mal eins für ca. 245,- Euro verkauft, wären dass mindestens ca. 16.000,- Euro), so wird der SB rechnen.
Es wird sich wie ein Aal gewunden, auch hier im Forum, es kommen immer nur brockenweise weitere Informationen und alles schön geredet, wenn alles so schön ist, sag es doch einfach dem SB und vergess diesmal die mindestens 65 Messer nicht. Mit der Ausgabenschwärzung will er nur sehen, ob Deine verkauften Messer kürzlich erst erworben wurden, das ist ja vermutlich nicht (hoffe ich, sonst haste evtl. noch das Finanzamt am Allerwertesten), auch mal ein Auge auf das neue Plattform-Steuertransparenzgesetz werfen, bis dahin ist es ja auch nicht mehr viel.

malsumis

Nur weil du bisher Glück hattest mit den Schwärzungen und das bis jetzt anstandslos geduldet wurde, kannst du nicht daraus herleiten, dass du im Recht bist und ein Anrecht darauf hast, das weiterhin zu tun. Und da es sich um Sozialleistung handelt, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, kannst du nicht einfach Zahlungseingänge schwärzen. Das müsste wohl selbsterklärend sein.