Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen

Begonnen von muc089, 21. August 2023, 19:28:04

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muc089

Zitat von: Bimba161 am 18. September 2023, 22:59:23Weiter bist Du noch lange nicht.
Das wird noch zu Sprache kommen, ich hatte schon gesagt der sammelt, genauso hatte ich mit meiner Vermutung recht, die Messser auf die man verzichten kann, werden verkauft, warum auch immer.
Es müssten dann ja noch mindest 65-85 Messer da sein, gehe auch mal davon aus, irgendwann bei Antragstellung nicht als Vermögen angegeben, dass flieg Dir jetzt alles um die Ohren.
Und es wird immer noch nicht verstanden und Deine 4 Auktionen laufen auch noch, gut Du brauchst Geld, nur ist ein weitere Verkauf der richtige Weg?
Genauso so machen, wie Ottokar es empfohlen hat.
Kleine Problem wäre mittellos, bei mindest 65 Messer (ich gehe jetzt mal von den Wertvollen aus, hast ja mal eins für ca. 245,- Euro verkauft, wären dass mindestens ca. 16.000,- Euro), so wird der SB rechnen.
Es wird sich wie ein Aal gewunden, auch hier im Forum, es kommen immer nur brockenweise weitere Informationen und alles schön geredet, wenn alles so schön ist, sag es doch einfach dem SB und vergess diesmal die mindestens 65 Messer nicht. Mit der Ausgabenschwärzung will er nur sehen, ob Deine verkauften Messer kürzlich erst erworben wurden, das ist ja vermutlich nicht (hoffe ich, sonst haste evtl. noch das Finanzamt am Allerwertesten), auch mal ein Auge auf das neue Plattform-Steuertransparenzgesetz werfen, bis dahin ist es ja auch nicht mehr viel.


Ich verstehe ehrlich nicht gesagt, wofür ich mich hier ständig rechtfertigen muss. Vielleicht wollen mich manche auch nur einfach missverstehen oder machen sich nicht die Mühe, richtig zu lesen und zu verstehen.

Wenn ich über die Jahre, in denen ich Sozialleistungen erhalten habe, immer wieder mal etwas abzwacke, um mir etwas zu gönnen (also beispielsweise ein Messer zu kaufen), warum sollte ich das in irgendeiner Form angeben müssen? Was sollte daran nicht in Ordnung sein?

Und wenn ich dann -- aus welchem Grund auch immer -- entscheide, eines oder mehrere dieser Messer wieder zu verkaufen, warum sollten das Gewinne oder Einnahmen sein oder gar eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit darstellen und nicht eine schlichte Vermögensumwandlung?

Die meisten Messer liegen in ihrem Wert ohnehin weit unter 100,- Euro und wurden über viele Jahre angeschafft. Wie du da auf 16.000,- Euro kommst, ist mir schleierhaft. Wie so vieles andere auch, auf das du fokussierst.

Und ich winde mich auch nicht "wie ein Aal" (geht's noch?) und habe auch nichts schöngeredet, sondern auch hier stets wahrheitsgemäß die Fakten der Situation geschildert. Was habe ich denn deiner Ansicht nach schöngeredet? Und die Informationen kommen nicht brockenweise, sondern wenn sie angefragt werden, sofern ich sie nicht schon geliefert habe und die Kommentatoren das geflissentlich überlesen haben.

Warum ihr euch jetzt alle an diesen Schwärzungen festbeißt, kann ich auch nicht nachvollziehen. Die ungeschwärzten Bescheide wurde schon vor langem von mir nachgeliefert. Ich habe -- wie schon mehrfach gesagt -- ALLES geforderte geliefert und noch etliches darüber hinaus!

Zitat von: malsumis am 18. September 2023, 23:18:54Nur weil du bisher Glück hattest mit den Schwärzungen und das bis jetzt anstandslos geduldet wurde, kannst du nicht daraus herleiten, dass du im Recht bist und ein Anrecht darauf hast, das weiterhin zu tun. Und da es sich um Sozialleistung handelt, deren Gewährung von anderen Einkommen abhängig ist, kannst du nicht einfach Zahlungseingänge schwärzen. Das müsste wohl selbsterklärend sein.

Ich habe KEINE ZAHLUNGSEINGÄNGE geschwärzt, das habe ich doch mehrfach schon geschrieben. In diversen Beiträgen hier immer wieder. Lediglich die ZAHLUNGSAUSGÄNGE.

Ärgerlichwerweise hat sich aber in Beitrag #85 leider ein dummer Tippfehler eingeschlichen, was man aber auch daran erkennen kann, dass das Wort doppelt verwendet wird. Leider konnte ich das nicht mehr korrigieren, als ich es bemerkt hatte. Und das scheint der einzige Beitrag gewesen zu sein, den du gelesen hast.

september23

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 21:29:04Und warum hat er dies nicht umgehend beanstandet und zur Sprache gebracht? Oder danach? Oder irgendwann bisher?
Das wird Dir hier kaum jemand beantworten können, was die Motive des SB waren.

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 21:29:04Die Schwärzungen waren so lange nicht Thema, bis ich den EA beim SG gestellt hatte und auch dann nur von der Rechtsabteilung des JC, aber nach wie vor nicht durch den SB.
dann hat eine andere Abteilung etwas beanstandet, was dem SB bislang nicht aufgefallen ist. Das beantwortet die Frage "warum er dies nicht umgehend beanstandet und zur Sprache gebracht" hat. Er hat es nach wie vor ja nicht gemacht.

Zitat von: muc089 am 18. September 2023, 21:29:04Für mich war das eine reine Ablenkung durch das JC und das SG hat's gefressen. Das eigentliche Thema blieb unberücksichtigt. Ist aber inzwischen auch egal, weil wir ja eigentlich schon weiter sind. Nur nicht da, wo's hingehen sollte.
oder das SG schließt sich anhand der Unterlagen bzw. eben nicht Unterlagen und der Schwärzungen, der Sicht des JC an, dass hier Klärungsbedarf besteht  :weisnich:


malsumis

Im Schreiben des JC an SG steht was von fast komplett geschwärzten Seiten. Und auch dem Gericht wurden fast vollständig geschwärzte Auszuge vorgelegt. Sollen das alles Ausgänge sein? Wie dem auch seit, ist im Prinzip irrelevant. Die Rechtsprechung hat klar geregelt, dass man grundsätzlich nur Empfänger und Verwendungszweck bei Ausgaben schwärzen darf.
Was du in deiner Schwärzungswut so alles verdeckt hast, kann keiner beurteilen.
Und dann bleiben da noch diese zahlreichen Geldeingänge aus "privaten Verkäufen", die du erklären musst.
Vielleicht ist es Zeit für Einsicht, wenn schon nicht mal das Gericht sich auf deine Seite stellt. Insbesondere wenn du angeblich nichts zu verbergen hast und vor Obdachlosigkeit stehst.

Ottokar

Das Schwärzen von Gutschriften ist lt. BSG nicht zulässig, nur der Buchungstext von Ausgaben darf geschwärzt werden und auch nur in Bezug auf Religion, Parteien etc., kurz alles was unter besondere Kategorien personenbezogener Daten lt. DSGVO fällt: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html

Eine Messersammlung ist natürlich zulässig, dies sollte dann auch als Vermögen angegeben sein, so wie jede Sammlung mit einem materiellen Wert. Der Verkauf ist lediglich eine Vermögensumwandlung - außer der Verkaufsgewinn ist höher als der Einkaufsbetrag, dann ist die Differenz Einkommen.

Was den verkauften Account betrifft, die Einnahmen daraus sind definitiv Einkommen, denn der Account hat dich ja nichts gekostet.

Leider hast du deinen Antrag beim SG bislang nicht eingestellt.
Aus dem Schreiben des SG vom 13.09.2023 geht hervor, dass die EA bislang nicht abgewiesen wurde, das Verfahren läuft noch. Daraus geht auch hervor, dass du unzulässige Schwärzungen (siehe oben) bei den Kontoauszügen vorgenommen hast.
Du solltest dem JC umgehend ungeschwärzte Kontoauszüge vorlegen und dem SG anschließend mitteilen, dass dem JC nunmehr ungeschwärzte Kontoauszüge vorliegen, ebenso Erklärungen und Nachweise, das es sich bei den Gutschriften um Privatverkäufe handelt, und die Prüfung des vergangenen Bewilligungszeitraums das JC nicht von der Pflicht zu einer vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II über die Weiterbewilligung entbindet.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Ottokar am 19. September 2023, 11:03:06dies sollte dann auch als Vermögen angegeben sein, so wie jede Sammlung mit einem materiellen Wert.
Da wird das Problem sein, es gibt keine Nachweise mehr drüber und gemeldet wurde es auch nicht.
Weil man sich die Sammlung Stück für Stück, Aufgebaut hatte.

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 00:31:17wofür ich mich hier ständig rechtfertigen muss
Musst du hier auch nicht, sondern beim SG sowie JC.

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 00:31:17oder machen sich nicht die Mühe, richtig zu lesen und zu verstehen.
Ist aber auch nicht leicht, sondern wohl eine ziemlich verfahrene Kiste.

Ottokar hat sicher Recht, es muss wenigstens einen vorläufigen Bescheid geben.
Von irgendwas muss man ja Leben können.

Alles andere wird jetzt sicherlich, vom JC genauer Geprüft werden.
Schlecht könnte es laufen, wenn du nicht alles genauestens Nachweisen kannst.

muc089

Zitat von: malsumis am 19. September 2023, 01:29:58Was du in deiner Schwärzungswut so alles verdeckt hast, kann keiner beurteilen.
Und dann bleiben da noch diese zahlreichen Geldeingänge aus "privaten Verkäufen", die du erklären musst.
Vielleicht ist es Zeit für Einsicht, wenn schon nicht mal das Gericht sich auf deine Seite stellt. Insbesondere wenn du angeblich nichts zu verbergen hast und vor Obdachlosigkeit stehst.

Sagt mal Leute, geht's eigentlich noch. Was sind denn das alles für Anschuldigungen?! Schwärzungswut?! Ich habe lediglich die Infos zu den Ausgaben geschwärzt. Und nichts versteckt oder verschleiert.

Zeit für Einsicht? Was genau sollte ich denn hier einsehen?!? Und was soll der Spruch von wegen "angeblich"?!

Ich bin absolut jeder Forderung nachgekommen und habe jeden mir zur Verfügung stehenden Nachweis geliefert und Leute wie du wollen mir allen Ernstes unlauteres Vorgehen unterstellen?! Das kannst du dir echt schenken!

Zitat von: Ottokar am 19. September 2023, 11:03:06Das Schwärzen von Gutschriften ist lt. BSG nicht zulässig, nur der Buchungstext von Ausgaben darf geschwärzt werden und auch nur in Bezug auf Religion, Parteien etc., kurz alles was unter besondere Kategorien personenbezogener Daten lt. DSGVO fällt: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/9.html

Eine Messersammlung ist natürlich zulässig, dies sollte dann auch als Vermögen angegeben sein, so wie jede Sammlung mit einem materiellen Wert. Der Verkauf ist lediglich eine Vermögensumwandlung - außer der Verkaufsgewinn ist höher als der Einkaufsbetrag, dann ist die Differenz Einkommen.

Was den verkauften Account betrifft, die Einnahmen daraus sind definitiv Einkommen, denn der Account hat dich ja nichts gekostet.

Leider hast du deinen Antrag beim SG bislang nicht eingestellt.
Aus dem Schreiben des SG vom 13.09.2023 geht hervor, dass die EA bislang nicht abgewiesen wurde, das Verfahren läuft noch. Daraus geht auch hervor, dass du unzulässige Schwärzungen (siehe oben) bei den Kontoauszügen vorgenommen hast.
Du solltest dem JC umgehend ungeschwärzte Kontoauszüge vorlegen und dem SG anschließend mitteilen, dass dem JC nunmehr ungeschwärzte Kontoauszüge vorliegen, ebenso Erklärungen und Nachweise, das es sich bei den Gutschriften um Privatverkäufe handelt, und die Prüfung des vergangenen Bewilligungszeitraums das JC nicht von der Pflicht zu einer vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II über die Weiterbewilligung entbindet.

@Ottokar Erst mal vielen Dank für deine sachlichen Kommentare und ausführlichen, informativen und hilfreichen Hinweise. Ebenso wie @Fettnäpfchen und einige andere hier.

Den Antrag auf vorläufige Entscheidung habe ich wie von dir vorgeschlagen heute schriftlich per Fax an den SB sowie an die Rechtsbehelfsstelle eingeschickt und zur Argumentation einige deiner Ausführungen zitiert.

Auf die Schwärzungen möchte ich gar nicht mehr eingehen, das macht mittlerweile keinen Sinn mehr, und ist irgendwie eskaliert. Dennoch Danke für den Hinweis.

Zitat...außer der Verkaufsgewinn ist höher als der Einkaufsbetrag, dann ist die Differenz Einkommen.

Das ist und war nie der Fall.

ZitatWas den verkauften Account betrifft, die Einnahmen daraus sind definitiv Einkommen, denn der Account hat dich ja nichts gekostet.

Den hat der SB übehaupt nicht erwähnt, er hat sich bislang komplett auf die Messer festgebissen.

Ich wüsste auch nicht, wie ich hier irgendwelche Belege liefern könnte, diese Verkäufe laufen in Messenger-Apps wie Telegram ab und werden dann von allen Seiten gelöscht. Und wenn der Gesprächspartner denn Verlauf löscht, hat man selbst auch nichts mehr. Mal sehen, wann er da noch nachhakt.

ZitatLeider hast du deinen Antrag beim SG bislang nicht eingestellt.

Das war so ein windiger fach duschkopiertes Schmierblatt, auf das ich vor Ort handschriftlich eine Begründung geschrieben habe, wie es die Mitarbeiter dort mir gesagt hatten. Im Nachhinein war mir dann klar, dass das bei weitem nicht ausreichend war, aber sie meinten, das würde völlig reichen. Schön blöd von mir, ich weiß.

Hier der besagte "Antrag", auch wenn das jetzt nicht weiterhilft:
https://www.dropbox.com/s/6m5a8u9oz26tskj/PDF-Dokument.pdf?dl=0

(Aus Seite 2 steht lediglich meine Unterschrift sowie die Liste der eingereichten Anlagen wie Kontoauszüge und bisherige Korrespondenz)

Falls es interessiert hier auch meine Erwiderung auf die Ablehnung:
https://www.dropbox.com/scl/fi/w22beavas69pi2ahwzr2z/SozGer_WS-Kopie.pdf?rlkey=k4onzl9hs7yulxr1qqd1j06xq&dl=0

ZitatDu solltest dem JC umgehend ungeschwärzte Kontoauszüge vorlegen und dem SG anschließend mitteilen, dass dem JC nunmehr ungeschwärzte Kontoauszüge vorliegen, ebenso Erklärungen und Nachweise, das es sich bei den Gutschriften um Privatverkäufe handelt, und die Prüfung des vergangenen Bewilligungszeitraums das JC nicht von der Pflicht zu einer vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II über die Weiterbewilligung entbindet.


All das habe ich schon längst getan und trete immer noch auf der Stelle. Der SB hat schon seit Tagen alles vorliegen wie auch die Rechtsbehelfsstelle und das SG. Ungeschwärzte Kontoauszüge, Übersicht der Verkäufe (insgesamt gerade mal 31 in 13 Jahren!), schriftliche Aussagen von etwa zehn Käufern die bestätigen, dass es sich um private Transaktionen gehandelt hat, eine eidesstattliche Versicherung von mir, Screenshots und Übersichten und was weiß ich noch. Alles, was ich irgendwie in die Finger bekommen kann.

Gestern war beim Jobcenter München totaler Computerausfall, da habe die also nichts gearbeitet und heute kam dann vom SB folgende Mail:

"Sehr geehrter Herr Milesevic,
 
dass Sie als privater Verkäufer auf ebay eingestuft sind, ist für uns leider unerheblich, da die Einstufung ja Sie selbst vornehmen. Auch spielt es keine Rolle wie professionell Sie als Verkäufer auftreten. Für uns ist einzig und alleine relevant ob Sie Waren einkaufen um Sie mit einer Gewinnerzielungsabsicht wieder zu verkaufen.
 
Gerne können Sie Nachweise vorlegen, die belegen, dass es sich hierbei um eine bloße Vermögensumwandlung handelt oder Sie keine Gewinnerzielungsabsicht haben und Ihre Messersammlung unter Einkaufspreis verkaufen. Bitte legen Sie uns hierzu Nachweise über den Einkauf der Messer vor."


Wie um alles in der Welt soll denn so ein Nachweis aussehen? Wie soll ich beweisen, dass es sich um eine Vermögensumwandlung handelt und ich keine "Gewinnerzielungsabsicht" hatte?

Die diversen Messer habe ich über viele Jahre immer wider mal gekauft, wann immer ich es mir mal leisten konnte. Warum hätte ich denn als Privatperson die Rechnungen alles aufbewahren sollen?

Ich habe in meinem Posteingang einige Rechnungen finden können und diese eingereicht, aber langsam wird's absurd. Ich kooperiere und komme all seinen Forderungen nach und er erfindet ständig etwas Neues. Wie soll man denn beweisen, dass man etwas *nicht* getan hat?

Und soll ich jetzt allen Ernstes für jeden verkauften Artikel den OVP bzw. Marktpreis recherchieren und mit meinen erzielten Preisen vergleichen oder wie sonst kann ich diesem XXXXXXX nachweisen, dass ich verdammt noch mal zu keinem Zeitpunkt selbstständig oder gewerblich tätig war und es auch nicht bin?

Mir fällt einfach nicht mehr ein. Nichts.

Es ist schon wirklich absurd, dass in der Rechtssprechung die Unschuldsvermutung gilt, beim Umgang mit Behörden wir dem JC ist mal einfach so lange schuldig, bis man es irgendwie schafft, zu beweisen, dass man es nicht ist. Was für eine perverse verkehrte Welt.

Kopfbahnhof

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39Für uns ist einzig und alleine relevant ob Sie Waren einkaufen um Sie mit einer Gewinnerzielungsabsicht wieder zu verkaufen.
Das ist völlig Normal, die wollen nun Nachweise.
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39soll ich jetzt allen Ernstes für jeden verkauften Artikel den OVP bzw. Marktpreis recherchieren
Vermutlich bringt es nichts, gerade bei Sammlermessern kann der Preis Extrem verschieden sein.
Ähnlich wie bei Münzen, manche machen Minus andere donnern in kurzer Zeit auf 400% Gewinn rauf.
Die sammelt man ja auch über viele Jahre.

Lässt sich nun nicht mehr Ändern dein Fehler war wohl auch, so viele Artikel in kurzer Zeit zu Verkaufen.

Zukünftig jetzt, immer alles an Nachweisen aufheben.
Seit der neuen Regelung erst recht und für alle Wichtig.

Sonst gilt man ganz schnell als Betrüger, nicht nur beim JC.

Ansonsten hoffe ich, du kommst aus der Nummer noch einigermaßen gut raus.

malsumis

Das sind keine Anschuldigungen, sondern Fakten. Sowohl JC als auch SG sprechen von fast vollständig geschwärzten Auszügen.
Aufgrund der Sachkunde beider Institutionen bin ich mehr geneigt, ihnen zu glauben, als dir. Du als Betroffener bist schlicht und einfach nicht in der Lage, die ganze Situation unbefangen und objektiv zu betrachten.
Das Schreiben vom SG ist vom 13.09. Dass du so großzügig warst, dem SG ungeschwärzte Auszüge anzubieten, geht aus deiner "Erwiderung" vom 16.09, die du erst jetzt postest. Das war ein Samstag, es sind also gerade mal zwei Werktage vergangen.
Anstatt deinen ganzen Schriftverkehr von Anfang an komplett zu posten, lieferst du, wie hier schon geschrieben wurde, brockenweise Informationen und hast dann auch noch die Dreistigkeit, sich so aufzuführen.

Sensoriker

Du hast eine nicht gerade kleine Messersammlung (80-100 Stück) im Wert von geschätzt (ausgehend von deinen letzten verkäufen) 8 - 10 tausend Euro.
Die hast du nicht als Vermögen beim Antrag angegeben. Angeblich über die Jahre mal gekauft. (Vom AlgII, BG??) Hast, aber keinerlei Nachweise darüber.
Du reichst fast vollständig geschwärzte Auszüge ein (Ausgaben).
Jetzt soll das JC und das Gericht dir einfach mal so glauben ohne das zu überprüfen??
(Lass mal die Selbständigkeit/gewerbliche etc außen vor) Kannst du das alles nicht nachweisen, hast du ein Problem. Dann sind das Einnahmen die anzugeben wären.

Dann soll deiner Meinung nach der Namensverkauf auch Vermögensumwandlung sein. Sei froh, dass das der SB noch nicht auf den Schirm hat. Das käme dann auch noch dazu.

Ich finde das ganze hat schon ein geschmäckle. Ich würde dir dringend anraten einen RA aufzusuchen. Vielleicht kann sie/er dir helfen irgendwie glimpflich aus der Sache raus zu kommen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

muc089

Auf das unverschämte Geschreibsel einiger Kommentatoren hier , die es für angemessen halten, dabei auch noch persönlich zu werden, kann und will ich inzwischen echt nicht mehr eingehen, zumal es nur dazu dient, dass diese sich profilieren können und die eigentliche Sache nicht weiterbringt.

Wie dem auch sei, der SB wollte einen Nachweis, dass ich keine Gewinne erzielt hätte, also habe ich eine kurze Liste für ihn gemacht, die ich jetzt auch hier posten möchte. Weil's eh schon wurscht ist, vor allem für diejenigen die sich einfach mal ein Meinung von mir gebildet haben, die mit der Realität nichts gemein hat. Was soll's, hier die Liste meiner Verkäufe (11 in rund drei Monaten) und Einnahmen:

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Am 31.05.23 verkauft: Böker BHQ AKS-74 Spearpoint Black Widow
Händlerpreis: 44,95 Euro
siehe hier: https://www.boker.de/bhq-aks-74-spearpoint-black-widow-01kals44#7cb36691615862e782c49c286a233fd3

Mein erzielter Preis: 45,- Euro

Kein Verlust

——

Am 01.06.2023 verkauft: Victorinox x Adidas Classic SD Solemate
Händlerpreis: 69,- Euro
siehe RG:
Bestellbestätigung 41244093 .pdf
Mein erzielter Preis: 65,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 4,- Euro

——

Am 04.06.2023 verkauft: LionSteel Jack 2 Green Micarta
Händlerpreis: 173,95 Euro
Siehe hier: https://www.boker.de/jack-two-micarta-green-01ls188#7095942dba664c69af48e71cbd22f660

Mein erzielter Preis: 115,00 Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 58,95 Euro

——

Am 05.06.2023 verkauft: Böker Barlow Integral Jute Micarta
Händlerpreis: 139,95 Euro (kürzlich reduziert auf 59,95 Euro)
siehe hier: https://www.boker.de/barlow-integral-jute-micarta-braun-110943#859513d2c103ef43a9a059c1ce5167e8

Mein erzielter Preis: 55,50 Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 84,45 Euro zum OVP und 4,45 Euro zum reduzierten Preis

——

Am 22.06.2023 verkauft: Böker Barlow Prime EDC Schwarz
Händlerpreis: 119,95 Euro (kürzlich reduziert auf 69,95 Euro)
siehe hier: https://www.boker.de/barlow-prime-edc-schwarz-116942#d0dd890bb295ed3a59fe8cbd58399edd

Mein erzielter Preis: 44,50 Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 75,45 Euro bzw. 25,45 zum reduzierten Preis

——

Am 24.06.2023 verkauft: GiantMouse Ace Biblio Micarta Burgundy
Händlerpreis: 213,- Euro
siehe hier: https://www.lamnia.com/de/p/52798/messer/giantmouse-ace-biblio-red-canvas-micarta-taschenmesser

Mein erzielter Preis: 140,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 73,- Euro

——

Am 06.07.2023 verkauft: Spyderco Pacific Salt 2
Händlerpreis: 146,95 Euro (kürzlich reduziert auf 140,95 Euro)
Siehe hier: https://www.lamnia.com/de/p/52798/messer/giantmouse-ace-biblio-red-canvas-micarta-taschenmesser

Mein erzielter Preis: 95,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 51,95 zum OVP und 45,95 Euro zum reduzierten Preis

——

Am 19.07.2023 verkauft: Böker Plus Urban Trapper G10
Händlerpreis: 109,95
siehe hier: https://www.boker.de/urban-trapper-g10-01bo732#2e35e11eab10e281713e7b1954a920d6

Mein erzielter Preis: 88,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 21,95 Euro

——

Am 30.07.2023 verkauft: Civivi Rustic Gent Micarta Black
Händlerpreis: 89,95 Euro
siehe hier: https://www.boker.de/en/rustic-gent-micarta-black-01we383#ed2cfe28079d78331e64eec98c8ae18f

Mein erzielter Preis: 75,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 14,95 Euro

——

Am 31.07.2023 verkauft: Böker Plus Kwaiken Stubby
Händlerpreis: 139,95
Siehe hier: https://www.boker.de/en/kwaiken-stubby-titanium-01bo226#d0c969f7de5685b823ca908d10cc80e0

Mein erzielter Preis: 90,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 49,95 Euro

——

Am 27.08.2023 verkauft: Böker Plus Urban Trapper Petite Cocobolo
Händlerpreis: 109,95
Siehe hier: https://www.boker.de/urban-trapper-petite-cocobolo-01bo784#64b311d3dc9e5cc1c1816793a878978a

Mein erzielter Preis: 75,- Euro

Negativdifferenz bzw. Verlust: 34,95 Euro


----

Ist es damit nicht mehr als offensichtlich, dass ich keine Gewinne erzielt habe und das auch nie die Absicht hinter den Verkäufen war?! Es ging mir lediglich darum, gezwungenermaßen meine Finanzen kurzfristig etwas aufzustocken, um die ersten Wochen nach dem Wohnungsverlust meine Existenz zu sichern. Warum man mir daraus (sowohl im JC als mittlerweile auch hier) so verbissen einen Strick drehen wollten, ist für mich komplett unverständlich. Ich reiße mir hier auf gut Deutsch den Arsch auf (anders kann ich es nicht mehr ausdrücken), um all deren Forderungen nachzukommen und Beweise zu führen für etwas, das ich nicht getan habe.

Das ist inzwischen einfach nur noch absurd.

september23

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39Es ist schon wirklich absurd, dass in der Rechtssprechung die Unschuldsvermutung gilt,
auch hier zählen Indizien und Verdachtsmomente. Zudem geht es hier nicht um Schuld oder Unschuld, sondern dem Nachweis, dass die Verkäufe nicht gewerblicher Art sind

Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39beim Umgang mit Behörden wir dem JC ist mal einfach so lange schuldig, bis man es irgendwie schafft, zu beweisen, dass man es nicht ist. Was für eine perverse verkehrte Welt.
Da ist nichts verkehrt. Kein Leistungsempfänger ohne Auffälligkeiten in den Kontoauszügen wird willkürlich mit derlei Fragen und um Nachweise gebeten.

Man kann die Sicht der hier Schreibenden auch als Hilfe verstehen. Wie der Vorgang auf völlig Unbeteiligte wirkt.

Etwa
Zitat von: muc089 am 19. September 2023, 18:20:39Die diversen Messer habe ich über viele Jahre immer wider mal gekauft, wann immer ich es mir mal leisten konnte. Warum hätte ich denn als Privatperson die Rechnungen alles aufbewahren sollen?
je nach Zeitraum des Leistungsbezugs parallel mit den Käufen, stellt sich einem Prüfenden die Frage, wozu ein Mensch am Existenzminimum sich so viele teure Messer kaufen sollte, sobald er sich "das leisten kann".

All das ist keine Unterstellung und Du musst nichts dazu sagen. Es ist nur ein Hinweis, wie es auf eben völlig Unbeteiligte auch außerhalb des JC und einer Behörde wirken könnte.



Bimba161

Wenn wir schon dabei sind,
und die hier:
- LionSteel Shuffler Barlow Jack Carbon Taschenmesser
- Chaves Knives T.A.K. Taschenmesser
- LionSteel Bolus Clip Jack Taschenmesser
- "The Carter" Taschenmesser von The James Brand
- LionSteel BestMan Natural Canvas Micarta Slip-Joint Taschenmesser
- Buck 112 Ranger Taschenmesser mit Lederetui
- Luna Eco EDC
Noch mehr Verluste ?



Sensoriker

Ich glaube kaum, dass das dem SB reichen wird.
Das ist nur eine Auflistung was die Messer jetzt beim Händler kosten würden.
Keinerlei Informationen geschweige denn Nachweise wann und vor allem zu welchen Preis du die Messer gekauft hast.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

muc089

Weil ich offenbar masochistisch veranlagt bin und nichts besseres zu tun habe...

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16auch hier zählen Indizien und Verdachtsmomente. Zudem geht es hier nicht um Schuld oder Unschuld, sondern dem Nachweis, dass die Verkäufe nicht gewerblicher Art sind

Doch, darum geht es. Ich werde beschuldigt etwas getan zu haben, das ich nicht getan habe -- und soll dann beweisen, dass ich es nicht getan habe. Und dazu habe ich alles versucht, was in meinen Möglichkeiten liegt.

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16Man kann die Sicht der hier Schreibenden auch als Hilfe verstehen. Wie der Vorgang auf völlig Unbeteiligte wirkt.

Kannst du vielleicht. Ich sehe Sprüche wie "du windest dich wie ein Aal" oder "wenn du angeblich nichts zu verbergen hast" oder "Vielleicht ist es Zeit für Einsicht" (was genau sollte ich denn einsehen?) oder "das ganze hat schon ein geschmäckle" und etliche andere absolut nicht als Hilfe, ganz im Gegenteil. Das sind teilweise einfach nur persönliche Attacken von Menschen, die sich selbst gern reden hören, hier profilieren wollen, indem sie überall mal mitkommentieren und absolut nichts zum Thema beitragen. Du darfst das selbstverständlich gerne anders interpretieren.

Zitat von: september23 am 19. September 2023, 22:01:16je nach Zeitraum des Leistungsbezugs parallel mit den Käufen, stellt sich einem Prüfenden die Frage, wozu ein Mensch am Existenzminimum sich so viele teure Messer kaufen sollte, sobald er sich "das leisten kann".

Weil man sich auch als Leistungsempfänger ab und an etwas Schönes leisten möchte, an dem man Freude hat? Ist aber wahrscheinlich auch wieder falsch. Leute, ihr macht mir echt Spaß hier.

Und da ich in all den Jahren zuvor mit meiner ehemaligen Lebensgefährtin zusammengewohnt habe und wir uns viele Kosten geteilt haben, war es gelegentlich eben auch mal möglich, Geld abzuzwacken, um sich auch mal was zu gönnen.

Und um es zum wiederholten Mal zu sagen: Die meisten dieser Messer liegen preislich zwischen 30,- und 60,- Euro, von gelegentlichen Ausnahmen abgesehen. Etliche davon sind diverse "Schweizer Taschenmesser" von Victorinox. Da geht es mehr ums Design und die Griffschalen usw., die Messer selbst liegen selten über 50,- Euro, die kleineren unter 30,- Euro. Warum hier ständig von "teuren Sammelobjekten" fabuliert wird, verstehe ich auch nicht. Weil ich eben vorwiegend diese teureren verkauft habe? Das war doch Sinn der Sache. Natürlich verkaufe ich eher die, wenn ich in kurzer Zeit etwas Geld aufstocken möchte. Selbst wenn ich dabei -- wie oben schon gezeigt -- dann Eber Verlust mache.

Und mir ist natürlich klar, dass wieder irgendjemand das alles komplett falsch versteht, aber das ist inzwischen hier ja schon Routine. Macht nur. So wie die hier:


Zitat von: Bimba161 am 19. September 2023, 22:23:39Wenn wir schon dabei sind,
und die hier:
- LionSteel Shuffler Barlow Jack Carbon Taschenmesser
- Chaves Knives T.A.K. Taschenmesser
- LionSteel Bolus Clip Jack Taschenmesser
- "The Carter" Taschenmesser von The James Brand
- LionSteel BestMan Natural Canvas Micarta Slip-Joint Taschenmesser
- Buck 112 Ranger Taschenmesser mit Lederetui
- Luna Eco EDC
Noch mehr Verluste ?

Ja, verdammt nochmal!!!

Ist dir eigentlich langweilig oder bist du tatsächlich so profilierungssüchtig, dass du hier ständig nur stänkern willst? Hättest du gerne, dass ich dir für die Verkäufe, die nicht mal der SB angefragt hat, Nachweise liefere?! Vergleich die Erlöse einfach mit Listenpreisen und schon bist du ein wenig schlauer, als du zu sein denkst.

Hast du tatsächlich nichts besseres zu tun, als meinen eBay Account zu durchforsten, weil du denkst, du könntest mir damit ans Bein pinkeln? Was zur Hölle sollen deine ständigen Sticheleien?!? Das ist echt nur noch armselig.


Bimba161

Armselig ?
Es gibt Bürgergeldempfänger die haben ab den 20ten so gut wie nichts mehr zu essen und
die haben nichts was verkauft werden kann und das Monat für Monat, dass ganze Jahr lang.
Listenpreise interessieren mich nicht, die Messer haben einen Erlös von über 700,- Euro erbracht
und noch Auktionen über 300,- Euro am laufen.
Willste das dem SB verschweigen, oder haste schon ?
Ich will Dir nichts Böses, mir ist das eigentlich auch alles egal.
Ich sagte schon einmal der SB sammelt und Du gibts ihm auch alles schön und reitest Dich als weiter rein.
Und das schlimmste daran ist, keinerlei Einsicht.
Übrigens, ich hätte mein Bürgergeld (auch in Deiner Situation) spätestens am 6-7 September auf dem Konto gehabt, aber nur weil der 1 ein Freitag war, sonst 3 Tage früher.
Les mal das SGB I, dann bist Du ein wenig schlauer, als Du zu sein denkst. Ich habe fertig  :zwinker: