Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen

Begonnen von muc089, 21. August 2023, 19:28:04

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muc089

Okay, falls jemand diese Farce noch mitverfolgt, so ging's weiter:

Ich habe über etliche Umwege so ziemlich alle Nachweise zusammenbekommen, die er noch haben wollte. Zum Teil musste ich dazu irgendwelche Supportmitarbeiter anbetteln, mir diese Infos zu schicken, aber letztendlich hatte ich es dann eigentlich. Alles eingereicht und den SB gebeten, den WBA endlich zu bearbeiten. Dann kam das hier: https://www.dropbox.com/scl/fi/fax99bf7rb7pvsnffv5c4/EKS-WTF.pdf?rlkey=nx1pdlbvauktetqvhsuvd37jv&dl=0

ZitatSehr geehrter Herr XXXX,
 
unserer Ansicht nach erzielen Sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Bitte füllen Sie deshalb die Anlage EKS für die Monate September 23 bis Februar 24 aus. Geben Sie bitte insbesondere an, welche Ein- und Ausgaben Sie für diesen Zeitraum erwarten.

Mit freundlichen Grüßen
 
Herr XXXX
Leistungssachbearbeitung SGB II


Ich kann einfach nicht mehr. Ich bin körperlich und mental komplett ausgezehrt, nicht nur durch diesen Disput mit dem JC sondern auch durch all die anderen Dinge, die derzeit auf mich einprasseln und mein Leben zu Hölle machen, all die diversen Fronten, an denen ich derzeit tagtäglich zu kämpfen habe.

Ich weiß beim besten Willen einfach nicht mehr, was ich noch tun kann und soll. Ich weiß auch nicht, wie zur Hölle ich diesen völlig unbegründeten Verdacht widerlegen soll. Ich habe absolut alles getan, was von mir verlangt wurde und dann sowas. Wie zur Hölle soll ich denn noch belegen, dass es keine gewerbliche Tätigkeit war, sondern rein private Verkäufe persönlichen Eigentums aus meiner Sammlung, die ich aus einer extremen Notsituation heraus schweren Herzen zum Teil aufgelöst habe? Ich weiß es nicht. Ich weiß es einfach nicht.

Ich habe den SB mehrmals aufgefordert, den Sachverhalt in einem persönlichen Gespräch zu klären, weil das eventuell einfacher und effizienter wäre, als alle paar Tage E-Mails auszutauschen, aber das hat er bislang ignoriert.

Der Monat ist halb rum und ich ernähre mich von Almosen (Lebensmittel, nicht Geld), die ich bei Freunden bekomme und sitze zum 01.10. buchstäblich auf der Straße, weil die Unterbringung im Heim an die Bewilligung gebunden ist.

Mir fällt nichts mehr ein, ich bin nur noch frustriert und erschöpft und habe absolut keinen Plan mehr. Wenn ich wegen so etwas nun auch noch diesen Heimplatz verliere, dann sollen sie mich mit den Füßen voran heraustragen, mir reicht's.

Sheherazade

Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 17:04:52Ich weiß beim besten Willen einfach nicht mehr, was ich noch tun kann und soll.

Fülle die vorausschauende EKS aus (Einnahmen 0€ und Ausgaben 0€, vorausgesetzt, du hast nicht auch im September schon was verkauft) und reich die ein.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

muc089

#62
Zitat von: Sheherazade am 15. September 2023, 17:13:53
Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 17:04:52Ich weiß beim besten Willen einfach nicht mehr, was ich noch tun kann und soll.

Fülle die vorausschauende EKS aus (Einnahmen 0€ und Ausgaben 0€, vorausgesetzt, du hast nicht auch im September schon was verkauft) und reich die ein.

Aber was genau soll das bringen? Ich habe die EKS tatsächlich meiner Antwortmail beigefügt, aber bei Art der gewerblichen Tätigkeit dick und fett 'KEINE!' draufgeschrieben und alles andere gestrichen. Aber an sich sollte man eine EKS ja nur ausfüllen, wenn man tatsächlich selbstständig tätig ist, was bei mir nicht der Fall ist. Fülle ich sie also komplett aus, würde ich letztendlich eingestehen, dass ich es doch bin und nur für die Zukunft keine Einnahmen erwarte. Und das ist schlichtweg falsch und einfach nicht wahr!

Ich war nicht und bin nicht selbstständig tätig, also sollte ich auch keine EKS ausfüllen müssen. Eine vollständig ausgefüllte EKS wäre ein Eingeständnis einer gewerblichen Tätigkeit, die es nie gab. Und so, wie sich der mittlerweile auf mich eingeschossen hat, macht das alles doch auch keinen Unterschied mehr. Das ist echt die Hölle und ich weiß absolut nicht mehr, was ich noch tun soll, um ihm klarzumachen und zu beweisen, dass es sich nicht um eine gewerbliche Aktivität gehandelt hat.


P.S. Mein eBay Konto besteht seit 2012 und ich habe in dieser Zeit ganze 31 Artikel verkauft. Wie kann man daraus auf einen gewerblichen Account bzw. gewerbliche Aktivität schließen?!?

https://www.dropbox.com/s/n6070s3sx0eidz5/Bildschirmfoto%202023-09-15%20um%2018.47.47.png?dl=0

https://www.dropbox.com/scl/fi/kdutvy4psxku7y0gibe8d/Bildschirmfoto-2023-09-15-um-18.59.10.jpeg?rlkey=ee9xkpdf790gb8egcqt19w8zu&dl=0

Bimba161

Naja, wenn neue Sachen verkauft werden, kann es schon passieren, dass der SB von einer selbstständigen Tätigkeit ausgeht. Als Erstes würde ich die 4 anderen Auktionen mal rausnehmen.
Würde nicht gut aussehen, wenn noch was neues, neues dazu kommt.
Wird aber bestimmt zu spät sein, davon existiert ein Bildschirmfoto schon in Deiner Akte.
Das wird dann als nächstes kommen.

muc089

Zitat von: Bimba161 am 15. September 2023, 20:44:58Naja, wenn neue Sachen verkauft werden, kann es schon passieren, dass der SB von einer selbstständigen Tätigkeit ausgeht. Als Erstes würde ich die 4 anderen Auktionen mal rausnehmen.
Würde nicht gut aussehen, wenn noch was neues, neues dazu kommt.
Wird aber bestimmt zu spät sein, davon existiert ein Bildschirmfoto schon in Deiner Akte.
Das wird dann als nächstes kommen.


Ich habe aber keine neuen Produkte verkauft, sondern gebrauchte -- wenn auch neuwertige -- Artikel aus meinem Besitz. Sobald ich das Teil auspacke, die Verpackung wegwerfe und in meine Vitrine lege, ist es kein neues Produkt mehr. Auch wenn es später verkaufe und anmerke, dass es sich in einem neuwertigen Zustand befindet. Das ist keine gewerbliche Aktivität.

Die anderen noch verbleibenden Auktionen habe ich ja auch schon vor Monaten eingestellt, die waren damals schon drin und sind eben nicht verkauft worden. Auch das ändert nichts an der Tatsache, dass ich absolut nicht selbstständig oder gewerblich tätig bin und dies eine reine Unterstellung des Sachbearbeiters ist, ohne dass er dafür tatsächlich Beweise vorlegen könnte. Aber im Gegensatz zu mir muss er das ja nicht, da reicht dann einfach mal die Behauptung, dass so wäre und ich muss dann dagegen ankämpfen.

Übrigens sind alle meine Verkäufe mit folgendem Hinweis gekennzeichnet:
"Dies ist ein Privatverkauf. Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus. Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt."   Das dürfte ich als gewerblicher Verkäufer nicht.

https://www.dropbox.com/scl/fi/admn5wniwuv47dt077wmy/Buck-726-Mini-Spitfire-schwarz-eBay.pdf?rlkey=cv9o4uk78q5rd8wakip3cai1n&dl=0

Sheherazade

Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 18:43:37Aber was genau soll das bringen?

Das man dir endlich deine Leistungen bewilligt. Im übrigen kann man (aus steuerrechtlicher Sicht) auch Einnahmen aus nicht gewerblicher Tätigkeit haben, z. B. bei einem Hobby.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

muc089

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2023, 09:11:40
Zitat von: muc089 am 15. September 2023, 18:43:37Aber was genau soll das bringen?

Das man dir endlich deine Leistungen bewilligt. Im übrigen kann man (aus steuerrechtlicher Sicht) auch Einnahmen aus nicht gewerblicher Tätigkeit haben, z. B. bei einem Hobby.

Wie gesagt wäre das aus meiner Sicht ein Eingeständnis, gewerblich tätig zu sein, was ich nunmal nicht bin und nicht war.

Und es sind keine Einnahmen, sondern eine schlichte Vermögensumwandlung gemäß SGB. Das hat mir auch der RA telefonisch bestätigt. Ich habe auch keinerlei Gewinn erzielt, da ich die Artikel auf Grund der Dringlichkeit alle unter Preis verkauft habe.

Es waren private Verkäufe persönlichen Eigentums und nicht mal allzu viele. Und da es sich nicht um gewerbliche Aktivitäten bzw. eine selbstständige Tätigkeit gehandelt hat, macht die EKS auch keinen Sinn.

Nochmal ganz klar: Ich habe nichts Unrechtes getan. Ich habe gegen keine Gesetze verstoßen und keine Vorschriften missachtet. Ich bin meiner Mitwirkungspflicht in vollem Umfang und darüber hinaus nachgekommen. Ich habe Kontoauszüge, Screenshots und andere Informationen eingereicht. Ich habe auch nichts zu verstecken, da alles gesetzeskonform und korrekt abgelaufen ist. Gäbe es etwas zu verstecken, dann hätte ich das getan und wäre jetzt nicht in dieser komplett absurden Situation.

Wie gesagt besteht der (als privat gekennzeichnete) eBay Account seit 2012 und ich habe gerade mal 31 Artikel in dieser Zeit verkauft. In gut 11 Jahren! Was soll denn das für ein Gewerbe sein?! Auch habe ich keine Mehrfachartikel, also mal fünf Stück davon und dann fünf Stück hiervon. Alles Einzelstücke aus meiner Vitrine oder Schublade. In jedem Angebot ein Hinweis darauf, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt. Dilettantische Fotos der Messer auf einem Handtuch oder Bettlaken under Filzuntersetzer. Wieso zu Hölle kann man darauf kommen, das wären professionelle gewerbliche Verkäufe?!

Der SB hat sich auf mich eingeschossen und sobald ich eine seiner Forderungen erfüllt habe, kommt er mit einer neuen um die Ecke. Ich habe jetzt einige Käufer gebeten, mir ein kurzes Statement zu schreiben, dass es auch aus ihrer Sicht und auf Grund unserer Kommunikation um private Verkäufe gebrauchter Artikel gehandelt hat, es keine Umverpackung gab, kein Rechnung oder sonst etwas das auf gewerblichen Verkauf deuten würde. Ob das was bringt, weiß ich auch nicht. Ansonsten bleibt mir immer noch der Sturzflug vom Balkon, denn ich kann einfach nicht mehr.

Sheherazade

Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 17:05:03macht die EKS auch keinen Sinn.

Doch, in diesem deinem Fall schon, nämlich das man dir nach Abgabe der EKS (als Weg des geringsten Widerstandes) endlich deine Leistungen bewilligt. Du kannst sicherlich weiterhin auf deiner Meinung bzw. auf deinem Recht bestehen, ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bimba161

Irgendwie ist da so ein kleiner Denkfehler drinnen.
Mitgliedschaft seit 2012 in den letzten 6 Monaten / 12 Verkäufe mit min. 1000,- Euro macht so im Monat locker 180,- Euro. Egal was seit ca. 11 Jahren war, die letzten 6 Monate zählen und die Messer (ich habe keine 16 Messer und sollte es eine Sammlung sein, ist jetzt meine Meinung, werden mit Sicherheit nicht die wertvollsten verkauft, die werden behalten, ob so was als Vermögen gemeldet werden muss, keine Ahnung) wurde auch alles als "NEU sonstiges" verkauft (mal bei Link nach links oben schauen), dass wird der Knackpunkt sein. Wo kommen 12 neue Messer + 4 neue Messer die noch zum Verkauf stehen her. Könnte ja sein das die "Selbstständigkeit" er beginnt, dann noch Verkäufe über Facebook, irgendwas mit Bitcoin und eine noch grössere Summe von einem Account.
Ich würde im Laufschritt zum RA rennen, der SB hat Dich am Haken und lässt Dich auch nicht mehr los,
auch wenn allles was er schreibt nett klingt, der sammelt nur.

muc089

Zitat von: Sheherazade am 16. September 2023, 17:11:22
Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 17:05:03macht die EKS auch keinen Sinn.

Doch, in diesem deinem Fall schon, nämlich das man dir nach Abgabe der EKS (als Weg des geringsten Widerstandes) endlich deine Leistungen bewilligt. Du kannst sicherlich weiterhin auf deiner Meinung bzw. auf deinem Recht bestehen, ist aber zu diesem Zeitpunkt nicht zielführend.


Wieso sollten die mir denn dann die Leistungen bewilligen? Wenn ich quasi heimlich selbstständig tätig gewesen wäre? Und dann würden sie womöglich das Ganze als Einkünfte verbuchen und eine Rückzahlung verlangen!?

Ich bin und war nunmal nie selbstständig oder gewerblich tätig, also braucht es keine EKS. Die ist explizit für Selbstständige oder Gewerbetreibende und das bin ich nicht. Das ist Fakt und keine Meinung.

muc089

Zitat von: Bimba161 am 16. September 2023, 18:16:50Irgendwie ist da so ein kleiner Denkfehler drinnen.
Mitgliedschaft seit 2012 in den letzten 6 Monaten / 12 Verkäufe mit min. 1000,- Euro macht so im Monat locker 180,- Euro. Egal was seit ca. 11 Jahren war, die letzten 6 Monate zählen und die Messer (ich habe keine 16 Messer und sollte es eine Sammlung sein, ist jetzt meine Meinung, werden mit Sicherheit nicht die wertvollsten verkauft, die werden behalten, ob so was als Vermögen gemeldet werden muss, keine Ahnung) wurde auch alles als "NEU sonstiges" verkauft (mal bei Link nach links oben schauen), dass wird der Knackpunkt sein. Wo kommen 12 neue Messer + 4 neue Messer die noch zum Verkauf stehen her. Könnte ja sein das die "Selbstständigkeit" er beginnt, dann noch Verkäufe über Facebook, irgendwas mit Bitcoin und eine noch grössere Summe von einem Account.
Ich würde im Laufschritt zum RA rennen, der SB hat Dich am Haken und lässt Dich auch nicht mehr los,
auch wenn allles was er schreibt nett klingt, der sammelt nur.

Da ist kein Denkfehler drin.

Es gibt bei eBay zwei Optionen: Zum einen die Option "Neu" für absolut nagelneue Produkte und "Neu -- siehe Artikelbeschreibung" -- und in dieser weise ich darauf hin, dass die Artikel lediglich "neuwertig" sind, da sie nur in der Schublade oder Vitrine lagen und nicht verwendet wurden. Das ist ein erheblicher Unterschied. Es sind also keine 12 "neuen" Messer, sondern einige, von denen ich mich eben nach langer Überlegung getrennt habe. Es gibt keine Originalverpackung, ich erstelle keine Rechnung, oder sonst irgendwas.

Ich habe heute hier auch schon in einer Antwort an Scheherezade eindeutig erklärt, was es mit all den Verkäufen auf sich hat und wie es dazu kam und diverse Punkte aufgezählt, die eigentlich klar aufzeigen, dass es keine gewerblichen Verkäufe waren. Auch die von dir angemerkte Häufung innerhalb dieser drei Monate habe ich mehrfach erklärt.

Darüber hinaus habe ich mittlerweile von fünf Käufern die schriftliche Aussage, dass es auch aus ihrer Sicht eine private Transaktion unter Sammlern war und nichts auf gewerbliche Aktivität hingewiesen hat.

Ach ja, der RA. Experten für Sozialrecht gibt es ja nicht so viele und mittlerweile habe ich eigentlich alle hier abtelefoniert und 80% von denen scheinen zu dieser Zeit in Urlaub zu sein. Absurd, aber ist offenbar so. Zwei meinten, sie wären mit Mandaten überhäuft, bei einem warte ich noch auf den Rückruf.

Rettungsfuzzy

Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 20:06:44Ich bin und war nunmal nie selbstständig oder gewerblich tätig, also braucht es keine EKS. Die ist explizit für Selbstständige oder Gewerbetreibende und das bin ich nicht. Das ist Fakt und keine Meinung.
Da gebe ich dir völlig recht, ABER... dein SB hat nun Mal diese Meinung und sitzt letztendlich erstmal am längeren Hebel... Den musst musst du mit seinen eigenen Mitteln schlagen !!!

Also würde ich es so machen... Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unter 5.1 z.Bsp.
  • Gewerbe oder Tätigkeit: "KEINE"
  • Beginn und gegebenenfalls Ende der Tätigkeit (Datum): "01.01.1900 - 01.01.1900"
  • Rechtsform des Unternehmens (zum Beispiel GmbH, KG, Ltd.): "UNBEKANNT"
  • Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort): "NICHT EXISTENT"

Damit hast du seinem Verlangen entsprochen und deine Pflicht getan... Damit liegt es an ihm, dir nachzuweisen, daß es anders ist und du versetzt dich in die Lage ordnungsgemäß wg. Untätigkeit klagen zu können.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

muc089

Zitat von: Rettungsfuzzy am 17. September 2023, 12:18:09
Zitat von: muc089 am 16. September 2023, 20:06:44Ich bin und war nunmal nie selbstständig oder gewerblich tätig, also braucht es keine EKS. Die ist explizit für Selbstständige oder Gewerbetreibende und das bin ich nicht. Das ist Fakt und keine Meinung.
Da gebe ich dir völlig recht, ABER... dein SB hat nun Mal diese Meinung und sitzt letztendlich erstmal am längeren Hebel... Den musst musst du mit seinen eigenen Mitteln schlagen !!!

Also würde ich es so machen... Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unter 5.1 z.Bsp.
  • Gewerbe oder Tätigkeit: "KEINE"
  • Beginn und gegebenenfalls Ende der Tätigkeit (Datum): "01.01.1900 - 01.01.1900"
  • Rechtsform des Unternehmens (zum Beispiel GmbH, KG, Ltd.): "UNBEKANNT"
  • Betriebsstätte (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort): "NICHT EXISTENT"

Damit hast du seinem Verlangen entsprochen und deine Pflicht getan... Damit liegt es an ihm, dir nachzuweisen, daß es anders ist und du versetzt dich in die Lage ordnungsgemäß wg. Untätigkeit klagen zu können.

LG RF

Den ersten Punkt (KEINE) habe ich bei der Rücksendung der EKS auch so geschrieben, alles andere einfach durchgestrichen.

Aber ich habe schlichtweg keine Zeit mehr, zu klagen und abzuwarten und was auch immer.
Die letzte Zahlung habe ich am 01.08. erhalten, Mein Konto ist auf Null, ich habe kein Bargeld, nichts zu essen, kann keine Zuzahlungen für Medikamente leisten und vieles mehr.

Darüber hinaus ist -- wie mehrfach angemerkt -- meine derzeitige Unterbringung im Wohnheim an den Bewilligungsbescheid geknüpft, da das JC diese Kosten trägt. Wenn also bis Ende des Monats kein Bescheid erlassen wird, kann ich ab dem 01.10. buchstäblich auf der Straße schlafen.

Rettungsfuzzy

Ja ok, die Situation lässt sich aber nicht wirklich ändern - zumindest nicht von dir (ggü. dem JC!)

Das einzige, was mir noch einfallen würde: Ab zum Sozialgericht (oder ist dafür das Amtsgericht zuständig?) und erwirke eine einstweilige Anordnung gegen den Rausschmiss, weil der Leistungsbescheid ein schwebendes Verfahren in Erstellung (o.s.ä.) ist!

"Die EKS hast du gem. Verlangen aber/und entgegen der Tatsache ausgefüllt. Dennoch weigert sich das JC den für den Weiterbezug des Heimplatzes notwendigen LB zeitnah auszustellen, weswegen du um eine Schutzanordnung ersuchst um eine verschärfte Notsituation (hier die Obdachlosigkeit) abzuwenden."
Hierüber dürfte, soweit ich weiß, innerhalb einer Woche entschieden werden.
Evt. geht das nur i.V.m. einer Klage als Hauptsache - dieses wäre dann (m.M.n.) eine wg. Untätigkeit gg. dem JC, die du allerdings definitiv vor dem SG stellen müsstest.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Fettnäpfchen

muc089

Zitat von: Rettungsfuzzy am 17. September 2023, 12:18:09Da du ja verpflichtet bist wahrheitsgemäße Angaben zu machen, tust du das auch einfach (ganz stumpf und doof!) - Sprich überall 0 €, 0 Personen, 0 Räume usw. eintragen und unt.....
..
Ähnlich wie wenn eine HG oder VuE verlangt wird.
Diese kann auch genutzt werden wenn man belegen will das KEINE HG/Vue vorliegt.
ist eher untypisch aber wer weiß ... andersrum glaube ich nicht das SO ausgefüllt ein Schaden entstehen kann.

Die Idee kam mir auch dann hast du die schon geschrieben gehabt.

Zitat von: Rettungsfuzzy am 18. September 2023, 00:09:51Hierüber dürfte, soweit ich weiß, innerhalb einer Woche entschieden werden.
Evt. geht das nur i.V.m. einer Klage als Hauptsache - dieses wäre dann (m.M.n.) eine wg. Untätigkeit gg. dem JC, die du allerdings definitiv vor dem SG stellen müsstest.
Die Klage wurde ja schon erhoben und das JCX hat das bekommen denn in dem angehängten Schreiben wird es vom SB erwähnt.

muc089
Sollten neue Schreiben gekommen sein dann solltest du dem SG diese auch zukommen lassen und für den Fall dass du das mit der drohenden Obdachlosikeit nicht in der Klage mit drinnen stehen hast solltest du das als dringend markieren und was dazu gehört mit dazulegen. z.B.: die Kulanz das du dort noch wohnen darfst aber nur bis...genauso wichtig wäre sogar eine Bestätigung des Heimes damit es offiziellen Charakter hat.

MfG FN
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