Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen

Begonnen von muc089, 21. August 2023, 19:28:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

september23

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 15:39:17
Zitat von: september23 am 07. September 2023, 00:06:09Die Einnahmen aus dem Verkauf wären auch ohne Begleitschreiben aus den Kontoauszügen aufgefallen. Offenbar wollte man nur sehen, ob es regelmäßige Einnahmen gab, daher die Frage nach dem Kontoauszügen der vorherigen Monate.
Es wäre nicht einfacher gewesen, die Verkaufsaktionen zu verschleiern, sondern einfacher die vorherigen Kontoauszüge einzureichen, auf denen ja nichts belastendes gewesen ist.

Ich hätte die Verkäufe einfach nicht über mein Girokonto laufen lassen können und hätte mir den ganzen Murks erspart. Ist aber jetzt auch egal, denn darum geht's letztendlich nicht. Und die Frage nach den vorherigen Kontoauszügen war reine Willkür und entbehrte jeglicher Rechtsgrundlage.

Trotzdem habe ich die  anderen Kontoauszüge ja innerhalb der Frist nachgereicht und dennoch ignoriert mich der SB seitdem. Heute ist der 07. und ich habe buchstäblich nichts zu essen im Haus und kein Geld auf dem Konto. Dieses Verhalten ist schlichtweg inakzeptabel. Wenn du hier so tun möchtest, als wäre das meine eigene Schuld, dann ist das ziemlich daneben.
Da hast Du was herausgelesen, was ich nicht geschrieben habe.

muc089

Zitat von: september23 am 07. September 2023, 22:45:25Da hast Du was herausgelesen, was ich nicht geschrieben habe.

Nur weil du es nicht wortwörtlich geschrieben hast, heißt noch lange nicht, dass du es eventuell so gemeint hast. Mag schon sein dass ich es dennoch fehlinterpretiert habe, aber es klang einfach sehr danach. Aber was soll's, dann weiß ich auch nicht, was du eigentlich sagen wolltest und warum überhaupt. Wirklich Sinn hat's für mich auch nicht gemacht, ist aber auch absolut egal.

september23

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 23:44:50Nur weil du es nicht wortwörtlich geschrieben hast, heißt noch lange nicht, dass du es eventuell so gemeint hast.
hab ich nicht, aber danke für Deine Belehrung, dass man Dinge anders meinen kann, als man es sagt.

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 23:44:50Mag schon sein dass ich es dennoch fehlinterpretiert habe, aber es klang einfach sehr danach.
Has Du ja. Man kann danach auch einfach annehmen, wenn der andere Dir sagt, dass es weder so geschrieben noch so gemeint war und aufhören unterstellend zu sein.

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 23:44:50Aber was soll's, dann weiß ich auch nicht, was du eigentlich sagen wolltest und warum überhaupt. Wirklich Sinn hat's für mich auch nicht gemacht, ist aber auch absolut egal.
wenn es Dir so egal wäre, würdest Du nicht nochmal geschrieben haben.

Der Sinn: Du meintest, Deine Ehrlichkeit sei ein Problem gewesen, ich schrieb, dass eine Buchung so oder so aufgefallen wäre. Sicher kannst Du, wie Du schreibst, das nächste Mal Barzahlung wählen, dann hast Du das Problem nicht. Rechtlich wäre das zwar nicht in Ordnung, aber das ist nicht das Thema hier.

Wünsche Dir, dass sich das schnell klären lässt und Du die Auszahlung bekommst. :coffee:

Fettnäpfchen

muc089

Zitat von: muc089 am 07. September 2023, 19:58:29Und Briefpost ja auch immer eine ganz flotte Methode ist. ;)
Falls du tatsächlich mal in die Verlegenheit kommst mit normalen Schreiben deinem JC etwas zukommen zu lassen dann wähle die Methode die relativ sicher ist.

Zumindest wenn du am Empfang keinen Eingangsstempel auf die Kopie des betreffenden Schreibens bekommst.
Nämlich:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

muc089

Das ist mir schon alles klar, Danke dennoch für die Tipps.

Aber wie ich vor kurzem feststellen musste, ist ein Brief leider derzeit keine Option. (Siehe hier: https://hartz.info/index.php?msg=1587723 )

Also werde ich am Montag (immerhin schon der 11. des Monats) persönlich vorsprechen und versuchen, die Angelegenheit direkt vor Ort geregelt zu bekommen. Mein Plan ist es, irgendwie zum Teamleiter vorzudringen, um das Ganze eine Stufe höher anzusetzen. Auf jeden Fall werde ich mich nicht abwimmeln lassen, bevor nicht eine Lösung für das Debakel gefunden worden ist.

Des Weiteren ziehe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den SB in Betracht, aber das hat für mich derzeit keine echte Priorität.

muc089

Mal wieder Zeit für ein Update.

Leider war ich die letzten Tage mit einer Darminfektion flachgelegen, also habe ich es erst heute ins Jobcenter geschafft. Dort wurde ich letztendlich am Schalter abgewimmelt. Nachdem ich meinen Fall geschildert hatte, wollte ich eigentlich mit einer Teamleitung sprechen, um den Vorgang zu klären. Das ginge keinesfalls, wurde mir durch die Sprechanlage zugekrächzt. Stattdessen druckte mir die Dame einfach die letzte Aufforderung zur Mitwirkung aus und meinte, das wäre der letzte Stand der Dinge und ich müsste diese Unterlagen noch nachreichen. Oh Mann.

Also erklärte ich ihr nochmals, dass ich die Bescheide bereits eingereicht und auch erklärt habe, warum ich bestimmte eingeforderte Informationen nicht nachreichen kann -- weil sie eben nicht mehr existieren. Anzeigentexte, Chatverläufe etc. Ganz abgesehen davon, dass mir immer noch niemand gesagt hat, warum ich das tun sollte und was die Rechtsgrundlage für all diese Forderungen ist. Ihre Antwort darauf war nur, ich müsste dann eben beweisen, dass diese Informationen nicht mehr existieren. Ich soll also beweisen, dass etwas *nicht* existiert?! Was stellen die da für Leute ein?!

Nachdem es also überhaupt nicht weiterging, wollte ich zumindest mit dem SB sprechen, wen ich schon mal da bin, und die Sache mit ihm persönlich abklären. Also telefoniert sie kurz mit ihm und meint dann nur salopp, ihm "wären die Hände gebunden und er könnte da jetzt auch nichts machen" und außerdem hätte ich ja einen Eilantrag beim SG gestellt, also kann der Antrag eh nicht bearbeitet werden. Häh?! Wieso sollte ihn mein Antrag daran hindern, den Bescheid zu erstellen? Sobald er das tut, kann ich den Antrag ja ohnehin zurücknehmen. Ich sehe hier keinen direkten Zusammenhang.

Der langen Rede kurzer Sinn: Die haben mich komplett abgewimmelt, der ver***** SB hat sich nicht blicken lassen und wollte nicht mal kurz mit mir sprechen und ich kann bleiben, wo der Pfeffer wächst.

Ich weiß jetzt echt nicht mehr weiter. Rücklastschriften, leerer Kühlschrank und vor allem ist die Unterbringung hier im Wohnheim gefährdet. Der Sinn der Sache war, mich vor der Obdachlosigkeit zu bewahren und jetzt schubsen die mich da regelrecht hinein. Keine Ahnung, was ich noch machen soll, außer vom Balkon zu springen. Mir fällt nichts mehr ein.

muc089

Okay, heute (nach meiner persönlichen Vorsprache im JC) kam dann auch mal wieder eine E-Mal vom SB mit folgendem Wortlaut:

ZitatSehr geehrter Herr XXXXX,

wie in unserem Schreiben vom 21.08.2023 mitgeteilt, werden noch folgende Unterlagen benötigt:

- Transaktionsverlauf Apple Pay vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023

- Transaktionsverlauf der Coinbase Wallet vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023

- Verkaufsanzeigen aller getätigten Verkäufe

All diese Unterlangen existieren und können von Ihnen beschafft werden. Anstatt diese Unterlagen einzureichen, haben Sie jedoch den rechtlichen Weg über das Gericht gewählt. Der Fall liegt nun bei unserer Rechtsabteilung die sich im Austausch mit dem zuständigen Gericht befindet. Ich warte auf eine Rückmeldung über die Entscheidung. Bis dahin kann ich nicht abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig als auf die Entscheidung des Gerichts zu warten oder die geforderten Unterlagen einzureichen.

Letztendlich stellt er sich also nach wie vor quer, begründet seine Forderung durch keinerlei Rechtsgrundlage oder begründeten Verdacht gegen mich und ist auch noch beleidigt, weil ich es gewagt habe, den Rechtsweg zu suchen.

Mein Antwort war wohl alles andere als diplomatisch, aber ganz ehrlich -- das ist mir jetzt auch wurscht.

ZitatHerr XXXX,

wie in unserem Schreiben vom 21.08.2023 mitgeteilt, werden noch folgende Unterlagen benötigt:

- Transaktionsverlauf Apple Pay vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023

- Transaktionsverlauf der Coinbase Wallet vom 01.06.2023 bis zum 21.08.2023
- Verkaufsanzeigen aller getätigten Verkäufe

All diese Unterlangen existieren und können von Ihnen beschafft werden.


Das ist einfach eine absolut impertinente Behauptung, auch schon deshalb, weil Sie mich damit der Lüge bezichtigen! Ich habe Ihnen bereits erklärt, dass einige dieser Unterlagen NICHT mehr existieren und das auch entsprechend dargelegt. Hier nochmal ein Auszug aus meiner Mail vom 27.08.2023, die ich im Anhang erneut beigefügt habe:

- Transaktionsverlauf Apple Pay vom 01.09.2022 bis zum 21.08.2023

Hierbei handelt es sich um eine virtuelle Debitkarte, die sich extern aufladen lässt. Die dazu notwendige Kontonummer gebe ich bei Verkäufen an, um mein Girokonto vor eventuellen Betrugsangriffen zu schützen. Die bezahlten Beträge buche ich dann auf mein reguläres Girokonto ab. Den damit verbundenen Verlauf ersehen Sie entsprechend aus den bereits eingesandten Kontoauszügen.

- Transaktionsverlauf der Coinbase Wallet vom 01.09.2022 bis zum 21.08.2023

Hier handelte es sich um eine einzelne bzw. einmalige Transaktion. Da Verkäufe von Accountnamen stets in Kryptowährungen abgeschlossen werden, habe ich dafür ein Konto bei Coinbase eingerichtet. Diesen Account habe ich nach Beendigung der Transaktion gelöscht, da ich dafür keine weitere Verwendung hatte.

- Verkaufsanzeigen aller getätigten Verkäufe

Auch hier ist für mich nicht nachvollziehbar, warum Sie diese benötigen, aber es ist mir ohnehin nicht möglich, diese nachzureichen, da sie größtenteils nicht mehr existieren. Bei Facebook ist es üblich, das Angebot nach dem Verkauf zu löschen, um die Übersichtlichkeit zu bewahren und bei eBay liegt mir lediglich eine Liste der Transaktionen vor.

Anstatt diese Unterlagen einzureichen, haben Sie jedoch den rechtlichen Weg über das Gericht gewählt.

Anstatt mir einen auf dem SGB basierenden Grund zu nennen, warum Sie all diese Informationen benötigen, haben Sie jedoch nur einfach aggressiv und willkürlich geantwortet, das wäre nunmal so und mir mit einem Versagungsbescheid gedroht. Und mich anschließend seitdem ignoriert.

Selbstverständlich habe ich angesichts Ihrer absoluten Willkür dann den Rechtsweg gewählt, was sollte ich denn sonst tun? Anzeigentexte herbeizaubern? Einen Coinbase Account vorlegen, der nicht mehr existiert?

Eventuell kann ich innerhalb der App der virtuellen Kreditkarte Transaktionen zu den Apple Pay Zahlungen abrufen, aber das war's auch schon.

Der Fall liegt nun bei unserer Rechtsabteilung die sich im Austausch mit dem zuständigen Gericht befindet. Ich warte auf eine Rückmeldung über die Entscheidung. Bis dahin kann ich nicht abschließend über Ihren Antrag entscheiden. Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig als auf die Entscheidung des Gerichts zu warten oder die geforderten Unterlagen einzureichen.

Das ist mir wie bereits etliche Male erklärt ohnehin nur bedingt möglich. Es wäre auch überhaupt nicht so weit gekommen, wenn Sie nicht auf Biegen und Brechen Ihr Powerplay durchsetzen wollten, um Informationen einzufordern, die für die Weiterbewiligung nicht notwendig sind. Zumindest sind Sie nach wie vor eine Erklärung schuldig geblieben, warum sie es denn doch sein sollten. Aber die scheint es auch nicht zu geben, sonst hätten Sie sie ja wohl genannt.

Wie jetzt also mehrfach gesagt, kann ich versuchen, die Transaktionen der virtuellen Kreditkarte zu listen, die anderen beiden Punkte kann ich schlichtweg nicht erfüllen. Sollte das ausreichen, werde ich versuchen, diese Liste zu generieren.


(Original hier: https://www.dropbox.com/s/b9ovtidrjp8wyoc/JC%20an%20mich.pdf?dl=0 )

muc089

#52
Hui, heute gibt's gleich drei Updates zum Preis von einem.

Eine weitere E-Mail des SB ist gerade eingetrudelt.
 :zensiert:

Letztendlich ist es also tatsächlich so, dass mir eigentlich gewerbliche Aktivitäten und somit Sozialbetrug unterstellt. Aber was soll's. Wie ich ihm zum inzwischen fünften Mal erklären soll, dass der Coinbase Account geschlossen ist und ich keinen Zugriff mehr darauf habe, weiß ich allerdings auch nicht.

ZitatSehr geehrter Herr XXXX,

ich bin als Sachbearbeiter dazu verpflichtet, die Quelle Ihrer erhaltenen Überweisungen zu ermitteln. Für mich könnten die von ihren generierten Umsätze auch einen gewerblichen Ursprung haben. Sie sagen es handelt sich hierbei um Privatverkäufe. Hierüber benötige ich einfach Nachweise, die ich in der Akte dokumentieren kann. Das hat nichts damit zu tun, dass ich Sie der Lüge bezichtige. <Ja ne, is' klar> Wir sind eine Behörde und benötigen für jeden Sachverhalt Nachweise. Ihre Aussage alleine ist hierfür nicht ausreichend, es sei denn das Gericht trifft hierüber eine gegenteilige Entscheidung.

Bei jedem mir bekanntem Bezahlsystem gibt es einen Transaktionsverlauf. Auch bei Apple Pay und Coinbase Wallet . Siehe hier: https://support.apple.com/de-de/HT212786 und hier https://help.coinbase.com/en/contact-us/support-faq/coinbase/how-to-view- your-balance-and-transactions

Auf ebay sind die Verkaufsanzeigen bis zu 2 Jahre auffindbar. Siehe hier:
https://www.ebay.de/help/selling/listings/ihre-verkauften-artikel-finden? id=4108#:~:text=W%C3%A4hlen%20Sie%20in%20Mein%20eBay,verkauften%20Artikel %20angezeigt%20werden%20sollen.

Da Sie nicht nachvollziehen können, weshalb ich diese Unterlagen benötige, kann ich es Ihnen gerne erläutern. <ach was, jetzt auf einmal> Es geht ja darum nachzuweisen, dass es sich bei ihren Umsätzen um Privatverkäufe handelt. Dies könnte man ganz einfach anhand der Verkaufsanzeigen nachvollziehen. Auch anhand des Verwendungszwecks, den die Käufer bei den Bezahlungen über Apple Pay und Coinbase Wallet angegeben, könnten Rückschlüsse gezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Herr XXXX
Leistungssachbearbeitung SGB II

september23

Zitat von: muc089 am 13. September 2023, 17:42:27...
Letztendlich ist es also tatsächlich so, dass mir eigentlich gewerbliche Aktivitäten und somit Sozialbetrug unterstellt.
Nein, das ist es letztendlich nicht. Er schreibt, dass die Verkäufe gewerblichen Charakter haben könnten und betont dieses Wort genauso.

Eine Unterstellung würde lauten: "Ich gehe davon aus, dass..." oder "Sie handeln gewerblich..."

Er greift Dich nicht persönlich an, sondern weist auf den Sachverhalt hin. Er schreibt auch, dass er als Behörde diese Nachweise benötigt, so ein Gericht nicht zu anderer Auffassung gelangt.

Waren diese Gegenstände, die Du verkauft hast in Anzahl oder Art auffällig? Also wenn man 30 alte Schallplatten verkauft, ists klar, das kann man im Besitz gehabt haben.
Wenn es aber 5 DVD-Spieler sind, eher nicht. So als Beispiel.

Du könntest darlegen, wieso das nicht möglich ist, oder einen Nachweis dieser Stellen, dass es nicht möglich ist, nachdem Du den account geschlossen hast. Denn er schreibt selbst, dass seines Wissens nach ein Zugriff z.B. beim Verkaufsportal bis zu 2 Jahre später möglich sei. Er schreibt Dir die Links dazu.

Nur als Hinweis: Hast Du mit Absicht Deinen Namen im Dokument ungeschwärzt gelassen?


Fettnäpfchen

muc089

Zitat von: september23 am 14. September 2023, 07:44:28Nur als Hinweis: Hast Du mit Absicht Deinen Namen im Dokument ungeschwärzt gelassen?
Ich hab es mal gemeldet. Entweder wird es nachgeschwärzt oder gelöscht. Man wird sehen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

muc089

Zitat von: september23 am 14. September 2023, 07:44:28
Zitat von: muc089 am 13. September 2023, 17:42:27...
Letztendlich ist es also tatsächlich so, dass mir eigentlich gewerbliche Aktivitäten und somit Sozialbetrug unterstellt.
Nein, das ist es letztendlich nicht. Er schreibt, dass die Verkäufe gewerblichen Charakter haben könnten und betont dieses Wort genauso.

Eine Unterstellung würde lauten: "Ich gehe davon aus, dass..." oder "Sie handeln gewerblich..."

Er greift Dich nicht persönlich an, sondern weist auf den Sachverhalt hin. Er schreibt auch, dass er als Behörde diese Nachweise benötigt, so ein Gericht nicht zu anderer Auffassung gelangt.

Waren diese Gegenstände, die Du verkauft hast in Anzahl oder Art auffällig? Also wenn man 30 alte Schallplatten verkauft, ists klar, das kann man im Besitz gehabt haben.
Wenn es aber 5 DVD-Spieler sind, eher nicht. So als Beispiel.

Du könntest darlegen, wieso das nicht möglich ist, oder einen Nachweis dieser Stellen, dass es nicht möglich ist, nachdem Du den account geschlossen hast. Denn er schreibt selbst, dass seines Wissens nach ein Zugriff z.B. beim Verkaufsportal bis zu 2 Jahre später möglich sei. Er schreibt Dir die Links dazu.

Nur als Hinweis: Hast Du mit Absicht Deinen Namen im Dokument ungeschwärzt gelassen?



Selbstverständlich schreibt er es nicht wortwörtlich aus, aber aus meiner Sicht ist es durch diese Aussage impliziert, auch wenn er drumherum formuliert. Aber egal. Er hätte das auch von Anfang an sagen können, anstatt willkürlich und aggressiv zu antworten, wie er es getan hatte. Und du darfst es natürlich gerne anders und zu seinen Gunsten interpretieren.

Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.

Seine Links sind zum Teil komplett nutzlos und zeugen von mangelndem Wissen der Materie, aber das ist ohnehin nicht das Thema.  Nur weil er schreibt, dass es möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass das tatsächlich so ist. Und ich habe dargelegt, warum etwas nicht mehr möglich ist, wir drehen uns hier jetzt im Kreis, also belassen wir's dabei.

Nein, ich dachte eigentlich, ich hätte alle Namen und Mailadressen geschwärzt, aber ehrlich gesagt ist es mir jetzt auch nicht mehr wichtig.

september23

Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Selbstverständlich schreibt er es nicht wortwörtlich aus, aber aus meiner Sicht ist es durch diese Aussage impliziert, auch wenn er drumherum formuliert. Aber egal. Er hätte das auch von Anfang an sagen können, anstatt willkürlich und aggressiv zu antworten, wie er es getan hatte. Und du darfst es natürlich gerne anders und zu seinen Gunsten interpretieren.
Im Gegensatz zu Dir habe ich nichts interpretiert. Du interpretierst und bist regelrecht unterstellend und wirfst mir vor, dass ich mich dem nicht anschließe.

Wollte Dir aber nur helfen, denn Du hast nichts davon, wenn Du Aggression und Co liest, die nicht zu lesen ist. Aber gut, dann halt nicht.

Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.
Es war nur eine Frage.

Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Seine Links sind zum Teil komplett nutzlos und zeugen von mangelndem Wissen der Materie, aber das ist ohnehin nicht das Thema.  Nur weil er schreibt, dass es möglich ist, heißt das noch lange nicht, dass das tatsächlich so ist. Und ich habe dargelegt, warum etwas nicht mehr möglich ist, wir drehen uns hier jetzt im Kreis, also belassen wir's dabei.
wie genannt, sollte nur eine Hilfe sein

Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Nein, ich dachte eigentlich, ich hätte alle Namen und Mailadressen geschwärzt, aber ehrlich gesagt ist es mir jetzt auch nicht mehr wichtig.
Da stand Dein Name. Auch dieser Hinweis war nur eine Hilfe.

besserwessi

#57
Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.

Es gibt durchaus die Auffassung und es ist meines Wissens in ähnlichen Fällen auch schon von den Gerichten so geurteilt worden, dass bei einem solchen Vorgehen bereits ein gewerbliches Handeln vorliegen könnte. Du hättest dieser Meinung folgend, die ich übrigens nicht teile, Deine Sammlung als Konvolut bzw. als ganzes Verkaufen müssen.

Zum Problem für Dich könnte werden, dass du zum einen über mehrere Monate hinweg und zum anderen Deine Sammlung einzeln veräußert hast, darin könnte man sowohl eine Regelmäßigkeit, wie auch eine Giwinnerzielungsabsicht sehen, die ein gewerbliches Handeln begründen könnten. 

Hast Du auch andere Gegenstände in dieser Zeit verkauft oder nur die Messer?  Hast Du durch den Verkauf einen Gewinn erzielt?

muc089

Zitat von: besserwessi am 14. September 2023, 18:32:52
Zitat von: muc089 am 14. September 2023, 14:29:40Und nein, wie schon wiederholt erklärt, waren es über mehrere Monate hinweg so 10-12 Taschenmesser aus meiner persönlichen Sammlung, zum Teil sogar ohne Originalverpackung, also eher unprofessionell. Im Wert jeweils so zwischen 40,- und 120,- Euro. Warum ich diese überhaupt verkauft habe, hatte ich auch bereits erklärt.

Es gibt durchaus die Auffassung und es ist meines Wissens in ähnlichen Fällen auch schon von den Gerichten so geurteilt worden, dass bei einem solchen Vorgehen bereits ein gewerbliches Handeln vorliegen könnte. Du hättest dieser Meinung folgend, die ich übrigens nicht teile, Deine Sammlung als Konvolut bzw. als ganzes Verkaufen müssen.

Zum Problem für Dich könnte werden, dass du zum einen über mehrere Monate hinweg und zum anderen Deine Sammlung einzeln veräußert hast, darin könnte man sowohl eine Regelmäßigkeit, wie auch eine Giwinnerzielungsabsicht sehen, die ein gewerbliches Handeln begründen könnten. 

Hast Du auch andere Gegenstände in dieser Zeit verkauft oder nur die Messer?  Hast Du durch den Verkauf einen Gewinn erzielt?

Es waren tatsächlich nur einige Taschenmesser und Gewinn habe ich keinen erzielt, da es sich einerseits um eine Vermögensumwandlung gemäß SGB gehandelt hat und ich die meisten Artikel ohnehin unter Preis verkauft habe.

Und auch das habe ich nur auf Grund der immer noch aktuellen Notsituation getan.

muc089

Zitat von: september23 am 14. September 2023, 17:46:37Im Gegensatz zu Dir habe ich nichts interpretiert. Du interpretierst und bist regelrecht unterstellend und wirfst mir vor, dass ich mich dem nicht anschließe.

Wollte Dir aber nur helfen, denn Du hast nichts davon, wenn Du Aggression und Co liest, die nicht zu lesen ist. Aber gut, dann halt nicht.

Vielleicht willst du das tatsächlich und vielleicht denkst du auch, das würdest du tun, aber ich habe bislang keinen deiner Beiträge als hilfreich empfunden. Eher im Gegenteil. Für mich kommt das stets überheblich und besserwisserisch rüber, auch wenn es vielleicht nicht so gemeint ist und/oder du das selbst gar nicht erkennst.

Das betrifft auch sonst bislang keinen anderen Kommentator. Von daher belassen wir es doch einfach bei "Aber gut, dann halt nicht.". Danke.