Kontoauszüge für vorherigen Bewilligungszeitraum nachreichen

Begonnen von muc089, 21. August 2023, 19:28:04

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Lina

@muc089

Hast Du denn viele Einnahmen in den letzten Monaten gemacht? Das JC fordert von Dir weitere Kontoauszüge weil es den konkreten Verdacht hat, dass Du auf Grund Deiner eBay und Facebook Verkäufe (so hast Du selbst die Zahlungseingänge auf Deinem Konto erklärt) Leistungsmissbrauch begangen hast. Nimm Dir lieber einen Anwalt und bleib cool. Wenn es keine nennenswerten Zahlungseingänge gibt, würde ich die geforderten Kontoauszüge vorlegen.

Fettnäpfchen

muc089

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 03:01:30Und wenn ich jetzt erst mal widerspreche, macht er erst recht erst mal nichts, nehme ich an. Oh Mann, da habe ich ja mal wieder etwas vor mir. Wenn ich jetzt erst mal widerspreche, bin ich mir ziemlich sicher, dass er das erst mal nicht akzeptiert.
Okay ja das ist schon bedenklich und nicht so unwahrscheinlich.

Ich habe das Muster nochmal angeschaut. Da solltest du dann um dem SB aufzuzeigen das er nicht "drum rum kommt und schluddern kann" noch eine Ergänzung dazu schreiben.
Deswegen auch die verlinkte Leistungspflicht.

und ganz am Schluss noch,
dass wenn dein Antrag nicht zeitgleich nach § 17 SGB 1 bearbeitet und bewilligt wird du weitere rechtliche Schritte einleiten wirst und einen EA beim SG stellst.
Und wenn du noch einen draufsetzen willst schreibst du noch das
ZitatKommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden.
Gegen den Sachbearbeiter direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht.
aus dem Leistungsratgeber dazu
 
Zumindest dass:
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.
und zusätzlich (für den Fall das kein zusätzliches Einkommen bei dir zufliest kannst du das kursive ja weglassen.)
ZitatALG II ist eine bedarfsbezogene Leistung und der Leistungsträger ist verpflichtet, einen Bedarf dann zu decken, wenn er besteht - nicht Wochen oder Monate später.
Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern.
§ 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, die dem Bedürftigen zustehenden Leistungen monatlich im Voraus zu erbringen.
Der so verpflichtete Leistungsträger darf also, wenn er (z.B. nach § 2 Abs. 3 ALG II-V) Einkommen anrechnet, dessen genaue Höhe er nicht kennt, nur einen Betrag anrechnen, der nicht gegen seine gesetzlich verankerten Pflichten zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums verstößt. Das bedeutet in der Praxis, dass der Leistungsträger die Höhe des Anrechnungsbetrages so wählen muss, dass es nicht zu einer Bedarfsunterdeckung und Nachzahlung von ALG II  im Anrechnungsmonat kommt.

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 01:57:40Das war hier aber nicht der Fall, und es wurde von beiden Jobcenter bestätigt, dass ein WBA gestellt werden müsste und zwar dann eben beim neuen JC. Das war auch nie das Thema.
könnte es jetzt werden wenn du das Schreiben abschickst.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

muc089

Vielen Dank, Fettnäpfchen, für diesen ausführlichen und hilfreichen Kommentar.

Nur weil hier mehrfach spekuliert wurde, ob ich einen komplett neuen Antrag hätte stellen müssen, nochmal eine Erklärung der Situation.

Während meines letzten (noch bis zum 31.08. geltenden) Bewilligunszeitraums habe ich meine Wohnung verloren (die Gründe dafür tun nichts zur Sache) und wurde quasi über Nacht obdachlos. Das war Mitte Juni. Da ich zum Zeitpunkt meiner Vorsprache in meinem zuständigen JC bereits (gezwungenermaßen) ausgezogen war, verwies man mich an das Amt für Wohnen und Migration. Dort wurde mir die Unterbringung in einem Wohnheim gewährt. Damit verbunden war aber auch ein Wechsel der Zuständigkeit beim JC -- allerdings wurde ich nicht der Filiale gleich ums Eck vom Wohnheim zugewiesen, sondern dem maßlos überforderten JC, das dem Amt für Wohnen und Migration angeschlossen ist. So ziemlich das schlimmste JC in ganz München.

Dabei gab es erst mal eine gewisse Verwirrung zwischen den beiden Filialen, aber letztendlich hat das alte JC meine Akte an das neue übermittelt und ich wurde dort direkt übernommen. Der neue zuständige SB ließ mir einen Änderungsbescheid zukommen und sorgte auch dafür, dass die nächste Zahlung meiner Leistungen vom neuen JC korrekt und pünktlich ausgeführt wurde. Zeitgleich mit der Übernahme meiner Akten wurde ich außerdem aufgefordert meinen WBA beim neuen JC einzureichen, was ich Anfang August auch getan habe.

Daraufhin folgte dann eben die erste Aufforderung zur Mitwirkung (Kontoauszüge der letzten drei Monate), der ich wie beschrieben umgehend nachgekommen bin. Und darauf wiederum folgte die nächste, in der er nun all die anderen Informationen nachgereicht haben wollte.

Bei den rund zehn Verkäufen handelte es sich übrigens um Taschenmesser, jeweils im Bereich von 50,- bis 150,- Euro sowie einmalig um einen etwas größeren Betrag, als ich meinen Instagram Accountnamen verkauft habe. Alles keine absurden Beträge, nicht unangemessen viele Verkäufe, keine gewerblichen Aktivitäten oder sonst irgendwas.

Ich hoffe, das trägt nachträglich nochmal zum besseren Verständnis der Situation bei.

Und vielen Dank an alle, die bislang so hilfreich kommentiert haben.

Fettnäpfchen

muc089

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 18:03:48nochmal eine Erklärung der Situation.
Passt schon.
Manchmal hat man den Eindruck das die Münchner es anders machen als üblich oder eben Vorschrift. Aber egal das Ergebnis zähl für dich.
Und da hat man schon negativeres als dein Thema gehabt.

Zitat von: muc089 am 25. August 2023, 18:03:48Bei den rund zehn Verkäufen handelte es sich übrigens um Taschenmesser, jeweils im Bereich von 50,- bis 150,- Euro sowie einmalig um einen etwas größeren Betrag, als ich meinen Instagram Accountnamen verkauft habe.
nichts anderes als eine Vermögensumwandlung.
Hoffentlich kommen die nicht auf die Schnapsidee du hättest die Messersammlung beim VM Antragsbogen angeben müssen.
Wie das mit dem Namensverkauf gesehen wird  :weisnich:

Ein schönes WE
FN
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muc089

Okay, E-Mail ist raus. Mal sehen, was man mir dann demnächst als Antwort präsentiert.  :weisnich:

muc089

So, heute kam dann per E-Mail folgende Antwort:

ZitatSehr geehrter Herr XXXXXXX,

die Kontoauszüge vom 01.09.2022 bis zum 31.05.2023 muss ich überprüfen um festzustellen ob auch in diesem Zeitraum bereits derartige Transaktionen vorgelegen haben. Die Abgabefrist endet am 04.09. Sollten die geforderten Unterlagen bis zu diesem Zeitpunkt nicht vorliegen, muss ich einen Versagungsbescheid erlassen. Gegen diesen können Sie dann gerne Widerspruch einlegen. Unsere Rechtsbehelfsstelle wird den Sachverhalt dann prüfen.


Mit freundlichen Grüßen

Herr XXXXXXX
Leistungssachbearbeitung SGB II

Tja, da sitz' ich jetzt nun und weiß nicht, was ich machen soll. Es gab durchaus auch in den Monaten davor Verkäufe persönlichen Eigentums über eBay bzw. Kleinanzeigen, aber was tut das zur Sache und wie rechtfertigt das sein Verhalten?

Bin ich überhaupt verpflichtet, Kontoauszüge so lang aufzuheben bzw. diese irgendwo herzubekommen, wenn ich sie nicht mehr habe?

Der Monat neigt sich dem Ende, mein Konto ist leer und er sitzt dadurch quasi am längeren Hebel, aber jetzt einfach nachgeben und irgendwie all die alten Kontoauszüge herbekommen müssen, das will ich irgendwie auch nicht.

Hat jemand einen Tipp, wie ich hier weiter vorgehen könnte?

Rotti

Zitat von: muc089 am 29. August 2023, 16:58:56Tja, da sitz' ich jetzt nun und weiß nicht, was ich machen soll. Es gab durchaus auch in den Monaten davor Verkäufe persönlichen Eigentums über eBay bzw. Kleinanzeigen, aber was tut das zur Sache und wie rechtfertigt das sein Verhalten?
Die vergangenen Verkäufe dürften gar nicht mehr relevant sein wichtiger sind da die Verkäufe wo dieses Jahr die 30 überschreiten, da könnte dann gewerblicher Verkauf angenommen werden.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

muc089

Zitat von: Rotti am 29. August 2023, 17:11:44Die vergangenen Verkäufe dürften gar nicht mehr relevant sein wichtiger sind da die Verkäufe wo dieses Jahr die 30 überschreiten, da könnte dann gewerblicher Verkauf angenommen werden.

Natürlich sind es keine 30, eher vielleicht 10-12 oder so, und die habe ich ihm auch gelistet und erklärt.

Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum es für die Entscheidung zur Weiterbewilligung nach all den Jahren nun auf einmal relevant sein soll, ob ich im *vergangenen* Bewilligungszeitraum ein paar persönliche Gegenstände verkauft habe.

muc089

Uff, sieht so aus, als hätte niemand einen Tipp für mich, wie ich hier weiter vorgehen soll und die Uhr tickt. Der Kühlschrank ist leer, das Konto auch und ich bin psychisch mittlerweile echt angeschlagen. Darüber hinaus hängt auch meine Unterbringung im Wohnheim von der WB ab. Von daher bin ich fast versucht, ihm diese bescheuerten Kontoauszüge zu schicken. In dem gesamten Zeitraum gab es ohnehin nur eine Verkaufsaktion, daraus kann er mir wohl kaum einen Strick drehen.

Andererseits widerstrebt es mir extrem, dem Kerl jetzt nachzugeben und ihn quasi "gewinnen" zu lassen. Außerdem hat er in seiner Mail keinerlei Rechtsgrundlage für sein Vorgehen genannt. Er schreibt lediglich, er "müsste feststellen, ob auch in diesem Zeitraum bereits derartige Transaktionen vorgelegen haben". Warum muss er das und worauf basiert er seine Forderung? Keine Ahnung. Wegen so einem Firlefanz jetzt einen Anwalt einzuschalten, macht auch keinen rechten Sinn. Es ist einfach nur so zum Kotzen, dass ich mich nach all den Jahren jetzt auf einmal mit so einem kleinkarierten Erbsenzähler herumärgern muss, der meint, er müsste mich jetzt gängeln und drangsalieren. Aber ich kann's mir auch nicht wirklich leisten, das allzu lange hinauszuziehen.Was für Mist.

Sheherazade

Zitat von: muc089 am 30. August 2023, 16:05:21Andererseits widerstrebt es mir extrem, dem Kerl jetzt nachzugeben und ihn quasi "gewinnen" zu lassen. Außerdem hat er in seiner Mail keinerlei Rechtsgrundlage für sein Vorgehen genannt. Er schreibt lediglich, er "müsste feststellen, ob auch in diesem Zeitraum bereits derartige Transaktionen vorgelegen haben". Warum muss er das und worauf basiert er seine Forderung?

Das wurde dir schon geschrieben.
Zitat von: Lina am 25. August 2023, 08:11:09Das JC fordert von Dir weitere Kontoauszüge weil es den konkreten Verdacht hat, dass Du auf Grund Deiner eBay und Facebook Verkäufe (so hast Du selbst die Zahlungseingänge auf Deinem Konto erklärt) Leistungsmissbrauch begangen hast.

Wobei hier nicht der Verdacht des Leistungsmissbrauchs im Vordergrund steht, sondern die Prüfung nach Einkünften aus gewerblichen Verkäufen.

Ich an deiner Stelle hätte die Kontoauszüge schon vor 10 Tagen hingeschickt, erst recht, wenn du nichts zu verbergen hast wie du hier schreibst.
Zitat von: muc089 am 30. August 2023, 16:05:21In dem gesamten Zeitraum gab es ohnehin nur eine Verkaufsaktion, daraus kann er mir wohl kaum einen Strick drehen.

Du kannst es natürlich auch weiter aussitzen - deine Entscheidung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

a_good_heart

Wenn morgen vom JC keine Kohle aufs Konto geht, dann kommt sowieso erst mal nix. Also würde ich abwarten, ob morgen eine Zahlung eingeht. Dann kann man weiter sehen...
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Rotti

Zitat von: muc089 am 21. August 2023, 19:28:04Worum es mir aber eigentlich geht: Ich soll nun auch die Kontoauszüge für den Zeitraum vom 01.09.22 bis zum 31.05.23 nachreichen. Also für den Zeitraum, in dem meine Ansprüche vom anderen Jobcenter bereits geprüft und die Leistungen bewilligt worden sind.
6 Monate könnte ich noch verstehen, aber länger nicht, ohne Schonvermögen würde ich die Kontoauszüge nachreichen, um schnell wieder an Geld zu kommen und einen Vorschuß für die Miete gleich mit beantragen.
Wer in Not gerät, braucht nicht noch zusätzliche Hürden. Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz4 endlich hinter uns! Man wolle stärker ermutigen, wieder in Arbeit zu kommen, so @hubertus_heil. Und zwar nicht in irgendwelche Hilfstätigkeiten, sondern in Jobs, die zu einem passen.

muc089

Bringt alles nichts, denn wie gesagt ist die Unterbringung hier im Wohnheim (deshalb kein Mietvorschuss notwendig) an den WBA gekoppelt, und wenn der nicht kommt, kann ich Ende der Woche unter der Brücke schlafen.

Also fange ich jetzt mal an, alle anderen Daten aus den Auszügen zu schwärzen und sende sie ihm dann eben zu. Kotzt mich dennoch total an, dieser ganze Mist. Ständig wird einem irgendetwas unterstellt, ständig muss man sich von denen schikanieren lassen. Nur weil manche dieser SB ständige auf so einem Powertrip sind. Was für ein ... ach egal.

Danke jedenfalls an alle, die sich hier an dem Thread beteiligt haben.

Fettnäpfchen

muc089
 
Es gibt ja einen vorgefertigten Widerspruch >https://hartz.info/index.php/topic,4721.0.html
ob das JC sich da drauf beruft ob die Angabe im Schreiben ausreichend als Grund ist und ob das dann stimmt  :weisnich:

Aber wenn ich schon lese dass du unter der Brücke landen wirst dann ist es wohl besser der Forderung nachzukommen.

MfG FN
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muc089

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. August 2023, 18:26:58muc089
 
Es gibt ja einen vorgefertigten Widerspruch >https://hartz.info/index.php/topic,4721.0.html
ob das JC sich da drauf beruft ob die Angabe im Schreiben ausreichend als Grund ist und ob das dann stimmt  :weisnich:

Aber wenn ich schon lese dass du unter der Brücke landen wirst dann ist es wohl besser der Forderung nachzukommen.

MfG FN

Den Widerspruch habe ich ihm ja bereits zukommen lassen, daraufhin kam dann nur diese lapidare E-Mail. Ohne echte Begründung, ohne Nennung einer Rechtsgrundlage. Wäre ich derzeit nicht so dermaßen in der Bredouille würd eich es weiter ausfechten, aber das kann ich mir momentan leider nicht erlauben.

Ich hätte zwar gute Lust ihm bei der Zusendung der Auszüge zumindest zu sagen, was ich von ihm und seinem unangemessenen und ungerechtfertigten Vorgehen halte, aber auch das werde ich mir dann wohl lieber sparen. Vergessen werde ich es aber nicht.

Jetzt geht's aber erst mal darum, die nächsten Tage zu überstehen und (halbwegs) pünktlich meine Leistungen zu erhalten. Bringt jetzt alles nichts.