Kosten Schulkinderbetreuung bis 13 Uhr

Begonnen von Spezi, 21. August 2023, 20:46:32

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Spezi

Guten Tag zusammen,

ich habe folgenden Sachverhalt zur Diskussion (Selbstverständlich rein Fiktiv und nicht an eine reale Gegebenheit gebunden).

Frau A ist alleinerziehend und hat 2 Kinder. Kind 1 ist 13 und besucht eine weiterführende Schule, Kind 2 ist jetzt 6 und besucht demnach aktuell die erste Klasse einer Grundschule.

Für Kind 2 hat Frau A nach mündlicher Empfehlung der bisherigen Kindergärtnerin und auch der Klassenlehrerin die an der Schule angebotene Schulkindbetreuung nach Schulschluss bis 13 Uhr gebucht. Das bedeutet das nach dem Unterrichtsende das Kind noch am Schulstandort bis 13 Uhr betreut wird und u.a. dort auch die Hausaufgaben macht. Dieses wurde durch die Kindergärtnerin und auch die Klassenlehrerin u.a. mit den Worten für die Kinder ist das gut um weiter das soziale zusammenleben zu lernen, angepriesen.

Hinzu kommt das, das lokale Jobcenter oft "Maßnahmen" oder "Termine" gerne auf vormittags legt, und sich diese Termine regelmäßig mit der Abholzeit in der Schule überschneiden würde (z.B.: 11:30 Uhr). Großeltern welche das abholen dann übernehmen können gibt es keine bzw. zu diesen besteht leider (seitens der Großeltern) kein Kontakt. Auch der Kindsvater schert sich auf Deutsch gesagt einen Dreck um seine Tochter, außerdem ist der aktuelle Wohnort unbekannt.

Frau A hat durch die Betreuung monatliche Kosten in Höhe von 50,00€, ein Mittagessen wird in der Betreuung nicht angeboten.

Hat Frau A die Möglichkeit die Kosten für die Betreuung vom Jobcenter ersetzt zu bekommen (BuT?), oder gibt es anderweitig eine Möglichkeit diese Kosten erstattet zu bekommen?

Vielen Dank für eure Antworten

Der Spezi

Schnuffel01

Zitat von: Spezi am 21. August 2023, 20:46:32ich habe folgenden Sachverhalt zur Diskussion (Selbstverständlich rein Fiktiv und nicht an eine reale Gegebenheit gebunden).

Warum sollten wir uns mit rein erfundenen Sachverhalten befassen?

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Spezi

Zitat von: Schnuffel01 am 22. August 2023, 00:19:32Warum sollten wir uns mit rein erfundenen Sachverhalten befassen?


Gegenfrage: Wieso nicht?

Vielleicht weil die Beantwortung solcher Fragen für reale Fälle evtl. schon eine Rechtsberatung darstellen könnte. Hierzu sind meiner bescheidenen Wissens nach, uneingeschränkt und außergerichtlich nur Rechtsanwälte, Steuerberater, Patenanwälte und oder Rechtsbeistände befugt. Inwiefern hier die Nutzer welche meine Frage beantworten zu dieser Gruppe gehören ist mir nicht bekannt, deswegen die Formulierung als "Fiktiver Fall" (So kenne ich es aus anderen Foren).

Wenn dieses hier so nicht gewünscht ist dann kann ich den Beitrag auch gerne abändern, oder er kann auch gerne gelöscht werden.

Leeres Portemonnaie

Ich würde es einfach versuchen im Rahmen des BuT. Die Begründung liegt in der "sozialen Teilhabe".
Dafür sind wohl 15,-€ / Monat vorgesehen.
Evtl. bietet die Schule / Hort einen verminderten Beitrag für LE an?
Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧

Spezi

Ich unterstelle mal das vom zuständigen Jobcenter die Kostenübernahme im Rahmen der BuT abgelehnt wurde, da die Betreuung keine Leistung nach BuT darstellen würde.

Einen verbilligten Tarif gibt es angeblich nicht.

skeptiker12

Zitat von: Spezi am 21. August 2023, 20:46:32Hinzu kommt das, das lokale Jobcenter oft "Maßnahmen" oder "Termine" gerne auf vormittags legt, und sich diese Termine regelmäßig mit der Abholzeit in der Schule überschneiden würde (z.B.: 11:30 Uhr).

Idee: Weshalb nicht die Betreuung sofort stoppen und die Tochter um 11:30 Uhr abholen ? Mittagessen gibt es nicht und aus meiner Erfahrung lernen die Kinder gar nichts in der Zeit. Es ist für die 50 Euro monatlich kein Vorteil erkennbar. Sollte das bei der Schule der Tochter anders sein, müssten die Kosten eben geschluckt werden und an anderen Stellen gespart werden, falls das möglich ist.

Ist es nicht einfacher, dem JC zu belegen, daß die Maßnahme oder der "Termin" nicht zur Abholzeit passt und deshalb vom JC zu einem machbaren Zeitpunkt angeboten werden muss ?

Leeres Portemonnaie

Zitat von: Spezi am 21. August 2023, 20:46:32Hat Frau A die Möglichkeit die Kosten für die Betreuung vom Jobcenter ersetzt zu bekommen (BuT?), oder gibt es anderweitig eine Möglichkeit diese Kosten erstattet zu bekommen?


Zitat von: Spezi am 21. August 2023, 20:46:32Ich unterstelle mal das vom zuständigen Jobcenter die Kostenübernahme im Rahmen der BuT abgelehnt wurde, da die Betreuung keine Leistung nach BuT darstellen würde.


Dann passt die Fragestellung nicht so recht. :weisnich:

Wo bin ich denn bloß hingekommen, und wie ist das passiert? 😦 🤧