Umzug

Begonnen von Hummel, 06. September 2023, 22:12:00

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Hummel

Guten Abend

Ich möchte gern etwas für meine Tochter fragen.

Sie bekam vor kurzem ihr 2.Kind und würde gern in eine größere Wohnung umziehen.
Die jetzige Wohnung hat 58qm und Warmmiete 480€.

Die neue Wohnung hat 83qm bei 700€ warm.
Die Grenze, bis wohin das Jobcenter die Mietkosten übernehmen würde liegt hier im Ort bei 80qm und 664€ Warmmiete.

Meine Tochter würde die Miete, die mehr kostet, selber zahlen.( es gibt momentan keine anderen Wohnungen, die in dem vorgegebenen Rahmen sind)

Wenn das Jobcenter die Übernahme der Wohnkosten für die neue Wohnung nicht übernimmt...
Was würde das Jobcenter dann, (wenn sie in die größere Wohnung zieht) übernehmen, die Mietkosten, wie die jetzige Wohnung ist ( 480€ )oder die Miete, die laut Vorgaben / Höchstgrenze gezahlt werden?

Der Umzug wird in Eigenregie gemacht.

Danke schön

Hummel
Was mich nicht umhaut,macht mich stark!

Rettungsfuzzy

Mann möge mich gerne berichtigen, aber wenn ich mich recht erinnere, hier mal gelesen zu haben, daß bei

erlaubtem Umzug*, die max. Höchstgrenze der KdU übernommen werden,
und
bei nicht erlaubtem Umzug, nur die bisher bewilligte KdU übernommen wird.

* z.B. weil die Notwendigkeit des Umzuges wg. Überfüllung der Wohnungsgröße (Bsp.: 4 Pers. auf 20m2) anerkannt wird.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Hummel

Was mich nicht umhaut,macht mich stark!