Anrechnung Minijob Tochter/Schülerin

Begonnen von Mia83, 24. August 2023, 09:48:40

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Sheherazade

Zitat von: Mia83 am 31. August 2023, 08:02:04Meine Tochter bekommt aber doch kein Barfög.

Sollte sie aber (erklärt vielleicht auch die fehlenden 300€). Deshalb wurdest du in Beitrag #7 darauf hingewiesen, möglichst noch im August Schüler-Bafög zu beantragen. Das wird erst ab Antragstellung gezahlt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Birgit63

Bafög ist eine vorrangige Leistung. Die muss beantragt werden. Und zwar schriftlich, damit auch ein schriftlicher Bescheid kommt.

Mia83

Ja, danke auch für den Tip. Darum habe ich mich ja auch gleich gekümmert und den Antrag habe ich heute auch erhalten und ausgefüllt. Wird wohl aber trotzdem nichts mehr mit August...

Das Jobcenter darf fiktives Einkommen nicht anrechnen. Dazu gibt es etliche Urteile. Zur Not weiter Anwalt. Ändert natürlich vorerst nichts an unserer finanziellen Notlage. Bis heute keine weitere Post oder sonstiges erhalten.

september23

Zitat von: Schnuffel01 am 24. August 2023, 22:17:27Dann beantragt das noch schnell im August beim Amt für Ausbildungsförderung. Gibt im Monat 262€. Nach Anrechnung bleiben 100 übrig.
Nach Anrechnung hat man 100 euro zusätzlich.