Anrechnung Minijob Tochter/Schülerin

Begonnen von Mia83, 24. August 2023, 09:48:40

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Mia83

Hallo und guten Morgen alle zusammen!

Ich habe folgendes Problem und vielleicht kann mir hier ja der ein oder andere ein paar wertvolle Tipps geben, für die ich sehr dankbar wäre!

Meine Tochter, 16 Jahre, Schülerin arbeitet auf 520 Basis in einem Minijob. Dies wurde nun von unserem Jobcenter komplett angerechnet und auf die Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt. Seit dem 01.07.23 sind doch die Minijobs für Schüler komplett anrechnungsfrei? Das habe ich dem Jobcenter mitgeteilt, aber mir wurde gesagt davon wisse man nichts. Dann habe ich die Beschwerdestelle kontaktiert und auch diese sagte wortwörtlich, die Kollegin hätte alles richtig gemacht und sie könne mir da auch nicht weiterhelfen und ich sollte doch einfach Widerspruch einlegen, sollte ich etwas zu beanstanden haben. Das habe ich natürlich auch gemacht, mit entsprechenden Paragraphen und gleichzeitig habe ich auch eine Anwaltskanzlei eingeschaltet, die mir nochmals bestätigt hat, dass das Jobcenter hier falsch berechnet hat und mich quasi hier ver*rschen möchte. Denn das Jobcenter und die Mitarbeiter kennen sehr wohl die neuen Gesetze. Was sie ja auch müssen, sonst dürften die da doch nicht arbeiten? Ist das Praxis in den Jobcentern, die Menschen für dumm zu halten?

Desweiteren habe ich auch Schulbedarf beantragt für meine Tochter. Bis dato wurde dieser Antrag auch ignoriert. Ich habe dann heute angerufen und die Dame am Telefon meinte, meine Tochter würde nichts bekommen weil sie ja Einkünfte hätte und der Schulbedarf hätte nichts mit der Einkommensgrenze zutun und da würde das anders gehandhabt und angerechnet werden. Stimmt das denn so? Warum wird sich dann tot gestellt und kein Ablehnungsbescheid zugeschickt?

Ich bin gerade wirklich überfordert. Ich bin alleinerziehende Mutter von vier Kindern und auf diese Unterstützung angewiesen.

Danke schön mal für's lesen und habt einen schönen Tag!



Quinky

Eine Komplettanrechnung ist ohnehin völlig unmöglich, zumindest die alten Freibeträge hätten gewährt werden müssen, sofern die neuen Freibeträge ab 1.7. unbekannt wären.
weiterhin,
eine Anrechnung auf die ganze BG ist ebenfalls völlig unmöglich, da der Verdienst ausschliesslich auf den Bedarf dieser Tochter angerechnet werden durfte
weiterhin,
ich würde den Leiter des Jobcenters informieren, über die gesetzwidrige Anrechnung
weiterhin,
sollte selbst der Leiter dieses Jobcenters keine Änderung durchführen, würde ich folgende Meldung in der örtlichen Zeitung veröffentlichen:
Das Jobcenter in ..... führt in verbrecherischer Weise Betrug an Kindern durch, da vorsätzlich Eigentum enteignet wird.

Ernie

P.S.
Da weder die Mitarbeiter des Jobcenters, noch die Beschwerdestelle, noch der Leiter die einfachsten Gesetze einhalten, ist eine solche Veröffentlichung erforderlich. Da mit Sicherheit es sich NICT! um einen Einzelfall handelt, sondern in großem Stil betrogen wird, ist das erforderlich

Mia83

Danke für die Antwort und die Hilfe! :danke: 
Ich habe tatsächlich auch schon überlegt den Fall an die örtliche Presse weiterzuleiten, hab dann aber gedacht, dass die an sowas eh nicht interessiert sind. Einen Versuch wäre es dennoch wert. Ich probiere es mal!

Mich ärgert es auch maßlos,dass die sich so lange Zeit lassen dürfen mit der Bearbeitung von Widersprüchen. Das die einfach alles ignorieren und sich tot stellen. Hier ist eine alleinerziehende Mutter die auf jeden Cent angewiesen ist und dann dürfen die einfach machen was die wollen.  :heul:

Sheherazade

Mal dazwischen gefragt: Wann wurde der Widerspruch ans Jobcenter geschickt?

Geht die 16-Jährige mit dem Minijob noch an eine allgemeinbildende Schule oder an eine Berufsfachschule?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mia83

Der Widerspruch wurde am 2.08.2023 versendet. Natürlich ist das Jobcenter noch in der Frist, es hat ja mindestens drei Monate Zeit... Trotzdem in einer finanziellen Notlage schwierig.

Sie geht auf eine Berufsfachschule (Sozialassistentin) und verdient nichts. Das spielt aber, soweit ich über den Anwalt informiert bin,keine Rolle. Denn selbst als Azubi und unter 25 Jahren, darf der Minijob bis 520 Euro nicht aufs Bürgergeld  angerechnet werden bzw die Vergütung.

Schnuffel01

Zitat von: Mia83 am 24. August 2023, 19:33:28Sie geht auf eine Berufsfachschule (Sozialassistentin) und verdient nichts.

Habt ihr kein Schülerbafög beantragt?
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Mia83

Nein. Mir wurde gesagt das geht auch nicht wenn das Kind schon Bürgergeld erhält und es würde ohnehin angerechnet werden.

 :weisnich:

Schnuffel01

Dann beantragt das noch schnell im August beim Amt für Ausbildungsförderung. Gibt im Monat 262€. Nach Anrechnung bleiben 100 übrig.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zitat von: Mia83 am 24. August 2023, 19:33:28Sie geht auf eine Berufsfachschule (Sozialassistentin)

Die Schulbescheinigung wurde eingereicht beim Antrag auf BuT?

Ansonsten, wie schon geschrieben, schnellstens den Antrag auf Schüler-Bafög stellen. Soweit ich das mitbekommen habe, zählt Schüler-Bafög nicht als Ausbildungsentgelt, so dass die Leistungen für BuT genehmigt werden müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schnuffel01

ZitatAblehnungsbescheid

Ihr Antrag vom xx.xx.xxxx auf Leistungen für BuT wird abgelehnt.

Begründung:

Die Leistungen für BuT werden abgelehnt, da Sie nicht zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören. Leistung für BuT können nur Schülerinnen und Schüler erhalten, die das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet habe, eine allgemein-oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung beziehen (§ 28 Absatz 1 Satz 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch- SGB II).

Sie beziehen BAföG.


"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Oh, Schüler-Bafög zählt doch als Ausbildungsentgelt? Ich meinte, bei deinem Thread zum Thema was anderes gelesen zu haben.

Edit: Sehe gerade, dass ich die letzten Beiträge nicht gelesen habe. https://hartz.info/index.php/topic,126762.msg1502624.html#msg1502624
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schnuffel01

Ja, komischerweise haben wir das 1x bekommen, nach einer Beschwerde beim Kundenreaktionsmanagement.Im darauffolgenden Jahr nicht. Widerspruch wurde abgelehnt.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zumindest ist die BuT-Ablehnung für die TE jetzt erklärbar. Zumal Schüler-Bafög auch eine vorrangige Leistung zu Bürgergeld ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mia83

Zitat von: Quinky am 24. August 2023, 13:15:19Eine Komplettanrechnung ist ohnehin völlig unmöglich, zumindest die alten Freibeträge hätten gewährt werden müssen, sofern die neuen Freibeträge ab 1.7. unbekannt wären.
weiterhin,
eine Anrechnung auf die ganze BG ist ebenfalls völlig unmöglich, da der Verdienst ausschliesslich auf den Bedarf dieser Tochter angerechnet werden durfte
weiterhin,
ich würde den Leiter des Jobcenters informieren, über die gesetzwidrige Anrechnung
weiterhin,
sollte selbst der Leiter dieses Jobcenters keine Änderung durchführen, würde ich folgende Meldung in der örtlichen Zeitung veröffentlichen:
Das Jobcenter in ..... führt in verbrecherischer Weise Betrug an Kindern durch, da vorsätzlich Eigentum enteignet wird.

Ernie

P.S.
Da weder die Mitarbeiter des Jobcenters, noch die Beschwerdestelle, noch der Leiter die einfachsten Gesetze einhalten, ist eine solche Veröffentlichung erforderlich. Da mit Sicherheit es sich NICT! um einen Einzelfall handelt, sondern in großem Stil betrogen wird, ist das erforderlich

Zum Update: Ich habe in der Zwischenzeit alle möglichen Pressestellen angeschrieben und hoffe es interessiert jemanden, der das dann auch Öffentlich macht.

Das Jobcenter stellt sich nach wie vor tot. Plötzlich habe ich diesen Monat nochmal 300 Euro weniger bekommen und ich weiss nicht mal warum. Keine Post, keine Infos. Nichts.

@Sheherazade
Meine Tochter bekommt aber doch kein Barfög. Es wurde ja nicht mal schriftlich abgelehnt. Nur am Telefon. Ich habe keinen Ablehnungsbrscheid o.ä. erhalten. Die spielen auf Zeit und ich denke sie wollen mich mürbe machen. Meine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich ebenfalls Anfang August dahin geschickt, natürlich mit Sendungsnachweis. Auch hier keine Reaktionen.

hko

Zitat von: Mia83 am 31. August 2023, 08:02:04Meine Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich ebenfalls Anfang August dahin geschickt, natürlich mit Sendungsnachweis. Auch hier keine Reaktionen.
statt Dienstaufsichtsbeschwerde wäre wohl eine Fachaufsichtsbeschwerde angebracht. Und diese in Unkenntnis der zuständigen Behörde direkt nach Nürnberg oder falls Optionskommune an das Ministerium des Landes. Die geben diesen Vorgang dann weiter und es gibt bestimmt eine Reaktion des Jobcenters.

Gruß hko