Neuer Termin, neuer SB - viele Fragen.

Begonnen von Hansejunge, 24. August 2023, 12:16:02

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Rettungsfuzzy

Nein... Daten zu Diagnosen darf auch der Amtsarzt nicht bzw. nur_(untersuchungsbedingt)_an_Kollegen_&_eigenes_Personal weitergeben...!

Der SB bekommt lediglich ein Ergebnisbericht a la "Der Kunde wurde am xxx auftragsgemäß begutachtet. Unserer Untersuchungsergebnisse nach ist er für3-6 eingeschränkt Arbeitsfähig.
Die maßgeblichen Einschränkungen sind ..."

Auf unser Bitten hin haben wir das Teil in Kopie auch erhalten - Ich finde es nur gerade nicht im Ordner... Wenn ich es gesucht & gefunden habe, kann ich das ja mal hier einstellen.

LG RF
Wer kämpft, kann verlieren - Wer aufgiebt, hat verloren !

Hansejunge

Ah ok. Der SB erfährt nur etwas von meiner Art der Tauglichkeit, aber niemals WARUM nur diese Art der Tauglichkeit.

Fettnäpfchen

Hansejunge

Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 15:32:56Ja. Diese Woche war das "normale" Gespräch, wie jeden Monat. In zwei Wochen ist dann die KOOP-Erstellung. Noch habe ich keine schriftliche Einladung.
Du bist aber keine u25?
Was ist der Einladungsgrund?
Mtl. wegen der Nachfrage ob du jetzt eine Änderung deiner berufl. Situation hast ist ja schon böswillig und würde ich nicht akzeptieren.

Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 15:32:56Das Bewerbungstraining habe ich jetzt auch erst in Form eines Infoflyers in A4, also noch keine schriftliche "offizielle" Zuweisung, nur ein Infoblatt, was sich jeder aus dem Netz saugen kann.
Das ist ungültig bzw. nicht korrekt ausgeführt, denn der SB muss im Vorfeld eine für dich passende Maßnahme raus suchen und nicht DU!

Zitat von: Hansejunge am 25. August 2023, 15:32:56Und ja, vor dem KOOP graut es mir etwas. Ich will ja vorher schon meinen eigenen schreiben, also das, was ich gerne drin hätte.
Vergiß es!
Die lesen nicht mal die von Ihnen angeforderten Bewerbungsunterlagen wie kommst du darauf das es dann beim Koop anders läuft.
Abgesehen davon hast du kein richtiges Mitspracherecht.

Zitat von: Schnuffel01 am 25. August 2023, 18:38:22Vielleicht lädt der SB dich dann weniger ein. :weisnich:   Optimal wäre natürlich ein Beistand zum Termin.
:sehrgut:
Beistand hilft immer und beugt auch mancher SB Hybris vor!

aber gerne auch wenn der Vorgesetzte plötzlich sieht das er 12 x pro Jahr Fahrtkosten zahlen muss. Das gefällt nicht allen Vorgesetzten.

Falls du ein Kfz. hast bestehe auf die 20Cent/km.

Die Fahrtkosten lässt du dir gesammelt erstatten also
die Einladungsschreiben raussuchen und dann für die Termine vom - bis auflisten denn Antrag aus dem Anhang nehmen ausfüllen und dem JC nachweislich zukommen lassen.
In deinem Fall am besten beim nächsten Termin am Empfang WENN du eine Abgabebestätigung sprich Stempel auf die Kopie des Antrages bekommst.
Ansonsten wirfst du den Antrag in den Hausbriefkasten.
Dazu siehe dann unten*
Zitat
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 11:38:36Kann man denn den SB fragen, dass man gerne mal einen Termin beim Amtsarzt hätte, mit der Bitte, dass dieser drüber schaut, wegen der Tauglichkeits aller Jobs, OHNE dass man dem SB erzählt, worum es genau geht?
Man fragt nicht man fordert so etwas ein, ist halt auch mit "Stress" für Dich verbunden. Wie das abläuft steht dann im 2ten Anhang
Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit

Zitat von: Rettungsfuzzy am 26. August 2023, 13:25:51Auf unser Bitten hin haben wir das Teil in Kopie auch erhalten
das Teil B (genannt)steht jedem zu und MUSS sogar ohne Aufforderung ausgehändigt werden, woher sollst du sonst wissen auf welcher Grundlage ein SB seine Entscheidungen trifft und ob er sich an seine gesetzliche Aufgabe erhält.
Das Teil A geht niemand im JC etwas an bleibt beim AÄD unter Verschluss und wird nur auf Antrag an Dich ausgegeben, manchmal muss sogar der Hausarzt oder Psychologe die Herausgabe einfordern, liegt aber am Inhalt und ob er einem Schaden könnte wenn man die Diagnose liest.

MfG FN

*
Zitat
Zitatden Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!


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Yasha

@Fettnäpfchen. Dein Leitfaden gilt bei kommunalen Jobcentern übrigens nicht.

Die beauftragen eigene ärztliche Dienste. Und da muss der Arzt das beantworten,was die Zielfrage der SB anfragt. Und das umfangreich.Das gehört dort generell als Standard zu deren Auftrag mit dem Jobcenter-über den jeweiligen Landrat.

Da hat übrigens jedes kommunale Jobcenter eigene Tricks,wie es entsprechend vorher die Zustimmung zu umfangreichen Berichten bekommt. Oder der Arzt wird zur Beratung der SB eingespannt,nach der Untersuchung,welche Arbeiten und welche Eingliederungsstrategie dann noch erfolgversprechend erscheint.

Wenn das Jobcenter von @Hansejunge ein kommunales wäre, dann ist oberste Vorsicht geboten. Meiner Meinung nach,welches ein umfangreiches Wissen zu Ausgestaltungen von ÄD kommunaler JC beeinhaltet,gespeichert aus vorherigen Ausschreibungen.


Hansejunge

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Du bist aber keine u25?
Was ist der Einladungsgrund?
Mtl. wegen der Nachfrage ob du jetzt eine Änderung deiner berufl. Situation hast ist ja schon böswillig und würde ich nicht akzeptieren.

Ich bin 43, habe zwei Berufs- und zwei Schulabschlüsse und einen Hochschulabschluss. Von der Ausbildungsseite her kann man also nicht meckern. ;-)

Und am Anfang des Jahres wurde ich nur alle 3 Monate eingeladen. Als der SB sah, dass er mit mir nicht so kann, wie er will und bemerkte, dass er auf Widerstand stößt, wurde das auf ein Mal pro Monat herunter bzw. hochgefahren, seitdem monatlich: berufliche Situation besprechen.

Was würdest Du denn auf die Einladung antworten, wenn ein Monat rum ist und eine neue eintrudelt: "Bei mir hat sich jobtechnisch nichts verändert, im Anhang meine Bewerbungsliste und einige Absagen in Kopie, MFG" - oder wie?

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Das ist ungültig bzw. nicht korrekt ausgeführt, denn der SB muss im Vorfeld eine für dich passende Maßnahme raus suchen und nicht DU!

Das JC hat den Flyer herausgesucht, nicht ich. Ich vermute eh, dass das JC alles versucht, nur über die mündliche Schiene mit mir fertig zu werden, gepaart mit Psychodruck und Tricks, weil sie genau wissen, dass, wenn es schriftlich bei mir eintrifft, Gegenwind geben wird. Also das Schriftliche schön umschiffen und alles mündlich machen ("Soll ich Ihnen einen Termin geben, das können wir gleich hier machen.") Deswegen sind die monatlichen einstündigen Treffen immer sehr skandalös und völlig aufgeblasen, aber letztlich für nichts. Keine schriftlichen Aufforderungen oder Konsequenzen danach.

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Vergiß es!
Die lesen nicht mal die von Ihnen angeforderten Bewerbungsunterlagen wie kommst du darauf das es dann beim Koop anders läuft.
Abgesehen davon hast du kein richtiges Mitspracherecht.

Ich denke auch, dass das JC meine "Version" des KOOP ignorieren, wenn nicht sogar auslachen wird. Aber so habe ich etwas in der Hand, wenn ein Anhörungsbogen kommt, warum ich mich nicht an den KOOP gehalten habe. Dann kann ich sagen: "Hier, dass ist meine Version, das wollte ich eigenltich, aber Sie sehen ja, nichts davon ist übrig." Aber hier bewegen wir uns im Bereich der Spekulation, es kann ja auch ganz anders kommen.


Stichwort Amtsarzt:
Aber irgendwie wäre es ja auch sinnlos, zum Amtsarzt zu gehen, weil der nur feststellen wird, was ich eh schon weiß, also wie lange, wie oft, wo arbeiten - was geht, was geht nicht. Und solange mich das JC selbst Stellenbewerbungen recherchieren lässt, dann habe ich das eh in meiner Hand. Und ich allein kenne mich nun mal am besten. Aber die werden wohl nicht aufgeben, mich dazu zu nötigen, an freiwilligen Programmen teilzunehmen.....


Yasha

@Hansejunge. Du hast einen Flyer? Ich kenne viele Standard Maßnahmen im Detail. Willst Du nicht wissen,welche Vermittlungshemmnisse Dir ggf. mittels dieser Maßnahme unterstellt werden?

Ich bräuchte dazu nur den Titel bzw.die Bezeichnung der Maßnahme,dann könnte ich Dir das mitteilen,sofern ich die gsspeichert hätte.

Ich speichere seit 2017 viele Maßnahmen. Insbesondere alle meines Jobcenters.Als vorherige Ausschreibung. Seitdem die SB das wissen,da ist Ruhe,was die Standard Maßnahmen betrifft.



Hansejunge

Wie gesagt, es ist ein Flyer für ein zweiwöchiges "Rund-um-Bewerbungstraining", eine Aktivierung. Mehr möchte ich dazu hier nicht sagen, wegen einer evtl. Rückverfolgbarkeit.

Das Training, wärmstens empfohlen von meinem SB, ohne meine Bewerbung richtig gesehen und durchgelesen zu haben. :-)

"Bringen Sie Ihre Bewerbung mit." "Machen Sie ein Training." (ich: "Wollen Sie meine Bewerbung nicht vorher mal angucken?") "Nein, wir haben da nicht die richtige Ahnung, darum ja das Training."

Kabarett pur.

Fettnäpfchen

Yasha

Zitat von: Yasha am 26. August 2023, 19:20:53@Fettnäpfchen. Dein Leitfaden gilt bei kommunalen Jobcentern übrigens nicht.

Die beauftragen eigene ärztliche Dienste.
Bei O.- Kommunen ist normal der Rentenversicherungsträger zuständig.
Ich habe da einiges von Ottokar dazu gelesen und abgespeichert ist aber in älteren .hidden Dateien.
unten ein .png das noch leicht zu finden war. Da der letzte Absatz.
Es gibt auch noch die Möglichkeit des Gesundheitsamts das setze ich gleich ins Zitat:
ZitatVielmehr greift in solchen Fällen die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Landkreistag bzw. Städtetag und der DRV-Bund:
http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB2_8R0
siehe dazu auch hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?
f=SGB2_8R4
Auszug daraus:
Da die oben genannte Vereinbarung nicht im Verhältnis zu den zugelassenen kommunalen Trägern (sogenannte Optionskommunen) gilt, wurden zwischen dem Deutschen Landkreistag sowie dem Deutschen Städtetag und der Deutschen Rentenversicherung Bund eine -ähnlich gelagerte - Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitsuchenden im Sinne des SGB II mit Wirkung vom 01.09.2013 (Anlage 2) beziehungsweise 01.11.2013 (Anlage 3) abgeschlossen.
In den Verfahrensvereinbarungen sind Regelungen über die Erstellung von Erstgutachten zur Erwerbsfähigkeit von Arbeitssuchenden durch die Rentenversicherungsträger getroffen worden. Danach haben die Optionskommunen die Möglichkeit, in Fällen, in denen das Vorliegen von Erwerbsfähigkeit zweifelhaft ist, bei dem für den Arbeitssuchenden zuständigen Rentenversicherungsträger eine gutachterliche Stellungnahme zur Erwerbsfähigkeit einzuholen. In diesen Fällen wird es zu keinen Widersprüchen im Sinne des § 44a SGB II SGB II § 44a G0) kommen, da die Optionskommune und die Kommune als Sozialhilfeträgerin die vom Rentenversicherungsträger abgegebene ärztliche Stellungnahme als für sich verbindlich anerkennen.

Mehr Mühe mache ich mir bei diesem Thread nicht mehr da es offensichtlich eh nicht bringt.
Falls du es ausdiskutieren willst passt es hier auch nicht rein und wenn dann mach das mit Ottokar der macht das aus dem ff.
Ich müsste immer nur suchen nachlesen und dafür ist mir die Zeit in der Zwischenzeit zu schade.

Hansejunge
Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Was würdest Du denn auf die Einladung antworten, wenn ein Monat rum ist und eine neue eintrudelt: "Bei mir hat sich jobtechnisch nichts verändert, im Anhang meine Bewerbungsliste und einige Absagen in Kopie, MFG" - oder wie?
Gar nichts ich würde mich über die Dichte der Einladungen beschweren denn das ist Geldverschwendung pur. Und Mißbrauch der Ermessensentscheidung. (s.ganz unten)*
Schließlich bist du über die § gezwungen berufliche Änderungen mitzuteilen.
Während Corona konnte man das schriftlich dem SB so wie du meinst mitteilen und da habe ich das gemacht und dann Ruhe gehabt.

Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Das JC hat den Flyer herausgesucht, nicht ich.
Ich sehe schon du verstehst es nicht.
Das JC muss die passende Maßnahme die DICH weiterbringt raussuchen und nicht Flyer mit dummen Kommentaren wie, dass sie keine Ahnung haben, weiterreichen.

Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42("Soll ich Ihnen einen Termin geben, das können wir gleich hier machen.")
Ich brauche keinen Termin oder glauben sie ernsthaft ich würde innerhalb eines Monats eine Anstellung finden und wenn sie das unbedingt wollen schicken Sie mir das schriftlich. Oder so ähnlich.

Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Aber so habe ich etwas in der Hand, wenn ein Anhörungsbogen kommt, warum ich mich nicht an den KOOP gehalten habe. Dann kann ich sagen: "Hier, dass ist meine Version, das wollte ich eigenltich, aber Sie sehen ja, nichts davon ist übrig." Aber hier bewegen wir uns im Bereich der Spekulation, es kann ja auch ganz anders kommen.
Ich sehe schon du verstehst es nicht.
Das kann und wird so nie passieren, habe ich aber auch schon oft genug erwähnt.

Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Stichwort Amtsarzt:
Das war nur weil du nachgefragt hast ob man das selber beantragen kann.
Entscheiden musst du und machst es eh so wie du denkst.

*das muss man aufmerksam lesen:
Quelle
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/sauer-sgbii-32-meldeversaeumnisse-241-meldeaufforderungmeldezweck_idesk_PI13994_HI5093263.html
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Hansejunge am 26. August 2023, 19:28:42Ich bin 43, habe zwei Berufs- und zwei Schulabschlüsse und einen Hochschulabschluss. Von der Ausbildungsseite her kann man also nicht meckern. ;-)

Und wie lange erwerbslos?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Hansejunge

#39
Zitat von: Sheherazade am 27. August 2023, 13:29:53Und wie lange erwerbslos?

Im Prinzip gar nicht. Ich laufe seit meinem letzten "großen Job" offiziell als selbständig (EKS) mit kleinem Einkommen (Aufstocker), möchte aber aus der Selbständigkeit raus in einen "richtigen" Job, ohne ALG/Bürgergeldabhängigkeit.

Aber das Thema "Selbständigkeit ja/nein" ist jetzt ein anderes Thema für einen anderen Thread

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 12:36:50Gar nichts ich würde mich über die Dichte der Einladungen beschweren denn das ist Geldverschwendung pur. Und Mißbrauch der Ermessensentscheidung.

Na, ob das was bringt. "Ich finde es nicht in Ordnung, dass Sie mich so oft einladen." Da habe ich meine Zweifel.

[
Zitat von: Fettnäpfchen am 27. August 2023, 12:36:50Das JC muss die passende Maßnahme die DICH weiterbringt raussuchen und nicht Flyer mit dummen Kommentaren wie, dass sie keine Ahnung haben, weiterreichen.

Das JC weiß nicht, was mich weiterbringt, da es von mir keine Ahnung hat. Ich habe den Eindruck, die SB sind nur die Zentrale / der Empfang und die jeweiligen Maßnahmen sind dann die "richtigen" Berater und Vermittler, die dann helfen können. Man muss/sollte also heute so oder so eine Maßnahme machen, damit man überhaupt jemanden "an der Strippe" hat, der einen helfen kann. Cleverer Schachzug.... "Wir sind doof, deshalb die Maßnahmen, die können helfen. Was Du willst keine Maßnahme? Ist aber besser, denn wir sind ja doof." (Also vielleicht ein Schachzug dahingehend, dass Maßnahmen mehr durchgesetzt werden können, da die SB sich zurückfahren. Wenn die SB Ahnung hätten, bräuchte man keine (Coaching-)maßnahmen, aber das will man ja vermeiden. Jeder soll in Maßnahmen, also muss man sie "attraktiver" machen und die SB "unattraktiver".

Auch wenn ich in Deinen Augen vieles nicht verstehe, bin ich dennoch gespannt, wie das mit dem KOOP wird. Hast Du Deinen schon? Hinterher ist man/ich/du immer schlauer. ;-)

In jedem Falle kaufe ich mir mal wieder neues Druckerpapier und Druckertinte, es wird wohl viel ausgedruckt werden in nächster Zeit......

Hansejunge

Zitat von: Fettnäpfchen am 26. August 2023, 18:04:34Die Fahrtkosten lässt du dir gesammelt erstatten also
die Einladungsschreiben raussuchen und dann für die Termine vom - bis auflisten denn Antrag aus dem Anhang nehmen ausfüllen und dem JC nachweislich zukommen lassen.

Ich finde den Antrag auf Fahrtkosten leider nicht, sorry. Da ist "nur" ein Praxisleitfaden als PDF.

Gelten die 20 cent / km pro Strecke oder für Hin- und Rückfahrt insgesamt? Beispiel: Streckenlänge = 7 km > 1x 1,40 € geltend machen oder 2,80 € insgesamt?

Wenn ich im Routenplaner die Strecke eingebe, komme ich bei PKW auf 9 km, bei Fahrrad auf 7 km. PKW habe ich nicht, Führerschein PKW auch nicht. Also die Fahrradroute nehmen?

Danke

alfa

#41
Huhu, sag einfach, du bist mit dem PKW eines Bekannten zum Termin gekommen. Dann bekommst du auch die Kosten erstattet.

sorry, habe nicht aufmerksam gelesen. Nix mit Führerschein. Dann sag, ein Freund hätte dich gefahren und der macht das auch nicht umsonst.

Hansejunge

Nein, das JC weiß, dass ich keinen Führerschein habe.

Aber für Radfahrer muss das doch auch gelten, oder? Auch "wir" haben Kosten, nicht nur die Autofahrer.

alfa

Zitat von: Hansejunge am 29. August 2023, 12:53:44Aber für Radfahrer muss das doch auch gelten, oder? Auch "wir" haben Kosten, nicht nur die Autofahrer.
Gute Frage aber da kenne ich mich echt nicht aus.

Fettnäpfchen

Hansejunge

Zitat von: Hansejunge am 29. August 2023, 12:53:44Aber für Radfahrer muss das doch auch gelten, oder? Auch "wir" haben Kosten, nicht nur die Autofahrer.
Beim Finanzamt ja, aber ob das für JC gilt weiß ich selber nicht.
Kannst ja mal unter BRKG Googeln ist glaube ich §5.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.