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JC lehnt Kosten der Unterkunft ab

Begonnen von A-ha, 26. August 2023, 14:54:52

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A-ha

Hallo,

ich lese dieses Forum als Gast schon länger mit und habe mich heute registriert, da ich nun selbst von Bürgergeld betroffen bin.
Ich hoffe auf eure Ratschläge in einer für mich unklaren Situation,- es geht im wesentlichen um die Kosten der Unterkunft.

Folgendes ist passiert:

Im September letzten Jahres musste ich - nach 11 Jahren - aufgrund Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter meine Wohnung verlassen.
In dieser wohnen jetzt 3 Personen aus der Ukraine.

Trotz intensiver Bemühungen war es mir nicht möglich eine neue, bezahlbare Bleibe zu finden.
Aufgrunddessen hat mich meine Schwester, welche in einer Eigentumswohnung lebt, aufgenommen und mir in ihrer 3 Zimmerwohnung ein Zimmer untervermietet.Hierfür haben wir einen Untermietvertrag geschlossen und eine pauschale Warmmiete von 510,-- EUR vereinbart.
Darin ist enthalten: Ein 20 qm großes Zimmer, die Nutzung der Küche, des Bades und die kompletten NK und Strom, Heizung, Warmwasser, Kaltwasser,Müllgebühren, TV, Internet... eben alles in einer pauschalen Miete von 510,-- EUR.

Nach Auslauf von ALG I am 20.07.2023 habe ich einen Antrag auf Bürgergeld gestellt, welcher mir gestern 25.08.2023 bewilligt wurde.
Die Kosten der Unterkunft wurden mir abgelehnt.

Zitat des JC:

" Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt, da aktuell kein Nachweis vorliegt ob Ihre Vermieterin an Sie Untervermieten darf.

Sollte Frau B. ( Anm.: meine Schwester ) die Eigentümerin sein wie in der Mietbescheinigung ausgewiesen wurde, so erschließt sich uns nicht, weshalb die Kosten der Unterkunft so hoch sind für ein Zimmer in einer 3 Zimmer Wohnung und, weshalb ein Untermietvertrag geschlossen wurde ".

Bitte reichen Sie schnellstmöglich Nachweise diesbzüglich ein damit wir die Kosten der Unterkunft prüfen können.

Meine Schwester ist die Eigentümerin der Wohnung,- ich verstehe nicht, wen sie da um Erlaubnis fragen soll, ob sie untervermieten darf ?
Der Untermietvertrag wurde von uns geschlossen, da ich 1 Zimmer in der Wohnung meiner Schwester untervermietet bekomme.
Wieso frägt das JC nun, warum wir einen Untermietvertrag geschlossen haben...was denn sonst ?
Ich habe ja keine eigenständige Wohnung gemietet.

Mit der pauschalen Warmmiete dachten wir auch, daß die Vereinbarung einer solchen, für das JC und für mich komfortabler ist, da somit ggf.umständliche Nachforderungen in einer Nebenkostenabrechnung vermieden werden können.

Zudem kommt, dass ich bereits seit dem 15. Juli 2023 in der Wohnung meiner Schwester wohne und - aufgrund der Bearbeitungsdauer des JC - auch noch gar keine Miete bezahlt habe.

Ich komme aus der Obdachlosigkeit und lande erneut dort, wenn hier keine Lösung gefunden wird, denn meine Schwester ist mir gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet und muß mir auch kein Obdach geben.

Frage:

Wie gehe ich jetzt vor und was, wenn ich tatsächlich wieder auf der Straße landen sollte ?

Herzlichen Dank,- ich bin wirklich für jeden Ratschlag sehr dankbar !

















Sheherazade

Zitat von: A-ha am 26. August 2023, 14:54:52Wieso frägt das JC nun, warum wir einen Untermietvertrag geschlossen haben...was denn sonst ?

Eigentümer können keinen Untermietvertrag machen, nur einen Mietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung. Inwieweit die 510€ für eure Region teuer ist, kann ich nicht beurteilen.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

A-ha

Zitat von: A-ha am 26. August 2023, 14:54:52Zitat des JC:

" Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt, da aktuell kein Nachweis vorliegt ob Ihre Vermieterin an Sie Untervermieten darf.

Sollte Frau B. ( Anm.: meine Schwester ) die Eigentümerin sein wie in der Mietbescheinigung ausgewiesen wurde, so erschließt sich uns nicht, weshalb die Kosten der Unterkunft so hoch sind für ein Zimmer in einer 3 Zimmer Wohnung und, weshalb ein Untermietvertrag geschlossen wurde ".

Bitte reichen Sie schnellstmöglich Nachweise diesbzüglich ein damit wir die Kosten der Unterkunft prüfen können.
Zitat von: Sheherazade am 26. August 2023, 15:26:12Eigentümer können keinen Untermietvertrag machen, nur einen Mietvertrag oder eine Kostenbeteiligungsvereinbarung. Inwieweit die 510€ für eure Region teuer ist, kann ich nicht beurteilen.
A-ha
wenn nötig macht Ihr einen Pauschalmietvertrag daraus, dann ist es rechtlich korrekt.
Untermieterlaubnis würde das JC eh nichts angehen da es nicht zum Rechtskreis eines JC (Angestellten) gehört.
Was die angemessenen Kosten angeht ist empfehlenswert mal bei https://www.harald-thome.de/informationen.html nachzuschauen ob euer Ort gelistet ist und was da die Gesamtangemessenheit bestehend aus KM/NK und HK angeht. Wäre schon wichtig weil unteres mit der Karrenz gilt nur ein Jahr.

Ganz nebenbei verkennt/vergißt (oder versucht es einfach nur) das JC dass es im Bürgergeld eine Karrenzzeit von einem Jahr gibt und die tatsächlichen Kosten übernommen werden müssen.
Quelle siehe Anhang
Zitat§ 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung
(1) 1Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen
anerkannt, soweit diese angemessen sind. 2Für die Anerkennung der Bedarfe für Unterkunft
gilt eine Karenzzeit von einem Jahr ab Beginn des Monats, für den erstmals Leistungen nach
diesem Buch bezogen werden. 3Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für
Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt; Satz 6 bleibt unberührt.

4Wird der Leistungsbezug in der Karenzzeit für mindestens einen Monat unterbrochen,
verlängert sich die Karenzzeit um volle Monate ohne Leistungsbezug. 5Eine neue Karenzzeit
beginnt, wenn zuvor mindestens drei Jahre keine Leistungen nach diesem oder dem
Zwölften Buch bezogen worden sind. 6Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug
Also dahingehend dem Bescheid widersprechen und aus dem U.-MV als Veränderung einen MV zu machen.

MfG FN
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