Weiterbewilligung-Bitte um hilfe

Begonnen von Luca, 28. August 2023, 15:55:35

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Luca

Ich habe das schreiben mit den forderungen hochgeladen.

Ich habe von einem freund 70 euro geliehen.

Ich bezahle meine miete ganz normal. Ich verstehe nicht wie die drauf kommen ich hätte schulden?!?
Jetzt soll ich diese mietbescheinigung ausfüllen lassen. Es gibt dafür keine rechtsgrundlage oder? Warum soll ich meinem vermieter jetzt damit auf die nerven gehen.

Und für meine miete habe ich alle quittungen.

Wie soll ich am besten hier vorgehen. Mir wurde nur bis 01.09. bewilligt. Heisst diesen monat kommt nichts?




Fettnäpfchen

Luca

Um was geht es denn genau?
Um geliehenes Geld ist klar aber mit was für einer Vorgeschichte damit man da auch eine passende Antwort verfassen kann!°

Zum Rätselraten ist das Thema zu ernst.
und mit einer drittel Seite ist einem auch nicht geholfen.
Namen und Orte anonymisieren reicht sogar das Datum sollte stehen bleiben.

Netiquette
•  Wenn Du Fragen hast, dann nenne auch alle zur Beantwortung erforderlichen Fakten.
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•  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Kopfbahnhof

Zitat von: Luca am 28. August 2023, 15:55:35Ich bezahle meine miete ganz normal.
Dann geht es ein JC auch nichts an ob es Mietschulden gibt, da es schlicht keine gibt.

Ich würde den VM gar nichts davon Mitteilen.

Zitat von: Luca am 28. August 2023, 15:55:35Heisst diesen monat kommt nichts?
Hast du einen WBA gestellt?
Dazu evtl. 3 Monate Kontoauszüge dazu gelegt?

Zitat von: Luca am 28. August 2023, 15:55:35Ich habe von einem freund 70 euro geliehen.
Der hat dir jetzt nochmal 70 € auf das Konto gepackt, oder lief das Darlehen über dein Konto?

Dann macht einen Darlehensvertrag darüber, damit das Schnüffelcenter Ruhe gibt.
Wieder ein Beispiel, warum man nichts über sein Konto laufen lassen sollte.

a_good_heart

Hab mal den Entwurf einer Antwort erstellt, die du noch ergänzen/anpassen/ändern müsstest.
Vielleicht fällt auch anderen Usern noch was ein, was nicht passt... :smile:

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Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom ...

Sehr geehrte/r SB,

die 70,00 € habe ich von einem Freund geliehen und muss/werde diese auch wieder zurück zahlen.

Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Dies hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2009 bestätigt (BGH, 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08). Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.

Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt, wodurch sich auch die Forderung eines Mietkontoauszugs erübrigt (doppelte Datenerhebung). Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt.

Darüber hinaus bin ich auch gar nicht verpflichtet meine Mietzahlung per Banküberweisung zu tätigen. Womit auch Ihre Nachweisforderung, von Kontoauszügen auf denen Mietzahlungen ersichtlich sind, rechtswidrig ist.

Mit freundlichen Grüßen


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Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

Luca

#4
Danke für eure tips.
-Ich habe von einem freund 70 euro geliehen weil ich geld für klamotten für ein bewerbungsgespräch brauchte. Ich werde ihm das geld auch wieder geben.
-Ja ich habe 3 kontoauszüge mit dem WBA denen geschickt.
@a_good–heart danke! hilft mir sehr. Ich werde das dann so denen senden:
Ich muss denen ne frist setzen. weil ich sonst ab diesen monat kein geld mehr habe. KAnn ich denen ne frist von max 7 tagen geben?



Jobcenter - ......... Team ...@
BG-Nummer..........

Ihr schreiben vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vorab ist grundsätzlich festzuhalten:
a) § 60 SGB I fordert zur Mitwirkung auf, insoweit die verlangten Tatsachen leistungs- oder vermittlungsrelevant sind.
b) § 60 SGB I wird bereits durch § 65 SGB I erheblich auf tatsächlich erforderliche Informationen eingeschränkt. Insbesondere sind bereits erhobene Daten heranzuziehen.

Zu den von Ihnen geforderten Nachweisen nehme ich wie folgt Stellung:

"Zahlungseingang von 70 euro auf meinem konto"

Das geld wurde von einem freund ausgeliehen und ich werde es ihm Selbsverständlich auch zurückzahlen!


"Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, aktuelle Mietkontoauszüge oder Nachweis der letzten drei Mietzahlungen...."

A: Es gibt keine Mietschulden!
B: Es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach mein Vermieter verpflichtet wäre, mir eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Dies hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Jahr 2009 bestätigt (BGH, 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08). Somit besteht hier aufgrund der offensichtlichen Unmöglichkeit der Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I keine Mitwirkungspflicht.

Abgesehen davon sind Ihnen die Höhe meiner Miete, Heiz- und Betriebskostenvorauszahlungen nachweislich bekannt, wodurch sich auch die Forderung eines Mietkontoauszugs erübrigt (doppelte Datenerhebung!). Auch diesbezüglich habe ich meine Mitwirkungspflicht somit bereits erfüllt.

Darüber hinaus bin ich auch gar nicht verpflichtet meine Mietzahlung per Banküberweisung zu tätigen. Womit auch Ihre Nachweisforderung, von Kontoauszügen auf denen Mietzahlungen ersichtlich sind, rechtswidrig ist.


Gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II ist der Leistungsträger des SGB II verpflichtet, den Lebensunterhalt des Bedürftigen zu sichern. § 17 SGB I bestimmt, dass die Jobcenter verpflichtet sind, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält.

Ich erwarte daher, dass Sie meinen WBA bis max. ........ bescheiden und das mir zustehende ALG II innerhalb dieser Frist auf mein Ihnen bekanntes Konto überweisen. Andernfalls werde ich alle mir zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen und nötigenfalls auch das Sozialgericht einschalten.

Mit freundlichen Grüßen
...... .......

Datum und Unterschrift





Zitat von: Luca am 29. August 2023, 15:35:54Das geld wurde ausgeliehen weil ich geld gebraucht habe um mir klamotten für ein bewerbungsgespräch zu kaufen.
Begründe genau damit die Leihgabe der 70,00 € und lass es dir vom Geldgeber bestätigen, inkl. des Zusatzes, dass das Geld zurückgezahlt werden muss.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Fettnäpfchen

Luca

Zitat von: Luca am 29. August 2023, 15:35:54@fettnäpchen ich habe nur die forderungen reingestellt weil alles andere nur das übliche bla bla war mit zwei wochen frist.
Wenn man das nicht weiß..... aber so lange keine Vorgeschichte passen die Antworten die du bekommen hast.

und das Schreiben das jetzt dort steht wo vorher was anderes stand passt mMn.
Die Fristsetzung ist ja auch schon im Schreiben. :ok:

MfG FN
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Luca

danke! ich meinte kann ich denen ne frist von 7 tagen geben. weil in dem schreiben hab ich noch kein datum für ne frist gestellt.
bg

Rotti

Zitat von: Luca am 29. August 2023, 15:58:52-Ich habe von einem freund 70 euro geliehen weil ich geld für klamotten für ein bewerbungsgespräch brauchte. Ich werde ihm das geld auch wieder geben.
Die vom JC fragen sich aber schon vom Freund auf Konto. Das ist natürlich ungewöhnlich, Freunde leihen sich das Bar auf die Hand.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Luca

er wohnt 700 km entfernt von mir. War die einzige möglichkeit. Ich denke nicht dass es relevant ist auf welcher art und weise ich das geld erhalten habe. Was soll ich den mit 70 euro anfangen? Eine Mars Mission? lol. Und man kann auch genau anhand der kontoausüge sehen dass es ein einmaliger vorgang war.
mfg

Fettnäpfchen

Luca

Zitat von: Luca am 29. August 2023, 16:05:44danke! ich meinte kann ich denen ne frist von 7 tagen geben. weil in dem schreiben hab ich noch kein datum für ne frist gestellt.
bg
Eine direkte Fristsetzung für das JC ist "kompliziert"

Ich mach dir einfachheitshalber mal ein .png in den Anhang.

MfG FN
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Rotti

Zitat von: Luca am 29. August 2023, 16:27:17er wohnt 700 km entfernt von mir. War die einzige möglichkeit. Ich denke nicht dass es relevant ist auf welcher art und weise ich das geld erhalten habe. Was soll ich den mit 70 euro anfangen? Eine Mars Mission? lol.

Schon klar, aber die verlangen jetzt eine Aufklärung für die Überweisung des Geldes.
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser

Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 29. August 2023, 16:58:00aber die verlangen jetzt eine Aufklärung für die Überweisung des Geldes.
Machen die immer, wenn so was auf dem Konto auftaucht.

Darum Darlehensvertrag machen, geht auch jetzt noch.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 29. August 2023, 17:57:13Machen die immer, wenn so was auf dem Konto auftaucht.
ach so ja natürlich. 😉
Vom Genossen Erich zum Genossen Gerhard auch nicht besser