Für Bürgergeld keine ununterbrochene Meldung nötig

Begonnen von selbiger, 21. September 2023, 08:49:43

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selbiger

Das Bundessozialgericht hat heute ein weitreichendes Urteil gefällt. EU-Bürger müssen für ihren Anspruch auf Bürgergeld nicht ununterbrochen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Es reicht aus, dass sie sich einmal bei den Meldebehörden angemeldet und anschließend für mindestens fünf Jahre ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben, urteilte am Mittwoch, 20. September 2023, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel im Fall eines wohnsitzlosen Polen (Az.: B 4 AS 8/22 R).

https://www.gegen-hartz.de/urteile/fuer-buergergeld-keine-ununterbrochene-meldung-noetig
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.