Grundsicherung

Begonnen von Florian Amor, 08. September 2023, 10:22:00

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Florian Amor

Hallo. Ich bin EU-Rentner und beziehe zusätzlich Grundsicherung.
Nun möchte meine Tochter, dass ich in ihre Nähe ziehe.
Aus gesundheitlichen Gründen wäre, das von erheblichem Vorteil, weil sie dann in meiner Nähe ist und helfen kann.
Muss ich hier das Amt um Erlaubnis fragen zum Umziehen?

eifelbahner

Hi,

wenn sich die KdU ändert musst du wohl um eine Umzugsgenehmigung bitten, besser isses.
Solange du nicht bei deiner Tochter einziehst ist der Rest nicht von Belang.

Sensoriker

Erstmal benötigst du keine Erlaubnis wenn du umziehen möchtest.

Wichtig wäre vorab zu wissen ob es sich dann um das gleiche Amt handelt oder ob in der neuen Wohnung ein anderes Amt zuständig wäre.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Ottokar

#3
Eine Genehmigung zum Umzug - richtiger: eine Anerkenung der Notwendigkeit des Umzuges aus wichtigem Grund - benötigst du nur, wenn du innerhalb des Zuständigkeitsbereiches deines derzeitigen Sozialamtes umziehst UND die neuen Untrkunftkosten unangemessen hoch sind.
Umzugs- und/oder Wohnungsbeschaffungskosten sowie Mietkautonsdarlehen sind nur davon abhängig, dass diese vor dem Umzug beantragt werden.

Eine Regelung wie im SGB II, das nach einem nicht erforderlichen Umzug die Übernahme der KdUH auf die Höhe der bisherigen begrenzt ist, gibt es im SGB XII nicht. Dort besteht - auch nach einem nicht erforderlichen Umzug - Anspruch auf die maximal angemessenen KdUH.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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